Dokumentation "Auf Teufel komm raus" Mit dem Vergewaltiger unter einem DachSeite 2/2

ZEIT ONLINE: Die erstaunlichste Wendung in Ihrem Film ist, dass eine kleine Gruppe von Frauen, darunter auch Vergewaltigungsopfer, beschließt, sich mit Helmut – und schließlich sogar mit Karl D. an einen Tisch zu setzen. Haben Sie sie dabei beeinflusst?

Kreuzer: Das Bedürfnis, den Dialog aufzunehmen, hatten die Frauen unabhängig von uns. Aber ich glaube, es ist ihnen leichter gefallen, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen, weil sie gesehen haben, dass auch wir in dem Haus ein- und ausgingen.

Mareille Klein und Julie Kreuzer

Mareille Klein, Jahrgang 1979, und Julie Kreuzer, Jahrgang 1981, studieren Dokumentarfilm an der Münchner Filmhochschule HFF. Ihr Film Auf Teufel komm raus ist eine Koproduktion zwischen dem WDR, BR und Kokon Film. Die Dokumentation lief auf den Hofer Filmtagen und ist jetzt auf dem Ophüls Festival zu sehen.

ZEIT ONLINE: Es gibt eine Szene im Film, die sehr zwiespältige Gefühle hervorruft. Als die Frauen mit Karl D. am Tisch sitzen und ihn auf seine erste Vergewaltigung – die einzige Tat, die er zugegeben hat – ansprechen. Er versucht, die Tat zu relativieren, indem er sagt, sein Opfer habe immerhin keinen Psychologen gebraucht.

Kreuzer: Eine der Frauen konfrontiert ihn hier direkt mit der Tat, die er gestanden hat. Sie sagt zu ihm: "Sie sind sich schon im Klaren darüber, dass sie von der Frau einen Teil ihres Lebens und ihrer Seele zerstört haben?" Das ist vermutlich die Frage, die ihm jeder Zuschauer gerne stellen würde. Doch die Antwort, die Karl D. gibt, ist nicht zufriedenstellend, eher verstörend. Man erhofft sich ein klares Bekenntnis zur eigenen Schuld und bestenfalls ein Eingeständnis von Reuegefühlen. Doch die bleiben aus. Stattdessen erklärt Karl D., er habe mit dem Opfer nach seiner Haft ein Gespräch geführt, und das habe diesem mehr geholfen als alles andere. Diese Aussage erzählt wahrscheinlich nichts über den tatsächlichen Umgang des Opfers mit der Vergewaltigung – aber sie erzählt etwas über Karl D.'s Umgang mit der eigenen Tat und dem Leid, das er dieser Frau zugefügt hat. 

ZEIT ONLINE: Wie ist die Situation jetzt in Randerath?

Klein: Nach mehr als einem Jahr sind die Demonstrationen vor Helmut D.’s Haus verboten worden. Dennoch steht jeden Abend eine kleine Gruppe davor. Das ist dann nicht mehr als Demonstration deklariert, sondern als "zufälliges Treffen auf der Straße". Die Familie hat inzwischen sowohl die Toreinfahrt als auch den Balkon abgeschirmt. Das Haus sieht mittlerweile aus wie eine Festung. Helmut hat versucht, die Leute wegen Stalkings anzuzeigen, aber das wurde abgelehnt.

ZEIT ONLINE: Versucht die Familie, dort wegzukommen?

Klein: Die Familie würde natürlich gerne umziehen, findet aber keinen Käufer für das Haus. Vor allem, sagten sie uns, sei es unmöglich, eine Bleibe für Karl D. zu finden. In Einrichtungen für ehemalige Straftäter wird er nicht aufgenommen, weil er 24 Stunden von der Polizei überwacht wird. Und potenzielle Vermieter melden sich nie wieder, wenn sie erfahren, um wen es sich handelt.

ZEIT ONLINE: Haben Sie während des Drehs selbst einmal Angst bekommen in Randerath?

Klein: Ja. Als wir gerade Gänse am Wegrand filmten, kam auf einmal ein Auto auf uns zugerast. Im letzten Moment hat es gebremst. Seitdem war mir auch immer mulmig, wenn ich auf den engen Gehwegen entlang der viel befahrenen Hauptstraße gegangen bin. 

Die Fragen stellte Carolin Ströbele

 
Leser-Kommentare
  1. Helmut D. und seiner Familie gehört meine Hochachtung. Ihr couragiertes Handeln gegen den Volkszorn beweist in besonderer Weise, daß Menschlichkeit keine Frage der Abstammung ist, sondern der persönlichen Integrität.

    Besonders schlimm und verachtenswert empfinde ich den Versuch der staatlichen Behörden (Jugendamt), Helmut D. den Sohn zu entziehen.

    Eine Frage stellt sich mir:
    Hatte sich Karl D. schon mal für das couragierte Verhalten bei der Familie des Helmut D. bedankt?

    Ich muß mir einfach mal die Dokumentation anschauen.

  2. 2. Strafe

    Wer anderen so etwas antut hat in meinen Augen das Recht auf ein friedliches oder gar schönes Leben verwirkt.
    Ich hoffe die "Demonstranten" bleiben bei ihrem Werk. Dieser Mensch ist einfach nur abartig.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Der Karl D. hat seine Strafe bekommen, und abgeleistet. Meines Wissens insgesamt 20 Jahre Haft.

    Wollen wir einen Rechtsstaat, oder das ´gesunde Volksempfinden´?

    Entartet? Unwert?

    65 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes würde ich gerne keine Menschen mehr mit solchen Worten Bedacht wissen.

    • jw915
    • 19.01.2011 um 3:19 Uhr

    Diese ganze Geheimhaltung in der deutschen Justiz macht es unmöglich, sich ein Bild zu bilden. Gerichtsverhandlungen und Urteile sollten in einer Demokratie öffentlich sein; nur totalitäre Staaten betreiben solche Geheimniskrämerei.

    Der Karl D. hat seine Strafe bekommen, und abgeleistet. Meines Wissens insgesamt 20 Jahre Haft.

    Wollen wir einen Rechtsstaat, oder das ´gesunde Volksempfinden´?

    Entartet? Unwert?

    65 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes würde ich gerne keine Menschen mehr mit solchen Worten Bedacht wissen.

    • jw915
    • 19.01.2011 um 3:19 Uhr

    Diese ganze Geheimhaltung in der deutschen Justiz macht es unmöglich, sich ein Bild zu bilden. Gerichtsverhandlungen und Urteile sollten in einer Demokratie öffentlich sein; nur totalitäre Staaten betreiben solche Geheimniskrämerei.

  3. Der Karl D. hat seine Strafe bekommen, und abgeleistet. Meines Wissens insgesamt 20 Jahre Haft.

    Wollen wir einen Rechtsstaat, oder das ´gesunde Volksempfinden´?

    12 Leser-Empfehlungen
    Antwort auf "Strafe"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    natürlich wollen wir den Rechtsstaat, für uns, seine Opfer und ihn. Aber falls der Vergewaltiger - dem eine nicht geringe Rückfallwahrscheinlichkeit attestiert wird - rückfällig wird, darf das nächste Opfer die dann offensichtliche Fehlleistung des Rechtsstaats anklagen oder nicht?
    Hier geht es nicht allen um Rache, sondern vielen um einen verantwortlichen Umgang mit einem grundlegend psychisch kranken Mann.

    natürlich wollen wir den Rechtsstaat, für uns, seine Opfer und ihn. Aber falls der Vergewaltiger - dem eine nicht geringe Rückfallwahrscheinlichkeit attestiert wird - rückfällig wird, darf das nächste Opfer die dann offensichtliche Fehlleistung des Rechtsstaats anklagen oder nicht?
    Hier geht es nicht allen um Rache, sondern vielen um einen verantwortlichen Umgang mit einem grundlegend psychisch kranken Mann.

  4. Mir ist der Fall nicht vertraut, daher die Frage.

  5. der typ ist nicht gezwungen worden, über ein frau herzufallen.

    und das sind eben die konsequenzen nach einer solchen tat.

    damit muß er jetzt eben leben, so wie die dame mit den folgen der vergewaltigung (von der er ja behauptet, es sei für sie ja garnicht so schlimm gewesen etc.).

  6. Ist das die Strafe für ein Leben voller Leid? 20 Jahre Haft für das ewig anhaltende Gefühl geschändet worden zu sein? Ist 20 Jahre eingesperrt zu sein eine ausreichende Strafe dafür das man das Leben einer anderen, völlig willkürlich ausgewählten Person, bis an dessen Lebensende negativ gezeichnet hat?
    Soll das ausreichend sein um andere davor abzuschrecken solche Taten zu begehen?
    Wenn das auch nur einen anderen Täter von seiner Tat abhalten sollte, allein dann wäre Haft bis ans tatsächliche Lebensende für jeden Täter gerechtfertigt.
    Die Gnade die sie gegenüber dem Täter fordern - der eine Wahl hatte! - wo genau finden in ihren Augen die Opfer diese Gnade?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "....Wenn das auch nur einen anderen Täter von seiner Tat abhalten sollte, allein dann wäre Haft bis ans tatsächliche Lebensende für jeden Täter gerechtfertigt......."
    -----------------------------------------------------

    Hält es aber nicht.
    Kein derartiger Täter orientiert sich an dem Strafmaß.

    Das Leid der Opfer mindern Sie auch nicht mit einer noch so hohen Strafe.

    Wo bleibt bei einer wirklich lebenslangen Haft die Motivation zur Besserung? Lebenslange Haft heißt, keine Chance mehr es besser zu machen. Wozu dann überhaupt bemühen? Aritkel 1 des Grundgesetzes sagt aber: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und Mensch bleibt er.

    Die Höhe der Strafe ist sicher diskutierbar.
    Was aber völlig unhaltbar und eines Rechtsstaats unwürdig ist, dass sich die Strafe eigenmächtig vom "Pöbel auf der Strasse" verlängert wird.

    Stellen Sie sich vor, Ihren Nachbarn erscheint 25€ für Falschparken zuwenig und sie demolieren Ihren Wagen.

    Selbstjustiz ist abzulehnen, egal gegen wen.

    "....Wenn das auch nur einen anderen Täter von seiner Tat abhalten sollte, allein dann wäre Haft bis ans tatsächliche Lebensende für jeden Täter gerechtfertigt......."
    -----------------------------------------------------

    Hält es aber nicht.
    Kein derartiger Täter orientiert sich an dem Strafmaß.

    Das Leid der Opfer mindern Sie auch nicht mit einer noch so hohen Strafe.

    Wo bleibt bei einer wirklich lebenslangen Haft die Motivation zur Besserung? Lebenslange Haft heißt, keine Chance mehr es besser zu machen. Wozu dann überhaupt bemühen? Aritkel 1 des Grundgesetzes sagt aber: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und Mensch bleibt er.

    Die Höhe der Strafe ist sicher diskutierbar.
    Was aber völlig unhaltbar und eines Rechtsstaats unwürdig ist, dass sich die Strafe eigenmächtig vom "Pöbel auf der Strasse" verlängert wird.

    Stellen Sie sich vor, Ihren Nachbarn erscheint 25€ für Falschparken zuwenig und sie demolieren Ihren Wagen.

    Selbstjustiz ist abzulehnen, egal gegen wen.

  7. Bei solchen Verbrechen sehe ich keine Möglichkeit, dass die Strafe enden dürfte, solange der Täter nicht wirklich bereut. Ohne Reue besteht für mein Empfinden eine zu hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Offensichtlich ist die Polizei ähnlicher Meinung, da sie ihn rund um die Uhr überwachen (wollen). Dass dies nur leidlich funktioniert, hat die Vergangenheit gezeigt.
    Auch wenn der europäische Gerichtshof es anders sieht, sehe ich keinerlei Recht für Sexualstraftätern sie jemals wieder in die Gesellschaft aufzunehmen bzw sie wieder auf Menschen "loszulassen".

    Eine Leser-Empfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Der Europäische Gerichtshof hat die Sicherungsverwahrung nicht abgeschafft oder untersagt - er schreibt lediglich vor, dass sie bereits im Urteilsspruch vorgesehen sein muss und nicht als mehr oder weniger willkürliche Haftverlängerung nach Verbüßung der eigentlichen Haft festgesetzt werden darf.

    Der Europäische Gerichtshof hat die Sicherungsverwahrung nicht abgeschafft oder untersagt - er schreibt lediglich vor, dass sie bereits im Urteilsspruch vorgesehen sein muss und nicht als mehr oder weniger willkürliche Haftverlängerung nach Verbüßung der eigentlichen Haft festgesetzt werden darf.

  8. Irgendwie habe ich den Eindruck, sie unterschätzen was 20 Jahre in Haft bedeuten. In ihrem Hass auf den Täter klammern sie einfach aus, dass das Strafmaß durchaus beachtlich ist.

    Meiner Meinung nach eignet sich das Thema trefflich für eine Dokumentation. Zwar kann eine Doku natürlich nie alles vor die Linse bekommen, aber sie vermag es - wenn sie denn gut ist - einem einen Eindruck von den Emotionen und Handlungen ALLER Beteiligten zu verschaffen.

    Traurig, dass der Mann seine Schuld nicht eingesteht, die Hetzjagd gegen ihn halte ich allerdings für extrem falsch. Nicht so sehr aus Rücksichtnahme vor dem Täter, sondern vor seiner Familie. Ich finde es traurig, dass diese Demonstranten keine Rücksicht auf diese nehmen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service