Durch die Digitalisierung verändert sich bei uns im Betrieb vieles. Jetzt sollen allen Mitarbeiter an einer Fortbildung teilnehmen. Kann mein Chef mich zu dieser Weiterbildung zwingen?, fragt Michael Schuster.
Sehr geehrter Herr Schuster,
die
Digitalisierung verändert Arbeitsplätze. Dementsprechend sollten und müssen sich
Arbeitnehmer ständig weiterbilden. Wer das nicht tut, erfüllt vielleicht die nötigen Arbeitsqualifikationen bald nicht mehr.
Eine
Pflicht zur Weiterbildung haben Mitarbeiter aber nur, wenn sie zur
Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig und unabdingbar
ist sowie in der regulären Arbeitszeit stattfindet. In diesen Fällen
sind diese Maßnahmen oft auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und werden
dort auch mitgeregelt.
Das heißt, der Arbeitsvertrag enthält konkret
Vereinbarungen, wozu Mitarbeiter während ihres
Arbeitsverhältnisses verpflichtet sind. Schauen Sie also einmal in Ihren
Arbeitsvertrag, ob eine Pflicht zur Fortbildung besteht.
Soll die Weiterbildung am Wochenende stattfinden, müssen Mitarbeiter nicht teilnehmen, wenn ein wichtiger privater Grund
dem entgegensteht. Solche Gründe sind beispielsweise Familienfeiern, Urlaube, Umzüge und ähnliches.
In
der Regel stimmen sich Arbeitgeber bei Pflichtweiterbildungen aber
rechtzeitig mit dem Mitarbeiter ab. Schließlich soll
die Weiterbildung, die mit arbeitgeberseitigen Kosten verbunden ist,
auch für beide Seiten effektiv und nachhaltig sein, denn nur somit wird
sichergestellt, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit
erbracht werden kann.
Ihr Ulf Weigelt
Kommentare
Umgekehrt wird auch ein Schuh draus. Viele Arbeitnehmer wollen oder müßten sich fortbilden, aber der Arbeitgeber will diese nicht bezahlen !
Ist schon erstaunlich, was für Probleme einige Arbeitnehmer haben.
Die Frage sollte doch eigentlich lauten: Wie kann ich erreichen, dass ich an der Weiterbildung teilnehmen darf?
Es gibt für den Arbeitnehmer kein Recht auf bezahlte Weiterbildung, deshalb können sie eigentlich nur bei ihrem Chef einen Antrag auf Weiterbildung stellen und hoffen, dass er diesen genehmigt. Ein gutes Argument dafür wäre, dass es für die Weiterbildung von Mitarbeitern, staatliche Fördertöpfe gibt, die der 'Arbeitgeber nutzen kann. Hier können sie darüber etwas mehr erfahren https://www.test.de/Leitf...
Selbst können sie einen "bezahlten" jährlichen Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nicht gerade in Bayern oder Sachsen arbeiten. Dort gilt diese Regelung nicht. Die Kosten der Bildungsinitiative müssen sie aber selbst tragen und der Kurs muss als Bildungsurlaub anerkannt sein.
Hier mal eine Quelle, die die meisten Fragen zu diesem Thema beantwortet. https://www.test.de/FAQ-R...
Übrigens, Ergänzung zum Artikel.
Der Arbeitnehmer kann eine Weiterbildung auch dann verweigern, wenn diese die Grenzen des Arbeitzeitgesetzes verletzt.
Ich verstehe den Sinn hinter der Frage irgendwie nicht.
Die Frage impliziert, dass der Arbeitnehmer nicht an der Schulung teilnehmen will. Ehrlich gesagt gibt es dafür aber kaum logische Gründe(außer dem persönlichen Ego vielleicht).
Wenn die ganze Kiste während der Arbeitszeit stattfindet, also als Arbeitsleistung bezahlt wird, warum nicht? Durch eine Fortbildung entstehen einem doch keine Beruflichen Nachteile...
Vielleicht ist es Angst vor Überforderung.
Vielleicht handelt es sich um einen exzellenten Facharbeiter, der durch Weiterbildung in eine die Arbeitsabläufe überwachende Führungsposition gehievt werden soll, der sich aber überhaupt gar nicht als Führungsperson sieht, sondern lieber im Kollegium glücklich bleiben will?
Es gibt wahrscheinlich 1000 Gründe, von denen manche sogar gut sind.
Aber es entstehen dem Arbeitgeber Nachteile. Wenn ich mir einen faulen Informatiker vorstelle, der sich nicht weiterbildet.... tja, der endet dann wohl als Angestellter des Staates mit sehr niedrigem Tariflohn.
Da wird er aber kaum seine Freude haben, denn wenn ich dass so mitbekomme, wird gerade im öffentlichen Dienst viel fort- und weitergebildet - auch ohne dabei den Mitarbeiter zu fragen, ob er denn möchte.