Streit um "Esra"-Roman

Maxim Biller muss keine Entschädigung zahlen

Erfolg für Maxim Biller: Im Streit um den verbotenen Roman "Esra" hat der BGH die Kunstfreiheit des Autors höher bewertet als die Persönlichkeitsrechte seiner Ex-Freundin.

Kein Geld für die Ex-Freundin: Maxim Billers Roman "Esra" bleibt aber weiterhin verboten

Kein Geld für die Ex-Freundin: Maxim Billers Roman "Esra" bleibt aber weiterhin verboten

Nicht jeder, der sich in einem Kunstwerk erkennbar verunglimpft sieht, hat deshalb auch Anspruch auf eine Geldentschädigung vom Urheber. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des inzwischen verbotenen Romans Esra.

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Die Ex-Freundin des Autors Maxim Biller hatte sich in dem Werk wiedererkannt und aufgrund der intimen Darstellungen 50.000 Euro wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gefordert. Im Februar 2008 wurde ihr diese Summe vom Landgericht München zugesprochen. Das Oberlandesgericht hatte die Klage in einer Revisionsverhandlung jedoch abgewiesen.

Auch der BGH schloss sich dem Urteil der Vorinstanz an. Der für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des BGH begründete dies mit der "besonderen Bedeutung der Kunstfreiheit".

Wie die Richter erklärten, verletze der Roman zwar die Persönlichkeitsrechte der Klägerin schwerwiegend. Entschädigungszahlungen könne sie deshalb aber nicht verlangen. "Der hohe Rang und die schrankenlose Gewährleistung der Kunstfreiheit gebieten bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung besondere Zurückhaltung", heißt es in dem Urteil.

Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung auch damit, dass die Frau zudem ein Veröffentlichungsverbot erreicht und damit bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingegriffen habe. Ein solches Verbot stelle einen besonderen Ausnahmefall dar. Und so müsse man bei der Entscheidung über eine Geldentschädigung "insbesondere die äußerst schwierige Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit" berücksichtigen.

Billers Roman war 2003 erschienen und kurz danach verboten worden. Es handelt von der quälenden Liebesbeziehung zwischen der Hauptfigur Esra und dem Ich-Erzähler Adam, wobei auch bizarre Einzelheiten des Sexuallebens geschildert werden. Die Ex-Freundin des Autors erkannte sich in der Esra-Figur wieder und fühlte sich durch die Schilderungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Im Jahr 2007 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Veröffentlichungsverbot. So sei zwar die Erkennbarkeit eines Romanvorbildes allein noch keine Verletzung von deren Persönlichkeitsrechten. Wegen der intimen Darstellungen hätte der Autor die Figur der Esra stärker verfremden müssen.

Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch nahm das Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis. Er teilte jedoch mit: "Ein Grund zur Zufriedenheit besteht angesichts des weiterhin gültigen Verbreitungsverbots nicht."

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Leser-Kommentare

    • 25.11.2009 um 13:21 Uhr
    • Kometa

    Über 100 Personen - auf Initiative von Gina Kehayoff - haben einen Aufruf unterschrieben für sog. Kunstfreiheit des Maxim Biller, die im bizarr "abgemalten" Sex einer Bezeihung bestand (s. in der Anzeige von 100 Schriftstellern in der Süddeutschen Zeitung; sueddeutsche.de, 24. Juli 2006 - übrigens von Achternbusch bis Zaimoğlu, von Jelinek und Zadek...) - keiner der Schreibhelden hat sich um die Frau gekümmert, die exhibitionistisch demaskiert worden war - von einem bizarren Autor, dessen eigene Sex-Phantasie wohl nicht ausreichte, um eine sex-krude Story zu schreiben und zu verkaufen.

    Da steht "Kunstfreiheit" ja wohl diametral dem genau so hoch angesetzten "informationellen Selbstbestimmungsrecht" entgegen.

    Hoffentlich ist das noch ein Grund, vor das VerfGer. zu ziehen.

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  • Datum 24.11.2009 - 18:33 Uhr
  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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  • Schlagworte Kunst | Roman | Opferentschädigung
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