Arbeitsrecht: Welchen Urlaubsanspruch haben Teilzeit-Beschäftigte?
Teilzeitkräfte arbeiten nicht die volle Arbeitszeit. Steht ihnen trotzdem ein voller Urlaub zu oder muss dieser auch reduziert werden? Antwort gibt Ulf Weigelt.
Haben unsere teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter den gleichen Urlaubsanspruch wie unsere Vollzeitbeschäftigten? Und falls nein, wie berechne ich den Urlaubsanspruch für die Teilzeitmitarbeiter?, fragt Andreas Clark.
Sehr geehrter Herr Clark,
Der Urlaubsanspruch bezieht sich immer auf die Arbeitstage und nicht auf die Arbeitsstunden.
Sind Ihre teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter werktäglich für Sie tätig, haben sie deshalb auch den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer.
- "Da staunt der Chef"
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Was ist erlaubt, was nicht? Der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt gibt Antworten auf Nutzerfragen. Jede Woche, immer mittwochs in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef".
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Die Antworten von Fachanwalt Ulf Weigelt stehen Ihnen auch übersichlich gesammelt als E-Books zur Verfügung. Nach dem Download können Sie jederzeit und überall auf Ihrem elektronischen Lesegerät zu arbeitsrechtlichen Fragen nachschlagen.
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Sind Ihre Teilzeitmitarbeiter hingegen nicht werktäglich für Sie tätig, dann müssen Sie als Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auf die Arbeitstage umrechnen. Die Formel lautet: Urlaubswochen mal Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten gleich Urlaubsanspruch in Tagen.

Ulf Weigelt ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auf ZEIT ONLINE beantwortet er jeden Mittwoch in der Serie "Da staunt der Chef" Leserfragen zum Arbeitsrecht. Die Serie ist auch als E-Book erschienen. Weigelt hat mit Sabine Hockling auch den Ratgeber Arbeitsrecht geschrieben.
Arbeiten Ihre Teilzeitbeschäftigten beispielsweise drei statt fünf Tage die Woche, so steht ihnen ein gesetzlicher Urlaub von zwölf Tagen zu. Bei einer Fünf-Tage-Woche und 30 Urlaubstagen beträgt der Urlaubsanspruch des Teilzeitmitarbeiters 18 Urlaubstage.
Ist die Arbeitszeit Ihres Teilzeitbeschäftigten im gesamten Jahr unregelmäßig verteilt, kann für die Berechnung nicht eine Arbeitswoche herangezogen werden, sondern die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt. Für die Errechnung der Jahresarbeitstage sind die auf 52 Wochen bezogenen Werte zu ermitteln. Die Rechenformel lautet hier: Gesetzliche oder tarifliche Urlaubsdauer, geteilt durch die Jahreswerktage, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen der Mitarbeiter im Kalenderjahr tatsächlich verpflichtet wird.
Ihr Ulf Weigelt









Wenn ich drei Tage die Woche arbeite, bspw. Mo, Di, Do, wie darf ich dann die 12 Tage Urlaub im Jahr nehmen? Muss ich bei einem Zwei-Wochen-Urlaub durchgehend 10 Werktage Urlaub nehmen oder nur für die sechs Tage, die ich gearbeitet hätte. Eigentlich ist Letzteres logisch, wird aber in meinem Kollegenkreis unterschiedlich gehandthabt.
Ist doch egal, ob sie nur die 6 Tage oder 10 Tage nehmen. Sie haben sowieso 12 Tage Urlaub, und wenn Sie 10 Tage nehmen, haben sie eben 20 Tage insgesamt. Aber bezahlt bekommen sie dann eh immer nur die Tage, die Sie gearbeitet hätten
Wenn Sie 2 Wochen Urlaub haben wollen, nehmen Sie 6 Tage Urlaub, also für die Tage, die sie gearbeitet hätten, 2x Mo,Di,Mi.
Würden Sie 10 Tage nehmen hätten Sie 3x Mo,Di,Mi und einen weiteren Mo frei.
Ist doch egal, ob sie nur die 6 Tage oder 10 Tage nehmen. Sie haben sowieso 12 Tage Urlaub, und wenn Sie 10 Tage nehmen, haben sie eben 20 Tage insgesamt. Aber bezahlt bekommen sie dann eh immer nur die Tage, die Sie gearbeitet hätten
Wenn Sie 2 Wochen Urlaub haben wollen, nehmen Sie 6 Tage Urlaub, also für die Tage, die sie gearbeitet hätten, 2x Mo,Di,Mi.
Würden Sie 10 Tage nehmen hätten Sie 3x Mo,Di,Mi und einen weiteren Mo frei.
Ist doch egal, ob sie nur die 6 Tage oder 10 Tage nehmen. Sie haben sowieso 12 Tage Urlaub, und wenn Sie 10 Tage nehmen, haben sie eben 20 Tage insgesamt. Aber bezahlt bekommen sie dann eh immer nur die Tage, die Sie gearbeitet hätten
Wenn Sie 2 Wochen Urlaub haben wollen, nehmen Sie 6 Tage Urlaub, also für die Tage, die sie gearbeitet hätten, 2x Mo,Di,Mi.
Würden Sie 10 Tage nehmen hätten Sie 3x Mo,Di,Mi und einen weiteren Mo frei.
Ich habe mal eine Zeit lang als Aushilfe gearbeitet - an drei Tagen die Woche, aber jeweils unterschiedlich lang. Gelegentlich (unregelmäßig) bin ich noch an einem vierten Tag eingesprungen. Es gab bei jedem Urlaub langwierige Diskussionen - letztlich ist ja ein Tag mit 6 Stunden Arbeit "wertvoller" als ein Tag mit nur 2 Stunden, oder nicht?
Ich habe mal eine Zeit lang als Aushilfe gearbeitet - an drei Tagen die Woche, aber jeweils unterschiedlich lang. Gelegentlich (unregelmäßig) bin ich noch an einem vierten Tag eingesprungen. Es gab bei jedem Urlaub langwierige Diskussionen - letztlich ist ja ein Tag mit 6 Stunden Arbeit "wertvoller" als ein Tag mit nur 2 Stunden, oder nicht?
Ich habe mal eine Zeit lang als Aushilfe gearbeitet - an drei Tagen die Woche, aber jeweils unterschiedlich lang. Gelegentlich (unregelmäßig) bin ich noch an einem vierten Tag eingesprungen. Es gab bei jedem Urlaub langwierige Diskussionen - letztlich ist ja ein Tag mit 6 Stunden Arbeit "wertvoller" als ein Tag mit nur 2 Stunden, oder nicht?
http://www.gesetze-im-int...
Wenigstens 24 Werktage, davon wenigstens 12 zusammenhängend.
Heißt bei Teilzeit: 4 ganze Wochen, inklusive der eventuell regelmäßig arbeitsfreien Tage. Die Samstage zählen in jedem Fall als Werktage mit, auch wenn eine 5-Tage-Woche vereinbart ist.
Bei tariflichen Regelungen gilt eben der Tarif. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertrags. Diese dürfen nur die gesetzlichen Grenzen nicht unterschreiten.
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