Rufbereitschaft Muss das Diensthandy immer an sein?
Der Chef verlangt, dass das Firmenhandy immer eingeschaltet ist. Darf er das wirklich? Antwort gibt der Arbeitsrechtler Ulf Weigelt.
Ich bin für einen Pflegedienst in der Pflege tätig. Ist ein Kollege krank und ich habe frei, verlangt unser Chef, dass ich mein Diensthandy anlasse. Muss ich das wirklich tun?, fragt Andreas Hermann aus Leipzig.
Sehr geehrter Herr Hermann,
eine Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) zeigt, dass viele Arbeitnehmer trotz fehlender Absprachen für Ihre Kollegen und Vorgesetzten nach Dienstschluss erreichbar sind. Der Grund, der Chef erwartet das oder Arbeitnehmer gehen davon aus, dass das von ihnen erwartet wird. Ausdrückliche Anweisungen jedoch sind in der Praxis selten der Fall.
- "Da staunt der Chef"
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Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".
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Die Antworten von Fachanwalt Ulf Weigelt stehen Ihnen auch übersichlich gesammelt als E-Books zur Verfügung. Nach dem Download können Sie jederzeit und überall auf Ihrem elektronischen Lesegerät zu arbeitsrechtlichen Fragen nachschlagen.
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Von den 430 befragten Personen gaben über zwei Drittel an, während der Arbeitszeit auf Dienstreise oder im Außendienst oft oder immer erreichbar zu sein. Ganze 40 Prozent waren sogar in ihrer Freizeit oft oder immer erreichbar. Nur zehn Prozent gaben an, nie erreichbar zu sein.

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.
Sie sehen, Sie stehen mit dem Problem nicht allein dar. Ihr Chef hat jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Sie und Ihre Kollegen die Diensthandys auch freien Tagen eingeschaltet haben müssen.
Anders sieht es aus, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder Betrieb Rufbereitschaften vereinbart sind. Dann müssen Sie und Ihre Kollegen in dieser Zeit natürlich die Handys an haben, erreichbar sein und bei Bedarf reagieren. Dann stehen Ihnen für die Rufbereitschaft allerdings auch Vergütungsansprüche zu. Ohne eine vertragliche Grundlage oder anderweitige Rechtsgrundlagen besteht keinerlei Verpflichtung. Das Handy bleibt also an freien Tagen aus.
Ihr Ulf Weigelt
- Datum 30.01.2013 - 18:58 Uhr
- Serie Fragen zum Arbeitsrecht
- Quelle ZEIT ONLINE
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ein Kollege war dran. Er hat eigentlich Rufbereitschaft. Im Lokal, in das er heute Abend wollte, gibt es aber keinen Empfang.
Selbstverständlich übernahm ich die Rufbereitschaft von ihm.
braucht sich über Bezahlung nach Vorschrift nicht beschweren.
Viele erwarten immer dass erst die gute Bezahlung kommt und man dann sein volles Potential ausschöpft.
Ein bisschen Mehrarbeit hier und da führt aber meistens schneller zum Erfolg.
Und ja, das ist keine Schwarz-Weiss Debatte.
Es gibt kein richtig oder falsch wenn es ums Diensthandy an oder aus in der Freizeit geht...
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