Dokumentation "Auf Teufel komm raus" Mit dem Vergewaltiger unter einem Dach
Als ein entlassener Sexualstraftäter bei seinem Bruder einzieht, eskaliert der Protest in Randerath. Julie Kreuzer und Mareille Klein zeigen ein Dorf im Ausnahmezustand.
ZEIT ONLINE: Ihr Dokumentarfilm Auf Teufel komm raus, der gerade auf dem Max Ophüls Festival läuft, beruht auf einem viel diskutierten Fall. Das Dorf Randerath kam 2009 in die Schlagzeilen, als der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. bei seinem Bruder Helmut einzog. Sie haben mehr als ein Jahr lang mit Karl und Helmut in dessen Haus gefilmt und gleichzeitig versucht, Kontakt mit den aufgebrachten Dorfbewohnern aufzunehmen. Wann wollten Sie das erste Mal alles hinschmeißen?
Mareille Klein: Der Konflikt fing an, als die Demonstranten merkten, dass wir auch im Haus bei Helmut und Karl filmten. Bis auf eine Frau haben sich alle gegen uns gestellt. Irgendwann wurde uns verboten, uns der Demonstration auf weniger als 25 Meter zu nähern. Man hat uns eine Ecke zugeteilt, von der wir uns nicht wegbewegen durften. Nachdem wir eine Woche lang in dieser Ecke gestanden sind, waren wir so fertig, dass wir dachten: Das geht nicht.
ZEIT ONLINE: Wie haben Sie Kontakt zur Familie D. aufgenommen? Einfach geklingelt?
Klein: Wir haben Helmut, dem Bruder von Karl D., einen Brief geschrieben. Als wir ihn einwerfen wollten, stand Helmut gerade vor seinem Haus. Da haben wir ihn direkt gefragt.
ZEIT ONLINE: Wie hat er reagiert?
Julie Kreuzer: Er hat sich gefreut, dass überhaupt mal jemand mit redet. Wir haben ihm gesagt, dass wir uns für beide Seiten interessieren, dass wir mit den Demonstranten sprechen wollten, aber auch mit ihm. Darauf sagte er: 'Das klingt ja schon mal ganz gut.'
ZEIT ONLINE: Hat er Sie sofort in sein Haus gelassen?
Klein: Nein, das geschah nach und nach. Irgendwann haben wir ihm unsere Kamera gegeben, damit er für uns von seinem Balkon aus die Demonstranten vor seinem Haus filmt. Danach hat er uns das erste Mal ins Haus gelassen.
ZEIT ONLINE: Wie schätzen Sie das Verhältnis zwischen den beiden Brüdern Helmut und Karl ein?
Klein: Es ist sehr schwer zu beurteilen. Die beiden hatten lange keinen Kontakt miteinander und haben sich nach Karls Haftentlassung erst wieder neu kennen gelernt. Helmut ist, neben einem weiteren Bruder, der einzige in der Familie, der noch mit Karl spricht. Ich glaube, er hatte einfach das Gefühl, dass er für seinen Bruder da sein muss, weil es kein anderer tat.
ZEIT ONLINE: Als Dokumentarfilmer besteht immer die Gefahr, dass man irgendwann parteiisch wird. Wie war das bei Ihnen, nachdem Sie so viel Zeit mit Helmut und seiner Familie verbracht und die klaustrophobische Stimmung im Haus mitbekommen hatten?
- Max Ophüls Preis
- Das Max-Ophüls-Festival wurde 1980 in Saarbrücken gegründet. Teilnehmen kann jeder deutschsprachige Nachwuchsregisseur bis er seinen dritten abendfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm gedreht hat.
© Ophüls Festival
In diesem Jahr sind 158 Filme aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu sehen. Im Wettbewerb Langfilm konkurrieren 16 Beiträge um den mit 18.000 Euro dotierten Max Ophüls Preis. Die Auszeichnung ist außerdem an eine Verleihförderung in Höhe von weiteren 18.000 Euro gekoppelt.
Neben den Kategorien Langfilm, Mittellanger Film, Dokumentarfilm und Kurzfilm gibt es in diesem Jahr eine neue Reihe israelischer Kurzfilme, die in der Film- und Fernsehabteilung des Sapir College in der Nähe von Sderot entstanden sind.
Kreuzer: Wir sind ja nicht nur im Haus der Familie geblieben und haben die Leute draußen vergessen. In jeder Drehphase haben wir beide Seiten begleitet und versucht, unsere Drehzeiten genau aufzuteilen.
Klein: Im Film bekommen die Demonstranten irgendwann aber tatsächlich nicht mehr so viel Raum. Das liegt daran, dass sich die Gruppe relativ bald aufgespalten hat und der größte Teil nicht mehr von uns filmen lassen wollte. Deren Beweggründe und Motive werden daher im Film nicht so verständlich.
ZEIT ONLINE: Woher kam der Hass der Demonstranten?
Kreuzer: Während der Dreharbeiten hat sich herausgestellt, dass viele der Frauen, die vor Karl D.'s Haus standen, selbst Opfer von Vergewaltigungen waren. Sie waren nicht seine Opfer, sondern sie hatten nie die Gelegenheit oder den Mut, ihren eigenen Vergewaltiger mit der Tat zu konfrontieren. Karl D. war eine ideale Projektionsfläche.
ZEIT ONLINE: Im Laufe der Dreharbeiten sprachen einige dieser Frauen zum ersten Mal über ihre eigene Vergewaltigung. Wie kam es dazu?
Klein: Während der Demos kamen in diesen Frauen viele Gefühle wieder hoch. Eine von ihnen sagte zum Beispiel unvermutet: "Mit der Zeit lässt der Schmerz nach." Daraufhin antwortete eine andere ältere Frau: "Wirklich? Ich finde, mit der Zeit wird es schlimmer." Dann kamen ihr die Tränen, sie hat schnell ihren Hund und ihr Fahrrad genommen und ist weggefahren. Sie war so erschrocken über sich selbst und überrascht davon, dass sie zum ersten Mal ausgesprochen hat, dass ihr auch so etwas passiert ist. Nicht mal ihr Mann wusste davon.
ZEIT ONLINE: Für Helmut D. tut sich mit dem Einzug von Karl ein fast schon archaischer Konflikt auf: auf der einen Seite will er seinen Bruder, den verurteilten Vergewaltiger, nicht im Stich lassen. Auf der anderen Seite droht ihm das Jugendamt damit, seinen eigenen kleinen Sohn wegen der psychischen Belastung aus der Familie zu nehmen.
Klein: Helmut war überhaupt nicht darauf vorbereitet war, was passieren würde. Die Demonstrationen sind so richtig über die Familie hereingebrochen. Aber Helmut ist ein Typ, der unter Druck richtig trotzig wird. Das finde ich gut. Es wäre schrecklich gewesen, wenn er seinen Bruder aufgrund der Drohungen fremder Leute rausgeschmissen hätte. Es gab für Karl auch keine andere Lösung. Helmut hat die beste gefunden, indem er seinen Bruder bei sich aufgenommen hat.
- Datum 18.01.2011 - 06:43 Uhr
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Helmut D. und seiner Familie gehört meine Hochachtung. Ihr couragiertes Handeln gegen den Volkszorn beweist in besonderer Weise, daß Menschlichkeit keine Frage der Abstammung ist, sondern der persönlichen Integrität.
Besonders schlimm und verachtenswert empfinde ich den Versuch der staatlichen Behörden (Jugendamt), Helmut D. den Sohn zu entziehen.
Eine Frage stellt sich mir:
Hatte sich Karl D. schon mal für das couragierte Verhalten bei der Familie des Helmut D. bedankt?
Ich muß mir einfach mal die Dokumentation anschauen.
Wer anderen so etwas antut hat in meinen Augen das Recht auf ein friedliches oder gar schönes Leben verwirkt.
Ich hoffe die "Demonstranten" bleiben bei ihrem Werk. Dieser Mensch ist einfach nur abartig.
Der Karl D. hat seine Strafe bekommen, und abgeleistet. Meines Wissens insgesamt 20 Jahre Haft.
Wollen wir einen Rechtsstaat, oder das ´gesunde Volksempfinden´?
Entartet? Unwert?
65 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes würde ich gerne keine Menschen mehr mit solchen Worten Bedacht wissen.
Diese ganze Geheimhaltung in der deutschen Justiz macht es unmöglich, sich ein Bild zu bilden. Gerichtsverhandlungen und Urteile sollten in einer Demokratie öffentlich sein; nur totalitäre Staaten betreiben solche Geheimniskrämerei.
Der Karl D. hat seine Strafe bekommen, und abgeleistet. Meines Wissens insgesamt 20 Jahre Haft.
Wollen wir einen Rechtsstaat, oder das ´gesunde Volksempfinden´?
Entartet? Unwert?
65 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes würde ich gerne keine Menschen mehr mit solchen Worten Bedacht wissen.
Diese ganze Geheimhaltung in der deutschen Justiz macht es unmöglich, sich ein Bild zu bilden. Gerichtsverhandlungen und Urteile sollten in einer Demokratie öffentlich sein; nur totalitäre Staaten betreiben solche Geheimniskrämerei.
Der Karl D. hat seine Strafe bekommen, und abgeleistet. Meines Wissens insgesamt 20 Jahre Haft.
Wollen wir einen Rechtsstaat, oder das ´gesunde Volksempfinden´?
natürlich wollen wir den Rechtsstaat, für uns, seine Opfer und ihn. Aber falls der Vergewaltiger - dem eine nicht geringe Rückfallwahrscheinlichkeit attestiert wird - rückfällig wird, darf das nächste Opfer die dann offensichtliche Fehlleistung des Rechtsstaats anklagen oder nicht?
Hier geht es nicht allen um Rache, sondern vielen um einen verantwortlichen Umgang mit einem grundlegend psychisch kranken Mann.
natürlich wollen wir den Rechtsstaat, für uns, seine Opfer und ihn. Aber falls der Vergewaltiger - dem eine nicht geringe Rückfallwahrscheinlichkeit attestiert wird - rückfällig wird, darf das nächste Opfer die dann offensichtliche Fehlleistung des Rechtsstaats anklagen oder nicht?
Hier geht es nicht allen um Rache, sondern vielen um einen verantwortlichen Umgang mit einem grundlegend psychisch kranken Mann.
Mir ist der Fall nicht vertraut, daher die Frage.
der typ ist nicht gezwungen worden, über ein frau herzufallen.
und das sind eben die konsequenzen nach einer solchen tat.
damit muß er jetzt eben leben, so wie die dame mit den folgen der vergewaltigung (von der er ja behauptet, es sei für sie ja garnicht so schlimm gewesen etc.).
Ist das die Strafe für ein Leben voller Leid? 20 Jahre Haft für das ewig anhaltende Gefühl geschändet worden zu sein? Ist 20 Jahre eingesperrt zu sein eine ausreichende Strafe dafür das man das Leben einer anderen, völlig willkürlich ausgewählten Person, bis an dessen Lebensende negativ gezeichnet hat?
Soll das ausreichend sein um andere davor abzuschrecken solche Taten zu begehen?
Wenn das auch nur einen anderen Täter von seiner Tat abhalten sollte, allein dann wäre Haft bis ans tatsächliche Lebensende für jeden Täter gerechtfertigt.
Die Gnade die sie gegenüber dem Täter fordern - der eine Wahl hatte! - wo genau finden in ihren Augen die Opfer diese Gnade?
"....Wenn das auch nur einen anderen Täter von seiner Tat abhalten sollte, allein dann wäre Haft bis ans tatsächliche Lebensende für jeden Täter gerechtfertigt......."
-----------------------------------------------------
Hält es aber nicht.
Kein derartiger Täter orientiert sich an dem Strafmaß.
Das Leid der Opfer mindern Sie auch nicht mit einer noch so hohen Strafe.
Wo bleibt bei einer wirklich lebenslangen Haft die Motivation zur Besserung? Lebenslange Haft heißt, keine Chance mehr es besser zu machen. Wozu dann überhaupt bemühen? Aritkel 1 des Grundgesetzes sagt aber: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und Mensch bleibt er.
Die Höhe der Strafe ist sicher diskutierbar.
Was aber völlig unhaltbar und eines Rechtsstaats unwürdig ist, dass sich die Strafe eigenmächtig vom "Pöbel auf der Strasse" verlängert wird.
Stellen Sie sich vor, Ihren Nachbarn erscheint 25€ für Falschparken zuwenig und sie demolieren Ihren Wagen.
Selbstjustiz ist abzulehnen, egal gegen wen.
"....Wenn das auch nur einen anderen Täter von seiner Tat abhalten sollte, allein dann wäre Haft bis ans tatsächliche Lebensende für jeden Täter gerechtfertigt......."
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Hält es aber nicht.
Kein derartiger Täter orientiert sich an dem Strafmaß.
Das Leid der Opfer mindern Sie auch nicht mit einer noch so hohen Strafe.
Wo bleibt bei einer wirklich lebenslangen Haft die Motivation zur Besserung? Lebenslange Haft heißt, keine Chance mehr es besser zu machen. Wozu dann überhaupt bemühen? Aritkel 1 des Grundgesetzes sagt aber: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und Mensch bleibt er.
Die Höhe der Strafe ist sicher diskutierbar.
Was aber völlig unhaltbar und eines Rechtsstaats unwürdig ist, dass sich die Strafe eigenmächtig vom "Pöbel auf der Strasse" verlängert wird.
Stellen Sie sich vor, Ihren Nachbarn erscheint 25€ für Falschparken zuwenig und sie demolieren Ihren Wagen.
Selbstjustiz ist abzulehnen, egal gegen wen.
Bei solchen Verbrechen sehe ich keine Möglichkeit, dass die Strafe enden dürfte, solange der Täter nicht wirklich bereut. Ohne Reue besteht für mein Empfinden eine zu hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Offensichtlich ist die Polizei ähnlicher Meinung, da sie ihn rund um die Uhr überwachen (wollen). Dass dies nur leidlich funktioniert, hat die Vergangenheit gezeigt.
Auch wenn der europäische Gerichtshof es anders sieht, sehe ich keinerlei Recht für Sexualstraftätern sie jemals wieder in die Gesellschaft aufzunehmen bzw sie wieder auf Menschen "loszulassen".
Der Europäische Gerichtshof hat die Sicherungsverwahrung nicht abgeschafft oder untersagt - er schreibt lediglich vor, dass sie bereits im Urteilsspruch vorgesehen sein muss und nicht als mehr oder weniger willkürliche Haftverlängerung nach Verbüßung der eigentlichen Haft festgesetzt werden darf.
Der Europäische Gerichtshof hat die Sicherungsverwahrung nicht abgeschafft oder untersagt - er schreibt lediglich vor, dass sie bereits im Urteilsspruch vorgesehen sein muss und nicht als mehr oder weniger willkürliche Haftverlängerung nach Verbüßung der eigentlichen Haft festgesetzt werden darf.
Irgendwie habe ich den Eindruck, sie unterschätzen was 20 Jahre in Haft bedeuten. In ihrem Hass auf den Täter klammern sie einfach aus, dass das Strafmaß durchaus beachtlich ist.
Meiner Meinung nach eignet sich das Thema trefflich für eine Dokumentation. Zwar kann eine Doku natürlich nie alles vor die Linse bekommen, aber sie vermag es - wenn sie denn gut ist - einem einen Eindruck von den Emotionen und Handlungen ALLER Beteiligten zu verschaffen.
Traurig, dass der Mann seine Schuld nicht eingesteht, die Hetzjagd gegen ihn halte ich allerdings für extrem falsch. Nicht so sehr aus Rücksichtnahme vor dem Täter, sondern vor seiner Familie. Ich finde es traurig, dass diese Demonstranten keine Rücksicht auf diese nehmen.
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