Stellensuche nach Kündigung Nicht bis zum bitteren Ende warten
Kündigung kassiert und bis zum Ende des Monats muss noch gearbeitet werden? Arbeitnehmer dürfen Ausnahmerechte in Anspruch nehmen. Welche das sind, klärt ZEIT ONLINE.
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Die Suche nach einer neuen Stelle kann dauern: Wem gekündigt wurde und noch bis Vertragsende bei seiner alten Firma arbeiten muss, hat ein Recht darauf, für die Suche nach einem neuen Job freigestellt zu werden – und das sogar bezahlt
Mein Chef hat mir gekündigt, bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis muss ich aber Vollzeit weiterarbeiten. Woher nehme ich nun die Zeit für Stellensuche und Bewerbung?
Unternehmen müssen gekündigten Mitarbeitern "angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses gewähren". Das sieht § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor. Der Paragraf schreibt aber nicht vor, welchen Umfang die Freistellung haben muss. Mindestens für die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss der Gekündigte frei bekommen und auch für den Besuch bei Vorstellungsgesprächen sollten die Noch-Mitarbeiter frei bekommen. Dafür muss nämlich kein Urlaub genommen werden.
Wer kann von der Regelung Gebrauch machen?
Alle gekündigten Beschäftigten – egal, ob ihr Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet war. Das bedeutet, auch Mitarbeiter, deren Verträge auslaufen und die keine Verlängerung erhalten, können auf diese Regelung zurückgreifen. Sie gilt auch, wenn die gekündigten Arbeitnehmer eine Änderungskündigung abgelehnt haben, ihnen außerordentlich, aber mit Frist, gekündigt wurde oder sie einen Aufhebungsvertrag mit Auslauffrist geschlossen haben. Und natürlich gilt die Regelung auch für Auszubildende, die vom Betrieb nicht übernommen werden.
Gilt das auch, wenn ich selbst gekündigt habe?
Wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat und warum, spielt für die Freistellung keine Rolle. Die Kündigung muss aber zugegangen – und darf nicht bloß angekündigt worden sein.
Gibt es auch Beschäftigte, für die die Regelung nicht gilt?
Aushilfen haben Pech. Und wem außerordentlich und fristlos gekündigt wurde, für den wäre eine Freistellung weder möglich noch notwendig.
Wie viel Zeit und wie viel Geld stehen mir denn zu?
Das Gesetz regelt das nicht eindeutig. In arbeitsrechtlichen Prozessen haben Richter Arbeitnehmern schon Vergütung für bis zu 15 Tage Freistellung zugesprochen. Was die Dauer betrifft, ist entscheidend, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, in der gewährten Zeit erfolgreich eine Stelle suchen zu können.
Und wie geht die Freistellung praktisch vor sich?
Gekündigte Arbeitnehmer müssen die Freistellung mindestens zwei Tage vorher beantragen. Dabei brauchen sie den Namen des potenziellen neuen Arbeitgebers nicht zu nennen – wohl aber den Grund für die Freistellung und die voraussichtliche Dauer.
Welche Gründe sind denn akzeptabel?
Ausschließlich die aktive Stellensuche: also Vorstellungs- oder Informationsgespräche bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber, Besuche bei der Agentur für Arbeit oder auch privaten Jobvermittlungen, Eignungstests oder auch Untersuchungen für die Bewerbung.
Was, wenn mein Arbeitgeber "nein" sagt?
Das darf er nicht. Er darf auch nicht verlangen, dass gekündigte Mitarbeiter ihren Resturlaub für die Stellensuche verwenden. Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf Freistellung notfalls mit einer einstweiligen Verfügung gerichtlich durchsetzen. Allerdings können Arbeitgeber das Recht auf bezahlte Freistellung im Arbeitsvertrag ausschließen. Dann muss er seine Mitarbeiter aber immerhin unbezahlt freistellen.
- Datum 26.01.2010 - 12:14 Uhr
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...in bereits gekündigter Position oft unzuverlässig und eine Belastung der betrieblichen Moral. Ich habe das so oft gesehen, dass ich mich wundere, dass es doch Firmen gibt, die die Fahrlässigkeit besitzen, solche Arbeitnehmer weiterhin in den Betrieb zu lassen. Da ist es für beide besser, den Tag der Kündigung zum letzten Arbeitstag zu vergleichen.
geht ein solcher Arbeitnehmer erst einmal in den Krankenstand.
Denn jeder gekündigte Arbeitnehmer, der dann noch Anspruch auf eine Abfindung geltend macht muss dann damit rechnen, durch eine fingierte fristlose Kündigung nicht nur seine Ansprüche zu verlieren, sondern danach auch noch vom Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt zu werden.
Welcher gekündigte Arbeitnehmer geht überhaupt noch bis zum letzten Tag arbeiten?
Das ist doch oft nur noch ein "Spießrutenlaufen" vor den Kollegen, egal warum die Kündigung erfolgte.
Für den Einzelnen ist es aber auch eine Demütigung; vor allem dann, wenn sich der AN jahrelange förmlich den "Hintern" für seine Firma aufgerissen hat und dann noch wegen der "Sozialauswahl" seinen Platz räumen darf, damit ein Kollege oder eine Kollegin nachrücken kann, die zwar weit öfters wegen Abwesenheit glänzte, aber nicht gekündigt werden kann oder darf.
Viele Firmen teilen dem AN erst überhaupt nicht mit, ob sein Vertrag verlängert wird oder nicht und lassen die Leute bis zum letzten Tag schuften. Erst dann bekommen sie gesagt, dass ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert oder umgewandelt wird.
Es hat aber jeder AN das Recht, rechtzeitig zu erfahren, ob er weiter beschäftigt wird oder nicht.
Die meisten AN nehmen aber dieses Recht aus Angst nicht wahr und malochen feste weiter.
Mir wollte man auch erklären, dass 8 Wochen vor Ablauf meiner 2-jährigen Beschäftigung noch keine Entscheidung getroffen werden kann.
Ich habe aber auf eine Auskunft bestanden - Job weg.
Arbeitsverträgen muss ich mich drei(!) Monate vor Ablauf schon bei der Arbeitsagentur melden. Dafür werde ich freigestellt? Das wusste ich gar nicht. Das probiere ich direkt mal aus.
Ja, und in meinem Vertrag steht drin, dass es keiner Kündigung bedarf...
Das bedeutet doch auch, dass ich bei Zeitverträgen jederzeit bezahlt frei nehmen kann wegen Vorstellungsgesprächen?! Hmm.. ich glaube das reize ich direkt mal aus. Wer will das alles überprüfen? Vielleicht kommt dann die Verlängerung des Vertrages etwas früher...
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