Urheberrechtsstreit Google bekommt mehr Zeit
Noch keine Lösung zwischen Google und amerikanischen Verlegern. Beide Parteien haben eine Neuauflage ihres umstrittenen Buch-Deals verschoben.
Der zuständige New Yorker Richter Denny Chin gab dem Internetkonzern und den amerikanischen Verleger- und Autorenverbänden auf deren Bitte einen Aufschub bis Freitag. Ursprünglich sollten sie bis Montag eine überarbeitete Version ihrer Vereinbarung präsentieren, mit der Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher von Google im Internet platziert und vermarktet werden können.
Der Suchmaschinen-Spezialist und die amerikanische Buchbranche hatten sich im Oktober vergangenen Jahres auf einen Vergleich geeinigt, der vor allem den elektronischen Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Büchern auf den Internetseiten von Google regeln sollte. Vertreter der amerikanischen Verleger und Autoren hatten Google angeklagt, weil der Konzern ohne Zustimmung der Rechteinhaber ungefähr sieben Millionen Bücher eingescannt hatte. Der Vergleich hätte nach einem Anhörungsprozess vom zuständigen Gericht bestätigt werden sollen.
Die ursprüngliche Vereinbarung wurde aber zurückgezogen, nachdem das amerikanische Justizministerium dem Gericht nahegelegt hatte, den Vergleich abzulehnen. Durch das Abkommen entstünde Google ein zu großer Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Das Justizministerium forderte insbesondere, die im Abkommen getroffenen Regelungen zeitlich zu begrenzen und die Position der Rechteinhaber von auflagenschwachen Büchern zu stärken. Auch sollte es Konkurrenten von Google erleichtert werden, ein ähnliches Angebot zum elektronischen Vertrieb von Büchern einzurichten.
Auch Vertreter des deutschen, französischen und chinesischen Buchhandels hatten das Abkommen kritisiert. Sie bemängelten zumeist, dass Bücher ausländischer Autoren von einem Verfahren des US-amerikanischen Justizsystems betroffen sein können. Beklagt wurde zudem, dass Google die Rechteinhaber nicht um ihre Zustimmung zum Scannen gefragt hatte, und dass das Unternehmen durch den Vergleich auch nicht dazu gezwungen würde, sich nachträglich um diese Zustimmung zu bemühen.
Das bisherige Abkommen sah vor, dass Google gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht erhält, Millionen Bücher von Universitäten und Büchereien einzuscannen und ins Netz zu stellen. Sofern die gescannten Bücher noch urheberrechtlich geschützt sind, sind sie nur in Ausschnitten im Internet einsehbar. Um die Bücher vollständig lesen zu können, müssen Lizenzen erworben werden. Die Gewinne aus diesen Verkäufen sollen zu 63 Prozent den Rechteinhabern und zu 37 Prozent Google zugute kommen.
- Datum 10.11.2009 - 11:30 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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