Arbeitsrecht Haftet der Mitarbeiter für Schäden am Firmenwagen?

Die Chefin schickt ihre Mitarbeiter mit Dienstfahrzeugen raus. Aber wer haftet im Schadensfall? Die Antwort gibt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne.

Meine Mitarbeiter sind mit Firmenfahrzeugen im Einsatz. Haften eigentlich meine Mitarbeiter für den Unfallschaden am Dienstfahrzeug, wenn sie den Unfall verschuldet haben?, fragt Andrea Wichert.

Sehr geehrte Frau Wichert,

sind Ihre Mitarbeiter mit den Fahrzeugen beruflich unterwegs – auf einer sogenannten betrieblich veranlassten Fahrt – hängt der Umfang der Mitarbeiterhaftung vom Verschuldungsgrad Ihrer Mitarbeiter ab.

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"Da staunt der Chef"

Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".

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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Arbeit eines Kraftfahrers in der Regel gefahrgeneigt, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen können.

Passiert ein Unfall aufgrund einer Unachtsamkeit, die jedem passieren kann (beispielsweise Glatteis, Aquaplaning), spricht man von einer leichten Fahrlässigkeit. Dann tragen Sie als Arbeitgeber beziehungsweise die dahinter stehende Versicherung alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schaden entstehen. Bei geringer Schuld des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber solche Schäden allein zu tragen.

Ulf Weigelt
Ulf Weigelt

Ulf Weigelt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Kolumne "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Gemeinsam mit Sabine Hockling schrieb er das Buch Ratgeber Arbeitsrecht.

Von einer mittleren Fahrlässigkeit kann ausgegangen werden, wenn Ihr Mitarbeiter einen Unfall verursacht, der hätte vermieden werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er aufgrund zu schnellen Fahrens oder eines nicht ausreichenden Sicherheitsabstandes einen Unfall verursacht. Dann muss Ihr Mitarbeiter anteilig haften. Das bedeutet: Je größer sein Verschulden ist, desto größer auch sein Anteil an der Schadenshaftung. Bei Firmenfahrzeugen, die vollkaskoversichert sind, müssen Mitarbeiter die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen. Der Arbeitnehmer hat dann, je nach Verschuldensmaß für den an dem Fahrzeug des Arbeitgebers entstandenen Schaden, nur anteilig einzustehen.

Von einer groben Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn Ihr Mitarbeiter einen Unfall verursacht, der nicht hätte passieren dürfen. Dies ist beispielsweise bei alkoholisierten Fahrten der Fall, aber auch bei dem Überfahren einer roten Ampel. In diesen Fällen haftet Ihr Mitarbeiter voll für den Schaden. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel: Ihr Mitarbeiter muss nur anteilig haften, wenn es um einen unangemessen hohen Schadenersatz geht.

Der Grund: Existiert ein deutliches Missverhältnis zwischen der Einkommens- und Schadenshöhe, entfällt die volle Haftung, denn die finanzielle Situation eines Mitarbeiters soll nicht ruiniert werden. Es sind daher die Gesamtumstände von Schadenanlass und Schadenfolgen nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen.

Ihr Ulf Weigelt

 
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