Krankmeldung: Attestpflicht ab erstem Tag bleibt die Ausnahme
Der Chef konnte schon immer ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Auch nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird dies die Ausnahme bleiben. Von T. Groll
Der Chef darf einem Mitarbeiter anordnen, dass er ab dem ersten Tag der Krankheit ein Attest vorlegt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil nun erneut bestätigt. Geklagt hatte eine Kölner Journalistin, die sich durch diese Weisung schikaniert fühlte. Die rechtliche Grundlage für diese Praxis bildet Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Es räumt dem Arbeitgeber ausdrücklich das Recht ein, eine Bescheinigung auch früher zu verlangen als nach dem dritten Tag. Dieses Recht hat der Arbeitgeber, weil er ein Mittel zur Kontrolle der Vertragstreue des Arbeitnehmers und damit auch seiner eigenen Leistungspflicht haben muss.
Dieses Interesse besteht völlig unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Misstrauen hegt oder nicht. Begründen muss der Arbeitgeber die Anweisung nicht. In den Vorinstanzen argumentierten die Richter in dem Fall der Kölner Journalistin, die gegen diese Praxis geklagt hatte, dass es im billigen Ermessen des Arbeitgebers liege, bei welchem Mitarbeiter er ein Attest schon am ersten Erkrankungstag haben will. Das ist von seinem Weisungsrecht gedeckt, das er nach Paragraf 106 Gewerbeordnung hat. Allerdings darf der Arbeitgeber bei der Nutzung seines Weisungsrechts eben keinen Mitarbeiter schikanieren oder diskriminieren – so steht es in Paragraf 226 des BGB.
Ob eine Schikane oder Diskriminierung vorliegt, muss jedoch der Arbeitnehmer beweisen. Im Fall der Kölner Journalistin reichten die Indizien dafür nicht aus, das Weisungsrecht des Arbeitgebers wog höher.
Aus dem Urteil wird keine generelle Pflicht
Das Urteil wird die gängige Praxis, dass ein Attest in der Regel erst nach dem dritten Krankheitstag vorliegen muss, nicht verändern, denn es stellt nur eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung dar. In der Regel fordern Arbeitgeber ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag nur, wenn Mitarbeiter häufig kurz erkrankt sind und entsprechend ein Missbrauch vermutet wird.

Auch dürfte eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag kaum im Interesse der Arbeitgeber sein, denn die Bearbeitung der Bescheinigungen bereitet den Personalabteilungen eine deutliche Mehrarbeit. Auch dürfte eine allgemeine Pflicht dazu führen, dass sich reihenweise kranke Mitarbeiter zur Arbeit schleppen und dort ihre Kollegen anstecken. Leistungsabfall, Produktivitätsverlust und am Ende erhöhte Krankstände wären die Folge.
Außerdem wäre eine kollektive Attestpflicht für alle Arbeitnehmer mitbestimmungspflichtig. Die wenigsten Betriebsräte würden einer solchen Regelung ohne Weiteres zustimmen.







Hallo Gast1000,
nun mal ganz ruhig mit den Unterstellungen. Wo lesen Sie Wertungen im Text? Wenn Sie sich die arbeitsrechtliche Sachlage genauer ansehen, stellen Sie fest: Das BAG hat wie überdies auch die Vorinstanzen die bisherige Rechtsprechung (§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes sowie §106 GOW) nur bestätigt. Aus dem Urteil ergibt sich keineswegs ein Kollektivrecht. Eine valide arbeitsrechtliche Einschätzung finden Sie auch hier:http://www.juraexamen.info/lag-koln-arbeitsunfahigkeitbescheinigung-ab-erstem-krankheitstag/
Und jetzt einfach mal durchatmen, ehe Sie mir Wunschdenken unterstellen. Dankeschön und herzliche Grüße
von Tina Groll
In wievielen Ländern auf dieser Welt hat man das Privileg im Krankheitsfall bezahlt zu werden? Sicher nicht in der Mehrzahl. In Deutschland wird man nicht nur im Krankheitsfall weiterbezahlt, die Krankheit darf, grundsätzlich, auch nicht zur Kündigung führen. Das nimmt man gerne und wie selbstverständlich hin. Aber, dass man nachweist, dass man krank ist, also die Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung und den Schutz vor der Kündigung aufgrund der Krankheit erbringt, darüber ist man empört.
Für all die Privilegien, die man in Deutschland im Krankheitsfall genießt, ist es sicherlich nicht zuviel verlangt, sich im Krankheitsfall unmittelbar zum Arzt zu begeben. Damit hat der Arbeitgeber nicht nur den Nachweis der Krankheit, sondern auch das Wissen, dass der Arbeitnehmer in Behandlung ist.
Und außerdem: lieber eine Woche richtig auskurieren und nicht dann wieder zur Arbeit kommen, wenn man sich besser "fühlt" und dann auch noch schön die Kollegen anstecken.
Ja, denn wenn man so richtig flachliegt, ist es auf jeden Fall die beste Idee, sich zum Arzt zu schleppen. Dazu muss man sich bewegen, evtl. ÖVPN fahren etc. Alles Dinge, die z.B. bei einem grippalen Infekt mit Sicherheit keineswegs hilfreich sind bzw. auch für die Umwelt noch das Ansteckungsrisiko bergen. Und man denkt sich vllt wirklich, bevor ich jetzt zum Arzt fahre, 1 Stunde im Wartezimmer sitze, wieder zurück fahre, kann ich auch einen kurzen Arbeitstag bewältigen. Womit man alles nur noch schlimmer macht. Zu kurz gedacht, lieber Vorredner.
Ja, denn wenn man so richtig flachliegt, ist es auf jeden Fall die beste Idee, sich zum Arzt zu schleppen. Dazu muss man sich bewegen, evtl. ÖVPN fahren etc. Alles Dinge, die z.B. bei einem grippalen Infekt mit Sicherheit keineswegs hilfreich sind bzw. auch für die Umwelt noch das Ansteckungsrisiko bergen. Und man denkt sich vllt wirklich, bevor ich jetzt zum Arzt fahre, 1 Stunde im Wartezimmer sitze, wieder zurück fahre, kann ich auch einen kurzen Arbeitstag bewältigen. Womit man alles nur noch schlimmer macht. Zu kurz gedacht, lieber Vorredner.
was bitte ist an dem Satz:"Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
nicht zu verstehen?
Mag einem ja nicht gefallen, dass das im Gesetz steht (ebenso der Klägerin z.B.), aber der Arbeitgeber macht dann nur von seinem Recht Gebrauch.
Nett, dass hier einige so tolle Ansichten haben:
"Dann erst recht, dann mach ich eben gleich ein paar Tage mehr blau und lasse es beim Wiederkommen langsam gehen"
Schon mal darüber nachgedacht, dass diese Maßnahme, am 1. Tag einen gelben Schein beizubringen, genau auf solche Leiber geschneidert ist? Hier wird ja nicht (nur) der Arbeitgeber "bestraft" für seine *Arroganz*.
Wir arbeiten auch hier in einem 3-Personenteam und haben auch so einen Kollegen, der gerne mal für sich die "3-Tage-Regelung" in Anspruch nimmt. Wir sind dann immer außer Rand und Band vor Freude, wenn wir seine Arbeit mit erledigen dürfen. Und _wenn_ der Kollege dann tatsächlich am 4. Tag, meistens am Donnerstag, wieder da ist, dann muss er Morgens erst mal ziemlich schwach anfangen um dann ab Mittgas unheimlich stark nachzulassen, damit er Freitags dann auch gut erholt in das wohlverdiente Wochenende entschwinden kann. - Dass er natürlich für die gleiche Arbeit das gleiche Geld erhält, versteht sich von selbst!!! Sonst würde er ja sofort den Klageweg einschalten. Schön zu wissen, dass es noch mehr solcher "Kollegen" gibt.
Ich verstehe hier nicht so sehr das Problem. Es ist doch legitim, wenn der Arbeitgeber dafür, dass er bezaht, aber berechtigterweise keine Gegeneistung bekommt, einen Nachweis über die Berechtigung verlangt.
Das ist einfach fair. Auch vom ersten Tag an, denn grade die "Eintagesgrippen" machen Probleme, da oft mal völlig unvorbereitet ein Montag oder ein Freitag oder ein Brückentag krank gemacht wird.
Und nun von Moral zur Praxis:
Erstmal: Welche Krankheit braucht einen Tag? Mir fällt da spontan eigentich nichts, was nach einem oder zwei Tagen komplett abgeheilt ist, ein. Und alles andere braucht sowieso ein Attest. Von daher ist das Ganze schon eine etwas interessante Fragestellung...
Im allgemeinen wird das nicht dazu führen, dass man ab dem ersten Tag einen Attest braucht, das macht doch auch für den Arbeitgeber Verwaltungsaufwand. (muss dann ja alles dokumentiert und quittiert werden)
Und im allgemeinen wird das Verhältnis auch so sein, dass der Arbeitgeber das akzeptiert (wenn er nur vom Kranken selbst benachrichtigt wird).
Nur wenn das Ganze öfter passiert, dann muss der Arbeitsgeber ein Mittel haben, um die Berechtigung des Krankheitsschutzes zu prüfen.
Sicher kann das ganze auch missbraucht werden, aber ein normal gesunder Mensch hat nur sehr wenige Krankentage im Jahr, deswegen halte ich es schon für zumutbar, zum Arzt geschichkt zu werden.
Der Krankheitsschutz ist eine große Errungenschaft des SOzialstaates und sein Missbrauch keine Lappalie.
Wirklich nicht?
Also, mir fällt da sofort ein akuter Migräneanfall ein, bei dem nichts mehr geht, also von jetzt auf gleich an Arbeiten nicht mehr zu denken ist. Diese sind meist, bei Medikamentengabe am nächsten Tag wieder verschwunden, leider schafft man es in einem solchen Fall nicht mehr zum Arzt vor lauter Schmerzen und Übelkeit.
Weibliche Mitmenschen haben darüber hinaus noch das ein oder andere gynäkologische Problem, welches sich einmal im Monat äußert, welches auch recht unterschiedlich schmerzhaft und mit allerlei Nebenwirkungen von Frau zu Frau ausgeprägt ist.
Darüber hinaus gibt es auch Magen- Darm - Infekte, die sich so ein/zwei/ drei Tage hinziehen und dann wieder verschwunden sind.
Von alledem noch nie was gehört?
Sie Glückspilz.
"Erstmal: Welche Krankheit braucht einen Tag? Mir fällt da spontan eigentich nichts, was nach einem oder zwei Tagen komplett abgeheilt ist, ein. Und alles andere braucht sowieso ein Attest. Von daher ist das Ganze schon eine etwas interessante Fragestellung..."
Es gibt schon ein paar Krankheiten, wo es einem nach einem Tag im Bett/zu Hause schon wieder zumindest soweit besser geht, dass man "einigermaßen" wieder arbeiten kann, je nachdem was man arbeitet:
z.B Migräne, extrem starke Regelschmerzen, Erbrechen / starker Durchfall (nicht Magen- Darmgrippe), Erkältung mit leicht erhöhter Temperatur, Kreislaufprobleme etc etc.
Die meisten Arbeitnehmer die ich so kenne sind natürlich nicht nach einem Tag wieder gesund, schleppen sich aber wieder zur Arbeit, deswegen gibt es viele AN die nur einen oder zwei Tage fehlen.
Es gibt auf jeden Fall aber auch Krankheiten, da ist es echt eine Zumutung am ersten Tag zum Arzt zu gehen. Ich weiß nicht wie das z.B bei einer Magen-Darmgrippe oder Migräne praktisch gehen soll?
Wirklich nicht?
Also, mir fällt da sofort ein akuter Migräneanfall ein, bei dem nichts mehr geht, also von jetzt auf gleich an Arbeiten nicht mehr zu denken ist. Diese sind meist, bei Medikamentengabe am nächsten Tag wieder verschwunden, leider schafft man es in einem solchen Fall nicht mehr zum Arzt vor lauter Schmerzen und Übelkeit.
Weibliche Mitmenschen haben darüber hinaus noch das ein oder andere gynäkologische Problem, welches sich einmal im Monat äußert, welches auch recht unterschiedlich schmerzhaft und mit allerlei Nebenwirkungen von Frau zu Frau ausgeprägt ist.
Darüber hinaus gibt es auch Magen- Darm - Infekte, die sich so ein/zwei/ drei Tage hinziehen und dann wieder verschwunden sind.
Von alledem noch nie was gehört?
Sie Glückspilz.
"Erstmal: Welche Krankheit braucht einen Tag? Mir fällt da spontan eigentich nichts, was nach einem oder zwei Tagen komplett abgeheilt ist, ein. Und alles andere braucht sowieso ein Attest. Von daher ist das Ganze schon eine etwas interessante Fragestellung..."
Es gibt schon ein paar Krankheiten, wo es einem nach einem Tag im Bett/zu Hause schon wieder zumindest soweit besser geht, dass man "einigermaßen" wieder arbeiten kann, je nachdem was man arbeitet:
z.B Migräne, extrem starke Regelschmerzen, Erbrechen / starker Durchfall (nicht Magen- Darmgrippe), Erkältung mit leicht erhöhter Temperatur, Kreislaufprobleme etc etc.
Die meisten Arbeitnehmer die ich so kenne sind natürlich nicht nach einem Tag wieder gesund, schleppen sich aber wieder zur Arbeit, deswegen gibt es viele AN die nur einen oder zwei Tage fehlen.
Es gibt auf jeden Fall aber auch Krankheiten, da ist es echt eine Zumutung am ersten Tag zum Arzt zu gehen. Ich weiß nicht wie das z.B bei einer Magen-Darmgrippe oder Migräne praktisch gehen soll?
Wirklich nicht?
Also, mir fällt da sofort ein akuter Migräneanfall ein, bei dem nichts mehr geht, also von jetzt auf gleich an Arbeiten nicht mehr zu denken ist. Diese sind meist, bei Medikamentengabe am nächsten Tag wieder verschwunden, leider schafft man es in einem solchen Fall nicht mehr zum Arzt vor lauter Schmerzen und Übelkeit.
Weibliche Mitmenschen haben darüber hinaus noch das ein oder andere gynäkologische Problem, welches sich einmal im Monat äußert, welches auch recht unterschiedlich schmerzhaft und mit allerlei Nebenwirkungen von Frau zu Frau ausgeprägt ist.
Darüber hinaus gibt es auch Magen- Darm - Infekte, die sich so ein/zwei/ drei Tage hinziehen und dann wieder verschwunden sind.
Von alledem noch nie was gehört?
Sie Glückspilz.
Da wird ein Riesenbohei in den Foren der großen Tagesszeitungen gemacht,was sich jetzt nun "alles ändern" werde und es sich um eine weitere neue "neoliberale" Gaunerei handele und, und, und...
Nun ja, ein Gericht kann kein neues Gesetz erschaffen, nicht wahr? Es kann nur bestehende Gesetze bewerten. Hier hat ein Gericht die aktuelle Gesetzgebung bestätigt (!). Anders: Es bleibt alles WIE ES SCHON VORHER WAR. Was zum Henker soll sich denn dann ändern??
... dass das kontraproduktiv ist. Sicher gibt es Fälle, in denen Arbeitnehmer blau machen. Der Gegeneffekt, nämlich dass die Ärzte gewöhnlich länger krank schreiben als die Krankheit wirklich dauert, überwiegt aber. Unternehmen, die diese Regelung eingeführt haben, hatten danach zwar weniger Krankenfälle, aber längere Krankheitsdauern, so dass die Krankenquote sogar gestiegen ist. Also sollten die Arbeitgeber davon besser die Finger lassen.
Ist mir schon klar, wer Studien finanziert hat, die sagen, dass Ärzte immer etwas länger krank schreiben als die Krankheit gewöhnlich dauert. Dass natürlich von diesen finanzierenden Stellen kein Interesse daran besteht, dass die Heilbehandlung (krankschreiben, schlafen, Medizin) auch so lange durchgeführt wird bis die Krankheit ganz sicher besiegt ist, leuchtet mir sofort ein.
Nur weil man sich nach drei Tagen wieder besser fühlt, heißt das erstens nicht, dass die Krankheit vollständig verheilt ist und zweitens auch nicht, dass man kein Überträger mehr ist.
Aber Hauptsache das "Humankapital" ist möglichst schnell wieder zurück.
Wenn ich mich so krank fühle, dass ich nicht arbeiten kann, sollte mal ein Arzt drauf gucken. Aber da gibt man als Arbeitgeber ja nichts drauf, gelle?
Ist mir schon klar, wer Studien finanziert hat, die sagen, dass Ärzte immer etwas länger krank schreiben als die Krankheit gewöhnlich dauert. Dass natürlich von diesen finanzierenden Stellen kein Interesse daran besteht, dass die Heilbehandlung (krankschreiben, schlafen, Medizin) auch so lange durchgeführt wird bis die Krankheit ganz sicher besiegt ist, leuchtet mir sofort ein.
Nur weil man sich nach drei Tagen wieder besser fühlt, heißt das erstens nicht, dass die Krankheit vollständig verheilt ist und zweitens auch nicht, dass man kein Überträger mehr ist.
Aber Hauptsache das "Humankapital" ist möglichst schnell wieder zurück.
Wenn ich mich so krank fühle, dass ich nicht arbeiten kann, sollte mal ein Arzt drauf gucken. Aber da gibt man als Arbeitgeber ja nichts drauf, gelle?
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