UrteilVerletzung in der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall

Wer sich in der Raucherpause während der Arbeit verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Denn Rauchen sei Privatsache, urteilte das Berliner Sozialgericht.

Sturz in der Raucherpause – wem das passiert, hat nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts zwar Pech gehabt, aber keinen Arbeitsunfall. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit gebe es auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, entschieden die Richter.

Mit dem Urteil vom 23. Januar wurde die Klage einer Pflegehelferin aus einem Berliner Seniorenheim abgewiesen, die Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erzwingen wollte (S 68 U 577/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anzeige
 
Leserkommentare
  1. Schade, ich dacht schon ich könnte später einmal meinen Lugenkrebs als Arbeitsunfall abtun.

  2. Das heißt also, dass jede Bewegung in meiner Pause zu unterlassen ist, da ich ja auch als Nichtraucher in meiner Pause stürzen könnte, wenn ich mir zum Beispiel einen Tee kochen möchte.

    Krass!

    Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dieses Urteil Bestand hat. In der Pause erledige ich viele Privatsachen (Toilette, Essen, Trinken usw.).

    Also Rechtsprechung ist schon eine merkwürdige Sache.

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Das sind Tätigkeiten, die der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Selbst der Spaziergang an der frischen Luft dient diesem Zwecke.

    Rauchen hingegen nützt niemandem, im Gegenteil, schadet allen.

    Das sind Tätigkeiten, die der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Selbst der Spaziergang an der frischen Luft dient diesem Zwecke.

    Rauchen hingegen nützt niemandem, im Gegenteil, schadet allen.

  3. Mit enormen Potential zur Ausweitung auf andere Bereiche.

    Wie verblendet muß man als Richter sein, ein solches Urteil zu fällen? Welches Selbstverständnis hat ein Richter, welcher seine persönliche Meinung als Rechtsauslegung auffaßt?

    Wie geeignet sind solche Richter überhaupt Recht zu sprechen? Eigentlich gar nicht.

    Mit solchen Richtern entfernen wir uns auf jedem Fall immer weiter vom Rechtsstaat, wie er herkömmlich verstanden wird.

    Und an die lieben Rauchergegner, und alle anderen auch, keiner sollte glauben, daß dieses Urteil sich nicht beliebig auf alles Mögliche ausweiten läßt, sollte es Bestand haben.

  4. Ich hab mal in meiner Rechtvorlesung gelernt, dass Pausen immer Privatsache sind.
    Es wurde der Fall geschildert, dass sich ein Arbeitnehmer auf der Toilette mit der Toilettentür die Nase gebrochen hat. Das galt nicht als Arbeitsunfall.

    Ich finde das gar nicht so weltfremd. Und ich bin nocht nicht mal Rechtsgelehrter, der sich mit Recht auskennt.

  5. Das sind Tätigkeiten, die der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Selbst der Spaziergang an der frischen Luft dient diesem Zwecke.

    Rauchen hingegen nützt niemandem, im Gegenteil, schadet allen.

    Antwort auf "Umkehrschluss"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Rechtsanwalt?

    Für mich als Laie sind Pausen Privatsache und wenn ich mir in denen das Bein breche ist das mein eigenes Bier, also kein Arbeitsunfall.

    Rechtsanwalt?

    Für mich als Laie sind Pausen Privatsache und wenn ich mir in denen das Bein breche ist das mein eigenes Bier, also kein Arbeitsunfall.

  6. Rechtsanwalt?

    Für mich als Laie sind Pausen Privatsache und wenn ich mir in denen das Bein breche ist das mein eigenes Bier, also kein Arbeitsunfall.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, tgr
  • Kommentare 6
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Arbeitsunfall | Gericht | Richter | Unfallversicherung
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service