Arbeitsgerichtsurteil Ein Rückschlag für Lohnausbeuter
Das Urteil der Bundesarbeitsrichter zur Zeitarbeit ist ein Sieg für die großen Gewerkschaften. Nun müssen sie den Leiharbeitern beispringen.
Es ist eine Entscheidung, die für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sorgen wird: Das Bundesarbeitsgericht hat d ie Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt. Im Klartext heißt das: Die Pseudogewerkschaft hätte niemals für Hunderttausende Leih- und Zeitarbeiter Tarifverträge mit Dumpinglöhnen abschließen dürfen.
Das Urteil war überfällig. Denn die Verträge hebelten das Gleichbezahlungsprinzip in der Leiharbeit aus und machten diese Menschen zu Beschäftigten zweiter Klasse. Leih- und Zeitarbeiter haben jedoch einen Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Nicht nur weil ihre Arbeit genauso viel wert ist. Sondern auch, weil das Arbeitsrecht es so will. Dass der Gang durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht notwendig war, ist beschämend.
Fest steht damit: Die CGZP darf künftig keine weiteren Tarifverträge mehr abschließen. Offen aber bleibt, was mit den Verträgen geschieht, welche die Pseudogewerkschaft mit den rund 1600 Leiharbeitsfirmen abgeschlossen hat. Es wäre wünschenswert gewesen, hätte das Bundesarbeitsgericht sich dazu geäußert. Tat es das Gericht nicht, um diese Unternehmen zu schützen? Immerhin könnten nun Hunderttausende Leih- und Zeitarbeiter auf Lohnrückzahlungen klagen. Und die Sozialversicherungen könnten Beiträge in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro von den Firmen zurückfordern. Nicht wenige Unternehmen dürfte das die Existenz kosten.
Ob es dazu kommt, ist allerdings fraglich. Zum einen ist die Rechtslage auch nach dem Urteil unklar. Sie muss erst durch Klage und einen erneuten Prozess geklärt werden. Das aber ist aufwendig. Zum anderen hängt es ohnehin davon ab, wie gewieft die Leiharbeitsfirmen waren. Enthalten ihre Arbeitsverträge Ausschluss- oder Verjährungsklauseln, dürften Klagen wenig aussichtsreich sein. Teuer sind sie sowieso. Denn jeder einzelne Leiharbeiter muss individuell klagen. Das geht nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Ob sich Leiharbeiter, die wie etwa bei einem Unternehmen in Wuppertal dank eines CGZP-Haustarifvertrags 4,81 Euro die Stunde verdienten, eine Rechtsschutzversicherung leisten können, darf bezweifelt werden.
Deshalb wollen ver.di und IG Metall zur Hilfe eilen. Sie haben angekündigt, für die Leiharbeiter Musterklagen zu führen. Die großen Gewerkschaften waren es auch, die den Kampf gegen die christlichen Gewerkschaften aufgenommen haben. Ihnen geht es nicht nur um bessere Löhne für die Zeitarbeiter. Die Christlichen waren ihnen unliebsame Konkurrenz, die ihre Macht beschnitten.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dürfte ihnen nun entgegenkommen. Denn mit ihrem Urteil klären die Richter auch die Frage, wann eine Gewerkschaft eigentlich eine Gewerkschaft ist. Dafür ist das Kriterium der "sozialen Mächtigkeit" entscheidend, welche das Gericht mit diesem Urteil definiert hat. Eine tariffähige Gewerkschaft muss frei gebildet und gegnerfrei sein, sie kann nicht wie die CGZP eigentlich von Arbeitgebern gesteuert werden. Und sie braucht Mitglieder. Der CGZP aber fehlten die Mitglieder, die Großen haben sie.
Kein Wunder, dass die großen Gewerkschaften nun jubeln. Entscheidend ist aber, dass sie zu Recht in ihrer sozialen Mächtigkeit bestätigt wurden. Das müssen sie nun unter Beweis stellen und auch wirklich für Hunderttausende ausgebeutete Leiharbeiter erfolgreiche Musterklagen führen. Erst dann besteht Anlass zum Jubeln.
- Datum 14.12.2010 - 18:54 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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In einer Gesellschaft, die Egoismus und Gier als Lebensstil fördert, dauern solche Prozesse natürlich lange. Und sie sind nicht so erfolgreich wie die Leute, die den Profit auf Kosten anderer methodisieren. Egal, die Kohle wird Tag für Tag weiterhin eingefahren.
...weshalb wir als ein Ergebnis des darwinschen Überlebenskampf überhaupt da sind. Ob das gut ist oder schlecht, will ich nicht bemessen. Sicher ist aber, dass es so sinnvoll ist dieses Paar notwendiger Bedingungen unserer Existenz zu bedauern, als die Flut im Wattenmeer.
...weshalb wir als ein Ergebnis des darwinschen Überlebenskampf überhaupt da sind. Ob das gut ist oder schlecht, will ich nicht bemessen. Sicher ist aber, dass es so sinnvoll ist dieses Paar notwendiger Bedingungen unserer Existenz zu bedauern, als die Flut im Wattenmeer.
für dieses Zeichen christlicher Nächstenliebe in der vorweihnachtlichen Zeit...oh nein, Moment...
Die Kirche ist ein interessanter Betrieb. Speziell in anbetracht des Betriebes von Krankenhäusern und Kindergärten sowie weiteren Betrieben dieser Art. Auch hierbei zeigt sich die christliche Nächstenliebe. Denn in den Tendenzbetrieben werden nur Christen aufgenommen. Wie man an diesen Zeitarbeitsfirmen-Skandal sehen kann aber noch nicht einmal anständig bezahlt.
Hoffentlich haben die Musterklagen Erfolg.
Es wäre wünschenswert. Nicht nur für die betroffenen Arbeiter...sondern für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Mich eingeschlossen.
Dafür gibt es einen Weg: Prozessfinanzierung.
Spätestens nach ein paar erfolgreichen Musterklagen sollte es in der Theorie kein Problem mehr für Menschen mit entsprechenden Verträgen sein, Ihr Recht durchzusetzen.
Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen? Diese haben die Dumpingpreise zu einem Großteil an die Entleiher weitergegeben und die wird man kaum belangen können.
Grüße
Hinterfrager
"Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen?"
So eine Äußerung zerreißt mir ja fast das Herz in der Brust. Was ist denn das bitte für eine Logik?
Man darf die Leiharbeitsfirmen nicht verklagen, weil sie sonst pleite gehen? Ist doch mir egal, ob die pleite gehen! Sorry, wirklich, da habe ich kein Verständnis. Wenn ein mittelständischer Betrieb bei der Steuer irgendwas absichtlich oder unabsichtlich vergisst, kommt auch der Staat, verhängt eine Strafe und im Zweifel kommt der Gerichtsvollzieher und das Unternehmen geht pleite. In einer Marktwirtschaft darf man auch pleite gehen (außer man ist Bank, aber das ist ein anderes Thema...).
Dann gehen zwar zunächst auch die Arbeitsplätze verloren, aber die Arbeit ist ja weiterhin da. Sollen doch die leihenden Firmen die Leute direkt anstellen. Oder es gründen sich eben neue Leiharbeitsfirmen, die sich dann ausnahmsweise mal an die Gesetze halten.
"Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen?"
Damit meinte ich nicht, dass man die Leiharbeitsfirmen nicht verklagen dürfte, weil sie sonst pleite gehen könnten. Mit den Firmen hätte auch ich kein Mitgefühl.
Mitgefühl hätte ich dann aber mit den Klägern, die aufgrund der Pleite der Firmen nicht viel von den den ihnen zustehenden Nachzahlungen sehen würden. In der Theorie Recht bekommen, in der Praxis (finanziell) nicht davon profitieren.
doch nicht wirklich oder mir entgeht die Ironie.
"Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen? Diese haben die Dumpingpreise zu einem Großteil an die Entleiher weitergegeben und die wird man kaum belangen können."
Also wenn ich einen Ingenieurdienstleister mit dem M im Namen nehme und sehen, dass er vom Entleiher 55k Euro bekommt und seinem Zeitingenieur 30k zahlt, dann erschliesst sich mir nicht, wo da Dumpingpreise weitergegeben werden,wenn man dann auch noch weiß das im Falle einer angestrebten Übernahme durch den Entleiher nochmal 3/4 des Jahresgehaltes fällig werden, welche es für den Entleiher unattraktiv macht Leute zu übernehmen.
Oder im Facharbeitersektor, der Entleiher bezahlt der Zeitarbeitsfirma 14 Euro/h und der AN erhält 6 Euro/h, da erschließt sich wieder nicht, wer hier welche Preise weitergibt, wenn man dann noch überlegt, das es im Zusammenspiel mit den ARGE teilweise nochmal 1500 Euro als "Bonus" für die s.g. "Qualifizierung" gibt, dann ist es mit Sicherheit kein Problem die Nachzahlungen zu leisten.
Wenn Ihre Zahlen stimmen (z.B. 55k für den Verleiher, 30k für den Angestellten), klingt das wirklich nach viel Geld, das im Leiharbeitsunternehmen verbleibt.
Wenn Sie allerdings berücksichtigen, dass das Leiharbeitsunternehmen die Lohnnebenkosten und Kosten für unproduktive Zeiten des Arbeitnehmers, sowie Verwaltungskosten trägt und der Anspruchslohn eher bei 60k als bei 50k liegt, wird schnell klar, dass mit dem Besitz des Leiharbeitsunternehmens allenfalls ein kleiner Teil der Ansprüche der Angestellten gedeckt werden kann.
Außerdem: Würden Sie als Inhaber eines Leiharbeitsunternehmens in dieser rechtlichen Situation viel Geld im Unternehmen lassen?
Grüße
Hinterfrager
Das ist nach deutschem Recht ziemlich einfach geregelt. Wenn die Leiharbeitsfirmen nicht mehr bezahlen können, dann müssen sie in die Insolvenz gehen. Dann gehen zumindest die Forderungen aus den Sozialversicherungen an die Firmen über, die sich Arbeitnehmer ausgeliehen haben. Das kann bedeuten, daß Nachzahlungen in Milliardenhöhe fällig werden können!
Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen? Diese haben die Dumpingpreise zu einem Großteil an die Entleiher weitergegeben und die wird man kaum belangen können.
.... ich habe mich ein Jahr durch durch Früh- Spät- und Nachtschicht gequält für 7,43 €. Mein Arbeitgeber war das Tochterunternehmen der Firma, für die ich mir die Gesundheit ruiniert habe. Mein Kollege von links bekam das 3fache an Geld und das doppelte an Urlaub.
Ich hoffe nur, dass ich und alle die so verarscht worden sind nun die Chance für ein wenig Gerechtigkeit bekommen.
Schande über den Gesetzgeber, dass er diese Ausbeutung mit lobenden Worten begleitete, und man von einem Jobwunder sprach. Pfui
"Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen?"
So eine Äußerung zerreißt mir ja fast das Herz in der Brust. Was ist denn das bitte für eine Logik?
Man darf die Leiharbeitsfirmen nicht verklagen, weil sie sonst pleite gehen? Ist doch mir egal, ob die pleite gehen! Sorry, wirklich, da habe ich kein Verständnis. Wenn ein mittelständischer Betrieb bei der Steuer irgendwas absichtlich oder unabsichtlich vergisst, kommt auch der Staat, verhängt eine Strafe und im Zweifel kommt der Gerichtsvollzieher und das Unternehmen geht pleite. In einer Marktwirtschaft darf man auch pleite gehen (außer man ist Bank, aber das ist ein anderes Thema...).
Dann gehen zwar zunächst auch die Arbeitsplätze verloren, aber die Arbeit ist ja weiterhin da. Sollen doch die leihenden Firmen die Leute direkt anstellen. Oder es gründen sich eben neue Leiharbeitsfirmen, die sich dann ausnahmsweise mal an die Gesetze halten.
"Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen?"
Damit meinte ich nicht, dass man die Leiharbeitsfirmen nicht verklagen dürfte, weil sie sonst pleite gehen könnten. Mit den Firmen hätte auch ich kein Mitgefühl.
Mitgefühl hätte ich dann aber mit den Klägern, die aufgrund der Pleite der Firmen nicht viel von den den ihnen zustehenden Nachzahlungen sehen würden. In der Theorie Recht bekommen, in der Praxis (finanziell) nicht davon profitieren.
doch nicht wirklich oder mir entgeht die Ironie.
"Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen? Diese haben die Dumpingpreise zu einem Großteil an die Entleiher weitergegeben und die wird man kaum belangen können."
Also wenn ich einen Ingenieurdienstleister mit dem M im Namen nehme und sehen, dass er vom Entleiher 55k Euro bekommt und seinem Zeitingenieur 30k zahlt, dann erschliesst sich mir nicht, wo da Dumpingpreise weitergegeben werden,wenn man dann auch noch weiß das im Falle einer angestrebten Übernahme durch den Entleiher nochmal 3/4 des Jahresgehaltes fällig werden, welche es für den Entleiher unattraktiv macht Leute zu übernehmen.
Oder im Facharbeitersektor, der Entleiher bezahlt der Zeitarbeitsfirma 14 Euro/h und der AN erhält 6 Euro/h, da erschließt sich wieder nicht, wer hier welche Preise weitergibt, wenn man dann noch überlegt, das es im Zusammenspiel mit den ARGE teilweise nochmal 1500 Euro als "Bonus" für die s.g. "Qualifizierung" gibt, dann ist es mit Sicherheit kein Problem die Nachzahlungen zu leisten.
Wenn Ihre Zahlen stimmen (z.B. 55k für den Verleiher, 30k für den Angestellten), klingt das wirklich nach viel Geld, das im Leiharbeitsunternehmen verbleibt.
Wenn Sie allerdings berücksichtigen, dass das Leiharbeitsunternehmen die Lohnnebenkosten und Kosten für unproduktive Zeiten des Arbeitnehmers, sowie Verwaltungskosten trägt und der Anspruchslohn eher bei 60k als bei 50k liegt, wird schnell klar, dass mit dem Besitz des Leiharbeitsunternehmens allenfalls ein kleiner Teil der Ansprüche der Angestellten gedeckt werden kann.
Außerdem: Würden Sie als Inhaber eines Leiharbeitsunternehmens in dieser rechtlichen Situation viel Geld im Unternehmen lassen?
Grüße
Hinterfrager
Das ist nach deutschem Recht ziemlich einfach geregelt. Wenn die Leiharbeitsfirmen nicht mehr bezahlen können, dann müssen sie in die Insolvenz gehen. Dann gehen zumindest die Forderungen aus den Sozialversicherungen an die Firmen über, die sich Arbeitnehmer ausgeliehen haben. Das kann bedeuten, daß Nachzahlungen in Milliardenhöhe fällig werden können!
Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen? Diese haben die Dumpingpreise zu einem Großteil an die Entleiher weitergegeben und die wird man kaum belangen können.
.... ich habe mich ein Jahr durch durch Früh- Spät- und Nachtschicht gequält für 7,43 €. Mein Arbeitgeber war das Tochterunternehmen der Firma, für die ich mir die Gesundheit ruiniert habe. Mein Kollege von links bekam das 3fache an Geld und das doppelte an Urlaub.
Ich hoffe nur, dass ich und alle die so verarscht worden sind nun die Chance für ein wenig Gerechtigkeit bekommen.
Schande über den Gesetzgeber, dass er diese Ausbeutung mit lobenden Worten begleitete, und man von einem Jobwunder sprach. Pfui
immer die geprellten bleiben. Die Politik ist unwillig zu reagieren (mit Mindestlöhnen) und die soz. Kassen gehen Kaputt.
Bei der Debatte um eine Ausbeutung von Leiharbeitern wird auch in diesem Artikel vergessen: Mit einer bloßen Einschränkung der Leiharbeit wäre den Leiharbeitern nicht gedient. Im Gegenteil sie würden zu einem Teil arbeitslos (das zeigt z.B. der Vergleich mit Spanien, in dem der Jobmarkt noch stärker reglementiert ist und die Arbeitslosigkeit derzeit bei ca. 20% liegt). Stattdessen sollte der Arbeitsmarkt insgesamt moderat flexibilisiert werden. Dann gäbe es auch keine Zweiklassenbelegschaft mehr. Zu der für eine Wettbewerbsfähigkeit notwendigen Jobmarktdynamik würde alle einen kleinen Teil beitragen. Unzumutbare Löhne und Unsicherheit würden dann genauso abgeschafft wie einschläfernde und unproduktive Dauerstellen.
Vergleiche mit irgendwelchen Ländern, in dem Fall Spanien, führen nie weiter, weil man immer ein beliebiges Land als Beispiel für irgendwas anführen kann und dabei jede Menge Rahmenbedingungen ausblendet.
Ich sehe nur, dass beispielsweise unsere Automobilbranche (oder der Maschinenbau) echte Exportschlager sind (wie ist der Ruf der Exportindustrie in Spanien? Gibt es die überhaupt?). Das heißt, es ist genügend Arbeit vorhanden. Und Gewinne werden auch eingefahren. Es spricht also nichts dagegen, die vorhandene Arbeit anständig zu bezahlen.
Eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bedeutet "Generation Praktikum ein Leben lang", verhindert jede Art von Familiengründung oder Planbarkeit, schadet durch Zunahme von Stresskrankheiten dem Gesundheitssystem, dem freiwilligen Engagement in der Freizeit u.v.m. und ist daher abzulehnen.
Wir sollten uns als Gesellschaft auch mal fragen, in welcher Welt wir eigentlich leben wollen. Wir sind das absolute Souverän und geben die Rahmenbedingungen, in denen Wirtschaft bei uns stattfindet. Nicht andersherum.
Klar, die Globalisierung haben wir im Moment nicht im Griff. Daher ist es die Aufgabe des Jahrhunderts (oder sogar darüber hinaus), dass sich die Menschen grenzübergreifend für soziale Lebensverhältnisse verbünden, sei es China, Europa oder USA. Damit meine ich nicht Kommunismus o.ä., sondern soziale Marktwirtschaft für alle.
So, und jetzt dürfen alle das Unwort des Jahres, "Gutmensch", anbringen :-P
Vergleiche mit irgendwelchen Ländern, in dem Fall Spanien, führen nie weiter, weil man immer ein beliebiges Land als Beispiel für irgendwas anführen kann und dabei jede Menge Rahmenbedingungen ausblendet.
Ich sehe nur, dass beispielsweise unsere Automobilbranche (oder der Maschinenbau) echte Exportschlager sind (wie ist der Ruf der Exportindustrie in Spanien? Gibt es die überhaupt?). Das heißt, es ist genügend Arbeit vorhanden. Und Gewinne werden auch eingefahren. Es spricht also nichts dagegen, die vorhandene Arbeit anständig zu bezahlen.
Eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bedeutet "Generation Praktikum ein Leben lang", verhindert jede Art von Familiengründung oder Planbarkeit, schadet durch Zunahme von Stresskrankheiten dem Gesundheitssystem, dem freiwilligen Engagement in der Freizeit u.v.m. und ist daher abzulehnen.
Wir sollten uns als Gesellschaft auch mal fragen, in welcher Welt wir eigentlich leben wollen. Wir sind das absolute Souverän und geben die Rahmenbedingungen, in denen Wirtschaft bei uns stattfindet. Nicht andersherum.
Klar, die Globalisierung haben wir im Moment nicht im Griff. Daher ist es die Aufgabe des Jahrhunderts (oder sogar darüber hinaus), dass sich die Menschen grenzübergreifend für soziale Lebensverhältnisse verbünden, sei es China, Europa oder USA. Damit meine ich nicht Kommunismus o.ä., sondern soziale Marktwirtschaft für alle.
So, und jetzt dürfen alle das Unwort des Jahres, "Gutmensch", anbringen :-P
und die Gerichte haben das erst jetzt mitbekommen, dass Zeitarbeit eigentlich Sklaventreiberei ist?
Guten morgen meine sehr geehrten, studierten, beamteten, bürohockenden, elfenbeitumbewohnenden Richter.
[...]
Entfernt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Danke. Die Redaktion/er
Als unsere unsägliche Frau von der Leiden.
Die hatte Anfang des Jahres in einer Talkshow zum Thema Dumpinglöhne geprahlt, man werde da genau "hinschauen"!
Aber wahrscheinlich ist Sie noch so mit wegschauen beschäftigt, das Sie noch nicht zum hinschauen kam.
Da muß man als Arbeitnehmer in Deutschland wirklich dankbar sein das wir in Deutschland auch noch Richter haben und nicht nur eine Bundesarbeitsministerin a la VdL.
LG
Klaus
[...]
Entfernt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Danke. Die Redaktion/er
Als unsere unsägliche Frau von der Leiden.
Die hatte Anfang des Jahres in einer Talkshow zum Thema Dumpinglöhne geprahlt, man werde da genau "hinschauen"!
Aber wahrscheinlich ist Sie noch so mit wegschauen beschäftigt, das Sie noch nicht zum hinschauen kam.
Da muß man als Arbeitnehmer in Deutschland wirklich dankbar sein das wir in Deutschland auch noch Richter haben und nicht nur eine Bundesarbeitsministerin a la VdL.
LG
Klaus
"Ob das in der Praxis funktioniert, ist fraglich, denn woher sollen die Leiharbeitsfirmen das Geld nehmen, um die Löhne nachzuzahlen?"
So eine Äußerung zerreißt mir ja fast das Herz in der Brust. Was ist denn das bitte für eine Logik?
Man darf die Leiharbeitsfirmen nicht verklagen, weil sie sonst pleite gehen? Ist doch mir egal, ob die pleite gehen! Sorry, wirklich, da habe ich kein Verständnis. Wenn ein mittelständischer Betrieb bei der Steuer irgendwas absichtlich oder unabsichtlich vergisst, kommt auch der Staat, verhängt eine Strafe und im Zweifel kommt der Gerichtsvollzieher und das Unternehmen geht pleite. In einer Marktwirtschaft darf man auch pleite gehen (außer man ist Bank, aber das ist ein anderes Thema...).
Dann gehen zwar zunächst auch die Arbeitsplätze verloren, aber die Arbeit ist ja weiterhin da. Sollen doch die leihenden Firmen die Leute direkt anstellen. Oder es gründen sich eben neue Leiharbeitsfirmen, die sich dann ausnahmsweise mal an die Gesetze halten.
Wenn sie pleite gehen, weil sie anständige Löhne (nach-)zahlen sollen,dann bitte schön. Die Arbeit bleibt.
So sehe ich das auch. Wer seine Mirarbeiter nicht so bezahlen kann (oder will) dass sie davon leben können, der hat auf dem Markt nichts verloren. Dann übernehmen eben die Firmen, die sich Mitarbeiter leisten können. Die anderen sind sowieso nur Abzocker.
Wenn sie pleite gehen, weil sie anständige Löhne (nach-)zahlen sollen,dann bitte schön. Die Arbeit bleibt.
So sehe ich das auch. Wer seine Mirarbeiter nicht so bezahlen kann (oder will) dass sie davon leben können, der hat auf dem Markt nichts verloren. Dann übernehmen eben die Firmen, die sich Mitarbeiter leisten können. Die anderen sind sowieso nur Abzocker.
ich finde dieses Urteil sehr begrüßenswert. Es wird schnell übersehen dass nicht nur die kleinen Arbeitnehmer im großen Stil beschissen werden, sondern auch der Staat, sei es bewusst oder unbewusst (wer weiss das schon bei unseren klugen Politikern und Wirtschaftsweisen)jede Menge Einnahmen entgehen.
Ich hoffe dass die betroffenen Unternehmen in der Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht geschohnt werden. Durch solche Lohndumpingsaktionen kosten dem Staat Milliarden!
Ich hoffe und wünsche den Arbeitnehmern dass ihnen ihre ausstehenden Gehälter zeitnah und ohne großen bürokratischen Hickhack zurückgezahlt werden!
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