Berliner Theater-Streit Hochhuth scheitert mit Klage gegen Peymann

Der Dramatiker hat vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Der Intendant des alten Brecht-Theaters, Claus Peymann, darf das Haus weiter untervermieten.

Im Streit mit dem Berliner Ensemble (BE) ist der Dramatiker Rolf Hochhuth (78) vor Gericht gescheitert. Das Berliner Landgericht wies am Montag die Klage des Dramatikers gegen das BE und seinen Intendanten Claus Peymann (72) zurück.

Per Gerichtsurteil wollte Hochhuth, der über eine Stiftung Eigentümer des Theaters ist, Peymann untersagen lassen, das frühere Brecht-Theater am Schiffbauerdamm künftig zu "theaterfremden Zwecken" zu vermieten. Hochhuths Ansicht nach war dies bereits mehrfach geschehen – beispielsweise bei der Vermietung des Theaters für eine CDU-Veranstaltung oder einen Dieter-Bohlen-Abend.

"Peymann vergibt das Haus entgegen dem Mietvertrag an Institutionen und Menschen, die nichts mit einer theatermäßigen Nutzung der Bühne zu tun haben", meint Hochhuths Anwalt Uwe Lehmann-Brauns dazu. "Zugespitzt: Was dem Schriftsteller und Eigentümer Hochhuth versagt wird, wird Dieter Bohlen gestattet."

Die Gegenseite sah das anders. "Eine Castingshow mit Dieter Bohlen hat auch etwas Theatralisches", hieß es. Man könne sich daher nicht vorstellen, wie eine Unterlassungsverfügung eigentlich genau formuliert sein sollte.

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Hochhuth scheiterte bereits im August vor Gericht

Hochhuth und Peymann waren bereits im Sommer vor Gericht aufeinander geprallt. Damals wollte Hochhuth selbst im Theater sein Stück Sommer 14 über die Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs in eigener Regie aufführen. Beim diesem Streit hatte Hochhuth das Berliner Ensemble sogar "gestürmt", um sich Zutritt für eine Pressekonferenz zu verschaffen. Die von dem Dramatiker gewünschte einstweilige Verfügung gegen Peymann war vom Gericht schließlich aber abgelehnt worden.

Hochhuth ist über die von ihm gegründete Ilse-Holzapfel-Stiftung Eigentümer der Theaterimmobilie am Bertolt-Brecht-Platz, die er an das Land Berlin vermietet hat. Der Regisseur und Intendant Peymann ist praktisch sein Untermieter. In der Sommerpause darf Hochhuth laut Vertrag die Bühne nutzen – in der diesjährigen Sommerpause aber hatten Bauarbeiten die Nutzung durch Hochhuth behindert.

Peymann war – anders als Hochhuth – beim Gerichtstermin am Montag nicht dabei. Hochhuths Anwalt, Uwe Lehmann-Brauns, hatte angekündigt, gegen die Entscheidung in die Berufung gehen zu wollen.
 

 
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