Hilfe bei Arbeitslosigkeit Arbeitslos: Was jetzt zu tun ist
Jobverlust: Wie es weiter geht, welche Ansprüche es gibt und was es zu beachten gilt. ZEIT ONLINE hat eine Übersicht über die wichtigsten Schritte zusammengestellt
Ich habe erfahren, dass ich meinen Job verliere. Was muss ich jetzt tun?
Trotz aller Sorgen, Angst und Wut gilt es, Ruhe zu bewahren und seine Ansprüche geltend zu machen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich umgehend nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Falls das Arbeitsverhältnis befristet ist, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dessen Auslaufen ebenfalls als arbeitssuchend melden. Das geht ganz einfach am Telefon oder auch im Internet, wenn Sie diesem Link folgen. Weitere Informationen finden Sie auch hier. Mit der Meldung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, sollten Sie nicht unmittelbar im Anschluss an Ihre Beschäftigung eine neue Stelle finden. Solange Sie noch eine Beschäftigung haben, sind Sie nicht arbeitslos, nur arbeitssuchend. In der Regel erhalten Sie noch bevor Ihre gekündigte Beschäftigung endet, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Berater der Agentur für Arbeit, mit dem Sie alle weiteren Fragen klären können.
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Um sich arbeitslos zu melden, muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Alle weiteren Unterlagen, wie beispielsweise die Kündigung, sind erst bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes relevant. Das Arbeitslosengeld wird für gewöhnlich erst am Ende eines Monats ausgezahlt
Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Falls Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis hinaus krankgeschrieben werden, sind Sie über Ihren Arbeitgeber nachversichert. Sie haben dann in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Sobald Sie wieder genesen sind, können Sie sich arbeitslos melden. Eine vorherige Meldung ist im Falle einer Arbeitsunfähigkeit leider unwirksam. Werden Sie krank, während sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie ganz normal über die Arbeitsagentur krankenversichert und die Leistungen werden – wie auch bei einer Festanstellung – sechs Wochen fortgezahlt.
Was kann ich machen, wenn mein Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten?
Arbeitslosengeldempfänger können zusätzlich auch Arbeitslosengeld II (Alg II) beantragen, falls das Arbeitslosengeld zu gering ist, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insbesondere nach einer gering entlohnten Beschäftigung oder nach einer Berufsausbildung ist der Anspruch meist nicht sehr hoch. Bevor Sie jedoch das aufwändige Antragsprozedere auf sich nehmen, lohnt sich eine Beratung durch das Jobcenter. Anschriften finden Sie hier.
- Datum 04.01.2010 - 16:20 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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... die zeit bereitet deutschland also schon auf eine entlassungswelle vor!....
na das jahr kann ja heiter werden.
Man kann während des Arbeitslosengeld I-Bezugs auch Wohngeld beantragen. Das hilft bei teurer Miete kein aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen.
Solche Sätze sollten von der ZEIT doch deutlicher als Sarkasmus gekennzeichnet werden, damit keiner auf falsche Ideen kommt:
"Ihr Arbeitsvermittler möchte mit Ihnen Ihre neue berufliche Situation besprechen, um die Vermittlung zu optimieren"
Alleine schon die Bezeichnung "Arbeitsvermittler" ist definitiv fehlerhaft. Dort sitzen nicht Arbeitsvermittler, sondern Arbeitslosenverwalter. Denn Beamte verwalten die Arbeitslosigkeit, sind jedoch nicht zuständig für proaktive Arbeit (Vermittlung). Die einzig Proaktivität besteht im Ausdenken von Sanktionen, um Kosten zu sparen. Das war es aber auch schon. Ich selbst war zum Glück noch nie arbeitlos, kann aber meine Aussage aus familärer Sicht bestätigen.
Alleine schon die Bezeichnung "Arbeitsvermittler" ist definitiv fehlerhaft. Dort sitzen nicht Arbeitsvermittler, sondern Arbeitslosenverwalter. Denn Beamte verwalten die Arbeitslosigkeit, sind jedoch nicht zuständig für proaktive Arbeit (Vermittlung). Die einzig Proaktivität besteht im Ausdenken von Sanktionen, um Kosten zu sparen. Das war es aber auch schon. Ich selbst war zum Glück noch nie arbeitlos, kann aber meine Aussage aus familärer Sicht bestätigen.
Alleine schon die Bezeichnung "Arbeitsvermittler" ist definitiv fehlerhaft. Dort sitzen nicht Arbeitsvermittler, sondern Arbeitslosenverwalter. Denn Beamte verwalten die Arbeitslosigkeit, sind jedoch nicht zuständig für proaktive Arbeit (Vermittlung). Die einzig Proaktivität besteht im Ausdenken von Sanktionen, um Kosten zu sparen. Das war es aber auch schon. Ich selbst war zum Glück noch nie arbeitlos, kann aber meine Aussage aus familärer Sicht bestätigen.
Nur ein kurzer Tipp: Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchte, kann für ein sog. "Gründungscoaching" Zuschüsse von der KfW bekommen. Für eine erste Info folgenden Link nutzen: http://tinyurl.com/4zg6bh. Dort finden sich auch z.T. gut qualifizierte Berater.
Ist jetzt schon so schlimm am Arbeitsmarkt geworden, das sich die ZEIT bemüssigt fühlt für die allgemeingültige praktische Leserhilfe ihres Leserkreises?
Nebenbei gesagt: Das mit dem telefonisch arbeitslos melden (gut gedacht, aber risikoreich bei "vergesslichen" Behördendiensten) sollte man schnellstens wieder vergessen, wenn man keine Nachteile haben möchte in Form von verweigertem Arbeitslosengeld.
Auch muss Mensch sich sofort bei der Arbeitsagentur melden, sofern man von einer bevorstehenden möglichen Kündigung auch nur erfährt, ohne diese bereits tatsächlich bekommen zu haben. Ohne diese "Mitwirkung" kann es Sperren wegen "verspäteter Meldung" geben.
P.s. Ich arbeite gerade von oben nach unten meine RSS-Nachrichten auf. Das ist nun schon der dritte Artikel in Folge zum Thema, der sich mit abdrucken von BA-Infobroschüren beschäftigt und gleichzeitig nur unverstandenes Halbwissen der Verfasser ausdrückt. Die Realität ist eine völlig andere Sache - die ich niemancem wünsche.
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