Arbeitnehmervertretung: Wofür ist der Gesamtbetriebsrat zuständig?
Ein Konzern hat einen Gesamtbetriebsrat und Betriebsräte an den einzelnen Standorten. Wer für was zuständig ist, erklärt Ulf Weigelt in unserer Arbeitsrechtskolumne.
Ich bin neues Mitglied im Gesamtbetriebsrat eines größeren Unternehmens mit verschiedenen Standorten in Deutschland. Woraus ergibt sich eigentlich die Zuständigkeit? Wer hat mehr mitzubestimmen, Gesamtbetriebsrat oder der Betriebsrat vor Ort?, fragt Walter Meister.
Sehr geehrter Herr Meister,
zuständig für die Betriebsratsarbeit sind in erster Linie die örtlichen Betriebsräte, weil sie viel mehr Sachnähe besitzen und in der Regel wissen, wo vor Ort die Probleme existieren.
Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates wird in § 50 Absatz 1 BetrVG hinreichend bestimmt. Eine sogenannte Aufspaltung von Mitbestimmungsrechten gibt es allerdings nicht. Entweder ist der örtliche Betriebsrat zuständig oder der Gesamtbetriebsrat.
- "Da staunt der Chef"
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Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".
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Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates setzt jedoch zweierlei voraus:
- Zum einen muss die Angelegenheit entweder das Gesamtunternehmen oder zumindest mehrere Betriebe des Unternehmens betreffen.
- Zum anderen darf die Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verlangt hier, dass eine zwingende sachliche oder rechtliche Notwendigkeit für eine betriebsübergreifende Regelung besteht.

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.
In der Praxis werden regelmäßig Mitbestimmungsrechte geltend gemacht, die betriebsbezogen sind. Das heißt, meist ist gerade die zweite Voraussetzung nicht gegeben, weil nicht eine Notwendigkeit besteht, eine unternehmensbezogene Regelung zu finden (beispielsweise bei Betriebsvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit oder der Anhörung zu Kündigungen und Versetzungen). Diese Angelegenheiten können auch durch die örtlichen Betriebsräte gut selbst geregelt werden.
Nach § 50 Absatz 2 BetrVG besteht aber für die örtlichen Betriebsräte die Möglichkeit, den Gesamtbetriebsrat zu beauftragen, damit dieser für ihn Angelegenheiten wahrnimmt. Der Gesamtbetriebsrat schließt dann Betriebsvereinbarungen für den örtlichen Betriebsrat. Sie sind von den Gesamtbetriebsvereinbarungen zu unterscheiden, die für das gesamte Unternehmen gelten und im Rahmen der originären Zuständigkeit nach § 50 Absatz 1 BetrVG geschlossen werden.
Ihr Ulf Weigelt









erklärt Ulf Weigelt in unserer Arbeitsrechtskolumne."
Geht es nicht einfacher? Etwa so:
An den Gesamtbetriebsrat X
An den Betriebsrat des Standortes Y
Sehr geehrte Damen und Herren,
also, so geht es nicht. Was mir da in letzter Zeit passiert ist ... Muss da nicht...? Ich denke, wir gehen konform, dass ... und bitte um Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Keibe
PS.: Ich bitte in eigener Zuständigkeit zu klären, wer für mein Anliegen zuständig ist, der Gesamt- oder der örtliche Betriebsrat. Ich ersehe es dann ja daraus, von wem ich Post erhalte.
...denn wer seine Rechte kennt bzw. informiert ist, ist klar im Vorteil.
Vielleicht möchten Sie ja gar nicht, dass der örtliche Betriebsrat über Ihre Sache entscheidet. Vielleicht ist ja die Unterstützung des jeweils zuständigen betriebsrats viel größer, weil ja auch der jeweilige Betriebsrat Interessen hat.
...denn wer seine Rechte kennt bzw. informiert ist, ist klar im Vorteil.
Vielleicht möchten Sie ja gar nicht, dass der örtliche Betriebsrat über Ihre Sache entscheidet. Vielleicht ist ja die Unterstützung des jeweils zuständigen betriebsrats viel größer, weil ja auch der jeweilige Betriebsrat Interessen hat.
könnte auch ein Artikel heißen üner den Betriebsrat.
Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die Unternehmen in Deutschland für die Betriebsratstätigkeit zahlen muss? Merkwürdig, dass sich keine Zeitung oder Magazin an dieses Thema traut.Zweite Frage wie hoch ist die Abfindungssumme die gekündigte Betriebsratsmitglieder in einem Jahr erhalten?
Natürlich hat auch keine Zeitung geschrieben, dass ein Verkauf der Schlecker Geschäfte möglich wäre. Gescheitert ist der Verkauf, weil kein Unternehmer die Betriebszugehörigkeit mit übernehmen wollte. Na ja Arbeitslosigkeit verkauft sich für die Gewerkschaft besser.
...denn wer seine Rechte kennt bzw. informiert ist, ist klar im Vorteil.
Vielleicht möchten Sie ja gar nicht, dass der örtliche Betriebsrat über Ihre Sache entscheidet. Vielleicht ist ja die Unterstützung des jeweils zuständigen betriebsrats viel größer, weil ja auch der jeweilige Betriebsrat Interessen hat.
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