Arbeitsrecht: Müssen Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt werden?
Unter den Bewerbern für eine offene Stelle ist auch ein Behinderter. Hat er ein Recht auf eine bevorzugte Auswahl? Antwort gibt Ulf Weigelt in der Arbeitsrechtskolumne.
Ich bin zum neuen Geschäftsführer einer Firma berufen worden. Wir suchen aktuell Mitarbeiter. Jetzt hat sich ein Schwerbehinderter beworben. Ich bin unsicher, ob wir ihn bei der Auswahl bevorzugen müssen?, fragt Günther Kasten.
Sehr geehrter Herr Kasten,
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen sollen, um so auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen. Diese Pflicht ist in § 81 Absatz 1 SGB IX geregelt und muss von allen Arbeitgebern beachtet werden.
Weiter sind Sie nach dem § 81 verpflichtet, vor der Besetzung einer freien Stelle frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Verbindung aufzunehmen.
- "Da staunt der Chef"
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Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".
Schreiben Sie uns (und geben Sie dabei bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an). Wir freuen uns und wählen unter allen Problemen, die uns gestellt werden, jede Woche eine Frage aus und beantworten sie hier.
- Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Antworten und Informationen sowie der Rechtsprechung. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt, Choriner Straße 63, 10435 Berlin. Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Autors bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
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Die Antworten von Fachanwalt Ulf Weigelt stehen Ihnen auch übersichlich gesammelt als E-Books zur Verfügung. Nach dem Download können Sie jederzeit und überall auf Ihrem elektronischen Lesegerät zu arbeitsrechtlichen Fragen nachschlagen.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer E-Books www.zeit.de/ebooks.

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.
Eine sogenannte arbeitgeberseitige Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht ausnahmslos – unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch auf die zu besetzende Stelle beworben hat oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat.
Da in Ihrem Fall sogar eine Bewerbung eines Schwerbehinderten vorliegt, sind Sie sogar besonders dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die freie Stelle für den behinderten Bewerber infrage kommt.
Unterlassen Sie die Prüfung und lehnen Sie den Bewerber ab, könnte der Verdacht aufkommen, dass Sie diesen Bewerber aufgrund seiner Behinderung benachteiligen. Das kann erhebliche Folgen für Sie haben, denn der Bewerber könnte einen eventuellen Entschädigungsanspruch geltend machen – auf Grundlage von § 15 Absatz 2 AGG.
Ihr Ulf Weigelt









...ist das doch genauso wie mit dem Verbot, Informationen aus den Social Media bei der Beurteilung eines Bewerbers zu nutzen: Getan wird es wohl trotzdem, weil es keiner nachvollziehen kann.
Wenn nämlich der abgelehnte Schwerbehinderte behauptet er sei abgelehnt worden, weil er behindert sei. Dann muß das Unternehmen haarklein nachweisen, daß ausschließlich fachliche Gründe gegen eine Einstellung sprachen. Wer dazu keine schriftlichen Vermerke vorweisen kann, wird wohl vor Gericht verlieren und eine saftige Entschädigung zahlen müssen (manchen Unternehmen wird dies wohl dennoch lieber sein, als einen im Prinzip unkündbaren Schwerbehinderten einzustellen).
Wenn nämlich der abgelehnte Schwerbehinderte behauptet er sei abgelehnt worden, weil er behindert sei. Dann muß das Unternehmen haarklein nachweisen, daß ausschließlich fachliche Gründe gegen eine Einstellung sprachen. Wer dazu keine schriftlichen Vermerke vorweisen kann, wird wohl vor Gericht verlieren und eine saftige Entschädigung zahlen müssen (manchen Unternehmen wird dies wohl dennoch lieber sein, als einen im Prinzip unkündbaren Schwerbehinderten einzustellen).
Wenn nämlich der abgelehnte Schwerbehinderte behauptet er sei abgelehnt worden, weil er behindert sei. Dann muß das Unternehmen haarklein nachweisen, daß ausschließlich fachliche Gründe gegen eine Einstellung sprachen. Wer dazu keine schriftlichen Vermerke vorweisen kann, wird wohl vor Gericht verlieren und eine saftige Entschädigung zahlen müssen (manchen Unternehmen wird dies wohl dennoch lieber sein, als einen im Prinzip unkündbaren Schwerbehinderten einzustellen).
(Vorab: mir ist natürlich bewusst, dass der Herr Weigelt hier nur der Bote ist und ich bin pro Sozialtransferleistungen, und trotz dessen jetzt:)
Was für eine Unverschämtheit!
Dazu ein Gedankenexperiment. Angenommen 60% der Bevölkerung wäre behindert, 10%Geschäftsführer und 30% reguläre Arbeitnehmer. Es gibt Arbeitsplätze für 80% dieser Menschen. Die Nicht-Behinderten können die anfallende Arbeit 1.5 Mal so effizient ausführen (bewegen sich schneller, haben keine Schwierigkeiten mit Bildschirmarbeit, whatever).
Naturgemäß bekleiden die Nicht-Behinderten also vorrangig die Arbeitsstellen während ein Teil der Behinderten arbeitslos bleibt und Transferleistungen erhält.
Nur wird dieses Gesetz eingeführt.
Jetzt ist es verboten, Arbeitsplätze effizient zu besetzen. Statt dessen wird nun gegenrechnen, wie sehr man Arbeitnehmer ausbeuten muss, um die Strafzahlung zu amortisieren, die man dafür erhält, die BESTgeeignetsten anstelle von irgendwie grenzgeeigneten Kandidaten einzustellen.
(so zur betriebswirtschaftlichen Sicht)
Andererseits könnte man sich natürlich strikt an dieses kafkaeske Machwerk halten. Da nun ineffektiv produziert wird, steigen die Produktionskosten und in einem Wettbewerbsmarkt folglich auch die Preise. Da nun Behinderte bevorzugt angestellt werden, erhalten gesunde Arbeitslose Transferleistungen, die Behinderte erarbeiten.
(so zur volkswirtschaftlichen Sicht)
Dieses Gesetz ist genauso unintuitiv wie schädlich und sollte augenblicklich gestrichen werden!
Bedarf es Ihnen ernsthaft einer im Übrigen völlig schwachsinnigen Annahme, um festzustellen, dass gesunde Menschen POTENTIELL vielfach effizienter arbeiten als Behinderte? Was denken Sie, wie unwirtschaftlich Rückstellungen für die eigenen Arbeitnehmer sind? Urlaubsgeld, Krankengeld, Baby-Pause, Hartz 4... alles zu höchst unwirtschaftliche Gebilde. Wir leben aber in einem Sozialstaat! Aber das erfassen Ihre wirtschaftstheoretischen Formeln nicht. Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz! Man siehe sich mal an, wie unfassbar ineffizient viele kerngesunde Menschen arbeiten. Nicht behindert zu sein sagt rein gar nichts über die Arbeitseffizienz aus, ebenso wenig gilt die Umkehrung. Darüber kann auch Ihre Milchmädchenrechnung nicht hinweg täuschen. Leistung ja, Ungleichbehandlung nein. Das Problem ist gar nicht mal die Ungleichbehandlung, sondern die geringe Transparenz (ja Modewort), die seitens der Arbeitgeber an den Tag gelegt wird, warum ist es so schwer für die ungeheuer gebildeten Personaler eine Begründung abzuliefern? Aber Vorurteile und Willkür sind eben schwer quantifizierbar.
Die Nicht-Behinderten können die anfallende Arbeit 1.5 Mal so effizient ausführen (bewegen sich schneller, haben keine Schwierigkeiten mit Bildschirmarbeit, whatever).
Ich bin mit der Rechtslage zwar nicht 100% vertraut, aber ich glaube kaum, dass man jemanden nötigen kann, Menschen mit Handicap einzustellen, wenn diese deutlich ineffizienter wären als ein gesunder Bewerber.
Deswegen heißt es in Ausschreibungen auch meist "bei gleicher Eignung stellen wir Bewerber mit Behinderung bevorzugt ein".
"Die Nicht-Behinderten können die anfallende Arbeit 1.5 Mal so effizient ausführen"
aufgrung dieser benachteiligenden annahme gibt es dieses gesetz.
es gibt heutzutage genug stellen, die man als hirn in einem marmeladeglas schwimmend antreten könnte.
Ihre Annahme ist erwiesenermaßen falsch:
"Die Nicht-Behinderten können die anfallende Arbeit 1.5 Mal so effizient ausführen (bewegen sich schneller, haben keine Schwierigkeiten mit Bildschirmarbeit, whatever)."
Sie wird aber vielfach verwendet und gilt als typische Ausrede, Schwerbehinderten die Integration in die Gesellschaft zu verwehren.
Es gibt Firmen, die verlangen von ihren eigenen Mitarbeitern in der Personalverwaltung, dass bei Bewerbungen bis zum Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung alle Hinweise auf Geschlecht, Migrationshintergrund (zB Name), Behinderung entfernt werden. Für den einstellenden Abteilungsleiter gibt es Text und Zeugnisse. Zur Überraschung werden viele dieser sog. Problemgruppen eingeladen und bekommen auch die Jobs - sie sind dafür dann einfach die Besten.
Sie verbreiten und pflegen daher dumme Vorurteile. Aber offenbar mit Erfolg. Daher brauchen wir Gesetze wie das AGG oder das SGB IX.
Bedarf es Ihnen ernsthaft einer im Übrigen völlig schwachsinnigen Annahme, um festzustellen, dass gesunde Menschen POTENTIELL vielfach effizienter arbeiten als Behinderte? Was denken Sie, wie unwirtschaftlich Rückstellungen für die eigenen Arbeitnehmer sind? Urlaubsgeld, Krankengeld, Baby-Pause, Hartz 4... alles zu höchst unwirtschaftliche Gebilde. Wir leben aber in einem Sozialstaat! Aber das erfassen Ihre wirtschaftstheoretischen Formeln nicht. Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz! Man siehe sich mal an, wie unfassbar ineffizient viele kerngesunde Menschen arbeiten. Nicht behindert zu sein sagt rein gar nichts über die Arbeitseffizienz aus, ebenso wenig gilt die Umkehrung. Darüber kann auch Ihre Milchmädchenrechnung nicht hinweg täuschen. Leistung ja, Ungleichbehandlung nein. Das Problem ist gar nicht mal die Ungleichbehandlung, sondern die geringe Transparenz (ja Modewort), die seitens der Arbeitgeber an den Tag gelegt wird, warum ist es so schwer für die ungeheuer gebildeten Personaler eine Begründung abzuliefern? Aber Vorurteile und Willkür sind eben schwer quantifizierbar.
Die Nicht-Behinderten können die anfallende Arbeit 1.5 Mal so effizient ausführen (bewegen sich schneller, haben keine Schwierigkeiten mit Bildschirmarbeit, whatever).
Ich bin mit der Rechtslage zwar nicht 100% vertraut, aber ich glaube kaum, dass man jemanden nötigen kann, Menschen mit Handicap einzustellen, wenn diese deutlich ineffizienter wären als ein gesunder Bewerber.
Deswegen heißt es in Ausschreibungen auch meist "bei gleicher Eignung stellen wir Bewerber mit Behinderung bevorzugt ein".
"Die Nicht-Behinderten können die anfallende Arbeit 1.5 Mal so effizient ausführen"
aufgrung dieser benachteiligenden annahme gibt es dieses gesetz.
es gibt heutzutage genug stellen, die man als hirn in einem marmeladeglas schwimmend antreten könnte.
Ihre Annahme ist erwiesenermaßen falsch:
"Die Nicht-Behinderten können die anfallende Arbeit 1.5 Mal so effizient ausführen (bewegen sich schneller, haben keine Schwierigkeiten mit Bildschirmarbeit, whatever)."
Sie wird aber vielfach verwendet und gilt als typische Ausrede, Schwerbehinderten die Integration in die Gesellschaft zu verwehren.
Es gibt Firmen, die verlangen von ihren eigenen Mitarbeitern in der Personalverwaltung, dass bei Bewerbungen bis zum Vorstellungsgespräch in der Fachabteilung alle Hinweise auf Geschlecht, Migrationshintergrund (zB Name), Behinderung entfernt werden. Für den einstellenden Abteilungsleiter gibt es Text und Zeugnisse. Zur Überraschung werden viele dieser sog. Problemgruppen eingeladen und bekommen auch die Jobs - sie sind dafür dann einfach die Besten.
Sie verbreiten und pflegen daher dumme Vorurteile. Aber offenbar mit Erfolg. Daher brauchen wir Gesetze wie das AGG oder das SGB IX.
Die eigentliche Frage, ob der behinderte Bewerber bevorzugt eingestellt werden muss ist nicht beantwortet worden.
In der Realität - und da weiß ich wirklich, wovon ich rede - werden behinderte Bewerber gerne abgelehnt, auch unter Zuhilfenahme sehr fadenscheiniger Begründungen.
Auch den Vermerk unter Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes, bei gleicher Eignung würden behinderte Bewerber bevorzugt eingestellt, kann man der Katz' geben.
Für Arbeitgeber gilt stets, dass behinderte Bewerber nicht gleich gut geeignet sind.
Herr Formel (Kommentar #3) gibt sich ja offenbar auch dem Wahn hin, dass Preise steigen und die Volkswirtschaft Schaden erleidet, wenn behinderte Menschen eine gute Stelle beziehen.
"Sie müssen prüfen, ob ein Behinderter die Stelle ausfüllen kann. Wenn nicht: fein. Wenn ja, und es bewirbt sich aber kein Bewerber mit Behinderung: fein. Wenn sich jemand mit Behinderung bewirbt: Denken Sie sich was aus, warum er/sie nicht geeignet ist. Sagen Sie der Person zum Beispiel, dass Sie im ganzen Haus keine Juristen hätten, und der Bewerber deshalb unbedingt ein Staatsexamen in Jura mitbringen müsste, auch wenn das nicht unter den Anforderungen der Stellenausschreibung stand (Ausrede des Bundesministeriums für Justiz). Oder erklärem Sie ihm, dass er nicht bei Facebook ist und sich deshalb nicht mit Social Media auskennen kann (Ausrede einer Behörde in Bonn).
Anschließend ist auch alles fein.
Noch ein Tipp: kürzen Sie anschließend den versprochenen Fahrkostenzuschuss um EUR 5.90 und schreiben Sie in den zweiten Absatz, dass Irrtümer, die den Gegenwert von EUR 6.- nicht erreichen, auch nicht zur Beanstandung führen können. Wegen Geringfügigkeit.
Vielleicht sollten Sie bevor Sie in diese Trickkiste greifen, um den behinderten Mitarbeiter auf jeden Fall zu vermeiden, sich auch überlegen, ob er (oder sie) nicht vielleicht ein gute Besetzung für die Stelle sein könnte. Bin etwas erstaunt, dass in vielen Kommentaren hier diese Möglichkeit gar nicht in Betracht gezogen wird.
Vielleicht sollten Sie bevor Sie in diese Trickkiste greifen, um den behinderten Mitarbeiter auf jeden Fall zu vermeiden, sich auch überlegen, ob er (oder sie) nicht vielleicht ein gute Besetzung für die Stelle sein könnte. Bin etwas erstaunt, dass in vielen Kommentaren hier diese Möglichkeit gar nicht in Betracht gezogen wird.
Bedarf es Ihnen ernsthaft einer im Übrigen völlig schwachsinnigen Annahme, um festzustellen, dass gesunde Menschen POTENTIELL vielfach effizienter arbeiten als Behinderte? Was denken Sie, wie unwirtschaftlich Rückstellungen für die eigenen Arbeitnehmer sind? Urlaubsgeld, Krankengeld, Baby-Pause, Hartz 4... alles zu höchst unwirtschaftliche Gebilde. Wir leben aber in einem Sozialstaat! Aber das erfassen Ihre wirtschaftstheoretischen Formeln nicht. Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz! Man siehe sich mal an, wie unfassbar ineffizient viele kerngesunde Menschen arbeiten. Nicht behindert zu sein sagt rein gar nichts über die Arbeitseffizienz aus, ebenso wenig gilt die Umkehrung. Darüber kann auch Ihre Milchmädchenrechnung nicht hinweg täuschen. Leistung ja, Ungleichbehandlung nein. Das Problem ist gar nicht mal die Ungleichbehandlung, sondern die geringe Transparenz (ja Modewort), die seitens der Arbeitgeber an den Tag gelegt wird, warum ist es so schwer für die ungeheuer gebildeten Personaler eine Begründung abzuliefern? Aber Vorurteile und Willkür sind eben schwer quantifizierbar.
>Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz!
Genauso sehe ich das auch. Leider sieht der Gesetzgeber das ganz anders (siehe Artikel).
>Urlaubsgeld, Krankengeld, Baby-Pause, Hartz 4... alles zu höchst unwirtschaftliche Gebilde. Wir leben aber in einem Sozialstaat!
Die genannten halte ich auch allesamt für sinnvoll, das Arbeitslosengeld gehört nach meiner Meinung sogar kräftig erhöht. Dass ich für Sozialtransferleistungen bin habe ich aber auch schon im Originalkommentar erwähnt.
Der Unterschied besteht darin, dass diese Leistungen jedem Bürger, egal welche sonstigen Eigenschaften ihn kennzeichen, gleichermaßen zusteht.
Ein Arbeitsplatz steht einem kaum (lies "geringer") geeignetem Aspiranten per Gesetz aber um einiges eher zu. Wie wäre es mit "Behinderte dürfen in Warteschlangen per Gesetz vordrängeln.",
"Wer Behinderten nicht 'Guten Morgen' wünscht, muss dies schrieftlich begründen" und
"Behinderte haben per Gesetz auch dann das höchste Gebot bei Ebay abgegeben, wenn sie nicht das höchste Gebot abgegeben haben"? Genau die selbe Logik und orwellsche Schikane für alle anderen.
P.S.: Was ist zu dem Punkt zu sagen, dass Behinderte die Transferleistungen für Gesunde erarbeiten sollen? Über die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens lasse ich mich gerne belehren. Wird sicher lustig :)
>Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz!
Genauso sehe ich das auch. Leider sieht der Gesetzgeber das ganz anders (siehe Artikel).
>Urlaubsgeld, Krankengeld, Baby-Pause, Hartz 4... alles zu höchst unwirtschaftliche Gebilde. Wir leben aber in einem Sozialstaat!
Die genannten halte ich auch allesamt für sinnvoll, das Arbeitslosengeld gehört nach meiner Meinung sogar kräftig erhöht. Dass ich für Sozialtransferleistungen bin habe ich aber auch schon im Originalkommentar erwähnt.
Der Unterschied besteht darin, dass diese Leistungen jedem Bürger, egal welche sonstigen Eigenschaften ihn kennzeichen, gleichermaßen zusteht.
Ein Arbeitsplatz steht einem kaum (lies "geringer") geeignetem Aspiranten per Gesetz aber um einiges eher zu. Wie wäre es mit "Behinderte dürfen in Warteschlangen per Gesetz vordrängeln.",
"Wer Behinderten nicht 'Guten Morgen' wünscht, muss dies schrieftlich begründen" und
"Behinderte haben per Gesetz auch dann das höchste Gebot bei Ebay abgegeben, wenn sie nicht das höchste Gebot abgegeben haben"? Genau die selbe Logik und orwellsche Schikane für alle anderen.
P.S.: Was ist zu dem Punkt zu sagen, dass Behinderte die Transferleistungen für Gesunde erarbeiten sollen? Über die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens lasse ich mich gerne belehren. Wird sicher lustig :)
>Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz!
Genauso sehe ich das auch. Leider sieht der Gesetzgeber das ganz anders (siehe Artikel).
>Urlaubsgeld, Krankengeld, Baby-Pause, Hartz 4... alles zu höchst unwirtschaftliche Gebilde. Wir leben aber in einem Sozialstaat!
Die genannten halte ich auch allesamt für sinnvoll, das Arbeitslosengeld gehört nach meiner Meinung sogar kräftig erhöht. Dass ich für Sozialtransferleistungen bin habe ich aber auch schon im Originalkommentar erwähnt.
Der Unterschied besteht darin, dass diese Leistungen jedem Bürger, egal welche sonstigen Eigenschaften ihn kennzeichen, gleichermaßen zusteht.
Ein Arbeitsplatz steht einem kaum (lies "geringer") geeignetem Aspiranten per Gesetz aber um einiges eher zu. Wie wäre es mit "Behinderte dürfen in Warteschlangen per Gesetz vordrängeln.",
"Wer Behinderten nicht 'Guten Morgen' wünscht, muss dies schrieftlich begründen" und
"Behinderte haben per Gesetz auch dann das höchste Gebot bei Ebay abgegeben, wenn sie nicht das höchste Gebot abgegeben haben"? Genau die selbe Logik und orwellsche Schikane für alle anderen.
P.S.: Was ist zu dem Punkt zu sagen, dass Behinderte die Transferleistungen für Gesunde erarbeiten sollen? Über die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens lasse ich mich gerne belehren. Wird sicher lustig :)
>> Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz!
> Genauso sehe ich das auch. Leider sieht der Gesetzgeber
> das ganz anders (siehe Artikel).
Nein, das ist falsch.Es existiert nur eine Prüfpflicht, nicht die Pflicht, behinderte Bewerber bevorrechtigt einzustellen!
Es gibt auch keine Pflicht, einen entsprechenden Passus der Stellenausschreibung hinzuzufügen. Der entsprechende § 11 AGG schreibt nur eine diskriminierungsfreie Ausschreibung vor.
Ihre Empörung über eine rechtliche Bevorzugung geht also ins Leere, weil sie nicht existiert. Real gibt es ohnehin keine Bevorzugung behinderter Menschen, sondern nur eine Benachteiligung derselben.
Davon ungeachtet haben Sie nun einmal zum Ausdruck gebracht, dass wer behinderte Bewerber einstellt, die Stelle nicht effizient besetzt, letzteres angeblich auch verboten sei. Sie Haben das AGG als "kafkaeskes Machtwerk" beschrieben und verkünden mal eben, dass Nicht-Behinderte ihre Arbeit "1.5 Mal so effizient ausführen" könnten, wie beispielsweise ich. Das ist grober Unfug und in der Tat eine Unverschämtheit wie Mitforist infostudent richtig schreibt.
"Was ist zu dem Punkt zu sagen, dass Behinderte die Transferleistungen für Gesunde erarbeiten sollen? Über die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens lasse ich mich gerne belehren. Wird sicher lustig :)"
Ich verstehe nicht, was Sie daran lustig finden.
Es gibt doch Nicht-Behinderte und Behinderte, die Transferleistungen erhalten - und es gibt Nicht-Behinderte und Behinderte, die Steuern zahlen und damit gemeinsam unser Sozialsystem unterstützen.
Mir erschließt sich überhaupt nicht, warum es besser (oder: sinnhafter) sein sollte, wenn Nicht-Behinderte Behinderte mitfinanzieren, als wenn Behinderte Nicht-Behinderte mitfinanzieren. Einen prinzipiellen Unterschied kann ich nicht entdecken.
>> Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz!
> Genauso sehe ich das auch. Leider sieht der Gesetzgeber
> das ganz anders (siehe Artikel).
Nein, das ist falsch.Es existiert nur eine Prüfpflicht, nicht die Pflicht, behinderte Bewerber bevorrechtigt einzustellen!
Es gibt auch keine Pflicht, einen entsprechenden Passus der Stellenausschreibung hinzuzufügen. Der entsprechende § 11 AGG schreibt nur eine diskriminierungsfreie Ausschreibung vor.
Ihre Empörung über eine rechtliche Bevorzugung geht also ins Leere, weil sie nicht existiert. Real gibt es ohnehin keine Bevorzugung behinderter Menschen, sondern nur eine Benachteiligung derselben.
Davon ungeachtet haben Sie nun einmal zum Ausdruck gebracht, dass wer behinderte Bewerber einstellt, die Stelle nicht effizient besetzt, letzteres angeblich auch verboten sei. Sie Haben das AGG als "kafkaeskes Machtwerk" beschrieben und verkünden mal eben, dass Nicht-Behinderte ihre Arbeit "1.5 Mal so effizient ausführen" könnten, wie beispielsweise ich. Das ist grober Unfug und in der Tat eine Unverschämtheit wie Mitforist infostudent richtig schreibt.
"Was ist zu dem Punkt zu sagen, dass Behinderte die Transferleistungen für Gesunde erarbeiten sollen? Über die Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens lasse ich mich gerne belehren. Wird sicher lustig :)"
Ich verstehe nicht, was Sie daran lustig finden.
Es gibt doch Nicht-Behinderte und Behinderte, die Transferleistungen erhalten - und es gibt Nicht-Behinderte und Behinderte, die Steuern zahlen und damit gemeinsam unser Sozialsystem unterstützen.
Mir erschließt sich überhaupt nicht, warum es besser (oder: sinnhafter) sein sollte, wenn Nicht-Behinderte Behinderte mitfinanzieren, als wenn Behinderte Nicht-Behinderte mitfinanzieren. Einen prinzipiellen Unterschied kann ich nicht entdecken.
>> Behinderte haben dasselbe Recht auf einen Arbeitsplatz!
> Genauso sehe ich das auch. Leider sieht der Gesetzgeber
> das ganz anders (siehe Artikel).
Nein, das ist falsch.Es existiert nur eine Prüfpflicht, nicht die Pflicht, behinderte Bewerber bevorrechtigt einzustellen!
Es gibt auch keine Pflicht, einen entsprechenden Passus der Stellenausschreibung hinzuzufügen. Der entsprechende § 11 AGG schreibt nur eine diskriminierungsfreie Ausschreibung vor.
Ihre Empörung über eine rechtliche Bevorzugung geht also ins Leere, weil sie nicht existiert. Real gibt es ohnehin keine Bevorzugung behinderter Menschen, sondern nur eine Benachteiligung derselben.
Davon ungeachtet haben Sie nun einmal zum Ausdruck gebracht, dass wer behinderte Bewerber einstellt, die Stelle nicht effizient besetzt, letzteres angeblich auch verboten sei. Sie Haben das AGG als "kafkaeskes Machtwerk" beschrieben und verkünden mal eben, dass Nicht-Behinderte ihre Arbeit "1.5 Mal so effizient ausführen" könnten, wie beispielsweise ich. Das ist grober Unfug und in der Tat eine Unverschämtheit wie Mitforist infostudent richtig schreibt.
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