Diskussion um Bluttests bei Daimler "Keine Untersuchung ohne Einwilligung"

Waren die Blutuntersuchungen und Gesundheitschecks bei Daimler rechtens? Ja, sagt Rainer Rehwald, Arbeitsrechtler der IG Metall, aber sie sind moralisch fragwürdig.

ZEIT ONLINE: Wer beim Autohersteller Daimler einen Job haben möchte, muss sich einem Bluttest unterziehen. Sind solche weitgehenden Gesundheitschecks üblich?

Rainer Rehwald: Allgemein üblich sind sie nicht. Es gibt aber Unternehmen, die Gesundheitskontrollen vor einer Einstellung vornehmen. Dabei handelt es sich zumeist um Drogentests; betroffen sind oftmals Jugendliche und junge Erwachsene. Verbreitet sind solche Checks auch in der Chemiebranche. Dort ist es wichtig, die potentiellen Mitarbeiter auf eventuelle Unverträglichkeiten mit Chemikalien oder Gefahrstoffen zu testen. Immer, wenn ich von solchen Untersuchungen gehört habe, hat es sich um Großunternehmen gehandelt. Einige Tests, wie beispielsweise Sehtests bei Bildschirmarbeit sind auch gesetzlich vorgeschrieben.

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ZEIT ONLINE: Wie sieht denn die Rechtsgrundlage aus? Dürfen Unternehmen Bewerber – also Menschen, die noch nicht bei ihnen angestellt sind – auf ihre Gesundheit untersuchen?

Rehwald: Es bedarf immer der Einwilligung des Bewerbers. Das setzt eine umfassende Aufklärung darüber voraus, was getestet und untersucht wird. Wenn Blut abgenommen wird, handelt es sich um den Tatbestand einer Körperverletzung. Zu dieser muss ausdrücklich eingewilligt werden, sonst handelt es sich um eine Straftat. Auch muss das Unternehmen genau erläutern, auf was das Blut untersucht wird. Verboten sind nach § 19 des in diesem Jahr in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes alle Gentests. Das Unternehmen darf also nicht prüfen, ob ein Bewerber eine Erbkrankheit hat.

ZEIT ONLINE: Hat der Bewerber ein Recht darauf, dass ihm die Ergebnisse der Untersuchung mitgeteilt werden?

Rehwald: Natürlich. Spätestens mit der Einstellung oder Ablehnung bekommt er ein Ergebnis. Auch schreibt das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass die Ergebnisse des Gesundheitschecks gelöscht werden müssen. Wenn der Bewerber nicht eingestellt wird, sogar sofort.

ZEIT ONLINE: Eröffnen solche Gesundheitschecks nicht auch die Gelegenheit für Bewerber, wegen Diskriminierung gegen die Unternehmen vorzugehen?

Rehwald: Ja. Beispielsweise könnte eine Schwangere – sie ist nicht verpflichtet ihre Schwangerschaft mitzuteilen – nach einem Bluttest und einer Absage Entschädigung geltend machen. Sie müsste jedoch darlegen, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht eingestellt wurde.

ZEIT ONLINE: Kann ein Bewerber den Gesundheitscheck auch ablehnen?

Rehwald: Ja, dazu hat er ein Recht. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er dann auch den Job nicht bekommt. Ich rate daher dazu, vorerst nachzufragen, was genau und zu welchem Zweck getestet wird. Erforderlich ist auch, dass in den Unternehmen der Betriebsrat den Gesundheitsuntersuchungen zugestimmt hat. Schließlich handelt es sich um ein Auswahlverfahren, bei dem der Betriebsrat nach § 95 Abs.1 des Betriebsverfassungsgesetzes zustimmen muss.

ZEIT ONLINE: War der IG Metall das Vorgehen von Daimler bereits bekannt?

Rehwald: Ja, wir wussten von einem früheren Fall, der 2002 bis vor das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging. Auch damals wurden bei der Eignungsuntersuchung im Rahmen von Einstellungen Blut- und Urinproben entnommen, um sie auf Alkohol- und Drogenmissbrauch zu untersuchen. Jedoch sollte ein konkreter Verdacht vorliegen. Eine generelle Untersuchung bei jedem Bewerber ohne Ausnahme ist nicht begründet. Das Landesarbeitsgericht hat das damals dem Unternehmen untersagt, da der Betriebsrat nicht zugestimmt hatte.

Rainer Rehwald ist Arbeitsrechtler beim Vorstand der Gewerkschaft IG Metall. Die Fragen stellte Tina Groll.

 
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