Betriebliche WiedereingliederungKrank, aber nicht ausgemustert

Jeder zweite Beschäftigte bezweifelt, gesundheitlich bis zur Rente durchzuhalten. Betriebliches Gesundheitsmanagement hilft Kranken zurück in den Job.

Mit 42 war Schluss. Aus den chronischen Rückenschmerzen war ein Bandscheibenvorfall geworden – aus der nervlichen Angespanntheit ein Burn-Out. "Ich konnte einfach nicht mehr", sagt Jutta Kleinert. 20 Jahre lang hatte sie ihren Job als Altenpflegerin mit Leidenschaft ausgeübt, hatte sich weitergebildet und es zu Pflegeleiterin gebracht. Doch die Arbeit wurde immer mehr, der Druck nahm zu; und es gab dauerhaft zu wenige Mitarbeiter für zu viel Arbeit. Irgendwann wurde es für Kleinert zu viel. Auch zu Hause fand die Altenpflegerin kaum Ruhe: Ihr Mann und sie bauten ein Haus, der Sohn war in der Pubertät. Dann kündigte der Betrieb ihres Mannes Kurzarbeit an. Die finanziellen Sorgen lasteten zusätzlich auf Kleinert. Sie brach zusammen und wurde dauerkrank.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Experten raten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn man im Fall der Berufsunfähigkeit nicht allein von seinem Vermögen leben könnte.

Die BU ist eine reine Risikoversicherung: Wer bis zum Ende der Vertragszeit gesund bleibt, bekommt kein Geld zurück. Wer allerdings in dieser Zeit durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird, erhält eine monatliche Rente ausgezahlt. Wie hoch diese Rente ist, kann der Versicherte bei Abschluss selbst entscheiden.

Prinzipiell unterscheidet man zwischen selbstständigen Verträgen und Zusatzversicherungen, die die Berufsunfähigkeit zusätzlich, beispielsweise zu einer Unfallversicherung, absichern.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn der Versicherte einen Unfall hatte und infolgedessen nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall zahlt sie entweder eine lebenslange Rente oder eine einmalige Summe. Sollte der Versicherte wegen Krankheit berufsunfähig werden, springt sie nicht ein.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist der Überbegriff für alle Versicherungen, die direkt an das menschliche Leben geknüpft sind.

Viele schließen eine gemischte Lebensversicherung ab. Sie zahlt zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt eine bestimmte Versicherungssumme an den Versicherten aus oder im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen. Sie ist besonders für Menschen interessant, die das Haupteinkommen einer Familie erwirtschaften.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen haben Lebensversicherungen oft sehr lange Laufzeiten, in denen der Versicherte verpflichtet ist, den einmal vereinbarten Beitrag zu zahlen, selbst wenn sich seine wirtschaftliche Situation verändert hat.

Wie Kleinert geht es etwa fünf Prozent der Arbeitnehmer, die dauerhaft – also länger als sechs Wochen im Jahr – erkrankt sind, schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Besonders oft sind Menschen in sozialen, pflegenden oder erzieherischen Berufen betroffen, aber auch Bauarbeiter und Führungskräfte erkranken überdurchschnittlich oft. Diese Jobs fordern einen entweder körperlich oder psychisch viel. Wenn dann das Arbeitsumfeld nicht stimmt oder private Probleme den Mitarbeiter belasten, steigt das Risiko einer Erkrankung. Besonders häufig fallen Mitarbeiter wegen Muskel- und Skeletterkrankungen für lange Zeit aus. Seit einigen Jahren führen auch psychische Erkrankungen zu Dauerausfällen . Bei Kleinert kam gleich beides zusammen.

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Krank heißt nicht unkündbar

Doch was geschieht im Fall einer dauerhaften Erkrankung? Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt zwar die finanzielle Situation – allerdings nicht ohne Einbußen. Nur sechs Wochen lang zahlt der Arbeitgeber das Krankengeld , danach springen die Krankenkassen ein. Doch sie zahlen nur 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Auch arbeitsrechtlich können kranke Mitarbeiter nicht ganz unbesorgt sein. Zwar schützt das Arbeitsrecht Arbeitnehmer, die unverschuldet erkrankt sind – unkündbar sind sie deshalb aber nicht.

Kündigungen verhindern soll betriebliche Wiedereingliederung. Darauf haben kranke Mitarbeiter seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2009 ein Anrecht. Das höchste Arbeitsgericht bekräftigte mit dem Urteil seine Meinung, dass der Versuch einer beruflichen Wiedereingliederung auf jeden Fall vor einer Kündigung erfolgen müsse.

Nach dem sogenannten Hamburger Modell, das von Unternehmen bundesweit angewendet wird, wird eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer Krankheit ermöglicht. Arbeitgeber und Krankenkasse müssen dem Programm zustimmen. Gemeinsam mit dem Arzt stimmt der erkrankte Mitarbeiter einen Eingliederungsplan ab, der einen schrittweisen Wiedereinstieg vorsieht. Anfangs arbeitet der Mitarbeiter nur wenige Stunden täglich, steigert die Zahl der Stunden und arbeitet schließlich wieder voll. In der Anfangszeit erhält der Mitarbeiter weiterhin Kranken- oder Übergangsgeld.

Leser-Kommentare
  1. jetzt andere dorthin zu bringen, wo sie gelandet war. An dem System sollte man was ändern und schon bracht es viel weniger Wiedereingliederungen ! Wir Deutschen schaffen dann lieber wieder neue Arbeitsplätze um die "Krankheit" zu behandeln.
    Man kann sehen, wie Krank das System ist und nur dieses!

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  2. als Innovator in Sachen Arbeitsbedingungen?? Der Fall mag stimmen, der Betroffenen sei es gegönnt! Ansonsten bleiben viele Zweifel, ob ein weiteres Programm, das mit großen Posaunen verkauft wird, Wesentliches ändert. Etliche öffentliche Arbeitgeber hatten bereits bisher Stellen, die psychosoziale Hilfestellung bzw. auch angemessene Personalentwicklung unterstützen sollten - zumindest steht es jeweils schön in den entsprechenden Richtlinien. Wenn man dann allerdings versucht, die Leistung auch in Anspruch zu nehmen, am besten noch vor einem Zusammenbruch versucht, eine Veränderung anzustoßen, passiert außer warmen Worten oder dem Verweis auf andersgelagerte Zuständigkeiten nichts. Schon die Bitte um einen qualifikationsgemäßen Arbeitsplatz, selbst wenn dabei gehaltlich keine zusätzlichen Kosten entstünden, scheitert daran, daß der Gesamtarbeitgeber keine Motivation zeigt, seine Instrumente zu nutzen, wenn das bedeutete, daß er damit kleinere Leitungen, die sich wie Feudalherren benehmen, in ihre Schranken weisen müßte. Lieber werden ein paar Angestellte geopfert, bevor man die Pfründe jener antastet, die in Herrenreitermanier Personalführung betreiben, aber nach außen PR-Erfolge einfahren.

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  3. Das System ist total ineffektiv! Mein Vater war vor kurzem für ca. 6 Monate krankgeschrieben wegen Burn-Out-Syndrom. Pipapo Reha usw. Wiedereingliederung.
    Das größte Manko bzw Belastung ist das Arbeitsumfeld, Belüftung des Büros erfolgt mit der Luft einer Werkshalle, keine ordentliche Schallisolation --> Beschallung durch Drehmaschinen usw., kaum Tageslicht (nur kleine Oberlichter).

    Die Wiedereingliederung erfolgte am selben Arbeitsplatz, mit der selben Arbeit. Keine einzige Änderung! Und da soll er nicht wieder krank werden?

    Firmen sollten viel mehr in die Verantwortung genommen werden, wenn sie Arbeiter krank machen!

    my two cents

    Chris

    *Mein Vater ist kein Einzelfall in dieser Abteilung und Firma, mehrere Kollegen liesen sich schon unter anderen Vorwänden versetzen. Kontakt mit Betriebsrat, Arbeitsplatzbegehung durch Betriebsarzt... hat alles stattgefunden.

    2 Leser-Empfehlungen
  4. ist ja immer noch da.

    "Jeder zweite Beschäftigte bezweifelt, gesundheitlich bis zur Rente durchzuhalten."

    Die Hälfte des Himmels ...

    "Die finanziellen Sorgen lasteten zusätzlich auf Kleinert. Sie brach zusammen und wurde dauerkrank."

    Im Himmel ...

    Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten. Danke. Die Redaktion/lv

  5. Die Leute haben eigentliches alles was man für eine materiell gutes Leben braucht. Eigentlich fehlt jetzt nur noch Zeit. Das fällt jetzt vielen auf und deshalb neigt sich der Konsumwahnsinn zum Glück dem Ende zu. Hätte auch schon vor 30 Jahren klappen können, aber da hat die Industrie mehrmals dazwischengefunkt. Jetzt gehen den Unternehmen langsam die Hebel aus, um die Leute im Hamsterrad zu halten. Da können nur noch die Regierungen jetzt mit "Zwangskonsum" das Spielchen noch ein paar Jahre verlängern. Ob sie es schafft ist aber eher zu bewzweifeln.

    • creezy
    • 03.10.2011 um 13:00 Uhr

    Ein krebserkrankter Mitarbeiter benötigt andere Schritte zur Wiedereingliederung als ein Mitarbeiter mit Depressionen oder einer Suchterkrankung.

    Stimmt wohl, was insbesondere im Krankenbild Krebs gerne vergessen wird, die Depression nach diesem speziellen Krankheitsbild kommt meist dann hoch, wenn gerade an der Wiedereingliederung gearbeitet wird. Selten durchsteht man eine Krebserkrankung und -behandlung ohne nachfolgende psychische Probleme. Die Diagnose „Sie könnten sterben!” wirkt noch nach der schweren Behandlung.

    Und – dies allen hier schreibenden Kritikern ans Herz gelegt – natürlich sind alle Modelle der Wiedereingliederung immer besser als gar kein Modell und dabei Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kollegen sich selbst zu überlassen. Man braucht in dem Umfeld gerade bei schweren Erkrankungen Ethikberatung und muss als Arbeitgeber auch lernen, die Kollegen zu stützen, die für den erkrankten Kollegen über lange Zeit einspringen – ohne, dass über lange Srecken schlechte Stimmung hoch kommt, das endet leider allzu oft im Mobbing.

    Eine Leser-Empfehlung

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