"Ein plötzlicher Todesfall"Rowling erkämpft Teilerfolg gegen Onlineverbreitung ihres Romans

Durch eine Klage hat der Verlag erwirkt, dass die IP-Adresse des Rechners herausgegeben wird, von dem das Buch hochgeladen wurde. Nun sind wieder die Ermittler am Zug.

Autorin Joanne K. Rowling

Autorin Joanne K. Rowling

Der Verlag von Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling wehrt sich gerichtlich gegen die Verbreitung ihres neuen Romans Ein plötzlicher Todesfall im Internet. Eine Sprecherin des Landgerichts München erläuterte, durch ein Zivilverfahren habe der Carlsen-Verlag erwirkt, dass ein in München ansässiger Internetprovider die IP-Adresse des Rechners herausgeben darf, von dem das Buch illegal online veröffentlicht wurde. Auf diese Weise können Ermittler die Identität des Anbieters herausfinden. Dem Täter droht eine Schadensersatzklage.

Rowlings Kriminalgeschichte Ein plötzlicher Todesfall steht laut einer Gerichtsmitteilung nicht nur in den Bestsellerlisten ganz oben, auch bei den illegalen Downloads nimmt das Buch demnach einen Spitzenwert ein.

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Rowling erzählt in ihrem ersten Roman für Erwachsene am Beispiel des fiktiven englischen Dorfes Pagford vom Untergang des Gemeinwesens. Der achte Roman der Erfolgsautorin landete von null auf Platz eins der Spiegel-Bestsellerliste, liegt inzwischen aber auf Platz zwei.

 
Leserkommentare
  1. Das Internet und dessen User sind eben kein Gemeinwesen, sondern häufig einfach nur gemein.

    Eine Leserempfehlung
  2. Wäre der Preis der digitalen Version nicht so unverhältnismäßig hoch, würde fast alle den legalen Weg wählen.
    Aber das müssen die Verläge erst noch lernen, so scheint es mir.

    4 Leserempfehlungen
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    ein Irrtum! Ich lebe vom Schreiben und kann nur sagen, dass auch eBooks für 3,99 Euro geklaut werden. Das scheint ein Volkssport zu sein.

    Geiz ist geil und Klauen ist in.

    darf man also stehlen?

    Ist das ernsthaft ihre Meinung? Machen sie das auch so im Supermarkt?

    ein Irrtum! Ich lebe vom Schreiben und kann nur sagen, dass auch eBooks für 3,99 Euro geklaut werden. Das scheint ein Volkssport zu sein.

    Geiz ist geil und Klauen ist in.

    darf man also stehlen?

    Ist das ernsthaft ihre Meinung? Machen sie das auch so im Supermarkt?

  3. Übrigens ist doch der Umstand, dass das Buch sowohl die hitliste bei Verkauf anführt als auch die beim illegalen download ein Beleg dafür, dass die Verkäufe gar nicht unbedingt stark beeinträchtigt werden. Vielleicht gibt es da (noch?) völlig unterschiedliche ielgruppen?

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    DRM und sonstige Gerätebindungen machen das Ebook um einiges weniger attraktiv. Soetwas muss sich nun mal im Preis niederschlagen.

    Ich bin zuversichtlich. Bei den Mp3s hat es auch ein wenig gedauert, bis man sie zum fairen Preis ohne Kopierschutz kaufen konnte.
    (Wobei bei Musik ja kaum einen Unterschied zwischen Hardversion (CD) und digitale Version gibt. Bei Büchern muss es da schon einen größeren Preisunterschied geben.)

    DRM und sonstige Gerätebindungen machen das Ebook um einiges weniger attraktiv. Soetwas muss sich nun mal im Preis niederschlagen.

    Ich bin zuversichtlich. Bei den Mp3s hat es auch ein wenig gedauert, bis man sie zum fairen Preis ohne Kopierschutz kaufen konnte.
    (Wobei bei Musik ja kaum einen Unterschied zwischen Hardversion (CD) und digitale Version gibt. Bei Büchern muss es da schon einen größeren Preisunterschied geben.)

    • xNCx
    • 26.10.2012 um 14:42 Uhr

    wenn der Uploader ein freies WLAN benutzt hat, oder gar in einem Internetcafé die Straftat begang?
    Dann tritt wohl das fundamentale Problem eines freien Netzzugangs zu Tag?

  4. DRM und sonstige Gerätebindungen machen das Ebook um einiges weniger attraktiv. Soetwas muss sich nun mal im Preis niederschlagen.

    Ich bin zuversichtlich. Bei den Mp3s hat es auch ein wenig gedauert, bis man sie zum fairen Preis ohne Kopierschutz kaufen konnte.
    (Wobei bei Musik ja kaum einen Unterschied zwischen Hardversion (CD) und digitale Version gibt. Bei Büchern muss es da schon einen größeren Preisunterschied geben.)

    Eine Leserempfehlung
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    Der Unterschied zwischen Digital- und Papierversion muss sich im Preis niederschlagen. Immerhin habe ich bei der Papierversion einen physischen Gegenstand, der gelagert und bewegt werden will, der unpraktisch zu nutzen ist, nur an einer Stelle gleichzeitig sein kann, bei dem die Darstellung nicht an die konkreten Umstände angepasst werden kann...

    Stimmt, die Papierversion muss schon *deutlich* billiger sein, bevor ich mir noch mal ein Buch auf Papier zulege.

    Der Unterschied zwischen Digital- und Papierversion muss sich im Preis niederschlagen. Immerhin habe ich bei der Papierversion einen physischen Gegenstand, der gelagert und bewegt werden will, der unpraktisch zu nutzen ist, nur an einer Stelle gleichzeitig sein kann, bei dem die Darstellung nicht an die konkreten Umstände angepasst werden kann...

    Stimmt, die Papierversion muss schon *deutlich* billiger sein, bevor ich mir noch mal ein Buch auf Papier zulege.

  5. Allzuoft werden Urheber und ihr ach so wichtiges Recht auf ihr "geistiges Eigentum" wie Opfer dargestellt. Wie arme, wehrlose Individuuen, die doch der Welt nur kultur bringen wollen und dabei sich selbst für uns hingeben!

    Pah! In Wahrheit stecken dahinter riesige, reiche Bonzenfirmen, die reiche Autoren wie die über erfolgreiche Harry Potter Mutter weiter bereichern wollen.

    Ich finde das bizzar. Das Kopieren von Dingen sollte nicht unter Strafe gestellt werden so lange nicht ein Schaden nachgewiesen wird der dadurch entstanden ist. Auch sollte nicht einzelne Uploader stellvertretend für andere bestraft werden mit horenden, pervresen Summen, mit der Begründung, dass ja der und der Industrie Milliarden verloren gingen. Sicher nicht druch den EINEN Upper!

    2 Leserempfehlungen
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    • dedie
    • 26.10.2012 um 16:42 Uhr

    Haben sie jemals in ihrem Leben was eigenes komplett erstellt(ausser sinnlosen Forenkommentaren)und mußten sicgh von dem was sie erstellt haben ernähren?

    Seltsamerweise kommen Kommentare wie der ihrige fast immer von Menschen die selbst nichts fertig gebracht haben, aber der Meinung sind das die Leistung von anderen selbstverständlich für sie Kostenlos zur Verfügung stehen sollen.

    • dedie
    • 26.10.2012 um 16:42 Uhr

    Haben sie jemals in ihrem Leben was eigenes komplett erstellt(ausser sinnlosen Forenkommentaren)und mußten sicgh von dem was sie erstellt haben ernähren?

    Seltsamerweise kommen Kommentare wie der ihrige fast immer von Menschen die selbst nichts fertig gebracht haben, aber der Meinung sind das die Leistung von anderen selbstverständlich für sie Kostenlos zur Verfügung stehen sollen.

  6. Der Unterschied zwischen Digital- und Papierversion muss sich im Preis niederschlagen. Immerhin habe ich bei der Papierversion einen physischen Gegenstand, der gelagert und bewegt werden will, der unpraktisch zu nutzen ist, nur an einer Stelle gleichzeitig sein kann, bei dem die Darstellung nicht an die konkreten Umstände angepasst werden kann...

    Stimmt, die Papierversion muss schon *deutlich* billiger sein, bevor ich mir noch mal ein Buch auf Papier zulege.

    Antwort auf "Vollkommen richtig."
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    Ein e-book bzw. die entsprechende Datei muss also weder gelagert (gespeichert) noch bewegt (versandt) werden? (Technischer) Aufwand dazu ist nicht erforderlich?
    Sie können ein e-book ganz praktisch und unumständlich ohne Hilfsmittel nutzen? Dürfen es beliebig zur Nutzung an vielen Stellen gleichzeitig vervielfältigen?

    Bei papiernen Büchern ist bewiesen, dass der Eigentümer die (ohne nennenswerten Aufwand) auch nach 50 Jahren noch nutzen kann (um mal in einem Menschenleben zu bleiben).
    Bei e-books steht dieser Beweis aus, Erfahrungen aus der digitalen Welt lassen Zweifel berechtigt erscheinen.
    Das Ganze wird durchs DRM gekrönt, denn der Leserschaft ein bedrucktes Papier wegzunehmen ist schwierig, bei e-books genügt eine Programmzeile, sprich ein Klick.

    Also lassen wir bei den Vor- und Nachteilen die Kirche doch besser im Dorf.

    Ein e-book bzw. die entsprechende Datei muss also weder gelagert (gespeichert) noch bewegt (versandt) werden? (Technischer) Aufwand dazu ist nicht erforderlich?
    Sie können ein e-book ganz praktisch und unumständlich ohne Hilfsmittel nutzen? Dürfen es beliebig zur Nutzung an vielen Stellen gleichzeitig vervielfältigen?

    Bei papiernen Büchern ist bewiesen, dass der Eigentümer die (ohne nennenswerten Aufwand) auch nach 50 Jahren noch nutzen kann (um mal in einem Menschenleben zu bleiben).
    Bei e-books steht dieser Beweis aus, Erfahrungen aus der digitalen Welt lassen Zweifel berechtigt erscheinen.
    Das Ganze wird durchs DRM gekrönt, denn der Leserschaft ein bedrucktes Papier wegzunehmen ist schwierig, bei e-books genügt eine Programmzeile, sprich ein Klick.

    Also lassen wir bei den Vor- und Nachteilen die Kirche doch besser im Dorf.

  7. Bleibt zu hoffen, dass nun kein Laie Schwierigkeiten kriegt, weil irgendwer sein WLAN geknackt hat oder er schlicht kein Passwort gesetzt hat. Furchtbare Rechtslage.

    Unabhängig davon: Schadensersatz? Das Buch führt die Beststellerlisten sicher nicht an, weil es so oft heruntergeladen wurde.

    Im Internet gibts alles. Kostenlos. Welches Gericht will das verhindern? Als wäre das Buch nichtmehr im Internet verfügbar, sobald man einen Uploader verklagt. Erinnert ihr euch noch an Megaupload und kino.to? Das einzige Ergebnis beim User war es, einen Klick mehr zu tätigen um auf die Daten zugreifen zu können. Erfolg!
    Lernt ein vernünftiges System für die Menschen im Internet zu schaffen, nicht die Menschheit in bestehende, offensichtlich im Internet nicht funktionierende Systeme hineinzupressen.

    2 Leserempfehlungen

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dapd, zz
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  • Schlagworte Joanne K. Rowling | Autor | Buch | Carlsen Verlag | Dorf | Download
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