Urheberrecht im FilmTausche Gage gegen Rechte

Bis ein Film vollendet ist, wirken viele Menschen mit – einige von ihnen schöpferisch. Was genau das bedeutet und wer dafür Geld bekommt, soll das Urheberrecht regeln.

Filmarbeit ist Teamarbeit. Viele Menschen tragen mit ihren Talenten und Ideen zum Gelingen des Werkes bei. Nur für einige Beteiligte wie den Regisseur oder den Drehbuchautor gilt – sobald erst die Idee und dann der Film Form annimmt – das Urheberrecht, mit dem ihnen per Gesetz eine angemessene Bezahlung für ihr Werk zugestanden wird. Diese durchzusetzen kann trotzdem schwierig sein.

Das Recht des Urhebers kann in Deutschland nur beanspruchen, wer eine persönlich geistige, schöpferische Leistung erbringt. Aber wo verläuft die Grenze von Kreativität zur Schöpfungskraft? Schon bei der Idee für ein Drehbuch wird diese Frage relevant. Grundsätzlich gilt, dass Einfälle für Filmstoffe keinen rechtlichen Schutz genießen. Der wirkt erst, wenn die Idee konkret ausformuliert ist, also zum Werk wurde. Doch wann eine Ausarbeitung die sogenannte schöpferische Höhe erreicht hat, ist umstritten. Eine offizielle Registrierungsstelle für geschützte Werke gibt es nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann das Skript bei einem Notar hinterlegen oder auf der Seite www.filmidee.de registrieren. Einen hundertprozentigen Schutz vor Plagiaten bietet dies aber auch nicht. Erfindet ein Autor seine Geschichte zum Beispiel in Anlehnung an einen Roman, muss er die Rechte des Romanciers berücksichtigen. Eine freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist dann möglich, wenn das Original lediglich einen Denkanstoß liefert. Dass diese Auslegung im Einzelfall immer wieder zu Streit und gerichtlichen Auseinandersetzungen führt, liegt nahe.

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Ohne Zweifel unter urheberrechtlichem Schutz steht der Autor eines ausgearbeiteten Drehbuchs, weil er darin detaillierte Angaben zur filmischen Umsetzung der Geschichte gibt: Regie- und Kameraanweisungen, Konzepte zur Schauspielerführung und Hinweise zu Kostüm- und Szenengestaltung. Dies gilt auch für den Regisseur. Denn er inszeniert sämtliche Szenen, nimmt Einfluss auf die Spielweise der Schauspieler und prägt so schöpferisch das Filmwerk.

Künstler und Urheberrecht

Die Debatte über die Reform des Urheberrechts beschäftigt Politiker, Kulturschaffende und Nutzer. Ihr Ausgang wird Auswirkungen auf die Kultur und das freie Internet haben. In unserer Serie Künstler und Urheberrecht gehen wir gemeinsam mit Gastautoren der Frage nach, wie die Wertschöpfungsketten im Kulturbetrieb funktionieren, wie sie sich durch die digitale Revolution verändert haben und wie eine Reform des Urheberrechts aussehen könnte. Wir freuen uns auf Ihre Gastbeiträge unter zeit.de/leserartikel

Alle Beiträge der Serie

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Filesharing: "Urheberrecht darf im Alltag keine Rolle spielen"

Streaming-Portale: Billiger als kaufen, besser als klauen

Mark Splinter: Des Künstlers Waffe gegen Ausbeutung

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Wer hat die Rechte an Filmen?

Miguel E. Riveros Silva: Youtube ist nicht das Internet

Wolfgang Tischer: Lassen Sie mich durch, ich bin Urheber!

Gerd Billen: Die digitale Revolution verlangt neue Antworten

Urheberrechtsstreit: Verheddert in Frank Zappas Bart

Kultur des Tauschens: Das Geld findet dich immer

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Streaming, Sampling, Urheberrecht: Musiker zur Debatte

Musikstreaming: "Da fühlst Du Dich nicht ganz wie ein Arschloch"

Urheberrecht: Wann ist geistiges Eigentum gerecht?

DJ Richie Hawtin: "Kreativität muss so schnell sein dürfen, wie sie will"

Bei anderen Teammitgliedern entscheidet deren wahrnehmbare Arbeit über den urheberrechtlichen Status. Filmarchitekten, Kostümbildner und Szenenbildner gelten als Miturheber, wenn ihre Tätigkeit eine eigene schöpferische Leistung darstellt. Selbst ein handwerklich sehr begabter Kostümbildner mit guten Ideen gilt also nicht als Urheber, solange er lediglich die Ideen der Regie und des Drehbuchs umsetzt. Kameraleute haben dann kein Urheberrecht, wenn sie lediglich dem Konzept des Regisseurs folgen. Doch wenn ihre Bilder die Gestalt des Films prägen, sind sie Miturheber. Ebenso kompliziert ist die Frage bei den Tonmeistern und Cuttern, denen ein Urheberrecht zusteht, wenn die Regieanweisungen eher allgemein sind und die Spezialisten für eine besondere Schnitt- und Klangprägung des Films sorgen.

Leserkommentare
  1. Wieso sind die Chancen von den Schauspielern, die Millionengagen erhalten, bezahlt zu werden, geringer?

    Der Artikel, neben all seinen Fehlern und Unzulänglichkeiten, weißt doch richtigerweise darauf hin, dass die Urheberrechte etwas ungenau verteilt sind, und die Entlohnung der Mitwirkenden einer gewissen Willkür unterliegen.

    Rechtskonstrukte sollten immer auch auf einen Ausgleich abzielen und gerade vermeiden, dass die Mächtigen im System sich auch noch den ganzen übrigen Rest unter den Nagel reißen.

    Ach ja, Müllmänner mögen in den Augen jener Leser, die Ihren Beitrag empfehlen, minderwertig sein, Millionäre, wie Ihre Argumentation es nahelegen, werden sie mit ihrer Arbeit jedenfalls nicht.

    Antwort auf "müllmann vs ..."
  2. Der Knackpunkt ist, dass gerade jene Teile der Mannschaft, die nicht in der ersten Reihe stehen, keinen Star-Status haben, zuerst beim Vertragsabschluss erpresst werden, weil es keine Gesetze gibt, die das verhindern, dann haben sie in Deutschland keine Gewerkschaft, weil ihnen der politische Instinkt fehlt, und bekommen eventuell auch hinterher nichts von Rechteverwertungsgesellschaften.

    Die Freiheiten der Marktwirtschaft, die Freiheiten der Verträge die Freiheit der Produzenten sind heilig. Die Freiheiten des Internets, die Freiheiten der Bürger, die Interessen der Künstler sind hinderlich.

    Merken Sie was? Die Lobbyisten haben auch in Ihrem Kopf ihre Agenda eingraviert.

    Eine Gesellschaft, die so funktioniert, wie Sie das möchten, die Gesetze einzig an den Interessen der Reichen und Mächtigen ausrichtet, kann meinetwegen zum Teufel gehn.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Gerechtigkeitsaspekte"
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    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:06 Uhr

    Ich bin selber Lobbyist, auf der Seite der Künstler, aber ich bin nicht so radikal, dass ich die Seite der Filmproduzenten nicht auch sehen würde. Im Hinblick auf Tantiemen- bzw. Residuals-Modelle müsste man schon die kreativen Kräfte beim Film von den Weisungsbefugten trennen. Ein Focus-Puller oder ein Ton-Angler am Set oder ein Sound-Editor in der Post macht seinen Job und bekommt dafür seine Gage. Der Kameramann z.B. aber, der im Englischen bezeichnenderweise "director of photography" heißt, ist eine schöpferische Kraft und gestaltet den Film zu großen Teilen mit. Einige andere sind ebenfalls den kreativen Kräften zuzurechnen: Produzent, Autor, Regisseur, Schauspieler, Komponist, Kameramann. Darauf kann sich sicherlich jeder einigen. Bei anderen wird es dann grenzwertig, z.B. beim Art Director, beim Editor oder Sound-Designer (der nicht mit dem Tonmischer zu verwechseln ist), im CGI-Bereich der Character-Animator usw. Bei fantastischen Filmen sind auch Makeup und Special Makeup-FX nicht gerade unwichtig. Es zeigt uns, dass wir Regeln und Richtlinien brauchen, nach denen die Künstler im Team klar sind, und natürlich angepasste Vertragswerke, überall in der Branche durchgesetzt. Aber am Anfang der potenziell langen Warteschlange an den Futtertrögen stehen naturgemäß die Geldgeber & der Produzent. Recoupen muss sein. Gewinne erzielen muss auch sein. Ansonsten werden nämlich viel weniger Filme gemacht, und gerade jene aus der 2. Reihe dürfen dann ALG2 beantragen.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:20 Uhr

    Übersehen wird auch gerne, dass die Produzenten gar nicht so häufig die Buhmänner sind. (Im Fernsehen schon eher, häufiger.) Aber ich habe schon mehrere Produktionen begleitet, und die Produzenten (jedenfalls die auf dem freien Markt) sind eigentlich die Freunde der Künstler, und sie kämpfen auch darum, am Ende wenigstens bei Null rauszukommen. Angenommen es gäbe ein umfangreiches Tantiemen-Modell für die kreativen Kräfte beim Film, dann würde das (wie im Musik-Bereich) über die Verwertung und Vervielfältigung laufen. Wenn also ein Film im Kino oder TV läuft oder eine DVD/BluRay gepresst wird, werden urheberverwertungsrechtliche Abgaben fällig, die an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften gehen und von denen dann nach Schlüssel an die künstlerisch am Film Beteiligten verteilt werden. Von einer solchen Abgabe wäre aber der Produzent eh so gut wie nie betroffen, sondern die Verwerter: Kino-Verleiher, DVD-Firmen, TV-Sender usw., denn die senden das Ding, führen es vor, vervielfältigen es. Und dann regelt's der Markt, was nichts anderes bedeutet, als dass die Preise für DVDs, Kino-Tickets, TV-Gebühren usw. steigen. Mal schauen, was die Kunden dazu sagen. Aber Gagen-Nachzahlungen vom Produzenten an die Filmemacher? Wird's niemals geben, und ist auch totaler Unsinn.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:06 Uhr

    Ich bin selber Lobbyist, auf der Seite der Künstler, aber ich bin nicht so radikal, dass ich die Seite der Filmproduzenten nicht auch sehen würde. Im Hinblick auf Tantiemen- bzw. Residuals-Modelle müsste man schon die kreativen Kräfte beim Film von den Weisungsbefugten trennen. Ein Focus-Puller oder ein Ton-Angler am Set oder ein Sound-Editor in der Post macht seinen Job und bekommt dafür seine Gage. Der Kameramann z.B. aber, der im Englischen bezeichnenderweise "director of photography" heißt, ist eine schöpferische Kraft und gestaltet den Film zu großen Teilen mit. Einige andere sind ebenfalls den kreativen Kräften zuzurechnen: Produzent, Autor, Regisseur, Schauspieler, Komponist, Kameramann. Darauf kann sich sicherlich jeder einigen. Bei anderen wird es dann grenzwertig, z.B. beim Art Director, beim Editor oder Sound-Designer (der nicht mit dem Tonmischer zu verwechseln ist), im CGI-Bereich der Character-Animator usw. Bei fantastischen Filmen sind auch Makeup und Special Makeup-FX nicht gerade unwichtig. Es zeigt uns, dass wir Regeln und Richtlinien brauchen, nach denen die Künstler im Team klar sind, und natürlich angepasste Vertragswerke, überall in der Branche durchgesetzt. Aber am Anfang der potenziell langen Warteschlange an den Futtertrögen stehen naturgemäß die Geldgeber & der Produzent. Recoupen muss sein. Gewinne erzielen muss auch sein. Ansonsten werden nämlich viel weniger Filme gemacht, und gerade jene aus der 2. Reihe dürfen dann ALG2 beantragen.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:20 Uhr

    Übersehen wird auch gerne, dass die Produzenten gar nicht so häufig die Buhmänner sind. (Im Fernsehen schon eher, häufiger.) Aber ich habe schon mehrere Produktionen begleitet, und die Produzenten (jedenfalls die auf dem freien Markt) sind eigentlich die Freunde der Künstler, und sie kämpfen auch darum, am Ende wenigstens bei Null rauszukommen. Angenommen es gäbe ein umfangreiches Tantiemen-Modell für die kreativen Kräfte beim Film, dann würde das (wie im Musik-Bereich) über die Verwertung und Vervielfältigung laufen. Wenn also ein Film im Kino oder TV läuft oder eine DVD/BluRay gepresst wird, werden urheberverwertungsrechtliche Abgaben fällig, die an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften gehen und von denen dann nach Schlüssel an die künstlerisch am Film Beteiligten verteilt werden. Von einer solchen Abgabe wäre aber der Produzent eh so gut wie nie betroffen, sondern die Verwerter: Kino-Verleiher, DVD-Firmen, TV-Sender usw., denn die senden das Ding, führen es vor, vervielfältigen es. Und dann regelt's der Markt, was nichts anderes bedeutet, als dass die Preise für DVDs, Kino-Tickets, TV-Gebühren usw. steigen. Mal schauen, was die Kunden dazu sagen. Aber Gagen-Nachzahlungen vom Produzenten an die Filmemacher? Wird's niemals geben, und ist auch totaler Unsinn.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:06 Uhr

    Ich bin selber Lobbyist, auf der Seite der Künstler, aber ich bin nicht so radikal, dass ich die Seite der Filmproduzenten nicht auch sehen würde. Im Hinblick auf Tantiemen- bzw. Residuals-Modelle müsste man schon die kreativen Kräfte beim Film von den Weisungsbefugten trennen. Ein Focus-Puller oder ein Ton-Angler am Set oder ein Sound-Editor in der Post macht seinen Job und bekommt dafür seine Gage. Der Kameramann z.B. aber, der im Englischen bezeichnenderweise "director of photography" heißt, ist eine schöpferische Kraft und gestaltet den Film zu großen Teilen mit. Einige andere sind ebenfalls den kreativen Kräften zuzurechnen: Produzent, Autor, Regisseur, Schauspieler, Komponist, Kameramann. Darauf kann sich sicherlich jeder einigen. Bei anderen wird es dann grenzwertig, z.B. beim Art Director, beim Editor oder Sound-Designer (der nicht mit dem Tonmischer zu verwechseln ist), im CGI-Bereich der Character-Animator usw. Bei fantastischen Filmen sind auch Makeup und Special Makeup-FX nicht gerade unwichtig. Es zeigt uns, dass wir Regeln und Richtlinien brauchen, nach denen die Künstler im Team klar sind, und natürlich angepasste Vertragswerke, überall in der Branche durchgesetzt. Aber am Anfang der potenziell langen Warteschlange an den Futtertrögen stehen naturgemäß die Geldgeber & der Produzent. Recoupen muss sein. Gewinne erzielen muss auch sein. Ansonsten werden nämlich viel weniger Filme gemacht, und gerade jene aus der 2. Reihe dürfen dann ALG2 beantragen.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:20 Uhr

    Übersehen wird auch gerne, dass die Produzenten gar nicht so häufig die Buhmänner sind. (Im Fernsehen schon eher, häufiger.) Aber ich habe schon mehrere Produktionen begleitet, und die Produzenten (jedenfalls die auf dem freien Markt) sind eigentlich die Freunde der Künstler, und sie kämpfen auch darum, am Ende wenigstens bei Null rauszukommen. Angenommen es gäbe ein umfangreiches Tantiemen-Modell für die kreativen Kräfte beim Film, dann würde das (wie im Musik-Bereich) über die Verwertung und Vervielfältigung laufen. Wenn also ein Film im Kino oder TV läuft oder eine DVD/BluRay gepresst wird, werden urheberverwertungsrechtliche Abgaben fällig, die an die verschiedenen Verwertungsgesellschaften gehen und von denen dann nach Schlüssel an die künstlerisch am Film Beteiligten verteilt werden. Von einer solchen Abgabe wäre aber der Produzent eh so gut wie nie betroffen, sondern die Verwerter: Kino-Verleiher, DVD-Firmen, TV-Sender usw., denn die senden das Ding, führen es vor, vervielfältigen es. Und dann regelt's der Markt, was nichts anderes bedeutet, als dass die Preise für DVDs, Kino-Tickets, TV-Gebühren usw. steigen. Mal schauen, was die Kunden dazu sagen. Aber Gagen-Nachzahlungen vom Produzenten an die Filmemacher? Wird's niemals geben, und ist auch totaler Unsinn.

  3. Da reden wir vermutlich von unterschiedlichen Arten von Lobbyisten.

    Beim Lesen ihres Kommentars #8 hatte ich sehr den Eindruck, dass sie überwiegend mit den neoliberalen Dogmen konform gehen (der Stärkere setzt sich durch, und das ist gut so) und ansonsten privat etwas angenervt sind, dass die Starken ihre Macht so locker durchsetzen können. Zitat: "(GEMA-Gelder...) Die der Produzent natürlich miteinstreicht, weil er vorher die Verlagsrechte ergaunert hat. So macht er am Ende mit der Musik in Wahrheit ein Plus. Alles Abzocker."

    Ganz ehrlich, Sie mögen sich als Lobbyist begreifen, sehr erfolgreich werden Sie im Sinne der Künstler bei solcher Prioritäten-Lage nicht sein. Zurückhaltend formuliert.

    Ich empfehle, sich aufs Beschimpfen der Internet-Piraten zu konzentrieren, da haben Sie zum Einen einen vielstimmigen Begleitchor als Unterstützung und zum Andern haben die Leute mit den dicken Brieftaschen und den echten Lobbyisten ähnliche Interessenlagen, was dann ziemlich sicher in absehbarer Zukunft zu Lobbying-Erfolgen führen wird.

    Eine Leserempfehlung
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    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:36 Uhr

    Es geht nicht um das Recht des Stärkeren. Wenn ein Produzent einen Film macht, gehen er und seine Geldgeber ein Risiko ein. Das muss im Endeffekt belohnt werden. Zusätzliche Direktvergütung für Kreativschaffende am Film gibt es nicht, es sei denn man ist ein Star-Schauspieler und bekommt Prozente. (Das funktioniert aber eh nur bei Riesenproduktionen.) Aber eine indirekte nachträgliche Belohnung der kreativen Arbeit sollte es geben, d.h. über ein Tantiemen-Modell. Mehr sage ich gar nicht.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:38 Uhr

    Ach, und was meine Lobby-Arbeit angeht, die ist recht erfolgreich. Es ist mühsam und langwierig, aber Direktgespräche mit EU-Kommissaren (nur mal so als Beispiel) und eine europäisch vernetzte Lobby-Vereinigung würde ich schon als Erfolg werten.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:36 Uhr

    Es geht nicht um das Recht des Stärkeren. Wenn ein Produzent einen Film macht, gehen er und seine Geldgeber ein Risiko ein. Das muss im Endeffekt belohnt werden. Zusätzliche Direktvergütung für Kreativschaffende am Film gibt es nicht, es sei denn man ist ein Star-Schauspieler und bekommt Prozente. (Das funktioniert aber eh nur bei Riesenproduktionen.) Aber eine indirekte nachträgliche Belohnung der kreativen Arbeit sollte es geben, d.h. über ein Tantiemen-Modell. Mehr sage ich gar nicht.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:38 Uhr

    Ach, und was meine Lobby-Arbeit angeht, die ist recht erfolgreich. Es ist mühsam und langwierig, aber Direktgespräche mit EU-Kommissaren (nur mal so als Beispiel) und eine europäisch vernetzte Lobby-Vereinigung würde ich schon als Erfolg werten.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:36 Uhr

    Es geht nicht um das Recht des Stärkeren. Wenn ein Produzent einen Film macht, gehen er und seine Geldgeber ein Risiko ein. Das muss im Endeffekt belohnt werden. Zusätzliche Direktvergütung für Kreativschaffende am Film gibt es nicht, es sei denn man ist ein Star-Schauspieler und bekommt Prozente. (Das funktioniert aber eh nur bei Riesenproduktionen.) Aber eine indirekte nachträgliche Belohnung der kreativen Arbeit sollte es geben, d.h. über ein Tantiemen-Modell. Mehr sage ich gar nicht.

    • JayB
    • 09.05.2012 um 20:38 Uhr

    Ach, und was meine Lobby-Arbeit angeht, die ist recht erfolgreich. Es ist mühsam und langwierig, aber Direktgespräche mit EU-Kommissaren (nur mal so als Beispiel) und eine europäisch vernetzte Lobby-Vereinigung würde ich schon als Erfolg werten.

  4. Arbeit sollte es geben, d.h. über ein Tantiemen-Modell. Mehr sage ich gar nicht."

    Sie schlagen vor, dass der Produzent Buy-Out-Verträge mit den Künstlern abschließen darf, weil sich das für ihn am besten rechnet. Als Ausgleich sollen dann Gesetze implantiert werden, die den Mitwirkenden, wenn der Film dann läuft, doch noch ein paar Einnahmen beschert, damit der Produzent die Gewinne alleine einstecken kann.

    Das ist ein bisschen linke Hand - rechte Hand. Was glauben Sie woher die Gelder kommen, die Sie von der Gema u. Ä. möchten?

    Die bezahlen die Ausleiher. Da die auch nicht unbegrenzt Geld haben, müssen die ihre Ausgaben auf die Verleiher und die Verwertungsgesellschaften aufteilen.

    Sie möchten sich nur um die Verhandlungen mit den Produzenten drücken.

    Allen Künstlern in Deutschland kann ich nur sagen: Macht euch endlich eure Gewerkschaften, wenn ihr nicht Spielball eurer Auftraggeber sein wollt, die euch gegeneinander ausspielen wie zu besten Manchester Zeiten. Erkämpft euch bessere Standardverträge und einen Mindestlohn, statt Pamphlete gegen jene zu verfassen, die sich für eure Kunst interessieren.

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