ArbeitsrechtBundesgerichtshof stärkt Schutz vor Altersdiskriminierung

Auch Manager dürfen nicht wegen ihres Alters gekündigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein 62-Jähriger, dessen Vertrag nicht verlängert wurde.

Werden befristete Verträge von Managern nachweisbar aus Altersgründen gekündigt oder nicht verlängert, haben auch sie Anspruch auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil.

AGG

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) soll Menschen schützen, die aufgrund der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität Benachteiligungen erfahren. Es schafft die rechtliche Grundlage, wonach Diskriminierung verboten ist.

Hauptsächliche Anwendung findet das AGG in der Arbeitswelt. Das bezieht beispielsweise Auswahlkriterien bei Bewerbungsverfahren, berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Höhe der Arbeitsvergütung mit ein. Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für Situationen im Alltag, in denen Diskriminierung stattfinden kann, beispielsweise bei Einkäufen, Gaststätten- oder Diskothekenbesuchen, sowie bei Rechts-, Versicherungs- und Bankgeschäften.

Antidiskriminierungsstelle

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 eingerichtet, nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten war.

Zu den Aufgaben der ADS zählt:

  • über Ansprüche zu informieren
  • Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens zum Schutz vor Benachteiligungen aufzuzeigen
  • Beratungen durch andere Stellen zu vermitteln
  • eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anzustreben.

Außerdem macht die ADS Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen durch und schreibt Berichte an den Deutschen Bundestag, die einen Überblick über Benachteiligungen geben und Empfehlungen beinhalten.

Hilfe

Wer Opfer von Diskriminierung geworden ist, kann den Fall bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der Hotline 030 / 18 555 / 1865 oder per Kontaktformular melden.

Diversity

Diversity-Management ist ein Konzept, das die Vielfalt der Belegschaft berücksichtigt (z.B. Geschlecht, Alter, Behinderung, Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung, Lebensstil, biografischer Background), sie explizit fördert und wertschätzt.

Ein Stellenbewerber auf einen Geschäftsführerposten muss laut Urteil nur nachvollziehbar darlegen, dass er aus Altersgründen nicht eingestellt oder verlängert worden ist. Das Unternehmen habe dann zu beweisen, dass der Bewerber nicht wegen seines Alters oder aus anderen unzulässigen Gründen benachteiligt wurde.

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Im aktuellen Fall hatte der Geschäftsführer der Kölner Kliniken mit der Stadt als Träger der GmbH einen Fünfjahresvertrag geschlossen. Darin war vereinbart, dass beide Seiten ein Jahr vor Vertragsende über dessen Neuauflage verhandeln. Die Stadt ließ den Vertrag des 62-Jährigen aber auslaufen und stellte stattdessen einen 41-Jährigen ein.

In der Presse begründete der Aufsichtsratsvorsitzende diesen Schritt mit dem fortgeschrittenen Alter des Klägers, das bei einer Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre der Forderung nach "Führungskontinuität" entgegenstehe. Die Kliniken bräuchten also einen Mann, der sie längerfristig führen könne, der Amtsinhaber jedoch müsse ohnehin mit 65 Jahren aufhören.

Anspruch auf Entschädigung

Laut Urteil ist damit der Tatbestand der Altersdiskriminierung erfüllt. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz seines Vermögensschadens wegen nicht erhaltener Gehälter sowie auf eine Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung, urteilten die BGH-Richter.

Der Fall wurde vor dem BGH verhandelt, weil der Kläger nicht normaler Arbeitnehmer, sondern Geschäftsführer einer GmbH war – für ihn sind die Arbeitsgerichte nicht zuständig.

Die Höhe seiner Entschädigung muss nun die Vorinstanz bestimmen. Der Kläger hatte 110.000 Euro gefordert. Für zahlreiche Berufsgruppen – von Verkäuferinnen bis Piloten – hatten Gerichte bereits den Anspruch auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung bejaht.

 
Leserkommentare
    • ludna
    • 23.04.2012 um 19:15 Uhr

    Hätte das Gericht auch so geurteilt, wenn es ein befristet Angestellter mit unter 2000 Euro/Monat gewesen wäre ? Oder ein Leiharbeiter ? Oder ein befistet beschäftigter Wissenschaftler, dessen Vertrag ausläuft ?

    Die Vorteile unseres Rechtssystem geniessen nur Wenige.

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    es stellt eine einzelfallbehzogene Rechtsprechung dar, die für mich einleuchtend und nachvollziehbar ist. Und hier stand eben kein Fall für "befristete Angestellte, Leiharbeiter oder Wissenschaftler an. Und wenn ein solcher anstehen würde, müßte und ich bin überzeugt würde jedes Gericht auf Grund der gesetzlichen Vorgaben auf den Sachverhalt des Einzelfalles bezogen urteilen. Hier hatte der Kläger immerhin eine Option auf Vertragsverlängerung und sein Arbeitgeber hat dies negiert und diese Negation mit dem Lebensalter des Klägers begründet. Was gibt's daran zu kritisieren?

    dass man solche logisch erkennbare "Selbstverständlichkeiten" noch kommentieren muss.

    es stellt eine einzelfallbehzogene Rechtsprechung dar, die für mich einleuchtend und nachvollziehbar ist. Und hier stand eben kein Fall für "befristete Angestellte, Leiharbeiter oder Wissenschaftler an. Und wenn ein solcher anstehen würde, müßte und ich bin überzeugt würde jedes Gericht auf Grund der gesetzlichen Vorgaben auf den Sachverhalt des Einzelfalles bezogen urteilen. Hier hatte der Kläger immerhin eine Option auf Vertragsverlängerung und sein Arbeitgeber hat dies negiert und diese Negation mit dem Lebensalter des Klägers begründet. Was gibt's daran zu kritisieren?

    dass man solche logisch erkennbare "Selbstverständlichkeiten" noch kommentieren muss.

  1. es stellt eine einzelfallbehzogene Rechtsprechung dar, die für mich einleuchtend und nachvollziehbar ist. Und hier stand eben kein Fall für "befristete Angestellte, Leiharbeiter oder Wissenschaftler an. Und wenn ein solcher anstehen würde, müßte und ich bin überzeugt würde jedes Gericht auf Grund der gesetzlichen Vorgaben auf den Sachverhalt des Einzelfalles bezogen urteilen. Hier hatte der Kläger immerhin eine Option auf Vertragsverlängerung und sein Arbeitgeber hat dies negiert und diese Negation mit dem Lebensalter des Klägers begründet. Was gibt's daran zu kritisieren?

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    • ludna
    • 23.04.2012 um 19:52 Uhr

    Ich kritisiere, dass mit ungleichem Mass gemessen wird.

    Er hatte nur eine "Option".Das heisst, keinen Vertrag. Vertrag war abgelaufen. Es herrscht Vertragsfreiheit. Fertig.

    Weiter:
    Die Begründung war, er kann keinen neuen mehr 5-Jahres-Vertrag ausfüllen, da er schon 62 war. Also maximal einen 3-Jahresvertrag. Den hätte man ihm vielleicht geben können. Aber nicht müssen.

    Im Übrigen werden in Zukunft die Begründungen anders lauten, z.B. "Schlechte Arbeit". Ob diese Heuchelei am Ende besser für die Betroffenen ist ?

    ...dort steht "auch" Manager dürfen nicht...mit den anderen werden wohl kaum Gummibären statt "normale" ältere Arbeitnehmer gemeint sein.
    Tun sie nicht so, natürlich hat ein 62er Manager einen besseren Anwalt und Chancen, als ein 62er Müllmann.

    • ludna
    • 23.04.2012 um 19:52 Uhr

    Ich kritisiere, dass mit ungleichem Mass gemessen wird.

    Er hatte nur eine "Option".Das heisst, keinen Vertrag. Vertrag war abgelaufen. Es herrscht Vertragsfreiheit. Fertig.

    Weiter:
    Die Begründung war, er kann keinen neuen mehr 5-Jahres-Vertrag ausfüllen, da er schon 62 war. Also maximal einen 3-Jahresvertrag. Den hätte man ihm vielleicht geben können. Aber nicht müssen.

    Im Übrigen werden in Zukunft die Begründungen anders lauten, z.B. "Schlechte Arbeit". Ob diese Heuchelei am Ende besser für die Betroffenen ist ?

    ...dort steht "auch" Manager dürfen nicht...mit den anderen werden wohl kaum Gummibären statt "normale" ältere Arbeitnehmer gemeint sein.
    Tun sie nicht so, natürlich hat ein 62er Manager einen besseren Anwalt und Chancen, als ein 62er Müllmann.

  2. CDU/CSU und die FDP sollten sich schämen. Was haben diese Parteien herumgeeiert, um die europäischen Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in nationales deutsches Recht umzusetzen. Noch der frühere Bundespräsident Köhler hatte gemeint, dass wir wichtigere Probleme hätten, als dieses Gesetz zu verabschieden.

    Wie sinnvoll dieses Recht wirklich ist, zeigt erneut diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Diskriminierung auf Grund des Alters im Arbeitsleben muss sich niemand mehr bieten lassen.

    Inzwischen haben Mitbürger dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 Leben eingeflößen können, in dem sie sich nicht gescheut haben, die Ochsentour durch die Instanzen zu machen, bis zum Bundesgerichtshof, ja bis zum Menschenrechtshof in Straßburg.

    Gleicher Lohn für Frauen in Supermärkten, wenn sie den gleichen Leistungsumfang erbringen, Benachteiligung des Geschlechts; Altersdiskriminierung bei Flugkapitänen; Versagung eines Arbeitsplatzes auf Grund der Religionszugehörigkeit, Benachteiligung der Religion; Versagung der Witwenrente an Lebenspartner, Benachteiligung der sexuellen Identität; und so weiter und so fort.

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    • ludna
    • 23.04.2012 um 19:52 Uhr
    4. Kritik

    Ich kritisiere, dass mit ungleichem Mass gemessen wird.

    Er hatte nur eine "Option".Das heisst, keinen Vertrag. Vertrag war abgelaufen. Es herrscht Vertragsfreiheit. Fertig.

    Weiter:
    Die Begründung war, er kann keinen neuen mehr 5-Jahres-Vertrag ausfüllen, da er schon 62 war. Also maximal einen 3-Jahresvertrag. Den hätte man ihm vielleicht geben können. Aber nicht müssen.

    Im Übrigen werden in Zukunft die Begründungen anders lauten, z.B. "Schlechte Arbeit". Ob diese Heuchelei am Ende besser für die Betroffenen ist ?

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  3. 5. [...]

    Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/mo.

  4. dass man solche logisch erkennbare "Selbstverständlichkeiten" noch kommentieren muss.

  5. ...dort steht "auch" Manager dürfen nicht...mit den anderen werden wohl kaum Gummibären statt "normale" ältere Arbeitnehmer gemeint sein.
    Tun sie nicht so, natürlich hat ein 62er Manager einen besseren Anwalt und Chancen, als ein 62er Müllmann.

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    Das Gleichbehandlungsgesetz dient natürlich auch dem Müllmann, so wie es bereits mutige Damen eines Supermarktes gedient hat. Und bekanntlich gibt es Interessenverbände, die bei der Ochsentour vor Gerichten behilflich sein werden.

    Man muss nur einen langen Atem haben und kein Hasenfuß sein.

    Das Gleichbehandlungsgesetz dient natürlich auch dem Müllmann, so wie es bereits mutige Damen eines Supermarktes gedient hat. Und bekanntlich gibt es Interessenverbände, die bei der Ochsentour vor Gerichten behilflich sein werden.

    Man muss nur einen langen Atem haben und kein Hasenfuß sein.

  6. Das Gleichbehandlungsgesetz dient natürlich auch dem Müllmann, so wie es bereits mutige Damen eines Supermarktes gedient hat. Und bekanntlich gibt es Interessenverbände, die bei der Ochsentour vor Gerichten behilflich sein werden.

    Man muss nur einen langen Atem haben und kein Hasenfuß sein.

    Antwort auf "Die Überschrift..."

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