Urteil: Bei niedrigem Lohn werden Überstundenzuschläge fällig
Ist der Lohn gering und kann der Mitarbeiter die Mehrarbeit nicht überblicken, müssen Arbeitgeber Überstunden bezahlen. Geklagt hatte ein Lagerleiter aus Sachsen-Anhalt.
© PR: Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden. Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, "wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht" (5 AZR 765/10), urteilten die Bundesrichter am Mittwoch in Erfurt.
Einem Lagerleiter aus Sachsen-Anhalt steht damit die Bezahlung von 968 Überstunden zu, die er im Zeitraum von 2006 bis 2008 geleistet hatte.
Der Kläger war für ein monatliches Bruttoentgelt von 1.800 Euro bei einer Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein. Der Mann hatte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Vergütung seiner Überstunden geklagt. Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hatte ihr stattgegeben. Nun entschieden auch die Bundesrichter.
"Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten", erklärten die Bundesrichter. Zudem habe der Mann bei Vertragsabschluss nicht absehen können, was an Überstunden auf ihn zukommen würde. Der vertragliche Ausschluss jeder zusätzlichen Vergütung von Mehrarbeit war wegen Intransparenz nach §307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.









UNBEZAHLTE Überstunden und das alles für ein Einkommen von 1800 Euro BRUTTO ??? Immerhin dürften davon ca. 400 Euro für die Abgaben abgezogen werden.
Warum kauft der Arbeitgeber sich eigentlich nicht gleich einen Sklaven?
Sarkasmus ein- Slave kaufen. Das wäre zu teuer. -Sarkasmus aus.
Realität im Osten ist und mit 1800 ist er doch noch gut dran. Viele gehen dort mit bedeutend weniger nach Hause.
Solche Arbeitsverträge (alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten) sind dort Gang und Gäbe.
Soviel zu den faulen Ostd., wenn die meisten Westdt. wüssten unter welchen Bedingungen die Leute sich dort verkaufen müssen (Agenda 2010 sei Dank) wäre das Geschrei glaube ich nicht mehr so groß.
Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/mo
In Steuerklasse 1 gehen da sogar gut 550€ an Abzügen weg.
Ich arbeite trotz guter Qualifikation ebenfalls für 1800€ brutto im Monat (allerdings laut Vertrag "nur" 37,5 Std/Woche) und mein Chef ist der Auffassung, dass bis zu zwei unbezahlte Überstunden pro Woche verlangt werden können. Ich habe zuvor Jobs Call-Center- oder Datenbankpflege-Bereich angeboten bekommen, die bei 1200-1300 brutto (d.h. deutlich <1000€ netto)) für 40-Std/Woche lagen. Willkommen im "flexiblen" Arbeitsmarkt in Zeiten von Hartz IV-Zumutbarkeitsregeln.
Leider sind Urteile wie das hier vorliegende ja nur für den jeweiligen Fall relevant und man kann sich nicht darauf berufen, ohne selbst zu klagen.
Sarkasmus ein- Slave kaufen. Das wäre zu teuer. -Sarkasmus aus.
Realität im Osten ist und mit 1800 ist er doch noch gut dran. Viele gehen dort mit bedeutend weniger nach Hause.
Solche Arbeitsverträge (alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten) sind dort Gang und Gäbe.
Soviel zu den faulen Ostd., wenn die meisten Westdt. wüssten unter welchen Bedingungen die Leute sich dort verkaufen müssen (Agenda 2010 sei Dank) wäre das Geschrei glaube ich nicht mehr so groß.
Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/mo
In Steuerklasse 1 gehen da sogar gut 550€ an Abzügen weg.
Ich arbeite trotz guter Qualifikation ebenfalls für 1800€ brutto im Monat (allerdings laut Vertrag "nur" 37,5 Std/Woche) und mein Chef ist der Auffassung, dass bis zu zwei unbezahlte Überstunden pro Woche verlangt werden können. Ich habe zuvor Jobs Call-Center- oder Datenbankpflege-Bereich angeboten bekommen, die bei 1200-1300 brutto (d.h. deutlich <1000€ netto)) für 40-Std/Woche lagen. Willkommen im "flexiblen" Arbeitsmarkt in Zeiten von Hartz IV-Zumutbarkeitsregeln.
Leider sind Urteile wie das hier vorliegende ja nur für den jeweiligen Fall relevant und man kann sich nicht darauf berufen, ohne selbst zu klagen.
Sarkasmus ein- Slave kaufen. Das wäre zu teuer. -Sarkasmus aus.
Realität im Osten ist und mit 1800 ist er doch noch gut dran. Viele gehen dort mit bedeutend weniger nach Hause.
Solche Arbeitsverträge (alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten) sind dort Gang und Gäbe.
Soviel zu den faulen Ostd., wenn die meisten Westdt. wüssten unter welchen Bedingungen die Leute sich dort verkaufen müssen (Agenda 2010 sei Dank) wäre das Geschrei glaube ich nicht mehr so groß.
Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/mo
Hier wäre der Gesetzgeber mal gefordert für Klarheit zu sorgen. Unbezahlte Überstunden gehören per Arbeitszeitgesetz verboten, verbunden mit Beweislast beim Arbeitgeber.
Arbeitnehmer sollten einen nicht verjährenden Schadensersatzanspruch in Höhe des 2,5-fachen Tariflohns für jede unbezahlt geleistete Überstunde erhalten, der mit jährlich 5% verzinst wird. Unternehmer und Vorgesetzte sollten für diesen Anspruch lebenslänglich und mit ihrem Privatvermögen gesamtschuldnerisch haften.
Weiterhin sollten Arbeitgeber und Vorgesetzte, bei denen eine systematische Nichtbezahlung von Überstunden nachgewiesen wird, mit Freiheitsstrafen rechnen müssen, denn das ist nichts anderes als Diebstahl von Arbeitnehmerleistung.
Anderswo kriegt man schließlich auch nur die Leistung, die man auch bezahlt hat.
Das sind im Schnitt 6,5 Überstunden pro Woche. Bei 42 Arbeitsstunden Regelarbeitszeit lag der Arbeitnehmer damit über der im Arbeitszeitgesetz festgelegten Grenze von 48 Stunden durchschnittlicher Wochenarbeitszeit.
Wie kann das sein, daß dieser Arbeitgeber noch frei rumlaufen darf?
… wenn sie für so viel Geld nur so wenig arbeiten müssten.
In Steuerklasse 1 gehen da sogar gut 550€ an Abzügen weg.
Ich arbeite trotz guter Qualifikation ebenfalls für 1800€ brutto im Monat (allerdings laut Vertrag "nur" 37,5 Std/Woche) und mein Chef ist der Auffassung, dass bis zu zwei unbezahlte Überstunden pro Woche verlangt werden können. Ich habe zuvor Jobs Call-Center- oder Datenbankpflege-Bereich angeboten bekommen, die bei 1200-1300 brutto (d.h. deutlich <1000€ netto)) für 40-Std/Woche lagen. Willkommen im "flexiblen" Arbeitsmarkt in Zeiten von Hartz IV-Zumutbarkeitsregeln.
Leider sind Urteile wie das hier vorliegende ja nur für den jeweiligen Fall relevant und man kann sich nicht darauf berufen, ohne selbst zu klagen.
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