SelbstständigeRentenpflicht benachteiligt junge Gründer

Die Arbeitsministerin will junge Selbstständige zwingen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Aber können die sich die Altersvorsorge überhaupt leisten?

Alles, was er zum Arbeiten braucht, ist ein Laptop und einen schnellen Internetzugang. Er will frei sein und flexibel. Eine Festanstellung kommt für ihn nicht infrage und über eine Altersvorsorge hat er bislang noch nicht ernsthaft nachgedacht. Aber nun könnte der 29-jährige Bastian Hirsch von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dazu gezwungen werden. Sie will junge Selbstständige bis 30 Jahre dazu verpflichten, fürs Alter vorzusorgen. Wer keine private Vorsorge nachweisen kann, soll in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – mit rund 300 Euro im Monat plus 100 Euro zusätzlich für die Erwerbsminderung. Die Ministerin will so verhindern, dass eine ganze Gründergeneration in die Altersarmut rutscht.

400 Euro monatlich allein für die Rente ausgeben? Für Hirsch undenkbar. "Von 400 Euro habe in den ersten Monaten meiner Selbstständigkeit gelebt", sagt er. Seit fünf Jahren ist der Bildungsaktivist selbständig. Hirsch ist ein typischer Vertreter der jungen Gründergeneration.

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Für junge Akademiker ist die Selbstständigkeit zunehmend attraktiv. Untersuchungen zeigen, dass die Generation der 20 bis 30-Jährigen – in der Forschung Generation Y genannt – ein anderes Verständnis von Arbeit hat. Sie soll nicht nur dem Broterwerb dienen, sondern sinnvoll sein. Sie soll der Selbstverwirklichung dienen. Sicherheit und ein hohes Einkommen scheint dieser Generation weniger wichtig zu sein. Vielleicht auch, weil es Festanstellungen beim Start in die Berufstätigkeit nur noch selten gibt. Bastian Hirsch lebt von Projektarbeit, berät Unternehmen und Bildungseinrichtungen, wie sich die Lernkultur durch das Internet verändert.

In den ersten Jahren seiner Selbständigkeit hangelte sich der Gründer von Auftrag zu Auftrag. Nebenbei zahlte er sein Bafög zurück. Hätte er nicht in einer Wohngemeinschaft mit seinem Bruder gelebt, der auch mal die Miete mitübernahm, wäre Hirsch finanziell nicht über die Runden gekommen. Mittlerweile hat er mehrere Start-ups mitaufgebaut, Dax-Konzerne laden ihn für eine Beratung ein. "Es dauert drei bis fünf Jahre, bis ein Unternehmen läuft, bis man sich als Selbstständiger einen Namen gemacht hat. In diesen Anfangsjahren ist es vielen Gründern finanziell unmöglich, mehrere Hundert Euro für eine Altersvorsorge auszugeben", sagt Hirsch.

"Alle sollten zahlen"

Fair findet er die Pläne der Arbeitsministerin nicht. "Warum sollen gerade Gründer unter 30 Jahren zwangsverpflichtet werden? Wir sind immer stärker durch Bildungsgebühren belastet und sollen gleichzeitig ins unternehmerische Risiko gehen. Daher habe ich den Eindruck, wir Jungen sollen heutige Rentner finanzieren mit Geld, das wir nicht haben. Die sozialen Sicherungssysteme gehen an der Lebensrealität von uns jungen Selbstständigen vorbei." Hirsch ist nicht grundsätzlich dagegen, dass auch Selbständige in die Rentenkasse einzahlen sollen.  Er fordert, dass die Neuregelung für alle gelten muss und sozial verträglich sein soll.

Tina Groll
Tina Groll

Tina Groll ist Redakteurin im Ressort Karriere bei ZEIT ONLINE. Ihre Profilseite finden Sie hier.

Die Zahl der Selbstständigen ist in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen. Etwa 4,3 Millionen Erwerbstätige sind hierzulande Unternehmer. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen aber nur rund 260.000 ein. 250.000 davon gehören Berufsgruppen an, für die eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Nur 10.335 sind freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dass Existenzgründer die Altersvorsorge auf die leichte Schulter nehmen und insofern mit einer Vielzahl armer Selbstständiger im Alter zu rechnen wäre, kann der DIHK nicht bestätigen. Eine nicht repräsentative Umfrage unter Gründern aus dem Jahr 2009 ergab, dass der überwiegende Teil ohnehin vorsorgt. Ältere Gründer ab 30 Jahren können zumeist Vorversicherungszeiten aus einer nicht-selbstständigen Beschäftigung vorweisen, die allermeisten Selbstständigen wählen später eine private Vorsorge. Sie bietet ihnen mehr finanzielle Vorteile als Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Leserkommentare
  1. Geringe, eher symbolische, Beiträge, die sich junge Gründer leisten können oder gar beitragsfreie, aber angerechnete Startup Jahre sind sehr wohl möglich, aber dafür muss unser umlagefinanziertes Rentensystem wirklich reformiert werden.

    Weg mit der Beitragsbemessungsgrenze und Heranziehung aller Arten von Einkommen, denn die Schieflage unseres unterfinanzierten Systems betrifft schon heute alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, nicht nur Gründer.

    Noch besser wäre ein neues Geldsystem verbunden mit einem BGE. Da kann dann jeder zum Gründer werden und sich auf seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und das was er gerne macht fokussieren.

    MfG
    AoM

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    • joG
    • 26.03.2012 um 16:23 Uhr

    ....der Frau, dass wir ein antiquiertes Ungeheuer aus der Frühzeit der moderne haben. Und den Mut bei einem Volk das zutiefst gläubig ist und Ketzer ausrottet den Generationenvertrag richtig zu stellen, hatte etwas selbstmörderisches.

    • joG
    • 26.03.2012 um 16:23 Uhr

    ....der Frau, dass wir ein antiquiertes Ungeheuer aus der Frühzeit der moderne haben. Und den Mut bei einem Volk das zutiefst gläubig ist und Ketzer ausrottet den Generationenvertrag richtig zu stellen, hatte etwas selbstmörderisches.

    • gquell
    • 26.03.2012 um 15:39 Uhr

    Wer als freiberuflicher Lehrer/Dozent oder im künstlerischen Bereich (z.B. als Autor oder WEB-Designer) tätig ist, unterliegt schon heute der Versicherungspflicht. Bei künstlerisch Tätigen greift die Künstlersozialkasse, d.h. es zahlen sowohl die Künstler wie auch die Auftraggeber ein.
    Und wer ein Ich-AG gegründet hat, muß auch in die gesetzlichen Sozialkassen einzahlen.

    Ganz so groß ist die Gefahr einer Altersarmut der Selbständigen nicht, wie sie gern beschworen wird.

    Eine Leserempfehlung
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    • Hickey
    • 28.03.2012 um 7:45 Uhr

    Bitte nicht über einen Kamm scheren.

    Was sie schreiben gilt für KV/PV, nicht für RV/AV.

    Bestimmte Handwerkergruppen, wie z.b. Friseure,Kosmetiker gehören zur der RV-Pflichtigen Gruppe, eine AV gibt es bei selbstständigen schlichtweg nicht, diese ist immer freiweillig.

    Gastronomen widerum haben keine RV-Pflicht.

    Es gibt soooviele unterschiedliche Fälle das es auch oft Einzelfallprüfungen gibt wie beispielsweise bei Geschäftsführer-gesellschaftern.(GBR)

    Die Logik dahinter, falls man überhaupt eine findet, ist nur sehr schwer zu verstehen :)

    • Hickey
    • 28.03.2012 um 7:45 Uhr

    Bitte nicht über einen Kamm scheren.

    Was sie schreiben gilt für KV/PV, nicht für RV/AV.

    Bestimmte Handwerkergruppen, wie z.b. Friseure,Kosmetiker gehören zur der RV-Pflichtigen Gruppe, eine AV gibt es bei selbstständigen schlichtweg nicht, diese ist immer freiweillig.

    Gastronomen widerum haben keine RV-Pflicht.

    Es gibt soooviele unterschiedliche Fälle das es auch oft Einzelfallprüfungen gibt wie beispielsweise bei Geschäftsführer-gesellschaftern.(GBR)

    Die Logik dahinter, falls man überhaupt eine findet, ist nur sehr schwer zu verstehen :)

  2. Mit der Einführung dieses Zwangs würde Frau von der Leyen Deutschland in ein durch und durch gründerfeindliches Land verwandeln. Ihre Vorstellung, Selbständige könnten von Anfang an 400 Euro pro Monat für die Altersvorsorge abführen hat schlicht und einfach nichts mit der Realität zu tun. Anscheinend weiß sie nicht, auf was für Dinge, die sozialversicherungspflichtig Angestellte für elementar halten, Selbstständige in der Gründungszeit verzichten, um ihren Traum zu verwirklichen. Man schränkt sich in jeder Hinsicht ein und nimmt gleichzeitig große Risiken auf sich. Ich hätte mich mit 400 Euro zusätzlichen laufenden Kosten nicht selbstständig machen können.

    Jeder Selbstständige sollte aktiv gegen diesen Zwang protestieren:
    http://www.facebook.com/k...

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    ist glaub ich nicht so schwer. Einfach eine Riesterrente abschließen und dort Monatlich 5€ einzahlen. Die laufenden kosten sollten doch nicht so hoch sein.

    In einer Zeit, in der sich anscheinend immer mehr Menschen selbständig machen, ist es doch logisch, dass auch mehr Menschen scheitern werdedn. Auch wenn ich nicht viel von Frau von der Leyen halte, an sich ist das Gesetz nicht schlimm und soll dafür sorgen, dass nicht in 40 Jahren so viel Alterarmut herrscht. Dass es größere Probleme gibt, möchte ich nicht bestreiten. Dass es nur eine kleine Gruppe ist, die Betroffen ist, ergibt sich aus meinen Vorkommentatoren. Also für die, die ein neues Startup starten würde das bedeuten, dass diese pro Jahr eine zusatzbelastung von 60€ hätten. Das kann jeder stemmen, oder?

    ist glaub ich nicht so schwer. Einfach eine Riesterrente abschließen und dort Monatlich 5€ einzahlen. Die laufenden kosten sollten doch nicht so hoch sein.

    In einer Zeit, in der sich anscheinend immer mehr Menschen selbständig machen, ist es doch logisch, dass auch mehr Menschen scheitern werdedn. Auch wenn ich nicht viel von Frau von der Leyen halte, an sich ist das Gesetz nicht schlimm und soll dafür sorgen, dass nicht in 40 Jahren so viel Alterarmut herrscht. Dass es größere Probleme gibt, möchte ich nicht bestreiten. Dass es nur eine kleine Gruppe ist, die Betroffen ist, ergibt sich aus meinen Vorkommentatoren. Also für die, die ein neues Startup starten würde das bedeuten, dass diese pro Jahr eine zusatzbelastung von 60€ hätten. Das kann jeder stemmen, oder?

  3. ...ist leider auch eines der Kalkulation, ähnlich dem Mindestlohn. Dort wo in erster Linie über Arbeitszeitkosten konkurriert wird, kann derjenige mit der allergeringsten Absicherung immer den besten Preis machen. Zwingt man alle zu einem Beitrag, müssen auch alle anders kalkulieren.

    Das schneidet sich natürlich vor allem mit den Gründern, die noch kaum Kunden haben und die von hohen dauernden Kosten regelrecht stranguliert werden. Dafür sollte es irgendwie eine Einstiegslösung geben, bei der die Kosten nur sukzessive zunehmen.

    Allerdings halte ich diese ganze Sache ohnehin für Flickschusterei. Wenn man wie offensichtlich Frau vdL kein nennenswertes Problem mit Leiharbeit, 1-Euro-Jobbern, Zeitarbeitsverträgen, sinkenden Einstiegsgehältern und Reallöhnen hat, dann muss man sich über Altersarmut eben nicht wundern. Und dass die Prekarsisierung die evtl. positive Wirkung eines Elterngeldes wieder ad absurdum führt, wundert auch nicht wirklich.

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    • Chilly
    • 26.03.2012 um 17:51 Uhr

    In der EU gibt es Dienstleistungsfreiheit, die seit einigen Jahren für die allermeisten Bereiche durch die sog. EU-Dienstleistungsrichtlinie konkretisiert wurde. Wenn danach Dienstleister hier in D für einzelne Aufträge tätig werden, muss eine deutsche Rentenversicherung für Selbständige nicht nachgewiesen werden. Der von Ihnen beschriebene Konkurrenzmechanismus hätte dann ein Problem.

    CHILLY

    • Chilly
    • 26.03.2012 um 17:51 Uhr

    In der EU gibt es Dienstleistungsfreiheit, die seit einigen Jahren für die allermeisten Bereiche durch die sog. EU-Dienstleistungsrichtlinie konkretisiert wurde. Wenn danach Dienstleister hier in D für einzelne Aufträge tätig werden, muss eine deutsche Rentenversicherung für Selbständige nicht nachgewiesen werden. Der von Ihnen beschriebene Konkurrenzmechanismus hätte dann ein Problem.

    CHILLY

  4. Bedingt durch die Akademikerschwemme und gleichzeitig immer weniger lukrativen Angeboten aus der Wirtschaft, wurde der Gründungsboom unter den Jungen ausgelöst. Vor allem mit Einzelunternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten..
    Die weitaus meisten jungen Gründer leben jedoch von der Unterstützung ihrer Partner mit Festanstellung, teils von den Eltern; oder der Hand im Mund.
    Mit einer Plichtversicherung werden Zehntausende davon in Hartz IV landen, zusätzliches Steuergeld kosten, und der RV ebensoviel bringen wie jetzt. Nämlich NULL.

    6 Leserempfehlungen
    • Hermez
    • 26.03.2012 um 15:59 Uhr

    ....eine solche Zwangsversicherung von jungen Gründern zu fordern.
    Besonders nicht im Hinblick auf die jüngsten Ereignisse.
    Begründung:
    1.Unsere Rentengelder und Sparguthaben lösen sich in den Händen der Politiker in Luft auf.
    2.Die Erträge der Industrie wachsen durch Automation und Rationalisierung ohne entsprechenden Rückfluss in die Gesellschaft.
    3. Politiker sind per Definitionem anfällig für sog. "Sachzwänge"und daher nicht geeignet Besitzstände zu wahren.
    Es ist deren Politik welche Altersarmut verursacht.

    Auch Fraktionszwang sollte es in einer demokratischen Partei nicht geben. Tut es aber.....
    Nein, Frau v. der Laien,Ihre Absichten sind durchschaubar und lebensfremd.Bei Ihnen klingt es so, als wenn Sie schon wissen,dass junge Gründer von heute zwangsläufig in der Altersarmut enden. Um so schlimmer das Sie vorher noch abkassieren wollen... .

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    "Politiker sind per Definitionem anfällig für sog. Sachzwänge und daher nicht geeignet Besitzstände zu wahren."

    Sie wahren sehr wohl Besitzstände, nur nicht die der einfachen Bevölkerung :-)

    Oder wer glaubst du schafft die diversen Sachzwänge erst mit Freihandelsverträgen usw.? Das waren Politiker und sie haben jemanden vertreten, nur eben nicht uns.

    "Politiker sind per Definitionem anfällig für sog. Sachzwänge und daher nicht geeignet Besitzstände zu wahren."

    Sie wahren sehr wohl Besitzstände, nur nicht die der einfachen Bevölkerung :-)

    Oder wer glaubst du schafft die diversen Sachzwänge erst mit Freihandelsverträgen usw.? Das waren Politiker und sie haben jemanden vertreten, nur eben nicht uns.

    • pinero
    • 26.03.2012 um 15:59 Uhr

    Grundsätzlich halte ich es für richtig, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und wie Arbeitnehmer zu behandeln.
    Aber dann bitte auch mit gleichen Beitragspflichten und Ansprüchen, d.h. der Beitrag muss sich in beiden Fällen strikt nach dem Einkommen berechnen.

    Es ist absurd, wenn ein Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor bei 1000 € Bruttoeinkommen 200 € in die GRV einzahlt (Arbeitgeberanteil incl.), der gleich viel verdienende Selbstständige aber 400 €. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht diese Ungleichheit durch den Mindestbeitrag übrigens noch einmal zusätzlich.
    Umgekehrt ist es genauso absurd, dass ein Arbeitnehmer bei einem Brutto von 5000 € dann 1000 € in die GRV einzahlen muss, der Selbstständige aber auch nur 400 €.

    Das ständige Herumdoktorn an Beitragssätzen und Ausnahmen und die damit verbundenen Ungerechtigkeiten höhlen langsam das Vertrauen in die an sich guten sozialen Sicherungssysteme in Deutschland aus. Leider hat man bei manchen Politikern den Eindruck, dass genau das gewollt ist, um das langfristig nicht tragfähige Geschäftsmodell der privaten Renten- und Krankenversicherungen zu stützen.

    Dabei gäbe es recht einfache Lösungen, wie man Beitragsgerechtigkeit herstellen könnte:
    - Abschaffung von Beitragsbemessungsgrenze und Schaffung einer Beitragspflicht für alle Einkommen und Einkommensarten (Schweizer Modell). Selbstverständlich auch für Körperschaften!

    9 Leserempfehlungen
  5. Anscheinend hofft man das marode Rentensystem noch einige Zeit am Leben erhalten zu können durch Einbezug der Selbständigen.

    Teilweise ein guter Ansatz, Selbständige zur Vorsorge zu verpflichten. Falsch ist jedoch der Ansatz, dass in ein derart marodes System einbezahlt wird, aus dem man nicht einmal ansatzweise das zurück erhält, was einbezahlt wurde.

    Das deutsche Rentensystem gleicht einem "schwarzen Loch".

    Anfangs machte sich niemand Gedanken über die Renten. SIe wurden bezahlt. Dann hieß es mit einem Mal die Renten sind sicher. (Irgendjemand behauptete auch einmnal "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!) ;)
    Mittlerweile behaupten einige Leute, dass eine SIcherheit nicht existiert. Ich mein, es besteht aber durchaus SIcherheit, dass das gesetzliche Rentensystem mehr Beitragszahlungen vereinnahmt als am Ende - wenn überhaupt - noch herauskommt.

    2 Leserempfehlungen
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    • pinero
    • 26.03.2012 um 16:11 Uhr

    Sie unterliegen aber einem Denkfehler in Bezug auf das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist keine Privatversicherung, in der sie eine Rendite berechnen können und einen bestimmten Betrag erwarten, der "am Ende herauskommt".

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Generationenvertrag. D.h. die heutigen Beitragszahler bezahlen für die heutigen Rentner und nicht für die künftige eigene Rente. Das Prinzip hat sich im Grundsatz bewährt und ist weit besser als eine reine kapitalgedeckte (private) Vorsorge. Aber damit es funktioniert und akzeptiert wird, braucht es strikte Beitragsgerechtigkeit, d.h. die Beiträge müssen sich am gesamten Einkommen berechnen. Das, was UvL hier vorlegt, wird dem Anspruch mal wieder nicht gerecht.

    "Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ab 2013 auch Selbstständige dazu verpflichten, für das Alter vorzusorgen, um Altersarmut zu verhindern. Wofür sie sich dabei entscheiden, ob Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente, bleibe ihnen überlassen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Diejenigen, die nichts nachweisen können, will von der Leyen aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern."

    • pinero
    • 26.03.2012 um 16:11 Uhr

    Sie unterliegen aber einem Denkfehler in Bezug auf das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist keine Privatversicherung, in der sie eine Rendite berechnen können und einen bestimmten Betrag erwarten, der "am Ende herauskommt".

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Generationenvertrag. D.h. die heutigen Beitragszahler bezahlen für die heutigen Rentner und nicht für die künftige eigene Rente. Das Prinzip hat sich im Grundsatz bewährt und ist weit besser als eine reine kapitalgedeckte (private) Vorsorge. Aber damit es funktioniert und akzeptiert wird, braucht es strikte Beitragsgerechtigkeit, d.h. die Beiträge müssen sich am gesamten Einkommen berechnen. Das, was UvL hier vorlegt, wird dem Anspruch mal wieder nicht gerecht.

    "Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ab 2013 auch Selbstständige dazu verpflichten, für das Alter vorzusorgen, um Altersarmut zu verhindern. Wofür sie sich dabei entscheiden, ob Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente, bleibe ihnen überlassen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Diejenigen, die nichts nachweisen können, will von der Leyen aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern."

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