ArbeitsbedingungenBrauchen wir ein Anti-Stress-Gesetz?

Ja, denn das aktuelle System ist auf Ausbeutung ausgerichtet, sagt Tina Groll. Bloß nicht, mündige Arbeitnehmer brauchen keine Bevormundung, entgegnet Sybille Klormann.

Pro: Die Folgen von Stress und Überlastung im Job haben ein gewaltiges Ausmaß erreicht. 53 Millionen Krankheitstage sammeln deutsche Arbeitnehmer an, Zehntausende lassen sich frühverrenten, die Produktionsausfälle liegen bei schätzungsweise 26 Milliarden Euro  – all das pro Jahr. Es wird höchste Zeit, zu handeln.

Eine Anti-Stress-Verordnung, wie sie Gewerkschaften und SPD planen, ist überfällig. Freiwillige Regelungen oder Appelle an die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer bringen nichts.

Anzeige

Krankmachender Stress entsteht, wenn Arbeitnehmer zu wenig Handlungsspielraum und Ressourcen haben, um Anforderungen zu bewältigen. Ist das dauerhaft der Fall, sind psychische Erkrankungen vorprogrammiert.

Fabrikarbeiter, Pflegefachkräfte und auch Börsenmitarbeiter haben fast keinen Spielraum, über ihre Arbeitsdichte, über den Zeitdruck und Prioritäten eigenverantwortlich zu entscheiden. Und selbst da, wo es möglich wäre, verdichten sich die Aufgaben ständig. Dass Mitarbeiter auch nach Feierabend, am Wochenende und im Urlaub erreichbar sind, Telefonate führen oder Mails checken, ist eine Selbstverständlichkeit geworden.

Gesetzesregelungen sind nicht ausreichend

Arbeitsrechtlich sei der Schutz doch ausreichend, argumentieren die Arbeitgeberverbände. Doch die bestehenden Regelungen zum Arbeitsschutz greifen nicht, denn Schutz vor psychischer Belastung kommt darin nicht vor. Ist es zulässig, dass der Mitarbeiter an einem Arbeitstag Hunderte Mails beantworten muss und dabei tausend Mal unterbrochen wird? Gesetzlich gibt es darauf keine Antwort. Die aber ist nötig, um den Gesundheitsschutz einhalten zu können.

Wer Eigenverantwortung von Arbeitnehmern fordert, verschiebt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auf die Mitarbeiter. Ein kollektives Problem wird damit individualisiert. Aber der einzelne hat in den meisten Fällen keine arbeitsrechtliche Handhabe. Ihm fehlen die Möglichkeiten, sich zu wehren, denn er befindet sich in einem Abhängigkeitsverhältnis – in vielen Fällen sogar noch in einem prekären.

Tina Groll
Tina Groll

Tina Groll ist Redakteurin im Ressort Karriere bei ZEIT ONLINE. Ihre Profilseite finden Sie hier.

Der Anstieg psychischer Erkrankungen im Job hängt auch mit der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse zusammen. Befristete Verträge und Leiharbeit haben in den vergangenen zehn Jahren stark zugenommen. Sie bieten den Betroffenen keine langfristige Perspektive und erhöhen den individuellen Druck. Diese Form der Beschäftigung ist der Nährboden für ein Leistungsklima, das Arbeitnehmer krank macht. Der Arbeitgeber muss noch nicht einmal aktiv besonders großen Druck ausüben. Er braucht nur einen unbefristeten Job in Aussicht zu stellen, schon werden die prekär beschäftigten Mitarbeiter bereit sein, auch nach Feierabend zu arbeiten – ohne Überstunden geltend zu machen oder Pausen einzuhalten. Irgendwann gehört es zum guten Ton, immer erreichbar zu sein.

Deswegen muss der Gesetzgeber klare Richtlinien definieren. Sie sind die Grundlage dafür, den Arbeitsschutz zu überwachen. Zugleich schärft die Debatte über eine Anti-Stress-Verordnung das Bewusstsein. Das ist die Chance, betroffene Arbeitnehmer zu mobilisieren. Dass die Arbeitgeber es nicht von allein tun werden, ist heute schon klar. Sie nehmen lieber Produktionsausfälle von 26 Milliarden Euro in Kauf – und handeln trotzdem nicht.

Von Tina Groll

Contra: Ein generelles Tempolimit auf der Autobahn wollen sich die meisten Deutschen nicht vorschreiben lassen. Da zählt die Freiheit mehr als die Vernunft. Viele Deutsche sind auch zu dick. Und trotzdem wollen sie sich nicht in den Speiseplan reinreden lassen.

Aber die Arbeits- und Erholungsphasen, die soll bitte der Staat per Gesetz vorschreiben. Am besten regulieren wir gleich alle 24 Stunden durch: Nach sieben Stunden muss eine halbe Stunde Pause gemacht werden. Zwischen der letzten und der ersten Arbeitsstunde des Folgetages müssen mindestens elf Stunden liegen.
 

Leser-Kommentare
    • DrNI
    • 30.01.2013 um 8:28 Uhr

    Der Arbeitnehmer kann sich heute schon viel mehr wehren, als er es tut, auch ohne neues Gesetz. Weil wir es uns aber zur Kultur gemacht haben, alle Einzelkämpfer auf einer Karriereleiter zu sein, und nicht zuletzt wegen der relativ neuen Bedrohung von Unten, Hartz4, möchten sicher viele kein Risiko mehr eingehen.

    Gesetze mögen sinnvoll sein, sie nützen aber nichts, wenn Arbeitnehmer sich nicht auf sie berufen, weil sie irrationale Angst vor einem Abstieg haben. Mündige Arbeitnehmer müssen wir erst mal wieder werden, bevor ein Gesetz uns nützen kann!

    Am Ende ist das alles ein Symptom des Neoliberalismus. Jeder ist Konkurrenz zu jedem und tut alles dafür. Man könnte es auch einfach unmenschlich nennen.

    (Vgl dieses ironische Zitat: http://zwei.drni.de/archi... )

    2 Leser-Empfehlungen
  1. Ich denke, das Wort „Stress“ wird heutzutage von nicht wenigen Menschen inflationär eingesetzt. Da genügt schon eine vorübergehend hohe Arbeitsbelastung (die nun mal vorkommen kann) und schon ist der Arbeitnehmer „gestresst“. Soviel dazu.

    Trotzdem kann es nicht sein, dass die Arbeitnehmer in Deutschland Millionen von Überstunden und Tausende Urlaubstage vor sich herschieben, weil die Personaldecke im Unternehmen allzu knapp bemessen ist und gleichzeitig Menschen, die gebraucht werden könnten, arbeitslos sind.

    2 Leser-Empfehlungen
  2. Ich denke nicht, dass eine gesetzliche Regelung benötigt wird. Letztendlich ist jeder seines Glückes Schmied.

    Wenn Arbeitgeber nicht lernen, dass man Angestellten nicht grenzenlos Aufgaben übertragen kann, die dann auch noch zeitnah und fehlerfrei bearbeitet werden sollen, dann wird die Quittung in vorm von Arbeitsausfällen kommen. Diese womöglich auch auf längere Sicht.

    Auf der anderen Seite ist es auch die Aufgabe eines Arbeitnehmers sich seine Arbeit entsprechend auf den Tag einzuteilen. Was am Ende nicht fertig wird, muss dann "bis morgen" warten.

    Sicherlich gibt es Unternehmen, wo dies so nicht oder nur schwerlich realisierbar ist. Dort ist dann aber der Betriebsrat gefragt oder bei kleineren Unternehmen ein ernstes Gespräch mit dem Chef.

    Wie Frau Klormann schon erwähnt, im wesentlich gibt es einen gesetztlichen Rahmen. Am Staat wäre es höchstens, die bestehenden Regelungen durchzusetzen, da eine Selbstverpflichtung nur den Bock zum Gärtner macht.

    Eine Leser-Empfehlung
    • deDude
    • 30.01.2013 um 8:53 Uhr

    "Aber die Arbeits- und Erholungsphasen, die soll bitte der Staat per Gesetz vorschreiben. Am besten regulieren wir gleich alle 24 Stunden durch: Nach sieben Stunden muss eine halbe Stunde Pause gemacht werden. Zwischen der letzten und der ersten Arbeitsstunde des Folgetages müssen mindestens elf Stunden liegen."

    Aber das tut der Staat in Teilbereichen doch schon? Es soll ja soetwas geben wie das ArbZG in dem dann Dinge stehen wie

    "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

    Oder schauen Sie mal in die Lenk- und Ruhezeitenverordnung für LKW-Fahrer. Regulierung satt und nicht ohne Grund.

    Im Übrigen reguliert der Staat bei einem Eingriff in das aktuelle System 39h-Vertrag/60h auf der Uhr eigentlich nicht, er würde bloss die Ansprüche durchsetzen, die die Arbeitnehmer selbst nicht mehr durchsetzen können. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

    Heute noch von "mündigen Arbeitnehmern" zu sprechen setzt dem Ganzen noch die Krone auf. In den letzten Jahren schonmal die Redaktion verlassen und sich in der echten Welt umgesehen?

    Mündige Menschen sind nicht unbedingt das was sich unsere Wirtschaft wünscht. Billige Lohnsklaven die machen was man Ihnen aufträgt, am besten ohne Murren und Knurren, das ist es was man heute braucht.

    Eine Leser-Empfehlung
  3. Ja ja, das mit der Selbstbestimmung bedeutet jedoch auch Verantwortung für sich selbst. Jeder, der einen Arbeitsvertrag abschliesst, schliesst eben einen Vertrag und verpflichtet sich in Ausübung seiner Selbstbestimmung!

    In Deutschland haben wir darüber hinaus im Moment einen Nachfrageüberhang nach qualifizierter Arbeit. Die Marktposition der Arbeitnehmer ist also durchaus stark. Marx geht in seiner Theorie von einem Machtübergewicht des Kapitals aus, welches den Mittellosen abhängig macht.

    • N.S
    • 30.01.2013 um 9:03 Uhr

    Manchmal das Problem liegt daran, dass die Arbeitgeber in falsche Stelle sparen!
    Weil da oben sitzen die Leute, die keine Ahnung von Arbeit haben und nur die Zahlen gucken!!!
    Statt eine neue Mitarbeiter einstellen oder eine externe Mitarbeiter in Projekt holen, lassen die Arbeit auf anderen verteilen.
    Die Arbeitnehmer sollen viel mehr leisten als ihre Kapazität. Jeder klarer Kopf weißt seine Folge, mehr Stress und mehr psychische Belastung und schließlich Krankheit und als Folge Konzentrationsschwäche, niedrige Leistung und Krankmeldung. Es wird wie ein Teufelskreis, jemand soll ja die Arbeit der kranken Kollege übernehmen...
    Wenn es brennt, dann ist für eine vernünftige Hilfe zu spät.
    Liebe Arbeitgeber zu ihrem eigenen Interesse bringt rechtzeitig genügend Arbeitskraft in Team rein statt für ihr Projekt z.B. 30% mehr Zeit investieren.
    So Sparen ihr viel Mehr!! Glaubt mir, es ist unsere alltägliche Erfahrung! Wacht auf endlich!

  4. Ziotat: "...Solange viele Arbeitnehmer sich in einer schwachen Verhandlungsposition befinden und das Gefühl haben, jedes Widerwort könnte sie ihren Job kosten, werden viele arbeitsrechtliche Regelungen schon heute nicht genutzt...."

    Stimmt! Siehe Bildungsurlaub.

    Die einzigen Menschen, von denen ich weiß, dass sie schon mal Bildungsurlaub genommen haben, waren Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder Beamte.

    Gibt's Bildungsurlaub überhaupt noch?

  5. Es geht nicht um Ethik, sondern um die Rechte der Arbeit(nehm)er, die aktuell auf verschiedene Art aufgeweicht oder einkassiert werden, unter den bahaupteten Sachzwängen globalen Kapitalismus'.
    Von Zehn-Stunden-Bill und Verbot v. Kinderarbeit bis zu arbeitsfreiem Samstag und Mindestlohn müssen diese gegen die "Arbeitgeber"erkämpft und verteidigt werden!
    "Schon früh mußten von Staats wegen Maßregeln getroffen werden, um die vollständig rücksichtslose Exploitationswut der Fabrikanten zu zügeln, die alle Bedingungen der zivilisierten Gesellschaft mit Füßen trat. Diese ersten gesetzlichen Beschränkungen waren indes höchst unzureichend und wurden bald umgangen. Erst ein halbes Jahrhundert nach Einführung der großen Industrie, als der Strom der industriellen Entwicklung ein regelmäßiges Bett gefunden hatte, erst 1833 war es möglich, ein wirksames Gesetz zustande zu bringen das wenigstens den schreiendsten Exzessen einigen Einhalt tat." (Engels - Die englische Zehnstundenbill)
    Der Kampf um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen hört nicht beim 8-Stunden-Tag auf! Er wird zur
    „.. Streitfrage zwischen der blinden Herrschaft der Gesetze von Nachfrage und Zufuhr, welche die politische Ökonomie der Mittelklasse (der Bourgeoisie, S) bildet, und der Kontrolle sozialer Produktion durch soziale Ein- und Vorsicht, ...“
    Marx, In­au­gu­ral­adres­se der IAA, MEW 16

    Antwort auf "an Frau Klormann"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Zu meinem Begriff von Arbeitsethik: von mir aus könnte der Mensch auch sieben Tage in der Woche arbeiten gehen. Allerdings erforderte das eine Arbeitsethik in dem entsprechenden Betriebsklima, die höchstens nur vereinzelt zu erreichen ist. Darum wäre eine solche gesetzmäßige Forderung nach einer Sieben-Tage-Arbeitswoche absolut zu unbescheiden und nicht an der Wirklichkeit orientiert. Es braucht ein gesundes Gleichgewicht zwischen dem, was in Arbeitsethik allgemein durchsetzbar und nachhaltig aufrechtzuerhalten ist (versucht worden ist rein gar nichts), und dem, was einem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuzumuten ist. Dem Arbeitnehmer wird sehr viel zugemutet, dem Arbeitgeber nicht einmal mehr Führungsqualitäten. Die Motivation seiner Arbeitnehmer, SEINE Aufgabe!, ist wie so vieles andere ebenfalls schleichend in die Verantwortung des Arbeitnehmers abgeschoben worden.

    Verantwortungs-Abschieberei - dieses wunderschöne Wort beschreibt wohl den größten und arbeitnehmerfeindlichsten Missstand in unserer deutschen Arbeitsethik. Natürlich gibt es auch Missstände, die Arbeitgeber/Chefs betreffen etc.

    Zu meinem Begriff von Arbeitsethik: von mir aus könnte der Mensch auch sieben Tage in der Woche arbeiten gehen. Allerdings erforderte das eine Arbeitsethik in dem entsprechenden Betriebsklima, die höchstens nur vereinzelt zu erreichen ist. Darum wäre eine solche gesetzmäßige Forderung nach einer Sieben-Tage-Arbeitswoche absolut zu unbescheiden und nicht an der Wirklichkeit orientiert. Es braucht ein gesundes Gleichgewicht zwischen dem, was in Arbeitsethik allgemein durchsetzbar und nachhaltig aufrechtzuerhalten ist (versucht worden ist rein gar nichts), und dem, was einem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuzumuten ist. Dem Arbeitnehmer wird sehr viel zugemutet, dem Arbeitgeber nicht einmal mehr Führungsqualitäten. Die Motivation seiner Arbeitnehmer, SEINE Aufgabe!, ist wie so vieles andere ebenfalls schleichend in die Verantwortung des Arbeitnehmers abgeschoben worden.

    Verantwortungs-Abschieberei - dieses wunderschöne Wort beschreibt wohl den größten und arbeitnehmerfeindlichsten Missstand in unserer deutschen Arbeitsethik. Natürlich gibt es auch Missstände, die Arbeitgeber/Chefs betreffen etc.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service