Arbeitsrecht: Was darf im Arbeitszeugnis stehen?
Die Mitarbeiterin möchte den Arbeitgeber wechseln. Was sollte in ihrem Zeugnis stehen und was ist tabu? Ulf Weigelt gibt Antwort in der Arbeitsrechtskolumne.
Ich wechsle im Sommer meinen Arbeitgeber. Worauf muss ich achten, wenn mein Arbeitgeber mir ein Arbeitszeugnis ausstellt?, fragt Christina Walter
Sehr geehrte Frau Walter,
zuerst sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis als sogenanntes Endzeugnis erhalten. Denn ein einfaches Zeugnis enthält keine Angaben über Ihre Leistungen und Ihre Führung, sondern nur Informationen wie Personalien und die Beschäftigungsdauer. Deshalb empfiehlt sich ein einfaches Arbeitszeugnis nur bei kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen.
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE
Generell sollten Arbeitszeugnisse Mitarbeiter in einem guten Licht darstellen. Das Zeugnis muss von einem Wohlwollen getragen sein.
Auch sollten sie ein Gesamtbild von der Persönlichkeit der Arbeitnehmer vermitteln.
Bei der Formulierung und der Wahl der Schwerpunkte für Ihre Beurteilung ist Ihr Arbeitgeber frei. Selbstverständlich müssen die inhaltlichen Angaben der Wahrheit entsprechen. Und auch die Leistungsbewertung muss sich nach Ihrer konkreten Tätigkeit richten.
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Die Antworten von Fachanwalt Ulf Weigelt stehen Ihnen auch übersichlich gesammelt als E-Books zur Verfügung. Nach dem Download können Sie jederzeit und überall auf Ihrem elektronischen Lesegerät zu arbeitsrechtlichen Fragen nachschlagen.
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Die wichtigste Aussage in einem Zeugnis ist die Gesamtbeurteilung. Achten Sie deshalb besonders darauf:
- "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit": sehr gut
- "stets zu unserer vollen Zufriedenheit": gut
- entfällt in der Formulierung der Begriff "stets", handelt es sich um ein befriedigend
- fehlt dazu noch der Begriff "voll", so signalisiert dies eine unterdurchschnittliche, aber ausreichende Leistung
- "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" bedeutet mangelhaft
- "bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen" spricht für eine völlig ungenügende Leistung

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.
Auch in der abschließenden Leistungsbewertung hat sich eine spezielle Geheimsprache herausgebildet. Die Wahrheit liest man oft zwischen den Zeilen. Vorsicht ist daher beispielsweise auch geboten, wenn Formulierungen wie "Seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gesuchten Gesprächspartner" auftauchen, das bedeutet übersetzt: "Er war geschwätzig und führte lange Privatgespräche."
Wer heutzutage bei einer Bewerbung kein gutes Zeugnis vorlegen kann, hat selten Chancen. Deshalb ist es ratsam, dass Arbeitszeugnis stets von einem Fachmann prüfen zu lassen.
Entdecken Sie derartige Fallen in Ihrem Arbeitszeugnis und treffen diese objektiv nicht zu, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung. Ist dies der Fall, sollten Sie zunächst direkt Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufnehmen und Ihre Änderungswünsche anmelden und um Berichtigung bitten. Oft sind Arbeitgeber kompromissbereit – sofern nicht überzogene Vorstellungen geäußert werden.
Führt dies nicht zum Erfolg, sollten Sie mit einem anwaltlichen Schreiben noch einmal den Berichtigungsanspruch zunächst außergerichtlich unterstreichen. Ist Ihr Arbeitgeber dann immer noch nicht zur Korrektur bereit, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt überlegen, ob eine Zeugnisberichtigungsklage sinnvoll ist.
Deshalb rate ich Mitarbeitern stets, sich noch während ihrer Beschäftigungszeit ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, denn meist ist das Arbeitsklima dann noch in Ordnung und der Arbeitgeber zu größeren Kompromissen bereit. Sie können Ihrem Arbeitgeber auch behilflich sein, indem Sie Ihre Vorstellungen als Entwurf einreichen.
Ihr Ulf Weigelt








Ulf Weigelt gibt den Ratschlag, sich rechtzeitig ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Er hat aber vergessen darauf hinzuweisen, dass ein Mitarbeiter nur in bestimmten Fällen eine Anspruch darauf hat, zum Beispiel bei Wechsel des Vorgesetzten oder Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Etwas anderes ist, wenn er wissen will, wie der Vorgesetzte seine Arbeitsleistung beurteilt. Darauf hat er einen Anspruch. Das geschieht aber nicht in Form eines Zwischenzeugnisses.
Die rechtlichen Aspekte sind nicht die entscheidenden Dinge beim Arbeitszeugnis. Ein Arbeitgeber sollte mit dem Arbeitszeugnis eine Antwort geben auf die Frage: Wie konnte der Mitarbeiter seine Stärken mit welchen positiven Arbeitsergebnissen einsetzen? Ein Arbeitgeber muss die Leistung nicht nach Schulnoten bewerten. Der Zeugniscode ist überholt!
Der Hinweis auf ein Zwischenzeugnis ist sehr gut. Ich hatte auch schon einmal eine Auseinandersetzung mit meinem Ex-Chef vor dem Arbeitsgericht und da war genau das Zwischenzeugnis hilfreich. Und damals stellte mir mein Chef und ohne Begründung ein solches aus. manchmal hilft einfach nur freundlich nachfragen und Arbeitgeber wissen ja schließlich auch nicht alles. Aber da hilft ja letztendlich auch diese Kolumne hier weiter.
Zwischenzeugnis? Das wird nicht einfach so ausgestellt. Nun ja, wenn Sie einen Vorgesetztenwechsel haben. Aber ansonsten denkt dann jeder: Ach, der will wechseln.
Das ganze Gewürge mit den Zeugnisformulierungen ist doch überholt. Mein Chef sagte mir, er schreibt sowieso nie "vollste" Zufriedenheit, immer nur "volle".
Wie um Himmels Willen kann man eine Zeugnisberichtigungsklage empfehlen? Never ever. Die Nerven kann man sich sparen. Ich hatte den Fall - ein Zeugnis voller Tippfehler. Wurde nicht korrigiert. Und? Tja, darauf angesprochen, habe ich im Vorstellungsgespräch gesagt, dass die vielen Tippfehler ein Licht auf das Unternehmen werfen, nicht auf mich. Wurde anstandslos vom Personaler akzeptiert.
Ein Zwischenzeugnis gibt es (z.B. bei großen Firmen und im ö.D.) nur bei Wechsel des Chefs oder Wechsel der Tätigkeit.
Ich würde mir sonst sofort eins ausstellen lassen, genau weil ich dann bei einem Weggang weniger Befürchtungen haben müsste.
Ich habe immer, soweit es möglich war (vor allem in kleineren Firmen) meine Zeugnisse selbst vorformuliert. Mag schon sein, man muss aufpassen, dass nicht alle gleich lang sind, aber so ist es wenigstens ohne Tippfehler (obwohl das auch schon vorkam) und es steht drin, was ich gemacht habe.
Ich bedauere sehr, dass es da kein Anrecht darauf gibt.
Kann man sich ein Zeugnis ausstellen lassen, wenn man in Teilzeit geht?
Ein Zwischenzeugnis gibt es (z.B. bei großen Firmen und im ö.D.) nur bei Wechsel des Chefs oder Wechsel der Tätigkeit.
Ich würde mir sonst sofort eins ausstellen lassen, genau weil ich dann bei einem Weggang weniger Befürchtungen haben müsste.
Ich habe immer, soweit es möglich war (vor allem in kleineren Firmen) meine Zeugnisse selbst vorformuliert. Mag schon sein, man muss aufpassen, dass nicht alle gleich lang sind, aber so ist es wenigstens ohne Tippfehler (obwohl das auch schon vorkam) und es steht drin, was ich gemacht habe.
Ich bedauere sehr, dass es da kein Anrecht darauf gibt.
Kann man sich ein Zeugnis ausstellen lassen, wenn man in Teilzeit geht?
In so einem Zeugnis darf überhaupt gar nix mehr drin stehen. Deshalb liest das auch "keine Sau" mehr. Außer vielleicht was die Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten waren.
P.S.: Wozu gibt es denn Telefone!
die haben was gelernt oder sogar auch eine Uni von innen gesehen.
Es soll weiterhin Leute geben, die wissen, dass "zur vollsten Zufriedenheit" ein seit Jahrzehnten eingeführter Terminus ist, welcher durch dutzende Urteile in seiner Bedeutung definiert wurde.
Dagegen weis @Oktogon das alles besser und empfiehlt einen guten BGB Kommentar. Da wünsche ich viel Spaß!
Ich bin zwar kein Physiker aber da gucke ich gleich mal wegen der String Theorie in einen Kommentar. Wozu brauche ich denn Physiker?
Ein Zwischenzeugnis gibt es (z.B. bei großen Firmen und im ö.D.) nur bei Wechsel des Chefs oder Wechsel der Tätigkeit.
Ich würde mir sonst sofort eins ausstellen lassen, genau weil ich dann bei einem Weggang weniger Befürchtungen haben müsste.
Ich habe immer, soweit es möglich war (vor allem in kleineren Firmen) meine Zeugnisse selbst vorformuliert. Mag schon sein, man muss aufpassen, dass nicht alle gleich lang sind, aber so ist es wenigstens ohne Tippfehler (obwohl das auch schon vorkam) und es steht drin, was ich gemacht habe.
Ich bedauere sehr, dass es da kein Anrecht darauf gibt.
Kann man sich ein Zeugnis ausstellen lassen, wenn man in Teilzeit geht?
Wenn ich die Wahl hätte, würde ich gerne die modernere Formel "zu unserer uneingeschränkten Zufriedenheit" im Zeugnis stehen haben, das klingt moderner.
Ich habe früher selbst schon mal eine Einstellung mitverantwortet, die Zeugnisse waren oft so wirr, dass man nicht sagen konnte, soll das nun ein Lob sein, will der AG dem Bewerber eins reinwürgen oder ist der AG einfach nur zu doof, ein Zeugnis zu schreiben. Ich habe da immer im Zweifel für den Arbeitnehmer geurteilt.
Gerade bei guten Leuten, die gehen, ist der Arbeitgeber oft sauer, weil die schon zum Inventar gezählt werden.
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