Arbeitsrecht Wann darf der Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen werden?
Der Urlaub soll am Jahresende aufgebraucht sein. Und wenn das nicht geht? Reicht ein Antrag beim Chef, um den Urlaub mitzunehmen? Antwort gibt die Arbeitsrechtskolumne.
Muss ich eigentlich bei meinem Chef einen Antrag stellen, wenn ich meinen Resturlaub (sieben Tage) mit ins neue Jahr nehmen möchte?, fragt Gabriele Zander.
Sehr geehrte Frau Zander,
eigentlich muss nach dem Gesetz der komplette Jahresurlaub auch im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Allerdings gelingt das einem Arbeitnehmer nicht immer.
- "Da staunt der Chef"
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Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".
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Damit Ihr Resturlaub nicht verfällt, müssen Sie zunächst klären, ob es bei Ihrem Arbeitgeber überhaupt möglich ist, die sieben Tage auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. Tarifverträge zum Beispiel sehen häufig günstigere Übertragungsregelungen vor. Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Tage noch 2011 nehmen – oder sie verfallen dann schlichtweg, sofern nicht die Voraussetzungen des § 7 Absatz 3 Satz 2 Bundesurlaubsgesetz gegeben sind. Können Sie nämlich Ihren Resturlaub aus dringenden betrieblichen (z.B. ein unerwarteter Auftrag muss erledigt werden) oder persönlichen Gründen – Sie waren/sind längere Zeit krank – nicht mehr 2011 nehmen, werden Ihre sieben Tage automatisch auf das erste Quartal des Jahres 2012 übertragen.

Ulf Weigelt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Kolumne "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Gemeinsam mit Sabine Hockling schrieb er das Buch Ratgeber Arbeitsrecht.
Nehmen Sie Ihren Resturlaub allerdings nicht bis zum 31. März des Folgejahres, verfällt dieser am 1. April endgültig. Wie immer bestätigen Regeln die Ausnahme: War ein Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember eines Jahres noch keine sechs Monate für seinen Arbeitgeber tätig, und konnte seinen Urlaub dementsprechend nicht komplett nehmen (Stichwort: Probezeit), muss er seinen bisher erworbenen Urlaubsanspruch – eben seinen Resturlaub – nicht in den ersten drei Monaten nehmen. Der Gesetzgeber gibt ihm hier das ganze Jahr Zeit.
Gestattet Ihr Arbeitgeber den Übertrag unabhängig der gesetzlichen Voraussetzungen, haben Sie ebenfalls noch länger Zeit, den Resturlaub aus dem Jahr 2011 zu nehmen. Sie sollten jedoch auf eine schriftliche Erklärung drängen, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt. Eine kurze E-Mail reicht hier aus.
Ihr Ulf Weigelt
- Datum 05.12.2011 - 17:58 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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Man, also eigentlich Frau, kann schwanger werden, ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen und somit für viele Monate nicht in der Lage sein, seinen Urlaub zu nehmen. Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Insbesonder auch dann nicht, wenn die Mutter unmittelbar nach Geburt in Elternzeit geht. Der Urlaubsanspruch kann so über mehrere Jahre hinweg erhalten bleiben.
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