Unternehmensführung: Rechtsgutachten statt Management
Die Haftungsansprüche an Entscheider sind größer geworden. Manager versuchen jede Entscheidung mit Anwälten abzusichern – doch das lähmt die Unternehmen.
Mindestens 5.600 Fischer beklagen den Verlust ihrer Existenz, die Aktionäre von ThyssenKrupp Milliardenverluste. Und knapp jeder fünfte der rund 180.000 ThyssenKrupp-Mitarbeiter weltweit wird an die Konkurrenz verkauft: Das ist die dramatische Bilanz einer guten Idee, die ThyssenKrupps Rolle als globaler Stahlgigant zementieren sollte, die aber in einer langen Kette von Pleiten, Pech und Pannen im Sumpf Brasiliens endete – der Bau eines Stahlwerks in einem ehemaligen Mangroven- und Fischlaichgebiet an der Küste. Errichtet auf einem Naturschutzgebiet auf schwammigem Grund, läuft das Stahlwerk TKCSA vor den Toren Rio de Janeiros bis heute nicht auf vollen Touren. Daran änderten auch Tausende von Stahlpfählen nichts, die in den morastigen Grund eingeschlagen wurden, um das schiefe Fundament zu reparieren.
Der Milliardenflop machte den Komplett-Umbau der deutschen Industrielegende ThyssenKrupp notwendig. Deshalb ließ der Chefaufseher Gerhard Cromme erst von der Kanzlei Linklaters und zuletzt im vergangenen Dezember erneut von der Top-Kanzlei Hengeler Mueller per Gutachten prüfen, ob der langjährige Vorstandsvorsitzende Ekkehard Schulz angesichts der schwer nachvollziehbaren und ewig andauernden Fehlplanungen gegen "seine Sorgfaltspflichten als ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter" verstoßen haben könnte. Medienwirksam gab Cromme den harten Hund, der für kompromisslose Aufklärung sorgt. Dass versucht wird, Vorstände und Aufsichtsräte in die Pflicht zu nehmen, statt sich bei Rechtsverstößen gegenseitig zu schonen, dass Aufsichtsräte durch möglichst prominente Anwaltskanzleien checken lassen, ob ihre Vorstände oder auch sie selbst gegen Rechtspflichten verstoßen haben, statt Verantwortung ungestraft nach unten zu delegieren, ist sicherlich zu begrüßen. Einerseits.
Doch bei genauem Hinsehen stellt sich rasch die Frage: Ist der scheinbar große, endgültige Befreiungsschlag aus den Fängen der Deutschland AG nichts als ein großer Bluff, um von der eigenen Verantwortung abzulenken?
Keine vier Wochen nachdem Cromme mit großem Aplomb die juristische Aufarbeitung der Brasilien-Pleite angekündigt hatte, erteilte Deutschlands mächtigster Konzernkontrolleur auf der Hauptversammlung von ThyssenKrupp Absolution auf höchster Ebene. Sprach nicht nur Ekkehard Schulz, sondern auch sich selbst und allen übrigen Vorstands- und Aufsichtsratskollegen des Stahlriesen von jedweder Verantwortung für das Debakel im Mangrovensumpf frei. Kostenpunkt der Gutachten: 200.000 Euro, zulasten des Konzerns. Wohl einziger Zweck der teuren Übung: sich wie einst Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Morast ziehen. Denn nur die juristisch attestierte weiße Weste verhinderte, dass die Manager womöglich in die Haftungsfalle getappt wären. Und nicht nur die Karriere, sondern auch das eigene Vermögen in Gefahr gebracht hätten.
Persilschein für Manager
"Anwaltskanzleien werden immer mehr zu Persilschein-Ausstellern für Manager", sagt Manuel Theisen, BWL-Professor an der Uni München und Herausgeber der Zeitschrift Der Aufsichtsrat. Sein Vorwurf: Hoch bezahlte Konzernlenker sicherten mittlerweile unternehmerische Entscheidungen juristisch ab und bestellten auch oft im Nachhinein noch horrend teure Gutachten. Dasselbe gelte für deren Kontrolleure, die Aufsichtsräte, moniert der Corporate-Governance-Experte. Die Gutachten, die ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Cromme in Auftrag gegeben hätte, erweckten den Anschein, dass Manager und Aufsichtsräte wie im Monopoly-Spiel nur eine Befreiungskarte zu ihrer Entlastung ziehen müssten, auf der steht: "Gehen Sie nicht in das Gefängnis...", und schon wären sie jegliche Verantwortung los. "Doch Aufsichtsräte tragen höchstpersönlich die Verantwortung für die Kontrolle der Vorstandsarbeit. Der Aufsichtsrat ist die Kontrollinstanz – nicht externe Juristen, die ohnehin das schreiben, was ihnen ihr Auftraggeber an Material zur Verfügung stellt", sagt Theisen und warnt vor einer "gefährlichen Gutachteritis".
Heißt im Klartext: Seit Vorstände in deutschen Konzernen im Schnitt alle sechs Jahre ausgewechselt werden und Aufsichtsräte nicht mehr davor zurückschrecken, der eigenen Chefetage öffentlich die Staatsanwaltschaft auf den Hals zu hetzen, reiben sich Deutschlands Top-Anwälte die Hände: Weil jeder Top-Manager, ob Aufsichtsrat oder frisch bestellter Vorstandschef, vor allem darauf achtet, dass seine Weste sauber bleibt, beauftragt er vorsichtshalber gleich mehrere hoch bezahlte Anwälte oder Wirtschaftsprüfer – oft schon beim kleinsten Verdacht, dass ein Vorgänger oder Kollege Dreck am Stecken haben könnte.
Hinzu kommt: In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Daumenschrauben nach und nach angezogen. Erst hat er die Beweislast umkehrt, sodass nicht das Unternehmen einem (Ex-)Vorstand oder Aufsichtsrat Versagen nachweisen muss – der Manager muss selbst beweisen, dass er eine saubere Weste hat. Und das seit 2010 nicht mehr nur bezogen auf eine Verjährungsfrist von fünf, sondern bis zu zehn Jahre. Was auch die Haftungsfalle weiter öffnet: Denn die Gültigkeit der Managerversicherungen bezieht sich in der Regel nicht auf den Zeitpunkt, in dem der Schaden entstanden ist. Sondern auf den, zu dem eine Forderung geltend gemacht wird. Ein juristisches Damoklesschwert, auf das die Managerversicherungen meist noch nicht eingestellt sind.






Die Verrechtlichung der Gesellschaft findet überall statt. Ich kenne es aus der Schule und aus der Gesundheitsversorgung. In den USA, wo das Schadensersatzrisiko höher ist als in Deutschland, spricht man von "Defensivmedizin", wenn Maßnahmen oder Untersuchungen nur deshalb gemacht werden, um sich rechtlich abzusichern. (Kürzlich hörte ich von medizinisch unnötigen, aber rechtlich erforderlichen Röntgenaufnahmen - nur vorsorglich zur Entlastung, sollte der Patient klagen.) Vielleicht kriegen wir ja bald auch das "Defensiv-Unternehmertum".
Ja, es ist gut, gelegentlich einen Bösewicht zu erwischen. Aber ob es insgesamt gut ist für Patienten oder Unternehmen, wenn ein Großteil der Kraft lediglich dazu dient, rechtliche Risiken zu vermindern?
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