ArbeitsrechtGekündigt wegen Facebook-Posting

Weil er aus einem Song auf Facebook zitierte, wurde einem Mann gekündigt. Der Arbeitgeber fühlte sich beleidigt. Solche Fälle nehmen zu, sind oft aber unzulässig.

Der Song Bück Dich Hoch der Hamburger Band Deichkind beschreibt den Arbeitsalltag in vielen Büros. "Fleißig Überstunden, ganz normal, unbezahlt, scheißegal, keine Wahl", heißt es da. "Mach dich beim Chef beliebt! Auch wenn es dich verbiegt! Sonst wirst du ausgesiebt!" Auch der Mitarbeiter einer Möbelbeleuchtungsfirma aus dem nordrhein-westfälischen Rödinghausen erkannte seinen Job in dem Lied wieder.

"Bück dich hoch!!! Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends", hatte der Mann auf Facebook geschrieben. Dumm nur, dass sein Profil auch für seinen Arbeitgeber zugänglich war: Der Mann erhielt eine außerordentliche Kündigung. "Diese Äußerung kann nur so verstanden werden, dass Sie die von Deichkind besungenen mit den bei uns herrschenden Arbeitsbedingungen gleichsetzen", lautete die Begründung des Rausschmisses. "Dadurch, dass Sie unsere Arbeitsbedingungen mit den von Deichkind besungenen vergleichen, werfen Sie uns menschenverachtende Arbeitsbedingungen vor, bei denen die Mitarbeiter aus reiner Profitgier unter Gefährdung der Gesundheit ausgebeutet werden."

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Der Mann klagte gegen die Kündigung. Zu einer Verhandlung vor Gericht kam es nicht, denn die Parteien einigten sich außergerichtlich. Damit konnte leider nicht geklärt werden, ob das Lied als Satire oder Beleidigung zu werten ist und die Kündigung rechtens war. 

"Auseinandersetzungen wie die vor dem Arbeitsgericht Herford nehmen zu", sagt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Allein am Arbeitsgericht Bochum stehen derzeit zwei solche Fälle aus. "Wir haben einige Fälle, in denen Leute fleißig bei Facebook über ihre Arbeitgeber herziehen", sagt eine Mitarbeiterin am Landesarbeitsgericht Hamm.

Mehr Kündigungen wegen Facebook-Äußerungen

Das IT-Marktforschungsinstitut Gartner erwartet, dass weltweit 60 Prozent der Unternehmen bis 2015 offizielle Programme zur Überwachung von externen Social-Media-Aktivitäten implementieren werden.

In den allermeisten Fällen sind solche Kündigungen wegen Facebook-Einträgen allerdings unwirksam. So hatte beispielsweise ein Auszubildender aus Bochum in seinem Profil unter der Rubrik "Arbeitgeber" angegeben: "Arbeitgeber: menschenschinder & ausbeuter, Leibeigener – Bochum, daemliche scheisse fuer mindestlohn - 20 % erledigen".

Das Arbeitsgericht Bochum erklärte die daraufhin erteilte Kündigung für unwirksam. Die Richter bewerteten den Eintrag zwar als Beleidigung, eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigte die Äußerung aber nicht. Der Arbeitgeber hätte den Auszubildenden zuvor abmahnen müssen. Gerade bei Ausbildungsverhältnissen bestehe auch eine besondere Förderungspflicht für den Arbeitgeber, argumentierten die Arbeitsrichter.

Leserkommentare
    • HorFe
    • 20.07.2012 um 7:31 Uhr

    wer sich so outet,muss mit Konsequenzen in der Form rechnen, dass seine Daten leider für jeden zugänglich sind.
    Deshalb lehne ich Facebook ab. Allerdings gilt für mich : diese Einträge sind normalerweise als Meinungsfreiheit geschützt und abzubuchen.

    5 Leserempfehlungen
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    "1. Facebook und Co

    wer sich so outet,muss mit Konsequenzen in der Form rechnen, dass seine Daten leider für jeden zugänglich sind.
    Deshalb lehne ich Facebook ab."

    Hilft es Ihnen, wenn ich Ihnen sage, dass die Daten nur dann für jeden zugänglich sind, wenn man zu faul ist, seine privaten Einstellungen entsprechend abzuändern? Sprich, lehnen Sie Facebook jetzt nicht mehr ab? Meine Daten sind für die zugänglich, denen ich diese Möglichkeit eingeräumt habe. Der Rest sieht nichts außer meinen Namen, mein Foto und mein Timeline-Foto.

    Wenn ich allerdings meinen Chef als "Freund" habe und so etwas poste, brauche ich mich nicht zu wundern. Außer, ich habe Kollegen, die mich bei diesem Chef anschwärzen. Aaber dann wäre es sowieso Zeit zu gehen.

    • HorFe
    • 23.07.2012 um 21:26 Uhr

    will, schreibe ich lieber Briefe. Gut, das ist meine Sache.,Mit Face-Book und Co kenne ich mich nicht aus. Habe aber Vorurteile , weil es im Netz früher oder später zu Datenmißbräuchen kommt.

    "1. Facebook und Co

    wer sich so outet,muss mit Konsequenzen in der Form rechnen, dass seine Daten leider für jeden zugänglich sind.
    Deshalb lehne ich Facebook ab."

    Hilft es Ihnen, wenn ich Ihnen sage, dass die Daten nur dann für jeden zugänglich sind, wenn man zu faul ist, seine privaten Einstellungen entsprechend abzuändern? Sprich, lehnen Sie Facebook jetzt nicht mehr ab? Meine Daten sind für die zugänglich, denen ich diese Möglichkeit eingeräumt habe. Der Rest sieht nichts außer meinen Namen, mein Foto und mein Timeline-Foto.

    Wenn ich allerdings meinen Chef als "Freund" habe und so etwas poste, brauche ich mich nicht zu wundern. Außer, ich habe Kollegen, die mich bei diesem Chef anschwärzen. Aaber dann wäre es sowieso Zeit zu gehen.

    • HorFe
    • 23.07.2012 um 21:26 Uhr

    will, schreibe ich lieber Briefe. Gut, das ist meine Sache.,Mit Face-Book und Co kenne ich mich nicht aus. Habe aber Vorurteile , weil es im Netz früher oder später zu Datenmißbräuchen kommt.

  1. Ich glaubte in einer Demokratie zu leben und wachte in einer Diktatur auf. Think about.

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    Also wirklich, bei persönlichen Beleidigungen, egal ob man recht hat oder nicht, hört die Freiheit in einer Demokratie aber auf.

    Wer so blöd ist alles (aber auch wirklich alles) über sich auf Facebook zu veröffentlichen sollte sich nicht wundern.
    Welcher Unterschied besteht zwischen einem, von jedem einsehbarem, Facebookeintrag: "Mein Chef ist ein Arsc*loch!" und einem Auftritt auf einer Konzertbühne mit zehntausenden Zuschauern, bei der man sagt: "Mein Chef ist ein Arsc*loch!"?

    Allerdings ist es natürlich fraglich ob ein Zitat von Deichkind eine persönliche Beleidigung oder ein satirischer Hinweis auf tatsächliche Zustände ist. Das zu klären hat der Beklagte leider mit seiner aussergerichtlichen Einigung verhindert.

    Also wirklich, bei persönlichen Beleidigungen, egal ob man recht hat oder nicht, hört die Freiheit in einer Demokratie aber auf.

    Wer so blöd ist alles (aber auch wirklich alles) über sich auf Facebook zu veröffentlichen sollte sich nicht wundern.
    Welcher Unterschied besteht zwischen einem, von jedem einsehbarem, Facebookeintrag: "Mein Chef ist ein Arsc*loch!" und einem Auftritt auf einer Konzertbühne mit zehntausenden Zuschauern, bei der man sagt: "Mein Chef ist ein Arsc*loch!"?

    Allerdings ist es natürlich fraglich ob ein Zitat von Deichkind eine persönliche Beleidigung oder ein satirischer Hinweis auf tatsächliche Zustände ist. Das zu klären hat der Beklagte leider mit seiner aussergerichtlichen Einigung verhindert.

  2. war schon immer besser als eine BILD Überschrift.

    Und immer schön an die Zugriffsberechtigung denken, liebe User.

    Eine Leserempfehlung
  3. hat der Arbeitgeber nichts besseres zu Tun als seine Arbeiter im Web auszuspionieren?

    8 Leserempfehlungen
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    ich würde meine Mitarbeiter Überstunden leisten lassen und sie nicht bezahlen ist A.) üble Nachrede und B.) Geschäftsschädigend. Sowas lesen andere in der Branche und vor allem Kunden. Viele Kunden gehen ungern in ein Haus, von dem sie "meinen zu wissen", dass die Mitarbeiter "ausgebeutet" werden. Zumindest sollte da jeder sein Gewissen spühren. Wenn es sich hier um ein kleines Familienunternehmen handelt, wäre ich an Stelle des Arbeitgeber auch sauer. Ich weiss nicht, ob ich ihm kündigen würde. Aber ich würde in kräftig zur Rede stellen und dann seine Reaktion abwarten.

    ich würde meine Mitarbeiter Überstunden leisten lassen und sie nicht bezahlen ist A.) üble Nachrede und B.) Geschäftsschädigend. Sowas lesen andere in der Branche und vor allem Kunden. Viele Kunden gehen ungern in ein Haus, von dem sie "meinen zu wissen", dass die Mitarbeiter "ausgebeutet" werden. Zumindest sollte da jeder sein Gewissen spühren. Wenn es sich hier um ein kleines Familienunternehmen handelt, wäre ich an Stelle des Arbeitgeber auch sauer. Ich weiss nicht, ob ich ihm kündigen würde. Aber ich würde in kräftig zur Rede stellen und dann seine Reaktion abwarten.

  4. Was darf ich mir denn unter einer Möbelbeleuchtungsfirma vorstellen? Gibt es Leute, die sich Lampen hinstellen, um damit ihre Möbel zu beleuchten?

    Aber zum Thema: Wer bitte hat denn seinen Chef auf Facebook als "Freund" und macht dem auch noch sein Profil zugänglich? Und postet dann solche Anspielungen?

    *kopfschüttel*

    • 2eco
    • 20.07.2012 um 8:52 Uhr

    Interessant wäre zu wissen welcher Arbeitgeber dahinter steckt. Dann wüsste man, welche Firmen man in Zukunft meiden sollte.

    Sofern, der MA schnell einen neuen guten Job findet, kann er eigentlich froh sein. In so einem humorlosen und bespitzelten Betrieb möchte ich nicht arbeiten.

    Wenn jemand schreibt "Mein Chef ist ein Arschloch" kann ich diese Reaktion nachvollziehen. Wenn man allerdings ein satierisches Lied, welches in den TOP 50 Charts ist, gut findet und die Textzeilen zitiert ist das absolut legitim.

    3 Leserempfehlungen
  5. bellen, fällt einem dazu ein.
    Ansonsten, wer für solche Arbeitgeber arbeitet, ist selber Schuld.
    Leider haben die dt. AN noch nicht begriffen, welche Macht sie haben, denn ohne die AN können auch die dt. Firmen mit ihrer asozialen Lohn- und Arbeitspolitik einpacken, da die meisten Chefs und ihre Lakaien in HR die Arbeit selber nicht machen können.

    Wenn H. Mann sehen könnte, wie Recht er auch 100 Jahre später mit dem Untertan hatte, er würde es nicht glauben.

    Eine Leserempfehlung
  6. Also wirklich, bei persönlichen Beleidigungen, egal ob man recht hat oder nicht, hört die Freiheit in einer Demokratie aber auf.

    Wer so blöd ist alles (aber auch wirklich alles) über sich auf Facebook zu veröffentlichen sollte sich nicht wundern.
    Welcher Unterschied besteht zwischen einem, von jedem einsehbarem, Facebookeintrag: "Mein Chef ist ein Arsc*loch!" und einem Auftritt auf einer Konzertbühne mit zehntausenden Zuschauern, bei der man sagt: "Mein Chef ist ein Arsc*loch!"?

    Allerdings ist es natürlich fraglich ob ein Zitat von Deichkind eine persönliche Beleidigung oder ein satirischer Hinweis auf tatsächliche Zustände ist. Das zu klären hat der Beklagte leider mit seiner aussergerichtlichen Einigung verhindert.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Ich bin ich"
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    Können wir beurteilen, ob der Chef ein Arschloch ist? Wahrscheinlich hat er verschiedene Charakterzuüge, eine davon ist, ein Arschloch zu sein. Demokratie ist eben auch sagen zu können, nicht dürfen, der Chef sei eben ein Arschloch, da er eine Verhaltensweise vorbringt, die er wahrscheinlich seinen Vorgesetzten gegenüber nicht anwendet. Thats it.

    Von einer Beleidigung ist im Artikel keinerlei Rede. Wie kommt es, daß Sie da eine sehen? Der Mann beklagte sich in Form einer Anspielung über seine schlechten Arbeitsbedingungen, ja und? Können Sie es nicht ertragen, daß jemand über unfaire Bedingen klagt?

    Sie haben übrigens auch keine Ahnung, ob der Betreffende "alles (aber auch wirklich alles)" von sich auf Facebook preisgibt, von daher sollten Sie sich vielleicht eher mal wundern.

    Wenn die Firma für Dritte ersichtlich ist, kann man eventuell von Schmähkritik reden, das ist aber etwas anderes.

    Können wir beurteilen, ob der Chef ein Arschloch ist? Wahrscheinlich hat er verschiedene Charakterzuüge, eine davon ist, ein Arschloch zu sein. Demokratie ist eben auch sagen zu können, nicht dürfen, der Chef sei eben ein Arschloch, da er eine Verhaltensweise vorbringt, die er wahrscheinlich seinen Vorgesetzten gegenüber nicht anwendet. Thats it.

    Von einer Beleidigung ist im Artikel keinerlei Rede. Wie kommt es, daß Sie da eine sehen? Der Mann beklagte sich in Form einer Anspielung über seine schlechten Arbeitsbedingungen, ja und? Können Sie es nicht ertragen, daß jemand über unfaire Bedingen klagt?

    Sie haben übrigens auch keine Ahnung, ob der Betreffende "alles (aber auch wirklich alles)" von sich auf Facebook preisgibt, von daher sollten Sie sich vielleicht eher mal wundern.

    Wenn die Firma für Dritte ersichtlich ist, kann man eventuell von Schmähkritik reden, das ist aber etwas anderes.

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