Arbeitsrecht: Wie viel Wahrheit verträgt das Arbeitszeugnis?
Der Mitarbeiter musste entlassen werden, jetzt sitzt der Chef am Zeugnis. Darf er darin das schlechte Verhalten des Gefeuerten erwähnen? Ulf Weigelt gibt Antwort.
Ich habe einem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Nun muss ich ihm ein Zeugnis ausstellen und möchte dabei auf sein schlechtes Sozialverhalten eingehen. Darf ich das? Oder sollte ich diesen Aspekt einfach weglassen?, fragt Matthias Moeller.
Sehr geehrter Herr Moeller,
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die Bewertung des Sozialverhaltens eines Arbeitnehmers ist ein fester Bestandteil eines Arbeitszeugnisses. Aussagen über das Sozialverhalten geben Auskunft über die Teamfähigkeit und zeigen, wie sich der Arbeitnehmer in die Firmenstruktur einbrachte. Verzichten Sie auf diese Bewertung, wird Ihr Mitarbeiter mit ziemlicher Sicherheit eine Berichtigung seines Arbeitszeugnisses verlangen. Ferner zeigen Sie dem zukünftigen Arbeitgeber durch einen solchen Verzicht, dass Ihr ehemaliger Mitarbeiter beziehungsweise Sie ein Problem mit seinem Sozialverhalten hatten. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall sein Sozialverhalten bewerten – und zwar so, wie es sich objektiv darstellte.

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.
In der Bewertung hat sich eine spezielle Zeugnissprache herausgebildet, damit Arbeitgeber zwischen den Zeilen das reale Verhalten und die reale Leistung bewerten können.
Das ist bekannt und wird immer wieder diskutiert. Eine schlechte Note stellen Sie Ihrem Ex-Mitarbeiter zum Beispiel aus mit Formulierungen wie "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war insgesamt zufriedenstellend", "wurde als umgänglicher Kollegen geschätzt" oder "seine umfangreiche Bildung machte ihn stets zu einem gesuchten Gesprächspartner". Die Formulierung: "Sein/Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei" liest sich zwischen den Zeilen: Die Kollegen werden zuerst genannt, der Arbeitnehmer hatte also zu seinen Kollegen ein besseres Verhältnis als zu seinem Vorgesetzten.
- Arbeitseinsatz
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Die Arbeitsbereitschaft wird in der Regel wie folgt bewertet:
Note 1: Er/Sie zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.
Note 2: Er/Sie zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung.
Note 3: Er/Sie zeigte Einsatzbereitschaft.
Note 4: Er/Sie zeigte auch Einsatzbereitschaft. - Kompetenz
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Die Kompetenz beurteilen Arbeitgeber so:
Note 1: Er/Sie verfügt über ein sehr gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen.
Note 2: Er/Sie verfügt über ein gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen.
Note 3: Er/Sie bewies Belastbarkeit und Flexibilität.
Note 4: Er/Sie verfügte über eine ausreichende Arbeitsbefähigung. - Fachwissen
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Das Fachwissen bewertet der Zeugnisschreiber so:
Note 1: Aufgrund seines umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens erzielte er/sie immer weit überdurchschnittliche Erfolge.
Note 2: Er/Sie wendete ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg im Arbeitsgebiet an.
Note 3: Er/Sie besitzt ein solides Fachwissen in seinem Fachgebiet.
Note 4: Er/Sie besitzt das erforderliche Fachwissen.
Note 5: Er/Sie zeigte bei der Beschäftigung mit den ihm übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das er wiederholt erfolgversprechend einsetzten. - Leistungen
Die Leistungen werden gemeinhin so bewertet:
Note 1: Seine/Ihre Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.
Note 2: Seine/Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Zufriedenheit.
Note 3: Seine/Ihre Leistungen fanden unsere volle Zufriedenheit.
Note 4: Seine/Ihre Leistungen fanden unsere Zufriedenheit.
Note 5: Aufgaben, die ihm/ihr übertragen wurden, erledigte er in der Regel zu unserer Zufriedenheit.- Schlussformel
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Bedauern und Zukunftswünsche lassen sich so übersetzen:
Note 1: Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr, danken ihm/ihr für stets sehr gute Leistungen und wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Note 2: Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden, danken ihm/ihr für die stets guten Leistungen und wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
Note 3: Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden, danken ihm/ihr für die guten Leistungen und wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und Erfolg
Note 4: Wir bedanken uns für seine/ihre Mitarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.
Note 5: Wir wünschen ihm/ihr alles nur erdenklich Gute, insbesondere auch Erfolg bei den weiteren Bemühungen.
Doch Vorsicht: Um Ihrem Mitarbeiter das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren, sollten Sie folgende Anmerkungen generell nicht machen:
- die Gründe, die Sie veranlasst haben, das Arbeitsverhältnisses zu beenden – es sei denn, sie sind im Interesse des Mitarbeiters und werden von ihm gewünscht.
- die fristlose Kündigung oder den Vertragsbruch des Mitarbeiters.
- Gehalt, Behinderung und Krankheiten des Mitarbeiters.
- eine Gewerkschafts- und/oder Betriebsratszugehörigkeit – es sei denn, er wünscht sich die Erwähnung ausdrücklich.
- der Verdacht einer strafbaren Handlung, nicht einmal, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist. Sogar erwiesene Straftaten dürfen nur in schwerwiegenden Fällen ausdrücklich genannt oder angedeutet werden.
Ihr Ulf Weigelt








Ich habe nun schon einiges in meinem Berufsleben mitbekommen und habe erlebt, wie Mitarbeiter aufgrund von Fehlverhalten, mangelnder Kompetenz und dergleichen Dinge mehr gekündigt wurden. Was folgten, waren Arbeitsgerichtsprozesse, wo am Ende u.a. dabei rauskam, der Mitarbeiter bekommt ein erstklassiges Zeugnis ausgestellt.
Und das macht Zeugnisse am Ende zu einer Farce. Wer heute ein gutes Zeugnis bekommen will, bekommt dies meist auch. Im Zweifel per Arbeitsgerichtsprozess. Wo liegt dann der Sinn in einem Zeugnis, was so verschachtelt wie möglich geschrieben wird, um irgendwie durch die Blume sagen zu können, eigentlich war er eine Pfeife, ich darf es nur nicht sagen.
Wäre ich Arbeitgeber, ich würde diesen Zeugnissen keinen Wert mehr beimessen, egal was drin steht. Was leider auch zu Lasten derer geht, die ein berechtigtes, gutes Zeugnis bekommen haben.
Es gibt Probezeiten und da habe ich sechs Monate Zeit zu sehen, ob der oder die was taugt oder nicht. Sechs Monate sich zu verstellen, ist nicht so leicht. Und im Zweifel befriste ich halt, bis der Arzt kommt. Nun mag man mich wieder verteufeln, aber dieser übertriebene Kündigungsschutz in Deutschland führt eben dazu, dass ich mich als Arbeitgeber mehr absichere, als es den Menschen gut tut. Und das sage ich als Angestellter.
Während ich Ihnen durchaus zustimmen muss und Arbeitszeugnisse in ihrer heutigen Form eindeutig eine Farce sind - oder von Juristen entworfen (anders lässt sich alleine die unabdingbare Zweideutigkeit von Sätzen nicht erklären), gibt es keine bessere Alternative.
In England gibt es "References" - die darf sich der künftige Arbeitgeber telefonisch besorgen... Sie können einen schriftliche Referenz mitbringen, oder eben Ihr Arbeitgeber ruft an...
Telefoniert aber ihr zukünftiger Arbeitgeber mit Ihrem vorherigen Arbeitgeber haben sie keine Möglichkeit den Inhalt des Gesprächs auf seinen Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Gibt es ein Arbeitszeugnis können Sie, wenn Sie sich schlecht bewertet fühlen, wehren.
Andererseits, ein System das jeden ohne Ende preisen muss, kann auch nicht funktionieren.
aber trotzdem anders handeln.
Wenn ich zurecht von einem neuen Mitarbeiter Engagement, Flexibilität und Vertrauen (ja, auch Unternehmer zocken mitunter ihre Leute ab, die dann vergeblich auf den Lohn warten) verlange, dann muss ich als Unternehmer auch bereit sein, einen Vertrauensvorschuss zu leisten, sprich: Befristete Verträge gibt es bei mir nicht sondern ausschließlich unbefristete mit 6 Mon. Probezeit.
Es gibt dabei durchaus Mitarbeiter, die ohne weiteres 6 Monate die Fassade der Zuverlässigkeit aufrecht erhalten können. Und auch die, die tatsächlich engagiert und zuverlässig sind, aber nach Jahren beim Erreichen eines bestimmten Gehalts- oder Lohnniveaus irgendwann die Bodenhaftung verlieren und anfangen, einen vorher so nicht gekannten Egoismus auszuleben. Denen hat man mit großzügiger Bezahlung und Firmenwagenbenutzung etc. schlicht und einfach den Charakter versaut. So etwas gibts auch. Zum Arbeitsgericht geht ja heutzutage sowieso fast jeder, ist ja so eine Art Volkssport geworden, aber sich von solchen Leuten zu trennen, wird meistens sehr teuer. Da muss man doch aufpassen, dass man das Vertrauen nicht doch irgendwann verliert - wovor man sich natürlich hüten sollte...
Das Arbeitszeugnis lasse ich vom Anwalt des Klägers formulieren - habe eh keinerlei Möglichkeit, im Zeugnis auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, wieso soll ich mir dann damit noch Arbeit machen.
Während ich Ihnen durchaus zustimmen muss und Arbeitszeugnisse in ihrer heutigen Form eindeutig eine Farce sind - oder von Juristen entworfen (anders lässt sich alleine die unabdingbare Zweideutigkeit von Sätzen nicht erklären), gibt es keine bessere Alternative.
In England gibt es "References" - die darf sich der künftige Arbeitgeber telefonisch besorgen... Sie können einen schriftliche Referenz mitbringen, oder eben Ihr Arbeitgeber ruft an...
Telefoniert aber ihr zukünftiger Arbeitgeber mit Ihrem vorherigen Arbeitgeber haben sie keine Möglichkeit den Inhalt des Gesprächs auf seinen Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Gibt es ein Arbeitszeugnis können Sie, wenn Sie sich schlecht bewertet fühlen, wehren.
Andererseits, ein System das jeden ohne Ende preisen muss, kann auch nicht funktionieren.
aber trotzdem anders handeln.
Wenn ich zurecht von einem neuen Mitarbeiter Engagement, Flexibilität und Vertrauen (ja, auch Unternehmer zocken mitunter ihre Leute ab, die dann vergeblich auf den Lohn warten) verlange, dann muss ich als Unternehmer auch bereit sein, einen Vertrauensvorschuss zu leisten, sprich: Befristete Verträge gibt es bei mir nicht sondern ausschließlich unbefristete mit 6 Mon. Probezeit.
Es gibt dabei durchaus Mitarbeiter, die ohne weiteres 6 Monate die Fassade der Zuverlässigkeit aufrecht erhalten können. Und auch die, die tatsächlich engagiert und zuverlässig sind, aber nach Jahren beim Erreichen eines bestimmten Gehalts- oder Lohnniveaus irgendwann die Bodenhaftung verlieren und anfangen, einen vorher so nicht gekannten Egoismus auszuleben. Denen hat man mit großzügiger Bezahlung und Firmenwagenbenutzung etc. schlicht und einfach den Charakter versaut. So etwas gibts auch. Zum Arbeitsgericht geht ja heutzutage sowieso fast jeder, ist ja so eine Art Volkssport geworden, aber sich von solchen Leuten zu trennen, wird meistens sehr teuer. Da muss man doch aufpassen, dass man das Vertrauen nicht doch irgendwann verliert - wovor man sich natürlich hüten sollte...
Das Arbeitszeugnis lasse ich vom Anwalt des Klägers formulieren - habe eh keinerlei Möglichkeit, im Zeugnis auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, wieso soll ich mir dann damit noch Arbeit machen.
Die Zuordnungen "Note - Zeugnistext" werden in der Realität wohl nur vom Schreiber des Zeugnisses so verstanden, da in der Realität die "Zeugnissprache" nur vage eingehalten wird. Weil der Leser immer davon ausgehen muss, dass der Verfasser die Zeugnis-Floskeln anders bewertet als er selbst, bleibt eine Unschärfe von 2-4 Notenstufen, d.h. eine vermeintliche 2 kann eine 1,3 oder gar 4 bedeuten. Hinzu kommt, dass ein vorheriger Arbeitgeber -bzw. dessen "Unterfertigter"- einem ausgeschiedenen Mitarbeiter vielleicht schaden wollte.
In der Praxis zählt der Gesamteindruck, den die Bewerbung macht, bzw. die Selbstauskunft, die der Bewerber über seinen (beruflichen) Lebenslauf macht. Und das persönliche Gespräch. Für die Zeugnisse genügt, wenn sie aussageloses Geschwätz enthalten, um nicht einen schlechten Eindruck zu erzeugen.
.....und damit Schaden anrichtet, sollte haften. Dann wäre den Zeugnissen die Farce genommen.
.....und damit Schaden anrichtet, sollte haften. Dann wäre den Zeugnissen die Farce genommen.
Ich stimme dem Fall im Artikel nicht zu: Der Ex-Chef tut im Fall des Falles sehr wohl gut daran, üblicherweise enthaltene Informationen - wie hier das Sozialverhalten - im Zeugnis wegzulassen. Der Zeugnis-Leser bekommt das mit und denkt sich dann seinen Teil.
Klar kann dann der Mitarbeiter klagen und auf einer Bewertung seines Sozialverhaltens bestehen. Wenn er eine schlechte Note bekommt (wie: "Er bemühte sich um korrektes Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten") kann er aber auch klagen. In beiden Fällen gilt: Der Arbeitgeber ist bezüglich der "schlechter-als-durchschnittlich"-Note beweispflichtig. Wenn das Fehlverhalten eines Mitarbeiters aber reicht, eine fristlose Kündigung durchzusetzen, dann reicht es auch für eine schlechte Zeugnis-Beurteilung.
Jag
Während ich Ihnen durchaus zustimmen muss und Arbeitszeugnisse in ihrer heutigen Form eindeutig eine Farce sind - oder von Juristen entworfen (anders lässt sich alleine die unabdingbare Zweideutigkeit von Sätzen nicht erklären), gibt es keine bessere Alternative.
In England gibt es "References" - die darf sich der künftige Arbeitgeber telefonisch besorgen... Sie können einen schriftliche Referenz mitbringen, oder eben Ihr Arbeitgeber ruft an...
Telefoniert aber ihr zukünftiger Arbeitgeber mit Ihrem vorherigen Arbeitgeber haben sie keine Möglichkeit den Inhalt des Gesprächs auf seinen Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
Gibt es ein Arbeitszeugnis können Sie, wenn Sie sich schlecht bewertet fühlen, wehren.
Andererseits, ein System das jeden ohne Ende preisen muss, kann auch nicht funktionieren.
Hallo DetlevCM ,
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ich gebe Ihnen Recht und möchte ergänzen:
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Arbeitszeugnisse sind eine Farce - entweder weil nur Gutes drinstehen darf, oder weil der zukünftge Arbeitgeber bei den kleinsten Unregelmäßigkeiten darin das Gras wachsen hört.
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Ist das gut für den Bewerber? Nein! Weil Arbeitszeugnisse eine Farce sind, lesen viele Personalchefs gar keine mehr. Sie wollen aber auch nicht die Katze im Sack kaufen, also telefonieren sie lieber mit dem vorherigen Arbeitgeber und hören sich dessen Klagen an! Oder sie stellen nur noch Leute ein, die sie vorher jahrelang von einer Zeitarbeitsfirma gemietet haben.
.
So wird auch die halbjährige Probezeit ins Unendliche verlängert!
Hallo DetlevCM ,
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ich gebe Ihnen Recht und möchte ergänzen:
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Arbeitszeugnisse sind eine Farce - entweder weil nur Gutes drinstehen darf, oder weil der zukünftge Arbeitgeber bei den kleinsten Unregelmäßigkeiten darin das Gras wachsen hört.
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Ist das gut für den Bewerber? Nein! Weil Arbeitszeugnisse eine Farce sind, lesen viele Personalchefs gar keine mehr. Sie wollen aber auch nicht die Katze im Sack kaufen, also telefonieren sie lieber mit dem vorherigen Arbeitgeber und hören sich dessen Klagen an! Oder sie stellen nur noch Leute ein, die sie vorher jahrelang von einer Zeitarbeitsfirma gemietet haben.
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So wird auch die halbjährige Probezeit ins Unendliche verlängert!
Wer damit häufiger befasst ist, der weiß, dass Arbeitszeugnisse heutzutage kaum noch eine ernst zu nehmende Aussagekraft haben. De facto werden Arbeitszeugnisse mittels vorgefertigten Textbausteinen erstellt. Das Ergebnis - zusammenhanglos aneinandergereihte Standardaussagen in schlechtem Deutsch - wirft ein eher schlechtes Licht auf den Verfasser. Die Leistungsbeurteilung bewegt sich - vom Arbeitgeber zugestanden oder gerichtlich erkämpft - überwiegend zwischen den Noten 1 und 2. Gerade bei "missliebigen" Mitarbeitern wird das Arbeitszeugnis gerne auch "sehr wohlwollend" formuliert, um ihnen den Abgang schmackhaft machen und zu erleichtern.
Daher sollte man auf Arbeitszeugnisse auch nicht allzuviel geben. Statt dessen wäre es sinnvoller, Qualifikationen und Referenzen stärker zu recherchieren und zu hinterfragen. Erstaunlicherweise wird dies in deutschen Unternehmen noch immer sehr stiefmütterlich betrieben.
Als Personalverantwortlicher gebe ich nicht viel auf Zeugnisse. Ich weiß selbst am besten, wie diese Zwischenzeugnisse und Endzeugnisse zustande kommen. Demgegenüber beachte und beobachte ich den Mitarbeiter sehr genau innerhalb der Probezeit. So kann ich mir ei eigenes Bild vollkommen frei von Zeugnissen machen.
Als Personalverantwortlicher gebe ich nicht viel auf Zeugnisse. Ich weiß selbst am besten, wie diese Zwischenzeugnisse und Endzeugnisse zustande kommen. Demgegenüber beachte und beobachte ich den Mitarbeiter sehr genau innerhalb der Probezeit. So kann ich mir ei eigenes Bild vollkommen frei von Zeugnissen machen.
Als Personalverantwortlicher gebe ich nicht viel auf Zeugnisse. Ich weiß selbst am besten, wie diese Zwischenzeugnisse und Endzeugnisse zustande kommen. Demgegenüber beachte und beobachte ich den Mitarbeiter sehr genau innerhalb der Probezeit. So kann ich mir ei eigenes Bild vollkommen frei von Zeugnissen machen.
aber trotzdem anders handeln.
Wenn ich zurecht von einem neuen Mitarbeiter Engagement, Flexibilität und Vertrauen (ja, auch Unternehmer zocken mitunter ihre Leute ab, die dann vergeblich auf den Lohn warten) verlange, dann muss ich als Unternehmer auch bereit sein, einen Vertrauensvorschuss zu leisten, sprich: Befristete Verträge gibt es bei mir nicht sondern ausschließlich unbefristete mit 6 Mon. Probezeit.
Es gibt dabei durchaus Mitarbeiter, die ohne weiteres 6 Monate die Fassade der Zuverlässigkeit aufrecht erhalten können. Und auch die, die tatsächlich engagiert und zuverlässig sind, aber nach Jahren beim Erreichen eines bestimmten Gehalts- oder Lohnniveaus irgendwann die Bodenhaftung verlieren und anfangen, einen vorher so nicht gekannten Egoismus auszuleben. Denen hat man mit großzügiger Bezahlung und Firmenwagenbenutzung etc. schlicht und einfach den Charakter versaut. So etwas gibts auch. Zum Arbeitsgericht geht ja heutzutage sowieso fast jeder, ist ja so eine Art Volkssport geworden, aber sich von solchen Leuten zu trennen, wird meistens sehr teuer. Da muss man doch aufpassen, dass man das Vertrauen nicht doch irgendwann verliert - wovor man sich natürlich hüten sollte...
Das Arbeitszeugnis lasse ich vom Anwalt des Klägers formulieren - habe eh keinerlei Möglichkeit, im Zeugnis auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, wieso soll ich mir dann damit noch Arbeit machen.
Ich habe im meinem Berufsleben hunderte Zeugnisse ausgestellt; ich teile die Empfehlung des Juristen nicht, ich stelle sie sogar infrage.
Es müssen schon triftige Gründe für eine Entlassung wegen schlechten Verhaltens vorliegen. Ein Zeugnis ist ein Dokument. Ein neuer Arbeitgeber darf sich auf wahrheitsgemäße Angaben verlassen. Umso mehr ist zweifelhaft "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war insgesamt zufriedenstellend" zu empfehlen. Das war sie definitiv nicht, sonst wäre der Mitarbeiter nicht gefeuert worden.
Es gibt d i e Zeugnissprache der Personalverantwortlichen - ein offenes Geheimnis, fast überall nachzulesen. Personalverantwortliche richten sich überwiegend an gängige Textbausteine, die ähnlich dem Schulnotensystem gefasst sind. Tatsächlich liegt die Würdigung von Leistung und Verhalten eines Mitarbeiters im Weglassen relevanter Textpassagen oder im Austausch von Prädikaten durch wertgeringerer Adjektive.
Ich würde ausweichen auf das, was ihm als Verhaltensprädikat bescheinigt werden kann z.B.
"Vorgesetzte und Kollegen schätzten sein Fachwissen und seine Einsatzbereitschaft."
Hingegen stünde in der Schlussformulierung: ... verlässt unser Unternehmen mit Wirkung vom .... Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.
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