DiskriminierungWenn Bewerber etwas gleicher sind als andere

Das Pilotprojekt anonyme Bewerbungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes startet. Noch immer wehren sich nur wenige gegen Benachteiligung im Joballtag.

Vor rund anderthalb Jahren verlor Nazir Ahmad* seinen Job als Ingenieur in einem Zulieferbetrieb für Siemens. Seine ganze Abteilung wurde geschlossen. 20 junge Ingenieure waren auf einmal arbeitslos. Mittlerweile haben alle wieder Arbeit gefunden – nur Ahmad schreibt noch immer Bewerbungen.

An seiner Qualifikation könne das nicht liegen, sagt er. Ahmad hat sein Ingenieursstudium in Hamburg mit Bestnoten abgeschlossen. Ahmad spricht fünf Sprachen fließend, hat internationale Erfahrungen – und seit zwei Jahren einen deutschen Pass.

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Aber der 32-Jährige hat zwei Probleme: "Ich bin Moslem und ich bin schwarz." Ahmad glaubt, dass er auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert wird. Beweisen kann er dies freilich nicht.

"Es ist komisch, dass Nazir meist nicht einmal eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommt", sagt Stefan Schmidt, einer von Ahmads ehemaligen Kollegen beim Zulieferer. Schmidt hatte schon nach sechs Wochen einen neuen Job in Stuttgart. Schmidt ist wie Ahmad 32 Jahre alt, hat wie Ahmad in Hamburg Ingenieurswissenschaften studiert, aber deutlich schlechter abgeschlossen. Schmidt war nie im Ausland und spricht nur Englisch als Fremdsprache. Für ihn steht fest: "Menschen mit Migrationshintergrund haben in Deutschland nicht die gleichen Jobchancen." Eine OECD-Studie kommt zu dem gleichen Ergebnis . Migranten suchen durchschnittlich deutlich länger als Einheimische nach einer Stelle – trotz formal gleicher oder besserer Qualifikation.

AGG

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) soll Menschen schützen, die aufgrund der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität Benachteiligungen erfahren. Es schafft die rechtliche Grundlage, wonach Diskriminierung verboten ist.

Hauptsächliche Anwendung findet das AGG in der Arbeitswelt. Das bezieht beispielsweise Auswahlkriterien bei Bewerbungsverfahren, berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Höhe der Arbeitsvergütung mit ein. Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für Situationen im Alltag, in denen Diskriminierung stattfinden kann, beispielsweise bei Einkäufen, Gaststätten- oder Diskothekenbesuchen, sowie bei Rechts-, Versicherungs- und Bankgeschäften.

Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 eingerichtet, nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten war.

Zu den Aufgaben der ADS zählt:

  • über Ansprüche zu informieren
  • Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens zum Schutz vor Benachteiligungen aufzuzeigen
  • Beratungen durch andere Stellen zu vermitteln
  • eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anzustreben.

Außerdem macht die ADS Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen durch und schreibt Berichte an den Deutschen Bundestag, die einen Überblick über Benachteiligungen geben und Empfehlungen beinhalten.

Hilfe

Wer Opfer von Diskriminierung geworden ist, kann den Fall bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der Hotline 030 / 18 555 / 1865 oder per Kontaktformular melden.

Diversity

Diversity-Management ist ein Konzept, das die Vielfalt der Belegschaft berücksichtigt (z.B. Geschlecht, Alter, Behinderung, Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung, Lebensstil, biografischer Background), sie explizit fördert und wertschätzt.

Wie Ahmad gehe es vielen Migranten in Deutschland, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ethnischen Herkunft oder Religion diskriminiert werden , sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes . Seit vier Jahren gibt es die ADS – 12.000 Diskriminierungsfälle wurden seitdem gezählt. Der Statistik zufolge haben immerhin 16 Prozent die ethnische Herkunft als Grund , vier Prozent die Religion. Lüders vermutet, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. "Nur ein Teil der Menschen, die diskriminiert werden, wissen überhaupt, dass es uns gibt. Ein noch geringerer Teil meldet solche Vorfälle überhaupt. Besonders bei Migranten kommt hinzu, dass Diskriminierungserfahrungen zum Alltag gehören und die Menschen nicht einmal wissen, dass es nicht in Ordnung ist, wie sie behandelt werden", sagt Lüders. 

Die Diskriminierung erfolgt häufig subtil und ist entsprechend schwer nachzuweisen. Ob er wegen seiner schwarzen Hautfarbe, seines muslimischen Namens oder seiner afrikanischen Abstammung aussortiert wird, kann Ahmad nicht sagen. Nur einmal hat ihm eine Personalmanagerin eine ehrliche Antwort gegeben. "Ich musste ihr versprechen, keine Klage auf Grundlage des AGG gegen die Firma anzustreben", erzählt Nazir Ahmad. Die Firma in Bayern habe "Unruhen und Missverständnisse in den Mitarbeiterteams" gefürchtet, wenn sie den jungen Ingenieur eingestellt hätte. Die Stelle blieb noch lange Zeit unbesetzt, dann bekam ein deutscher Bewerber den Job.

Ahmad klagte nicht. "Ich will mir keinen Job einklagen, ich will, dass sich das Unternehmen für mich entscheidet, weil es mich aufgrund meiner Qualifikationen haben möchte", sagt er. Mit dieser Einstellung ist er nicht allein. Als das AGG im Jahr 2006 in Kraft trat, wurde eine Klagewelle befürchtet . Sie ist ausgeblieben. Nicht einmal fünf Prozent der Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten werden auf Grundlage des AGG geführt, haben Lüders und ihre Kollegen recherchiert. Grundlagen über den Status Quo zu schaffen, ist eine Hauptarbeit der ADS.

Ein weiteres Projekt ist die Aktion "anonymisierte Bewerbungen". Die ADS hat das Projekt verschiedenen Unternehmen, der Stadt Celle und dem Familienministerium gestartet und hofft, dass das Verfahren Schule macht.

Anonymisierte Bewerbungen sind in den USA und Frankreich längst Usus. "Wir wollen den Blick auf die reine Kompetenz schärfen", sagt Christine Lüders. Die Personalmanager sollen allein anhand der Qualifikationen entscheiden, wer zum Vorstellungsgespräch geladen wird. Ab dann sind die Karten natürlich offen, das heißt, nachdem die Einladungen verschickt wurden, erhalten die Personaler alle Unterlagen der Bewerbenden. Theoretisch wäre es dann immer noch möglich, Ältere, Frauen oder Ausländer unter einer fadenscheinigen Begründung abzulehnen, "aber dann hatten sie wenigstens eine Chance und darum geht es", sagt Lüders. (Ein Beispiel für ein anonymisiertes Bewerbungsformular finden Sie hier.)

Dass anonymisierte Bewerbungen für sie von Vorteil wären, glaubt Claudia Tiedemann* nicht. Die 29-Jährige leidet seit ihrer Geburt an einer Sehschwäche. Tiedemann machte ihr Abitur an einer Schule für Blinde, studierte dann in Hamburg und London Politik und Journalistik. 2007 schloss sie ihr Studium ab, seither sucht sie einen Job im Bereich Marketing und Kommunikation. Obwohl Tiedemann mehrere Praktika absolviert hat und obwohl die Krankenkasse eine Seh- und Lesehilfe bezahlen und diese Kosten somit nicht ihrem Arbeitgeber zukommen würden, findet sie keine Stelle. Ihr Manko: Sie verfügt wegen ihrer Behinderung über keinen Führerschein, doch dies ist in den meisten Stellenausschreibungen Voraussetzung. "Wie soll mir da eine anonyme Bewerbung weiterhelfen? Es würde ja erst Recht hervorstechen, dass ich nicht die geforderten Qualifikationen habe. Dass diese aber aufgrund einer Behinderung nicht vorhanden sein können, würde dann noch nicht einmal klargestellt", sagt Claudia Tiedemann.

Christine Lüders
Christine Lüders

Christine Lüders ist seit 2010 Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie arbeitete unter anderem als Vorstandsreferentin und Abteilungsleiterin bei Lufthansa und leitete die Presseabteilung im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen.

ADS-Leiterin Christine Lüders hält die anonymisierte Bewerbung trotzdem für vorteilhaft, auch für Behinderte. "Der Bewerbungsfragebogen enthält ein Kästchen, das abfragt, ob eine Schwerbehinderung vorliegt. Wer möchte, kann dies ankreuzen", sagt sie. Gerade das möchte Claudia Tiedemann aber nicht tun. "Ich möchte keinen Job aufgrund einer Behindertenquote."

Rosemarie Schwarzer* würde eine Quote dagegen begrüßen. Eine Quote für ältere Arbeitnehmer. Seit Jahren sucht die Soziologin einen festen Job. Mit mittlerweile 58 Jahren eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Schwarzer arbeitet als Aufstockerin in einem öffentlich bezuschussten Sozialprojekt in Bremen. Einen festen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt hatte sie zuletzt in den achtziger Jahren. "Ich habe nach meinem Studium als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität gearbeitet. Dann lief mein Vertrag aus, ich heiratete und wurde schwanger", erzählt sie. Sie bekam zwei Töchter, ihr Mann machte Karriere in der Wissenschaft. Schwarzer blieb zu Hause, war Mutter und Hausfrau. Aber sie arbeitete ehrenamtlich in Sozialprojekten, initiierte sogar ein Frauenprojekt für Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien, arbeitete in Bürgerinitiativen mit. An Berufserfahrung und Qualifikation fehlt es der 58-Jährigen eigentlich nicht. Trotzdem gelang ihr der Schritt zurück auf den ersten Arbeitsmarkt nach der Familienzeit nicht mehr. Heute sind ihre Töchter erwachsen und ihre Ehe ist geschieden. Zwar bekommt sie von ihrem Ex-Ehemann Unterhalt, aber lieber wäre der Soziologin ein "richtiger Job". "Aber wer stellt eine Frau mit 58 Jahren ein, die seit über 20 Jahren nicht mehr fest angestellt war?", fragt sie.

" Altersdiskriminierung stellt mit 19 Prozent einen großen Anteil der uns bekannten Fälle", sagt ADS-Leiterin Christine Lüders. Noch verbreiteter ist die Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes und aufgrund einer Behinderung (jeweils ein Viertel aller Fälle). "Je nachdem, welcher Diskriminierungsgrund aktuell in Debatten diskutiert wird, steigen auch die Fallzahlen der Beratung in diesem Bereich. So stieg während der Sarazzin-Debatte die Anzahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle aufgrund der ethnischen Herkunft. Es hängt also von der öffentlichen Aufmerksamkeit ab", sagt Lüders. Die ADS hat eine Hotline geschaltet, auf der sich Menschen melden können, die einen Fall melden wollen oder eine Beratung brauchen.

Es geht auch per E-Mail, wie im Fall einer jungen Frau mit Migrationshintergrund, die der ADS die Mail ihres Arbeitgebers weiterleitete, der ihr wegen ihres "Körpergeruchs aufgrund der in Ihrem Kulturkreis verbreiteten Speisen" kündigte und gleich seitenlange diskriminierende Beleidigungen mitschickte. Für den Juristen Bernhard Franke, Referatsleiter in der Beratung bei der ADS, dürfte die Frau mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht auf Grundlage des AGG hier gute Karten haben. Andere Fälle hingegen sind da juristisch schwieriger – beispielsweise jene, in denen Mitarbeiter der Kirche aufgrund von Verstößen gegen die christliche Moral ihren Job verloren . "Schwierig ist es für uns immer da zu beraten, wo die Rechtssprechung kontrovers oder nicht noch vorhanden ist", sagt der Jurist der Antidiskriminierungsstelle. Zumeist sei die Rechtslage aber klar.

Trotzdem haben Christine Lüders und ihre 23 Mitarbeiter noch viel zu tun auf dem Weg in eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Wie erfolgreich das Pilotprojekt mit den anonymisierten Bewerbungen sein wird, kann erst in einem Jahr beurteilt werden.

Nazir Ahmad hat mittlerweile eine neue Stelle gefunden. Diesmal bei einem internationalen Konzern, der seine interkulturellen Kompetenzen für ausschlaggebend hielt. Eingestellt hat ihn übrigens ein Personalmanager mit afrikanischen Wurzeln. Ob es ein Zufall war?

*Name geändert

Mitarbeit:Tilman Steffen

 
Leserkommentare
    • Jeppe
    • 25.11.2010 um 8:45 Uhr

    ...ist auch nur für deutsche Staatsbürger zuständig.

    2 Leserempfehlungen
    • Jeppe
    • 25.11.2010 um 8:50 Uhr

    oder ein Bleiberecht haben, erhalten Sie diese Beträge ohne jegliche Arbeit, können sich das Einkommen aber über die Anzahl der Kinder unbegrenzt erhöhen, weil es hierzulande leider keine Obergrenze für Familien wie in den Niederlanden oder den USA gibt.

    2 Leserempfehlungen
  1. Natürlich erfolgt in einigen Ländern das "anonyme" Auswahlverfahren. Es werden alle "ausgewählten" auch ohne Einschränkung zu einem Gespräch eingeladen. Die Einstellung erfolgt aber in sehr vielen Fällen nach "vorgeschobenen" anderen Kriterien (Teamfähigkeit, besonders flexibel, reisefreudig usw), also nicht offiziell "selektiv".

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    • Jeppe
    • 25.11.2010 um 9:04 Uhr

    bzw. Führungskräfte verläuft GERADE in der angelsächsischen Welt durch Netzwerke und Headhunter, wobei die Stellen zumeist erst gar nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die Praxis der anonymen Bewerbungen ist Haupsächlich ein die Realität verdeckender Vorhang, der Klagen wegen Diskriminierung verhindern soll.

    • Jeppe
    • 25.11.2010 um 9:04 Uhr

    bzw. Führungskräfte verläuft GERADE in der angelsächsischen Welt durch Netzwerke und Headhunter, wobei die Stellen zumeist erst gar nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die Praxis der anonymen Bewerbungen ist Haupsächlich ein die Realität verdeckender Vorhang, der Klagen wegen Diskriminierung verhindern soll.

    • peto1
    • 25.11.2010 um 8:52 Uhr
    20. ......

    Dann kann man die Kommentare hier auch der Ausländischen Pressen empfehlen, das zeigt auch eine Realität.

    • hthswa
    • 25.11.2010 um 8:56 Uhr

    """"Wenn die Firmen im Ausland sagen "wir wollen keine Deutschen hier weil sie nicht zu uns passen""""

    Dann akzeptiere ich das, schließlich kann ich ja keiner Firma vorschreiben, wen sie einzustellen hat. Erst recht nicht als Bewerber. Punktum und fertig.

    Gruß
    hthswa

    5 Leserempfehlungen
    • lepkeb
    • 25.11.2010 um 9:00 Uhr

    der Norm entsprechende Menschen.

    Der Richtige muss bei ihnen wahrscheinlich: männlich, gut durchtrainiert, Weiß und 1,80 m groß sein und muss Schulz heißen und wahrsheinlich noch einen A-Nachweis vorlegen. Das Land ist bei solchen Einstellungen, wie der ihren wirklich arm dran. Ich bin übrigens, was sie wahrscheinlich als autochonen Deutschen bezeichnen würden.

    @Thema
    Was ich immer nicht verstehe, wenn er fünf Sprachen fließend spricht, was ich mal bei einem Ing. stark anzweifele (bin selber einer und spreche mit ach und krach drei verhandlungssicher D, Eng, Fr, aber auch nur weil es hier nötig ist), warum ist der dann noch in D-land. Er hat einen dt. Pass und kann hingehen wo er will, und wird mit dem Profil, so es denn stimmt, im Ausland mit Kußhand genommen, selbst wenn er nur drei (De,Eng, Fr) fließend spricht.

    Er sollte, wie es viele qualifizierte Deutsche machen, dem Land den Rücken kehren und der Mittelmäßigkeit in D-land ihren Lauf lassen. Denn das Land zehrt seit 40 Jahren doch nur noch von seinem in den Nachkriegsjahren erworbenen Ruf.

    An der Einstellungspraxis wird der anonymisierte Test auch nichts änder, da man schnell Wege zum Profiling finden wird.

    2 Leserempfehlungen
    • clubby
    • 25.11.2010 um 9:01 Uhr

    Sofort....

    Wir sitzen aber nicht in D. dennoch sind wir nicht schwer zu finden. Dass er uns nicht gefunden hat, liegt dann wohl an seiner sehr eingeschränkten Suche. (Achselzucken...)

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • 9587
    • 25.11.2010 um 19:17 Uhr

    ... D nicht verlassen zu wollen (z.B. Familie)?

    Ich finde es eher erstaunlich, dass von Arbeitssuchenden oft erwartet wird, dass sie sich ohne mit der Wimper zu zucken für einen Job von allem lösen sollen, was ihr Leben abseits der Arbeit ausmacht (Freunde, Bekannte, Einbindung im Ort, Familie, Job der Frau/des Mannes, Schulen der Kinder - schließlich erschwert das DE-Schulsystem vielfach den reibungslosen Umzug auch nur von einem Bundesland ins nächste - etc.).

    • 9587
    • 25.11.2010 um 19:17 Uhr

    ... D nicht verlassen zu wollen (z.B. Familie)?

    Ich finde es eher erstaunlich, dass von Arbeitssuchenden oft erwartet wird, dass sie sich ohne mit der Wimper zu zucken für einen Job von allem lösen sollen, was ihr Leben abseits der Arbeit ausmacht (Freunde, Bekannte, Einbindung im Ort, Familie, Job der Frau/des Mannes, Schulen der Kinder - schließlich erschwert das DE-Schulsystem vielfach den reibungslosen Umzug auch nur von einem Bundesland ins nächste - etc.).

    • Jeppe
    • 25.11.2010 um 9:04 Uhr

    bzw. Führungskräfte verläuft GERADE in der angelsächsischen Welt durch Netzwerke und Headhunter, wobei die Stellen zumeist erst gar nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die Praxis der anonymen Bewerbungen ist Haupsächlich ein die Realität verdeckender Vorhang, der Klagen wegen Diskriminierung verhindern soll.

    Antwort auf "Wer daran glaubt ...."

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