GleichbehandlungGibt es eine Frauenquote für den Betriebsrat?

Der Betriebsrat wird neu gewählt. Muss das Gremium paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden und wie berechnet sich die Quote? Antwort gibt Jurist Ulf Weigelt.

Muss der Betriebsrat paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein, d.h. gibt es eine Frauenquote für den Betriebsrat? Und wenn ja, wie berechnet sich diese?, fragt Ilona Vogel.

Sehr geehrte Frau Vogel,

der § 15 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) besagt, dass das Geschlecht, das in einem Unternehmen in der Minderheit ist, zahlenmäßig entsprechend im Betriebsrat vertreten sein muss, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Zwar ist der Paragraph geschlechtsneutral formuliert, in der Praxis dient er aber vor allem dazu, den Frauenanteil im Betriebsrat zu erhöhen. Die Rechtsprechung stellt sicher, dass auch tatsächlich genügend Frauen im Betriebsrat vertreten sind.

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Im Gegensatz zu der Berechnung, aus wie vielen Mitgliedern der Betriebsrat insgesamt besteht (§ 9 BetrVG), bedeutet der § 15 BetrVG für den Wahlvorstand, dass er auch feststellen muss, welches Geschlecht im Unternehmen zahlenmäßig in der Minderheit ist. Bis auf leitende Angestellte muss er dabei alle Arbeitnehmer des Betriebes berücksichtigen. Anschließend errechnet er nach dem sogenannten D’Hondtschen Höchstzahlverfahren den Mindestanteil der Betriebsratssitze für dieses Geschlecht. Grundlage hierfür ist der § 5 der Wahlordnung (WO). Und so funktioniert es:

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Nach dem D’Hondtschen Höchstzahlverfahren schreibt der Wahlvorstand die Anzahl der beschäftigten Frauen und Männer nebeneinander. Anschließend werden diese beiden Zahlen jeweils durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt.

Beschäftigt ein Unternehmen beispielsweise insgesamt 80 Arbeitnehmer und sind davon 25 Frauen und 55 Männer, sieht die Rechnung wie folgt aus:

Männer               Frauen
55 : 1 = 55           25 : 1 = 25
55 : 2 = 27,5        25 : 2 = 12,5
55 : 3 = 18,3        25 : 3 = 8,3
55 : 4 = 13,75      25 : 4 = 6,25

Ulf Weigelt
Ulf Weigelt

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.

Nun wird ermittelt, wie viele Plätze auf jedes Geschlecht entfallen würden.

Von den fünf Höchstzahlen entfällt in diesem Beispiel eine auf die Frauen (25). Das heißt, die Mindestquote für Frauen in diesem Betriebsrat ist ein Sitz.

Ferner muss der Wahlvorstand im Wahlausschreiben auf diesen Geschlechteranteil im Betriebsrat hinweisen (laut § 3 Abs. 2 Nr. 4 WO).

Und: Sind beide Geschlechter zu gleichen Anteilen im Unternehmen vertreten, würde die Quotenberechnung entfallen.

Ihr Ulf Weigelt

 
Leserkommentare
  1. Ist kein Geschlecht in der Minderheit, weil es exakt gleichviele einer Sorte gibt, greift Paragraph 15, Absatz 2, nicht, und es gibt überhaupt keine Quotenregelung. Es könnte also der ganze Betriebsrat eingeschlechtlich sein.

    2 Leserempfehlungen
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    • Gwerke
    • 25.07.2012 um 11:05 Uhr

    ... nicht ganz, nur die Berechnung entfällt, weil das Ergebnis sofort mit einer paritätischen Besetzung feststeht. Der Fall ist aber sehr praxisfern. Es wird immer eine Minderheit geben, selbst wenn sie knapp ausfällt.

    Anders als im Artikel beschrieben gibt es aber auch Betriebe mit systematischem Frauenüberschuss. Hier wird das Gesetz zur Männerquote. Betriebe dieser Art dürften als Beispiel im Einzelhandel und Servicebereich liegen.

    • Gwerke
    • 25.07.2012 um 11:05 Uhr

    ... nicht ganz, nur die Berechnung entfällt, weil das Ergebnis sofort mit einer paritätischen Besetzung feststeht. Der Fall ist aber sehr praxisfern. Es wird immer eine Minderheit geben, selbst wenn sie knapp ausfällt.

    Anders als im Artikel beschrieben gibt es aber auch Betriebe mit systematischem Frauenüberschuss. Hier wird das Gesetz zur Männerquote. Betriebe dieser Art dürften als Beispiel im Einzelhandel und Servicebereich liegen.

  2. Was ich mich schon immer gefragt habe: Gibt es eigentlich eine gesetzliche Vorschrift("Quote") für die Mitarbeiter in Gleichstellungsbüros?

    6 Leserempfehlungen
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    das ist hochinteressant und besser als "raten".

    Diese GEsetze gibt es meist auf Länderebene seit ca. 20 Jahren, z.B. HGlG für Hessen.
    Dort steht, dass es für die "Gleichstellungsbeauftragten" ausschl. ein weibliches Wahlrecht gibt und zwar aktiv wie passiv.
    Die sogenannten Gleichtellungsbeauftragten sind also in der Praxis ausschließlich Frauen verpflichtet.
    Gleichstellung von Männern ist bei der Umsetzung nicht vorgesehen. Unter Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Umsetzung ausschließlich Frauenförderung gemeint.

    Frauenbeauftragte gibt es außerdem, siehe HGlG etc.

    das ist hochinteressant und besser als "raten".

    Diese GEsetze gibt es meist auf Länderebene seit ca. 20 Jahren, z.B. HGlG für Hessen.
    Dort steht, dass es für die "Gleichstellungsbeauftragten" ausschl. ein weibliches Wahlrecht gibt und zwar aktiv wie passiv.
    Die sogenannten Gleichtellungsbeauftragten sind also in der Praxis ausschließlich Frauen verpflichtet.
    Gleichstellung von Männern ist bei der Umsetzung nicht vorgesehen. Unter Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Umsetzung ausschließlich Frauenförderung gemeint.

    Frauenbeauftragte gibt es außerdem, siehe HGlG etc.

    • Gwerke
    • 25.07.2012 um 11:05 Uhr

    ... nicht ganz, nur die Berechnung entfällt, weil das Ergebnis sofort mit einer paritätischen Besetzung feststeht. Der Fall ist aber sehr praxisfern. Es wird immer eine Minderheit geben, selbst wenn sie knapp ausfällt.

    Anders als im Artikel beschrieben gibt es aber auch Betriebe mit systematischem Frauenüberschuss. Hier wird das Gesetz zur Männerquote. Betriebe dieser Art dürften als Beispiel im Einzelhandel und Servicebereich liegen.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Das ist kurios."
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    So wie Sie es schreiben, wird es wohl gemeint sein, aber das Gesetz sagt: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht."

    Ist kein Geschlecht in der Minderheit, gibt es niemanden, auf den die nachfolgend genannte Forderung zutreffen muß, und das Gesetz löst sich in Luft auf.

    Doch gilt bei Juristen vielleicht
    "Minderheit": <=50%, nicht <50%.

    So wie Sie es schreiben, wird es wohl gemeint sein, aber das Gesetz sagt: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht."

    Ist kein Geschlecht in der Minderheit, gibt es niemanden, auf den die nachfolgend genannte Forderung zutreffen muß, und das Gesetz löst sich in Luft auf.

    Doch gilt bei Juristen vielleicht
    "Minderheit": <=50%, nicht <50%.

  3. So wie Sie es schreiben, wird es wohl gemeint sein, aber das Gesetz sagt: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht."

    Ist kein Geschlecht in der Minderheit, gibt es niemanden, auf den die nachfolgend genannte Forderung zutreffen muß, und das Gesetz löst sich in Luft auf.

    Doch gilt bei Juristen vielleicht
    "Minderheit": <=50%, nicht <50%.

    Antwort auf "An Azenion... "
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    • Gwerke
    • 25.07.2012 um 14:01 Uhr

    Interessantes Problem, der Gleichstand. Allerdings hat der Betriebsrat nach §9 immer eine ungerade Anzahl von Mitgliedern. Allerdings nur, bis der erste ausscheidet und kein Nachrücker ist mehr auf der Liste.

    • Gwerke
    • 25.07.2012 um 14:01 Uhr

    Interessantes Problem, der Gleichstand. Allerdings hat der Betriebsrat nach §9 immer eine ungerade Anzahl von Mitgliedern. Allerdings nur, bis der erste ausscheidet und kein Nachrücker ist mehr auf der Liste.

    • sengi
    • 25.07.2012 um 11:45 Uhr

    "Hier wird das Gesetz zur Männerquote".

    aha? ich habe noch nie davon gehört das sich ein mann in eine position klagt aufgrund seines geschlechts, sowas kenne ich ausschließlich von frauen. aber selbst wenn halte ich das alles für quatsch (quote).

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    Ich habe auch noch nicht gehört, dass sich jemand in den Betriebsrat klagt, der wird nämlich gewählt.

    ist es wirklich notwendig, dass männer sich am laufenden bande selbstbemitleiden, sowbald sie das wort "quote" auch nur vermuten... wo ist der fehler, wenn der betriebsrat zu gleichen teilen aus frauen/männer besteht wie die belegschaft?

    Ich habe auch noch nicht gehört, dass sich jemand in den Betriebsrat klagt, der wird nämlich gewählt.

    ist es wirklich notwendig, dass männer sich am laufenden bande selbstbemitleiden, sowbald sie das wort "quote" auch nur vermuten... wo ist der fehler, wenn der betriebsrat zu gleichen teilen aus frauen/männer besteht wie die belegschaft?

  4. Ich habe auch noch nicht gehört, dass sich jemand in den Betriebsrat klagt, der wird nämlich gewählt.

  5. ist es wirklich notwendig, dass männer sich am laufenden bande selbstbemitleiden, sowbald sie das wort "quote" auch nur vermuten... wo ist der fehler, wenn der betriebsrat zu gleichen teilen aus frauen/männer besteht wie die belegschaft?

    Eine Leserempfehlung
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    • sengi
    • 25.07.2012 um 13:30 Uhr

    "wo ist der fehler, wenn der betriebsrat zu gleichen teilen aus frauen/männer besteht wie die belegschaft?"

    kein fehler, wenn die frauen aus freien stücken dorthin gewählt wurden und nicht per quote.

    • sengi
    • 25.07.2012 um 13:30 Uhr

    "wo ist der fehler, wenn der betriebsrat zu gleichen teilen aus frauen/männer besteht wie die belegschaft?"

    kein fehler, wenn die frauen aus freien stücken dorthin gewählt wurden und nicht per quote.

    • sengi
    • 25.07.2012 um 13:30 Uhr

    "wo ist der fehler, wenn der betriebsrat zu gleichen teilen aus frauen/männer besteht wie die belegschaft?"

    kein fehler, wenn die frauen aus freien stücken dorthin gewählt wurden und nicht per quote.

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