ArbeitsrechtGehört die Rufbereitschaft zur Arbeitszeit?

Der Mitarbeiter muss sich in Rufbereitschaft halten. Ist diese Zeit Teil der Arbeitszeit? Antwort gibt der Jurist Ulf Weigelt in unserer Arbeitsrechtskolumne.

Bei meinem neuen Arbeitgeber muss ich Rufbereitschaft leisten. Was bedeutet das konkret für mich? Und muss ich dabei etwas berücksichtigen?, fragt Manfred Schneider.

Sehr geehrter Herr Schneider,

Rufbereitschaft bedeutet, Sie müssen zu einem vereinbarten Zeitpunkt, der außerhalb Ihrer Arbeitszeit liegt, für Ihren Arbeitgeber auf Abruf zur Verfügung stehen.

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Die Rufbereitschaft müssen Sie aber nicht zwangsläufig an Ihrem Arbeitsplatz absolvieren. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn Mitarbeiter ständig telefonisch erreichbar sind und sich in der näheren Umgebung aufhalten. Und während früher Mitarbeiter ihren Arbeitgebern mitteilen mussten, wo sie während ihrer Rufbereitschaft konkret sind, ist dies in Zeiten von Mobiltelefonen überflüssig geworden.

"Da staunt der Chef"

Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".

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Irrtümlicherweise gehen Arbeitnehmer häufig davon aus, dass die Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. Das ist nicht der Fall. Die Rufbereitschaft ist laut § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Ruhezeit.

Ulf Weigelt
Ulf Weigelt

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.

Erst mit dem tatsächlichen Einsatz wird die Ruhezeit unterbrochen. Das heißt auch, erst Ihr tatsächlicher Einsatz (inklusive der Fahrtzeit) gilt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Wichtig: Zwischen dem Ende Ihres letzten Einsatzes und Ihrem nächsten Arbeitstag müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden einhalten.

Sie sind allerdings nur zur Rufbereitschaft verpflichtet, wenn Ihr Arbeitgeber diese auch geregelt hat. Das heißt, entsprechende Klauseln mit den Bedingungen dazu befinden sich in Ihrem Tarif-, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Ist das nicht der Fall, muss Ihr Arbeitgeber die Rufbereitschaft zunächst arbeitsrechtlich regeln – zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss Ihr Arbeitgeber diesen aufgrund seiner Mitbestimmungsrechte bei der Planung und Umsetzung einbeziehen.

Ihr Ulf Weigelt

 
Leserkommentare
  1. geht es in dem Artikel darum aufzuzeigen, dass
    a) Arbeitnehmer nach Einsatz während ihrer Ruhezeit 11 Stunden "Freizeit" zustehen, bis sie wieder arbeiten müssen oder
    b) dass Rufbereitschaft nicht vergütet werden muss?
    90% der AN und Leser interessiert wohl primär b)
    Auch der Autor schreibt "Irrtümlicherweise gehen Arbeitnehmer häufig davon aus, dass die Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. [...] Erst mit dem tatsächlichen Einsatz wird die Ruhezeit unterbrochen. Das heißt auch, erst Ihr tatsächlicher Einsatz (inklusive der Fahrtzeit) gilt als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden."
    Zur Untermauerung verweist er auf § 5, Absatz 1 Arbeitszeitgesetz. Exakt auf diese Aussage bezog ich mich und stellte klar, dass der verwiesene Paragraph hierzu nichts hergibt. Herr Anwalt zeigt also auf einen Apfel und sagt "esst diese Birne". Falls Sie jedoch im Artikel eine Textstelle finden sollten, die sich z.B. auf die höchtzulässige Wochenarbeitszeit bezieht und damit den Fokus verschiebt, lassen Sie es mich wissen.

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  2. Wie kann eine Zeit als "Ruhezeit" gelten, in der man ständig abrufbereit sein muss? Schließlich ist der Bewegungsradius stark eingeschränkt, man kann nicht seinen gewohnten Freizeitaktivitäten nachgehen usw. Für mich ist das Arbeit, wenn ich meinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss.

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    • Arimus
    • 22.02.2012 um 12:29 Uhr

    Sie müssen eben nicht arbeiten, können lesen, sich entspannen oder schlafen und träumen, aber Sie müssen nicht schaffen...bis natürlich der wohl nicht langersehnte Anruf kommt, der Sie dann unter Umständen aus Ihren Träumen herausreißen wird :-)

    Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber auf Dienstreise sind und die Fahrt nicht selbst mit dem Auto durchführen, zählt die Zeit, die Sie z. B. im Zug verbringen, ebenfalls als Ruhezeit.

    Krass, aber so ist es.

    • Arimus
    • 22.02.2012 um 12:29 Uhr

    Sie müssen eben nicht arbeiten, können lesen, sich entspannen oder schlafen und träumen, aber Sie müssen nicht schaffen...bis natürlich der wohl nicht langersehnte Anruf kommt, der Sie dann unter Umständen aus Ihren Träumen herausreißen wird :-)

    Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber auf Dienstreise sind und die Fahrt nicht selbst mit dem Auto durchführen, zählt die Zeit, die Sie z. B. im Zug verbringen, ebenfalls als Ruhezeit.

    Krass, aber so ist es.

  3. Es ist verwunderlich, dass die Leute die ihre Freizeit opfern und damit in Bereitschaft sind, schlechter sind, als die denen gar nicht angeboten wurde Rufbereitschaft zu absolvieren.
    Das witzige an der Debatte, dass die Rufbereitschaft etwas fuer Personen ist, die hoeher qualifiziert sind und auch damit ihr Geld vollkommen verdient haben.
    Wenn ich z.B. an Ingenieure denke, die gar nicht gefragt werden,ob sie eine Rufbereitschaft machen, da sie nicht Flexibilitaet haben und auch gar nicht das Know How besitzen, wie langjaehrige Mitarbeiter. Aus diesem Grund ist die Rufbereitschaft Arbeitszeit und eben nicht Ruhezeit. Man kann auch nicht schlafen, wie das manche Personen gerne haetten. Auch im Rettungsdienst sind Personen, die in Rufbereitschaft sind unabkoemmlich und diese nun mit sogenannten Ruhegeldern abzuspeisen, ist mehr als fragwuerdig. Zudem ist die Rechtslage so, dass das Geld den Arbeitnehmern zusteht, auch wenn dass bestimmten Personengruppen nicht passt. Rueckforderungen sind daher zwecklos!

    • Arimus
    • 22.02.2012 um 12:29 Uhr

    Sie müssen eben nicht arbeiten, können lesen, sich entspannen oder schlafen und träumen, aber Sie müssen nicht schaffen...bis natürlich der wohl nicht langersehnte Anruf kommt, der Sie dann unter Umständen aus Ihren Träumen herausreißen wird :-)

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    Antwort auf "Unklarheit"
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    Na, die Möglichkeiten, meine Freizeit zu gestalten, sind dann eben doch stark eingeschränkt. Das bedeutet für mich, dass mir mein Arbeitgeber quasi vorschreibt, wie ich meine Freizeit zu verbringen habe, nämlich lesend oder fernsehend auf dem Sofa. Möglichst ohne Besuch, denn den müsste ich im Falle eines Falles ja von jetzt auf gleich unhöflicherweise rausschmeißen oder zumindest alleine lassen. Das widerspricht aber dem Sinne der Silbe "Frei" in dem Wort "Freizeit".

    Na, die Möglichkeiten, meine Freizeit zu gestalten, sind dann eben doch stark eingeschränkt. Das bedeutet für mich, dass mir mein Arbeitgeber quasi vorschreibt, wie ich meine Freizeit zu verbringen habe, nämlich lesend oder fernsehend auf dem Sofa. Möglichst ohne Besuch, denn den müsste ich im Falle eines Falles ja von jetzt auf gleich unhöflicherweise rausschmeißen oder zumindest alleine lassen. Das widerspricht aber dem Sinne der Silbe "Frei" in dem Wort "Freizeit".

  4. Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber auf Dienstreise sind und die Fahrt nicht selbst mit dem Auto durchführen, zählt die Zeit, die Sie z. B. im Zug verbringen, ebenfalls als Ruhezeit.

    Krass, aber so ist es.

    Antwort auf "Unklarheit"
  5. .... auch die entsprechenden Claqueure, die die arbeitgeberfreundliche Sichtweise untermauern.

    Selbstverständlich ist Rufbereitschaft Arbeitszeit, es handelt sich um einen Zeitraum, in dem ich weder frei bin, was den Ort meines Aufenthalts angeht, noch kann ich wirklich loslassen, und Freizeit genießen.

    Dass die Rechtsanschauung momentan anders sein mag, ist für mich eine neoliberale Verirrung.

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  6. Na, die Möglichkeiten, meine Freizeit zu gestalten, sind dann eben doch stark eingeschränkt. Das bedeutet für mich, dass mir mein Arbeitgeber quasi vorschreibt, wie ich meine Freizeit zu verbringen habe, nämlich lesend oder fernsehend auf dem Sofa. Möglichst ohne Besuch, denn den müsste ich im Falle eines Falles ja von jetzt auf gleich unhöflicherweise rausschmeißen oder zumindest alleine lassen. Das widerspricht aber dem Sinne der Silbe "Frei" in dem Wort "Freizeit".

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  7. ... müssten sich Arbeitnehmer nicht gefallen lassen, wenn es eine effektive Vertretung ihrer Interessen gäbe. Leider hat das Gewicht der Gewerkschaften in den letzten Jahrzehnten beständig abgenommen, ich nehme sie zumeist als ritualisierte Besitzstandswahrer wahr, nicht als politische Kraft.

    Die Notwendigkeit, schlagkräftige Gewerkschaften zu haben, ist keine andere als vor 100 Jahren, nur hat die Arbeitgeberseite heute andere Möglichkeiten, mittels Lobbyorganisationen, über die Massenmedien (z.B. die unseligen Polittalkshows), ihre Sichtweise der Dinge als "alternativlos" im Denken der Menschen zu verankern. Es gibt tatsächlich Arbeitnehmer, die Gewerkschaften für überflüssig halten.

    Zur Teilung des Arbeitsmarktes, zur zunehmenden Ausbeutung der Menschen im Niedriglohnsektor mittels Zeitarbeit, Werkverträgen etc., dazu höre ich von den Gewerkschaften leider so gut wie nichts.

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    wenn ich freizeit habe, dann ist das meine Privatsache und wenn ich Lust hab nach Buxtehude zu fahren oder mich jämmerlich zu betrinken dann mach ich das. Soll der Arbeitgeber mal sehen wenn ich dann mit 2 Promille auf der Matte stehe. Was hat dieses Arbeitsrecht noch mit Recht zu tun? Und wieso kümmert sich da nicht die FDP drum? Das sind doch die Liberalen? Aber um Freiheit gehts denen ja schon lange nicht mehr

    wenn ich freizeit habe, dann ist das meine Privatsache und wenn ich Lust hab nach Buxtehude zu fahren oder mich jämmerlich zu betrinken dann mach ich das. Soll der Arbeitgeber mal sehen wenn ich dann mit 2 Promille auf der Matte stehe. Was hat dieses Arbeitsrecht noch mit Recht zu tun? Und wieso kümmert sich da nicht die FDP drum? Das sind doch die Liberalen? Aber um Freiheit gehts denen ja schon lange nicht mehr

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