Arbeitsrecht Abmahnen oder gleich entlassen?
Der Chef will seinen Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens loswerden. Sollte er ihn gleich fristlos entlassen oder doch erst abmahnen? Rat gibt die Arbeitsrechtskolumne.
Das Fehlverhalten eines meiner Mitarbeiter rechtfertigt mich, dass Arbeitsverhältnis aufzulösen. Wenn ich jetzt auf eine Kündigung verzichte und erst einmal eine Abmahnung ausspreche, gehe ich dann ein Risiko ein?, fragt Manfred Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
- "Da staunt der Chef"
-
Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".
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ich bin mir nicht sicher, was Sie mit Risiko meinen? Ich schildere Ihnen einen ähnlichen Fall, der für den Arbeitgeber die Folge hatte, dass er seiner Mitarbeiterin nicht mehr kündigen konnte.

Ulf Weigelt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Kolumne "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Gemeinsam mit Sabine Hockling schrieb er das Buch Ratgeber Arbeitsrecht.
Eine Justizangestellte war in einem Amtsgericht unter anderem für die Bearbeitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zuständig. Eine ihrer Kolleginnen war plötzlich "auf der anderen Seite", da gegen ihren Sohn ermittelt wurde. Wie es unter Kollegen manchmal üblich – aber verboten – ist, erzählte die Justizangestellte ihrer Kollegin den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses.
Der Arbeitgeber erfuhr davon und sprach eine Abmahnung aus – obwohl er hätte sogleich kündigen können. Da die Justizangestellte das Dienstgeheimnis und die besondere Geheimhaltungspflicht verletzt hat, wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. In diesem Verfahren wurde sie zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, (die allerdings noch nicht rechtskräftig ist).
Erst jetzt kündigte ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß.
So nicht, urteilten die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz und bestätigten ein Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin. Da der Arbeitgeber sich für die Abmahnung und eben nicht für eine Kündigung entschieden hatte, hat er in diesem Fall auf sein Kündigungsrecht verzichtet (Urteil vom 28. April 2011, Aktenzeichen 25 Sa 2684/10).
Denn zwischen der Befugnis zur Abmahnung und der zur Kündigung besteht eine sogenannte Deckungsgleichheit. Das heißt: Wer eigentlich einen Anspruch hat, seinem Mitarbeiter zu kündigen, sich aber nur für eine Abmahnung entscheidet, kann hinterher nicht doch noch kündigen. Mit dem Ausspruch einer Abmahnung wird die Kündigungsbefugnis verbraucht.
Wie Sie sehen, können Sie also Ihr Kündigungsrecht verbrauchen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, ob Sie wirklich "nur" eine Abmahnung aussprechen wollen.
Ihr Ulf Weigelt
- Datum 08.06.2011 - 06:48 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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wie so etwas heutzutage funktioniert:
Mit oder ohne Grund kuendigen und, falls ueberhaupt
erforderlich, Leiharbeiter und Praktikanten einstellen.
Wer nicht so menschenverachtend vorgeht, wird auf Grund
der hoeheren Kostenstruktur seines Unternehmens kurz- oder spaetestens mittelfristig vom Markt weggefegt.
So laeuft das leider und nicht anders.
Sie schreiben ganz allgemein "Mit oder ohne Grund kuendigen und, falls ueberhaupt
erforderlich, Leiharbeiter und Praktikanten einstellen.
Wer nicht so menschenverachtend vorgeht, wird auf Grund
der hoeheren Kostenstruktur seines Unternehmens kurz- oder spaetestens mittelfristig vom Markt weggefegt."
Hatten Sie, als Sie das geschrieben haben, eine bestimmte Branche im Hinterkopf? So ganz allgemein ist es für Arbeitgeber sicher nicht vorteilhaft, Mitarbeiter zu kündigen um dann Menschen einzustellen, die bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit abhauen.
Außerdem erwarte ich von der Zeit auch keine Anleitung zum Rechtsbruch. Das geschilderte Vorgehen sieht doch sauber aus. Leute abmahnen und ihnen dann keine Change geben, ist aus gutem Grund nicht drin (dann möge man doch gleich die Kündigung aussprechen.).
Sie wirken recht frustriert. An einem Ihrer Nebensätze habe ich mich gestoßen. "Falls überhaupt erforderlich" werden Praktikanten eingestellt. Wenn jemand keine Lücke hinterlässt, warum soll die Firma ihn dann weiterhin bezahlen?
Davon mal abgesehen kann ich Ihre Ansicht nicht teilen. Es gibt unangenehme Arbeitgeber, soweit ist das richtig. Aber langfristig ist eine Firma vor allem dann erfolgreich wenn ihre Mitarbeiter motiviert sind. Ich arbeite jetzt schon länger in einem Konzern und da ist man doch sehr auf ein angenehmes Betriebsklima bedacht, weil das dem Betriebsergebnis erwiesenermaßen sehr zuträglich ist.
Wenn mal eine Abteilung wegfällt... Nun ja, das ist halt allgemeines Lebensrisiko. Man hat nun mal kein Anrecht auf eine Anstellung.
Sie schreiben ganz allgemein "Mit oder ohne Grund kuendigen und, falls ueberhaupt
erforderlich, Leiharbeiter und Praktikanten einstellen.
Wer nicht so menschenverachtend vorgeht, wird auf Grund
der hoeheren Kostenstruktur seines Unternehmens kurz- oder spaetestens mittelfristig vom Markt weggefegt."
Hatten Sie, als Sie das geschrieben haben, eine bestimmte Branche im Hinterkopf? So ganz allgemein ist es für Arbeitgeber sicher nicht vorteilhaft, Mitarbeiter zu kündigen um dann Menschen einzustellen, die bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit abhauen.
Außerdem erwarte ich von der Zeit auch keine Anleitung zum Rechtsbruch. Das geschilderte Vorgehen sieht doch sauber aus. Leute abmahnen und ihnen dann keine Change geben, ist aus gutem Grund nicht drin (dann möge man doch gleich die Kündigung aussprechen.).
Sie wirken recht frustriert. An einem Ihrer Nebensätze habe ich mich gestoßen. "Falls überhaupt erforderlich" werden Praktikanten eingestellt. Wenn jemand keine Lücke hinterlässt, warum soll die Firma ihn dann weiterhin bezahlen?
Davon mal abgesehen kann ich Ihre Ansicht nicht teilen. Es gibt unangenehme Arbeitgeber, soweit ist das richtig. Aber langfristig ist eine Firma vor allem dann erfolgreich wenn ihre Mitarbeiter motiviert sind. Ich arbeite jetzt schon länger in einem Konzern und da ist man doch sehr auf ein angenehmes Betriebsklima bedacht, weil das dem Betriebsergebnis erwiesenermaßen sehr zuträglich ist.
Wenn mal eine Abteilung wegfällt... Nun ja, das ist halt allgemeines Lebensrisiko. Man hat nun mal kein Anrecht auf eine Anstellung.
Nicht nur über Leiharbeiter oder Praktikanten, sondern ganz besonders über sogenannte "Versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse", die auf 11 Monate beschränkt werden oder im Rahmen von "Wiedereingliederungsbeihilfen, die nur dann nicht zurück gezahlt werden müssen, wenn der Langzeitarbeitslose über eine bestimmte Frist beschäftigt wird - also in der Regel 2x auf ein Jahr befristet - dann holen sich die Firmen "Frischfleisch vom Amt".
Hier stößt sich eine ganze Reihe von Leuten Gesund:
1. Die Arbeitsämter
Diese schicken die Leute in Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und so die Arbeitslosen aus der Statistik raus.
2. Die "Institute für Weiterbildungen"
Ein Wasserkopf, der sich hauptsächlich über den Staat finanzieren lässt und die Arbeitslosen (mehr oder weniger) aktuell auf den Arbeitsmarkt vorbereitet - leider aber immer nicht immer bedarfsgerecht, sondern am Bedarf vorbei.
3. Die privaten Arbeitsvermittler
Die nutzen ihre Auftritte im Netz der Arbeitsagentur, preisen haufenweise Jobs an, die nicht existieren oder nur als Leiharbeit. Findet sich dann ein Dummer, dann kassieren diese "Agenturen" die Vermittlungsprämien vom Amt.
Oft sitzen dies Agenturen gleich mit in den Weiterbildungszentralen und vermitteln die Arbeitslosen gleich in "Ihre" Firmen weiter.
Hier hat sich ein "Kartell" gebildet (Oder soll ich lieber "Sumpf" sagen?), der auf Kosten der Menschen sich selbst den Arbeitsplatz sichert, denn das Arbeitsamt ist froh, wenn die Statistik stimmt!
[...]
Entfernt. Bitte argumentieren Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/lv
Wenn ich mir als Arbeitnehmer nichts zuschulden komme lasse, brauche ich auch keine Angst vor einer Abmahnung oder (verhaltensbedingter) Kündigung haben.
Komischerweise kennen sich Arbeitnehmer immer prima über ihre Rechte aus. Dass das aber auch mit Pflichten einher geht, wird immer erfolgreich verdrängt. Und wehe man erinnert sie auch mal dran...
oder so.
den AN loswerden will (und da muss dieser sich nicht unbedingt was zu Schulden hat kommen lassen), dann kann er das auch.
Es gibt Kündigungsseminare. Da lernt AG, wie er jeden AN (schwanger, krank,...) jederzeit kündigen kann.
Das ist natürlich alles nicht offiziell, aber sowas gibts tatsächlich.
oder so.
den AN loswerden will (und da muss dieser sich nicht unbedingt was zu Schulden hat kommen lassen), dann kann er das auch.
Es gibt Kündigungsseminare. Da lernt AG, wie er jeden AN (schwanger, krank,...) jederzeit kündigen kann.
Das ist natürlich alles nicht offiziell, aber sowas gibts tatsächlich.
[...]
Entfernt wegen Doppelpostings. Die Redaktion/er
Danke liebe "Zeit" für deine vielen nützlichen Tipps und Lebensweisheiten!
oder so.
der werte Herr "Fachanwalt" sollte den Arbeitgeber auch darauf hinweisen, da er mit den Details ja recht sparsam war, dass es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt und Abmahnungen somit vorgesehen sind. Sollte der Sachverhalt nämlich nicht so schwerwiegend und glasklar sein, wie er vom Arbeitgeber gesehen wird, sind die Chance auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage sehr hoch.
Wo ist das denn geregelt, dass Abmahnungen vorgesehen sind und dazu speziell bei einem sog. Dauerschuldverhältnis???
Auch bei einer Abmahnung muß der Sachverhalt hinreichend klar sein. Ihre Argumentation stimmt also hinten und vorne nicht.
Entsheidend sind immer die wirklichen Tatsachen und die müssen bewiesen werden, und zwar vom Chef.
Wo ist das denn geregelt, dass Abmahnungen vorgesehen sind und dazu speziell bei einem sog. Dauerschuldverhältnis???
Auch bei einer Abmahnung muß der Sachverhalt hinreichend klar sein. Ihre Argumentation stimmt also hinten und vorne nicht.
Entsheidend sind immer die wirklichen Tatsachen und die müssen bewiesen werden, und zwar vom Chef.
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