Arbeitsrecht: Muss der Azubi seine Weiterbildungskosten zurückzahlen?
Der Ausbildungsvertrag sieht vor, dass der Lehrling die Weiterbildungskosten erstatten muss – wenn er kündigt. Ulf Weigelt erklärt, ob die Klausel rechtmäßig ist.
Mein Ausbildungsvertrag enthält die Information, dass ich eventuelle Weiterbildungskosten zurückzahlen muss, wenn ich vor Ende meiner Ausbildung kündige. Ist das überhaupt rechtens?, fragt Lars Fischer.
Sehr geehrter Herr Fischer,
es ist nicht unüblich, dass Ausbildungsverträge bezüglich der Aus- und Weiterbildungskosten eine sogenannte Rückzahlungsklausel enthalten. Allerdings muss eine solche Klausel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen standhalten, ansonsten ist sie unwirksam.
Dass Arbeitgeber sich mit solchen Klauseln absichern, ist auch nachvollziehbar. Aus- und Weiterbildungen kosten Unternehmen viel Geld, denn sie tragen meist oder zumindest zu einem erheblichen Teil die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, auch stellen sie ihre Mitarbeiter für die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen bei vollem Lohn frei. Ferner sind Rückzahlungsklauseln wirksam, wenn Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil für sich verbuchen können und nicht unangemessen lange daher an das Arbeitsverhältnis gebunden werden.
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Nun könnte man meinen, dass Auszubildende durch eine solche Klausel bzw. die Bindung an das Arbeitsverhältnis bis zum Ausbildungsabschluss unangemessen benachteiligt werden und deshalb die Klausel unwirksam ist, weil ja gerade noch kein Abschluss und somit kein geldwerter Vorteil vorliegt.

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.
Nach gängiger Rechtsprechung jedoch ist eine solche Rückzahlungsklausel wirksam. So argumentiert das Bundesarbeitsgericht, dass eine Ausbildung, selbst wenn sie nach Ausbildungsabschnitten erfolgt und noch nicht insgesamt abgeschlossen ist, für den Arbeitnehmer als erfolgreiche Weiterbildung gesehen werden muss und insofern einen geldwerten Vorteil darstellt.
Allerdings dürfen Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Bindungsdauer nicht zu lange festschreiben. Eine Frist von zwei Jahren ist angemessen; ein Zeitraum von fünf oder mehr Jahren aber nicht. Wenn eine so lange Bindungsdauer festgeschrieben ist, wäre die Klausel unwirksam. Ausnahme: Es handelt sich um eine ungewöhnlich lange und kostenintensive Fortbildung. Die kann dann durchaus eine längere Bindungsdauer rechtfertigen. Wie so oft entscheidet der Einzelfall.
Ihr Ulf Weigelt









Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass Unternehmen sich gegen Auszubildende absichern wollen, die aus einer Laune heraus die Ausbildung hinschmeißen.
Aber was, wenn der ausbildende Betrieb Schuld ist? Wenn also die Auszubildenden unangemessene Tätigkeiten ausführen müssen, der Umgangston verletzend ist, man nichts lernt? Hier wird dem Missbrauch von Auszubildenden ja Tür und Tor geöffnet. Und selbst wenn man unter diesen Umständen die Klausel vor Gericht anfechten könnte, muss man sich doch Fragen wie viele Auszubildende diesen Weg beschreiten (können).
Einem jungen Menschen, der so einen Ausbildungsvertrag angeboten bekommt, kann man nur raten: Mach einen riesengroßen Bogen um so ein Unternehmen. Findet sich kein anderes Unternehmen, weil alle Unternehmen solche Klauseln benutzen, sollte man eine schulische Ausbildung oder ein Studium machen. Und später ganz schnell Deutschland verlassen. Damit die Damen und Herren Unternehmer sich mal besinnen. Oder sich zu hohen Kosten das benötigte Fachpersonal besorgen müssen.
Bei einer vom Unternehmen bezahlten oder unterstützten Fortbildung eines bereits ausgebildeten Mitarbeiters muss dieser eben überlegen, ob er sich an das Unternehmen binden will, oder ob er nicht besser die Fortbildung selbst finanziert und sie in seiner Freizeit absolviert.
Ein Arbeitgeber zahlt mir als Arbeitnehmer doch teure Weiterbildungen nicht aus Nettigkeit, sondern er will dass ich die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in sein Unternehmen miteinbringe um den Shareholder-value zu steigern.
An sich verständlich, dass sich Unternehmen absichern wollen, aber bei Azubis?
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