Arbeitnehmerdatenschutz: Was der Chef über seine Mitarbeiter wissen darf
Darf der Arbeitgeber die E-Mails seiner Angestellten lesen? Oder aufschreiben, an welchen Krankheiten sie leiden? ZEIT ONLINE klärt die wichtigsten Fragen.
Dürfen Personaler nach Bewerbern im Internet suchen?
Recherchiert der Arbeitgeber im Internet über einen Bewerber, fällt das unter Erheben und Auswerten von Daten des Bundesdatenschutzgesetzes. Und das darf er nur, wenn die Daten für die Entscheidung, ob ein Bewerber eingestellt werden soll, wichtig sind. Die gute Nachricht: Fotos des Bewerbers oder Informationen über ihn, die nicht im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, sind hierfür irrelevant und dürfen nicht ausgewertet werden. Allerdings dürfte es für die meisten Bewerber schwierig werden, zu beweisen, dass sie aufgrund eines privaten Fotos nicht eingestellt wurden. Und: Selbstverständlich dürfen Personaler nachforschen, ob Angaben im Lebenslauf stimmen .
Welche Daten darf der Arbeitgeber über seinen Mitarbeiter speichern?
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich Daten speichern, die er braucht, um seinen Pflichten gegenüber den Mitarbeitern nachzukommen. Familienstand, Kinderzahl und Religion für die Gehaltsabrechnung darf er also speichern. Die Staatsangehörigkeit benötigt er für die Meldung an die Krankenkasse. Die Daten werden in der Personalakte festgehalten . Ebenso ist es zulässig, Geschlecht, Schul- und Berufsausbildung oder Sprachkenntnisse zu speichern.
Diese persönlichen Daten muss der Chef vertraulich behandeln und vor allem hat er darauf zu achten, dass sie verschlusssicher untergebracht sind. Selbst einen Notizzettel mit Bemerkungen zu einem Mitarbeiter darf der Arbeitgeber nicht offen auf seinem Schreibtisch liegen lassen.





den Pflichten des Arbeitsschutzgesetzes einsetzen will, braucht er deutlich mehr Informationen, die unter das Datenschutzgesetz fallen, die er also nicht auswerten darf. Wir ersticken in einer Flut von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die sich widersprechen und letztlich auch nicht durchführbar sind. Wenn die Unternehmer in diesem Lande wüssten, in wie weit sie durch das politische System bedroht werden, würden sie ihre Betriebe auflösen oder die Produktion ins Ausland verlagern.
Wenn Arbeitgeber diese Dinge nicht so lange und ausgiebig missbraucht hätten, bräuchten wir keine Gesetze...
Wenn Arbeitgeber diese Dinge nicht so lange und ausgiebig missbraucht hätten, bräuchten wir keine Gesetze...
Wenn Arbeitgeber diese Dinge nicht so lange und ausgiebig missbraucht hätten, bräuchten wir keine Gesetze...
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