GesetzentwurfSPD fordert Kündigungsschutz für Whistleblower

Wer auf Missstände bei seinem Arbeitgeber hinweist, soll nicht gekündigt werden können. Die SPD will einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen.

Ob es um Gammelfleisch geht oder um Missstände in einem Pflegeheim: Wer Kenntnisse über solche Dinge als sogenannter Whistleblower öffentlich macht, soll nicht gekündigt werden dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die SPD in dieser Woche im Bundestag einbringen will.

"Unsere Gesellschaft profitiert von mutigen Arbeitnehmern, die auf Missstände hinweisen", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, am Dienstag in Berlin. Die SPD wolle "eine einheitliche rechtliche Regelung, wer unter welchen Umständen wen über Missstände informieren darf".

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Der Gesetzentwurf beseitige Rechtsunsicherheit, indem er ein Anzeigerecht für Hinweisgeber festlege. "Maßreglungen, Mobbing und Kündigungen aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen sind künftig verboten", heißt es darin. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots sollen dem Hinweisgeber oder Whistleblower Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld – sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Leistungsverweigerungsrecht – zustehen.

 
Leserkommentare
    • CCJosh
    • 07.02.2012 um 20:23 Uhr

    für Deutsche Geheimdienste?

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