Diskussion um Bluttests bei Daimler "Keine Untersuchung ohne Einwilligung"Seite 2/2
Rehwald: Ja. Beispielsweise könnte eine Schwangere – sie ist nicht verpflichtet ihre Schwangerschaft mitzuteilen – nach einem Bluttest und einer Absage Entschädigung geltend machen. Sie müsste jedoch darlegen, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht eingestellt wurde.
ZEIT ONLINE: Kann ein Bewerber den Gesundheitscheck auch ablehnen?
Rehwald: Ja, dazu hat er ein Recht. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er dann auch den Job nicht bekommt. Ich rate daher dazu, vorerst nachzufragen, was genau und zu welchem Zweck getestet wird. Erforderlich ist auch, dass in den Unternehmen der Betriebsrat den Gesundheitsuntersuchungen zugestimmt hat. Schließlich handelt es sich um ein Auswahlverfahren, bei dem der Betriebsrat nach § 95 Abs.1 des Betriebsverfassungsgesetzes zustimmen muss.
ZEIT ONLINE: War der IG Metall das Vorgehen von Daimler bereits bekannt?
Rehwald: Ja, wir wussten von einem früheren Fall, der 2002 bis vor das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging. Auch damals wurden bei der Eignungsuntersuchung im Rahmen von Einstellungen Blut- und Urinproben entnommen, um sie auf Alkohol- und Drogenmissbrauch zu untersuchen. Jedoch sollte ein konkreter Verdacht vorliegen. Eine generelle Untersuchung bei jedem Bewerber ohne Ausnahme ist nicht begründet. Das Landesarbeitsgericht hat das damals dem Unternehmen untersagt, da der Betriebsrat nicht zugestimmt hatte.
Rainer Rehwald ist Arbeitsrechtler beim Vorstand der Gewerkschaft IG Metall. Die Fragen stellte Tina Groll.
- Datum 29.10.2009 - 17:31 Uhr
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