ScheinselbstständigkeitDer Dumme ist meistens der Auftraggeber

Ein Selbstständiger, der nur für einen Auftraggeber arbeitet, ist scheinselbstständig. Wenn das auffliegt, wird es richtig teuer – vor allem für den Arbeitgeber.

Andrea M. hatte ihre beiden Kinder großgezogen, dann wollte sie an ihren alten Arbeitsplatz in der Redaktion einer Tageszeitung zurück. Der war nach über zehn Jahren selbstverständlich besetzt. "Wir hätten Sie dennoch gerne wieder", sagte der Personalleiter, "allerdings auf freiberuflicher Basis". M. nahm an. Das war vor drei Jahren. Von Tag zu Tag steigerte sich ihr Arbeitspensum und seit gut einem Jahr hatte sie quasi einen Vollzeitjob. Für andere Kunden blieb keine Zeit mehr.

Auch Michael H. schaffte den Wiedereinstieg in das Berufsleben über die Selbstständigkeit. Vor der Krise war er Staplerfahrer, danach arbeitslos. Sein früherer Chef hatte anschließend genügend Aufträge für ihn. Sogar einen Transporter stellte er seinem ehemaligen Mitarbeiter zu Verfügung. Michael H. zögerte nicht lange. Schon eine Woche später machte er seine erste Tour als selbstständiger Kraftfahrer. Wohin es ging, das bestimmte sein Auftraggeber – so wie früher auch, als R. noch festangestellt war. Eigentlich hatte sich nicht viel geändert.

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Aber Scheinselbstständigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Wenn die Kriterien für eine echte Selbstständigkeit nicht erfüllt werden, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge fällig. "Der Dumme ist der Auftraggeber, denn er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und muss ihn nachbezahlen", erklärt Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart. Sie hat in ihrer Kanzlei Fälle von aufgedeckter Scheinselbstständigkeit erlebt, "die Auftraggeber in die Insolvenz getrieben haben". In einem Fall musste der Arbeitgeber rund 24.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. "Unternehmer, die ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen, machen sich unter Umständen sogar strafbar, wenn das vorsätzlich geschieht", sagt die Arbeitsrechtlerin.

Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, prüft der Deutsche Rentenversicherung Bund durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber können bei der Clearingstelle der Rentenversicherung für klare Verhältnisse sorgen. Schwarzen Schafen kommt die Behörde durch den Betriebsprüfdienst der Rentenversicherungsträger auf die Schliche. Diese Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt. Und auch in diesen Fällen schaut sich die Clearingstelle die Konstellation an. 2010 geschah das insgesamt rund 15.200 Mal. Das Ergebnis: In gut einem Drittel der Fälle wurde abhängige Beschäftigung festgestellt.

Hellhörig werden die Prüfer der Rentenversicherung, wenn mindestens fünf Sechstel des Umsatzes von einem Auftraggeber stammen und der scheinbar Selbständige weisungsgebunden ist, was Ort und Zeit der Tätigkeit betrifft. Kritisch ist es zudem, wenn der Freie Jobs macht, die er früher schon als festangestellter Mitarbeiter erledigt hat.

Wird die Scheinselbstständigkeit aufgedeckt, kann sich der vermeintliche Freie sogar einklagen, erklärt Albrecht Lindenberger, Referatsleiter der IHK Region Stuttgart. Kommt er damit vor dem Arbeitsgericht durch, wird aus dem Unternehmer ein Arbeitnehmer mit Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall und Sozialversicherungspflicht vom Tag der scheinbaren Selbstständigkeit an. Lindenberger rät deshalb dringend zum freiwilligen Statusfeststellungsverfahren. Anwältin Flämig plädiert für den Fachanwalt. "Vielleicht lässt sich dann noch regeln, was geregelt werden kann."

 
Leserkommentare
  1. 1. Bürgerversicherung für das Gesundheitssystem
    2. Private, kapitalgedeckte Versicherung für das Rentensystem

    Dann müsste der Staat nicht mehr diejenigen verfolgen, die einfach nur arbeiten möchten.

    Den Begriff 'Scheinselbstständigkeit' gibt es ja nur, weil der Staat dringend Geld für sein nichtfunktionierendes System benötigt - da sind alle Mittel recht.

    Freiheit!

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    Ganz einfache Lösung:
    1. Bürgerversicherung für das Gesundheitssystem
    2. Private, kapitalgedeckte Versicherung für das Rentensystem

    Wozu denn so eine Aufteilung? Wenn Gesundheit ein Thema ist, welches alle angeht, dann doch bitte zumindest eine analoge Grundsicherung im Alter ebenso.

    Machen wir es doch wie die Schweizer: Ein System für alle. Keine Ausflüchte, keine Beitragsbemessungsgrenzen. Im Gegenzug können wir gut und gerne die Leistungen auf das Wesentliche beschränken. D.h. staatlich gesichert wird z.B. die Höhe der derzeitigen Grundsicherung, wer mehr Rente möchte muss privat vorsorgen.

    Auf die Weise sparen wir neben Ineffizienzen durch aberwitzige Vermeidungsmodelle auch immense Verwaltungskosten für Kontrollen und nicht zuletzt auch Geld in der Justiz um den kleinen und großen Betrügern auf die Finger zu klopfen. Schlussendlich spart es erhebliche Mittel im Sozialbereich, nur weil Selbstständige ihre Altersvorsorge verzockt oder gleich gar keine angelegt haben.

    Ganz einfache Lösung:
    1. Bürgerversicherung für das Gesundheitssystem
    2. Private, kapitalgedeckte Versicherung für das Rentensystem

    Wozu denn so eine Aufteilung? Wenn Gesundheit ein Thema ist, welches alle angeht, dann doch bitte zumindest eine analoge Grundsicherung im Alter ebenso.

    Machen wir es doch wie die Schweizer: Ein System für alle. Keine Ausflüchte, keine Beitragsbemessungsgrenzen. Im Gegenzug können wir gut und gerne die Leistungen auf das Wesentliche beschränken. D.h. staatlich gesichert wird z.B. die Höhe der derzeitigen Grundsicherung, wer mehr Rente möchte muss privat vorsorgen.

    Auf die Weise sparen wir neben Ineffizienzen durch aberwitzige Vermeidungsmodelle auch immense Verwaltungskosten für Kontrollen und nicht zuletzt auch Geld in der Justiz um den kleinen und großen Betrügern auf die Finger zu klopfen. Schlussendlich spart es erhebliche Mittel im Sozialbereich, nur weil Selbstständige ihre Altersvorsorge verzockt oder gleich gar keine angelegt haben.

  2. das ich bei der Scheinselbständigkeit in diesem Fall habe, ist, dass der Auftraggeber somit prüfen müsste, ob der Selbständige noch weitere Aufträge hat. Das erscheint mir aber auch eine Einmischung zu sein, die nicht ok sein kann, denn welcher Selbständige gibt schon freiwillig anderen, die ja zusätzlich auch Konkurrenten sein könnten, Einblick in die Auftragslage oder in Abrechnungen mit anderen? Auch bei Journalisten muss ja nicht zwangsläufig eine Veröffentlichung als Arbeitsergebnis voran stehen, das leicht vorzuweisen wäre. Dass somit die Sozialkassen gestärkt werden und die Selbständigen geschützt, finde ich zwar nachvollziehbar, doch letzten Endes besser, wenn Selbständige einen staatlichen Finanzsockel erhielten, der ab einer gewissen Höhe entfiele wobei dann die Pflicht bei diesen selbst liegen müsste.

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    Im Durchschitt nicht länger als 4 Stunden beschäftigen, dann sollte Er, auf der sicheren Seite sein.

    Im Durchschitt nicht länger als 4 Stunden beschäftigen, dann sollte Er, auf der sicheren Seite sein.

  3. ...unterschlägt man hier einen der wichtigsten aspekte? auch dem sog. "scheinselbstständigen" droht der finanzielle ruin. auch ihm kann rückwirkend der selbstständigenstatus aberkannt werden, was erhebliche zwangs(nach)zahlungen in das marode staatliche rentensystem zur folge hat.
    wie sich der staat hier verhält, kann nur noch als kriegserklärung an klein- und kleinstunternhemer begriffen werden. auf der einen seite selbssttändigkeit fördern um die arbeitslosenstatistik zu schönen, dann aber das damokles-schwert der "scheinselbstständigkeit" über den selbstständingen schweben lassen.
    bürgerfeindliche politik, die leider gar nicht mehr verwundert.

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  4. ist ein planwirtschaftliches Konstrukt von Lafontaine zur Generierung von Sozialversicherungseinnahmen. Das wurde sogar offen zugegeben.

    Sicher gibt es auch Missbräuche, doch primär wurden hier Selbständige in die Versicherungspflicht gezwungen.
    Vor allem da sich die Scheinselbständigkeit ausschließlich auf die Sozialversicherungspflicht, nicht auf Steuern und Rechtsstatus auswirkt, ist dies häufig eine eklantante Diskriminierung von kleinen Einzelkämpfern.
    Dem Problem des Missbrauchs hätte man auch anders beikommen können, so wie jetzt ist lediglich die berufliche Gestaltungsfreiheit beschränkt worden, zu Lasten vor allem kleiner Selbständiger.

    Als ehemals selbst Betroffener nach der Existenzgründung, weis ich wovon ich rede und es schmälert meine Alterversorgung nicht unerheblich, da zur Vermeidung der Scheinselbständigkeit erhebliche Kosten verursacht wurden, die zu Beginn sogar existenzgefährdend waren.
    Letztlich ist der Paragraph ein Verstoss gegen das Selbstbestimmungsrecht und eine gezielte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Selbständigkeit um größere und etablierte Betriebe vor mangelnder Wettbewerbsfähigkeit zu schützen und gleichzeitig die Sozialkassen aufzufüllen.

    H.

  5. Der Text suggeriert, es komme auf die Zahl der Auftraggeber an - nur einer = immer scheinselbstständig.

    Aber so ist es meines Wissens nach nicht. Man kann auch "korrekt" selbstständig sein, wenn man nur einen Auftraggeber hat. Es hängt von Dingen wie Weisungsgebundenheit, festen Uhrzeiten., Dienstplänen u.ä. ab. Ist die Journalistin Andrea M. aber relativ frei in ihrer Zeiteinteilung und kann (rein theoretisch) auch Aufträge ablehnen, ist sie nicht scheinselbstständig. Allerdings sind die Grenzen in der Praxis natürlich fließend.

    @Funz dich frei: Doch, der Auftraggeber soll grundsätzlich prüfen, ob der Selbstständige noch weitere Aufträge hat. Dabei geht es nicht darum, dass der Selbstständige konkrete Namen anderer Auftraggeber nennt. Ich weiß jedenfalls von Auftraggebern, die einen Fragebogen verwenden, in dem der Selbstständige ankreuzen soll "Ich habe weitere Auftraggeber" -- damit möchte der Auftraggeber auf der sicheren Seite sein. Ob es im Streitfall aber ausreicht, dass sich der Auftraggeber auf das Kreuzchen im Fragebogen berufen kann, weiß ich nicht.

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    Nun gut. Die Form der möglicherweise nicht glaubwürdigen Absicherung über einen Fragebogen mag es geben, doch ist ein solcher sowohl im üblichen Geschäft als auch in strenger Logik nicht durchführbar. Würde jeder prüfen, ob jeder Auftragnehmer auch schon weitere Aufträge hätte, gäbe es für Neueinsteiger nie einen Auftrag. Aber auch im regulären Geschäft ist die Frage nach weiteren Aufträgen nicht ohne, gerade wenn man den Geschäftspartner kaum kennt. Stellen Sie sich vor, sie würden eine kleine Werbeagentur kontaktieren, um erstmalig einen Auftrag für Ihr Geschäft zu erteilen, um gleichzeitig gute Konditionen auszuhandeln. Wäre Ihre Frage tatsächlich, ob es weitere Kunden gibt und würden Sie sich das schriftlich geben lassen?

    Nun gut. Die Form der möglicherweise nicht glaubwürdigen Absicherung über einen Fragebogen mag es geben, doch ist ein solcher sowohl im üblichen Geschäft als auch in strenger Logik nicht durchführbar. Würde jeder prüfen, ob jeder Auftragnehmer auch schon weitere Aufträge hätte, gäbe es für Neueinsteiger nie einen Auftrag. Aber auch im regulären Geschäft ist die Frage nach weiteren Aufträgen nicht ohne, gerade wenn man den Geschäftspartner kaum kennt. Stellen Sie sich vor, sie würden eine kleine Werbeagentur kontaktieren, um erstmalig einen Auftrag für Ihr Geschäft zu erteilen, um gleichzeitig gute Konditionen auszuhandeln. Wäre Ihre Frage tatsächlich, ob es weitere Kunden gibt und würden Sie sich das schriftlich geben lassen?

  6. Liebe Redaktion,

    ich möchte darauf hinweisen, daß es in Deutschland die Konstruktion "Selbständiger mit einem Auftraggeber" gibt. Dieser erwirtschaftet mehr als 6/7 seines Gewinns von einem Auftraggeber, ist aber vor dem Gesetz nicht scheinselbständig.

    Leider ist in diesem Fall der "Selbständige" meist der Gekniffene. Im Gegensatz zum Angestellten kann von heute auf morgen das gesamte Einkommen wegfallen, soziale Absicherung gibt es nicht (eine Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich, man ist sofort bei Hartz 4 und somit finanziell nach spätestens einem Jahr tot), usw.
    Die Vorteile des Selbständigen ergeben sich meist nicht. Man ist sogar pflichtversichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung - aber versuchen Sie das mal einem Auftraggeber zu vermitteln, warum man 20% teurer ist als die Konkurrenz. Was die Politik dazu getrieben hat, ein solches Konstrukt zu erschaffen, kann ich nur vermuten - mir schwant, die Lobbyarbeit der Industrie war hier erfolgreich.

    Über die fatalen Auswirkungen auf die Betroffenen und das Sozialsystem wäre ein ZEIT-Artikel mal mehr als sinnvoll!

    Und nicht, daß Sie denken, das wäre sehr selten: Sind ihnen schon mal die Zettel im Auto ihres Paketdienstleisters aufgefallen? Sie glauben doch nicht etwa, die Leute wären bei DHL etc angestellt und hätten einen sicheren Job? Es gibt unzählige weitere Beispiele. Ich selbst weiß sicher von ein paar Hundert Personen mit diesem Status.

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  7. Irgendwie fehlt mir der Aspekt, dass die Auftraggeber erst einmal vorhanden sein müssen. Ein kleiner junger Betrieb kann auch einfach wenige Auftraggeber haben, und wenn ein großer "Stammkunde" dabei ist, soll er dann ablehnen nur weil er den Löwenanteil an Einnahmen generiert? Da würde es wenig wundern, warum man immer wieder für verrückt erklärt wird, wenn man sich in diesem Land selbständig macht.
    Da ich mich aber meine an eine deutlich differenzierte Regelung erinnern zu können, würde ich mich freuen wenn wir hier demnächst mal einen Artikeln mit den tatsächlichen Kriterien finden könnten :)

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  8. hatte mein Bruder nach einer gescheiterten Selbständigkeit
    mit einem kleinen Laden, eine Fahrertätigkeit auf selbständiger Basis zu einem Stundenlohn von 6€ angefangen.
    Hier handelte es sich eindeutig um eine weisungsgebundene
    und damit scheinselbständige Arbeit, was er damals nicht
    wußte. Nach etwa 6jähriger Tätigkeit überprüfte der Renten- versicherer meinen Bruder. Er musste nach einem längeren
    Verfahren ca. 8000€ in die Rentenversicherung nachzahlen.
    Der Arbeitgeber, der selber Subunternehmer eines bekannten
    deutschen Autovermieters war und der ausschließlich Leute auf dieser Basis beschäftigte, meldete irgendwann Konkurs an und zahlte gar nichts. Was die oben genannte Summe für
    einen Menschen mit sehr geringem Einkommen bedeutet, brauche ich wohl nicht zu erzählen.

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    ...in der Überschrift heißen:
    "Der Dumme ist meistens der angeblich Selbständige."

    Tut mir leid für ihren Bruder. Leider gibt es sicher viele Pseudo-Selbständige, die die Augen vor dieser finanziellen Gefhar verschließen, bis es zu spät ist. Der Gewinner ist der Auftraggeber, welcher eine billige, jederzeit kündbare, gefolgsame Arbeitskraft bekommt.

    ...in der Überschrift heißen:
    "Der Dumme ist meistens der angeblich Selbständige."

    Tut mir leid für ihren Bruder. Leider gibt es sicher viele Pseudo-Selbständige, die die Augen vor dieser finanziellen Gefhar verschließen, bis es zu spät ist. Der Gewinner ist der Auftraggeber, welcher eine billige, jederzeit kündbare, gefolgsame Arbeitskraft bekommt.

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