Kunst: Mendelssohn-Bartholdy-Erben klagen Rückgabe von Picasso-Gemälde ein
Seit Jahren streiten sich die Erben des Kunstsammlers Mendelssohn-Bartholdy mit dem Land Bayern um das Picasso-Gemälde "Madame Soler". Jetzt ziehen die Erben vor Gericht.
Die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von Mendelssohn-Bartholdy fordern vom Freistaat Bayern ein wertvolles Gemälde des Malers Pablo Picasso per Gericht zurück. Die Klage sei eingegangen, sagte eine Sprecherin des Gerichts in New York. Sie müsse geprüft werden, was einige Zeit dauern könne. In dem Dokument, welches das zuständige US-Anwaltsbüro zuvor veröffentlicht hatte, geben die Erben an, dass Mendelssohn-Bartholdy das Werk Madame Soler nur aufgrund der Verfolgung durch die Nationalsozialisten verkauft habe.
Eine Sprecherin des Bayerischen Kunstministeriums sagte, die Klage sei bis jetzt noch nicht offiziell zugestellt worden. Zunächst müsse der Wortlaut der Klage geprüft werden.
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen hatten Rückgabeforderungen bereits 2010 abgelehnt. Aufgrund der ihnen vorliegenden Dokumente und Recherchen seien sie zu der Ansicht gelangt, dass es sich nicht um einen verfolgungsbedingten Verkauf handelte, hieß es in einer Mitteilung der Staatsgemäldesammlungen von 2011. Demnach hatten die Erben auch vor 2009 nie Ansprüche auf das Bild erhoben.
Der lange Weg der Madame Soler
Dem jüdischen Bankier – einem Neffen des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdy und Nachfahren des Aufklärungs-Philosophen Moses Mendelssohn – gehörte bis 1935 eine große Kunstsammlung, darunter mehrere Gemälde von Pablo Picasso (1881-1973). Kurz vor seinem Tod verkaufte er zahlreiche Werke an den jüdischen Kunsthändler Justin K. Thannhauser. Das Werk Madame Soler ging dabei zwischen Juli 1934 und August 1935 an Thannhauser, und zwar offenbar über eine Filiale Thannhausers in der Schweiz.
Vor einer Beschlagnahmeaktion in Paris um 1940 gelang es Thannhauser, einen Teil seiner Gemälde rechtzeitig aus der Stadt herauszubekommen. Die heutige Rahmung des Bildnis der Madame Soler lässt sich laut Staatsgemäldesammlungen in die 1950er Jahre datieren. Es könne davon ausgegangen werden, dass das Bildnis der Madame Soler zu den Werken gehört, die Thannhauser retten und ohne Rahmen nach New York bringen konnte. In New York habe das Bild in seinen privaten Wohnräumen gehangen.
In den 1960er Jahren bemühten sich dann die Staatsgemäldesammlungen in München um das Bild. Thannhauser, der selbst nie wieder deutschen Boden betrat, verkaufte das Bild in seine frühere Heimat.







Die Methoden, wie im nationalsozialistischen Unrechtsstaat nach 1933 Deutsche jüdischen Glaubens um ihr Leben, ihre Grundlagen, ihre Rechte betrogen wurden, stellen eine nicht stillbare Wunde dar. Unsere Kultur ist dadurch gründlich zersetzt worden.
Rückgabe von Besitz, der aufgrund von Unrecht den Besitzer gewechselt hat, ist ein Zeichen der Sühne.
Wie es sich in diesem Fall jedoch rechtlich genau verhält, wenn es, nach einem sicher geglaubten Verkauf, mehrere Zwischenverkäufe gab - und das Bild nach 1945 erst erworben wurde, daß scheint einer gerichtlichen Klärung wert.
Hi KHans,
bitte nicht böse sein, ich möchte ihren Beitrag nicht schlecht reden. Aber glauben sie wirklich, dass es bei diesem Fall um Wiedergutmachung von Unrecht geht? Glauben sie wirklich, die Erben von Paul Mendelssohn haben vor, sich den Picasso über den Kamin zu hängen und sich an diesem einzigartigen Gemälde zu erfreuen?
Ein Picasso, dazu noch ein weltberühmter wie die Madame Soler, ist auf dem freien Markt praktisch nicht mehr zu bekommen und dürfte Millionen, wenn nicht sogar hundert Millionen wert sein.
Für die Erben von Herrn Mendelssohn und ihre – nennen wir sie ruhig so – Regenmacher also mehr als genug Gründe, um die Rechtmäßigkeit eines Geschäftes anzuzweifeln, dass Jahrzehnte nach Ende des zweiten Weltkrieges abgewickelt wurde und ihren Anspruch mit der Judenverfolgung der Nazizeit zu begründen.
Irgendwie erinnert mich dieser Fall an die umstrittene Rückgabe des Gemäldes „Berliner Straßenszene“ von Ernst Ludwig Kirchner, das unmittelbar nach der Medienwirksamen Übergabe durch den Berliner Oberbürgermeister Klaus Wowereit, ohne Umschweife bei Christie’s versteigert wurde und nun irgendwo in Amerika bei einem Privatsammler im Tresor vergammelt.
Die wenigen Hintergründe, die der Artikel enthält scheinen in der Tat eine gründliche juristische Aufarbeitung nahezulegen. Letztlich gilt es auch die Interessen von potentiellen "Millionenerben" gegen die Interessen des deutschen Steuerzahlers abzuwägen, mit dessen Geld das Gemälde in den 60ern mit dem Ergebnis gekauft wurde, dass es heute in einem Museum öfffentlich zugänglich ist.
@ KHans: Prinzipell vorsichtig wäre ich - 68 Jahre nach der Befreiung von Ausschwitz - mit allzu pathetischen Vokabeln wie "nicht stillbare Wunde" oder "Zeichen der Sühne". Ausschließlich die Zeit kann und wird weisen, welche Wunden heilen und welche nicht.
...wenn die Erben mit solch einer Vehemenz auch gegen Museen außerhalb von Deutschlands und Österreich vorgehen würden. Auch die Direktoren dort haben sehr wohl gewusst, dass es beim Verkauf und Erwerb von Bildern aus ehemaligem jüdischen Beitz es nur selten völlig korrekt zuging.
Aber garantiert wäre von dort keine Herausgabe oder Rückabwicklung der Verkäufe zu erwarten...
Natürlich war der durch die Nazis erzwungene Verkauf himmelschreiendes Unrecht. Und hierfür ist durch die Rechtsnachfolger des deutschen Reichs auch im berechtigten Fall Entschädigung zu leisten, aber eben nur finanzielle, da es keinerlei Eigentumsrechte der Erben mehr an den Bildern gibt.
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