Sorgerechtsurteil: "Das ist wie das Gewehr an der Wand"
Thomas Hettche hat ein Buch über die Liebe eines Vaters geschrieben. Ein Gespräch über die Macht- und Hilflosigkeit der Väter und das Sorgerechtsurteil von Karlsruhe.
© Herlinde Koelbl

Thomas Hettche, geboren 1964, lebt in Berlin
ZEIT ONLINE: Sprechen wir über Ihren neuen Roman Die Liebe der Väter . Darin geht es um den Verlagsvertreter Peter, der mit seiner pubertierenden Tochter Annika über Silvester zu Freunden auf die Insel Sylt fährt. Annika wurde unehelich geboren und lebt bei der Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat. Ihr Buch erzählt von Peters Machtlosigkeit und seiner Wut. Das ist deutsches Familienrecht, das das Bundesverfassungsgericht kürzlich für Unrecht erklärt hat. Wie sind Sie zu diesem Thema gekommen? So etwas sucht man sich wahrscheinlich nicht aus, oder?
Thomas Hettche: Dieses Buch ist tatsächlich mein persönlichster Roman, und der Schreibprozess war sehr besonders. Da musste erst etwas ein Ende haben, damit ich mich damit literarisch auseinandersetzen konnte. Aber, und das ist mir sehr wichtig: Die Liebe der Väter ist Fiktion! Denn das Besondere an den Erfahrungen, von denen ich schreibe, ist ja, wie viele Männer sie teilen. Wenn man einmal anfängt, darüber zu sprechen, hört man plötzlich unendlich viele Geschichten, die sich der Beziehungskonstellation verdanken, die der Roman zum Thema hat. Diese Geschichten habe ich aufgenommen.
ZEIT ONLINE: "Literatur beginnt jenseits dessen, was ist" – diesen Satz haben Sie dem Roman vorangestellt.
Hettche: Ja, zwei Dinge stelle ich dem Roman voran, und beide sind mir sehr wichtig. Das ist einmal die Widmung an "A." und das ist zum anderen dieser Satz. Und er hat sich übrigens für mich auf eine unerwartete Weise bewahrheitet, nämlich insofern, als der Ausgangspunkt der biografischen Erfahrung sich beim Schreiben tatsächlich verwandelt hat. Das war ein Schreibprozess, wie ich ihn bisher nicht kannte, der wirklich etwas Kathartisches hatte und bei dem all die Aggressionen, Verletztheiten und Frustrationen, die ihn zu Anfang antrieben, sich verwandelten. Als ob ich mit dem Abschluss des Romans auch mit der Welt dieser Erfahrung abgeschlossen hätte. Das ist für mich - neben der Freude von "A." über das Buch - das Wichtigste.
ZEIT ONLINE: Der Erzähler Peter steckt voller Wut und unterdrückter Aggressionen. Wie sind Sie zu dieser Ich-Erzählerfigur gekommen?
Hettche: Ich habe lange ausprobiert, welche Erzählhaltung, welcher Satzrhythmus mir diese Geschichte aufschließen würde. Natürlich tut man das immer, aber bei einem Thema, das einem so nahegeht, ist ja die Gefahr besonders groß, dass man als Autor irgendwie Recht behalten will. Schließlich schien mir größtmögliche Subjektivität der Ausweg. Also eine Erzählung ganz aus der Perspektive meines Helden, im Präsens und in Ich-Form, damit dieser Held sich nicht über das erheben kann, was ihm zustößt. Ich wollte ganz dicht bei diesem ohnmächtigen, hilflosen Menschen sein, weil es mir ja um das ging, was diese besondere Beziehungskonstellation mit Vätern macht. Ich wollte von der Machtlosigkeit und den Schuldgefühlen erzählen, von den Aggressionen und Distanzierungen dieser Väter, die den Menschen, den sie lieben, ihr Kind, nicht beschützen können.
ZEIT ONLINE: Nun ist Peter aber auch an eine Frau geraten, die ihre Machtposition weidlich ausnutzt.





"Wenn man einmal anfängt, darüber zu sprechen, hört man plötzlich unendlich viele Geschichten ... "
All diese Geschichten handeln offensichtlich von der "Machtlosigkeit und (seiner, hier Peter's) Wut". In der heutigen Print-Version ist auch Ralf Bönt's Artikel über Mütter-Macht zu lesen, in dem er ganz klar den Feminismus dafür verantwortlich macht, dass der Vater aus der Familie herauskatapultiert werden kann. Er beschreibt den real existierenden Matriarchat hierzulande.
Plötzlich entdeckt man den Vater?! Plötzlich sind es "unendlich" viele Geschichten?
Noch 2007 wunderte sich der Zeit-Autor, dass die Väter schweigen: "Das Schweigen der Väter" http://www.zeit.de/2007/5...
Er forderte allen Ernstes "Väter müssen eine eigene Sprache finden für ihre Kämpfe und Sorgen, für ihre Träume und Wünsche."
Was uns Herr Krupa, Herr Bönt und vor allem Redakteurinnen der Zeit, wie Frau Tina Groll nicht verraten aber erwarten: Die Sprache der Väter möge doch bitte in jedem zweiten Satz eine Reverenz an den Staatsfeminismus machen!
Wenn die Väter das nicht tun, dann sind sie rechtsradikal (http://www.zeit.de/karrie...?) und plötzlich schrumpft ihre Zahl auf maximal einhundert in der Vorstellungswelt des Pseudowissenschaftlers Rosenbrock.
Schade, dass man in dieser Diskussion vergisst, dass man durch das mediale Augenschliessen eine ganze Generation verheizt hat: Die Kinder der mundtotgeschlagenen Väter!
Das gesamte Geschehen fundiert auf einer tief verinnerlichten, tabuisierten “Muetterlein lieb – Muetterlein fein”-Ideologie, und 95 Prozent der Beteiligten an diesem Geschehen(in Aemtern, Justiz und Lobby-Organisationen)sind Frauen - ein interessanter Aspekt fuer eine Quotenregelung.
Die Maenner in Deutschland haben es offensichtlich historisch aufgegeben, als Vater ein Recht an der Entwicklung ihrer Kinder einzufordern.
Manfred Staab, Neuseeland, Maerz 2012.
Wenn Mütter ihren Teil der Verantwortung in die Hände von Juristen legen, wird der Vater ohne Rechte dastehen und die Kinder zahlen die Zeche! Insbesondere dann, wenn der Scheidungsrichter nicht über die besondere Weitsicht verfügt um zu erkennen, welche Spiele spitzfindige Winkeladvokatinnen treiben können. In meinem Fall drohte die beauftragte Anwältin meiner Exfrau das erteilte Mandat aufzuheben, wenn nicht nach ihren Vorgaben das Scheidungs- und plötzlich auch das Sorgerechtsverfahren geführt würde. Dies bedeutete, dass die Kommunikation mit meiner Exfrau ausschließlich mit der RA´in geführt wurde. Das Ergebnis: Der altbewährte Grund für einen erfolgreichen Sorgerechtsstreit - mangelnde Kommunikationsfähigkeit der Eltern, die permanent zu Streitigkeiten führen, bei denen der Vater immer(!!!) einen aggressiven Eindruck bei der Mutter hinterlässt, steht dem Wohl der Kinder entgegen....das alleinige Sorgerecht bekam die Mutter zugesprochen! Dies ist nun 4 Jahre her....4 Jahre keine Informationen über meine Kinder! Wie sagte doch der Richter am Ende der Verhandlung zu mir: "Auch wenn ich hier bei Gericht wäre solle ich mir nicht einbilden, dass ich zu meinem Recht komme!" Verhandlung geschlossen, Beschwerde beim OLG abgelehnt, rechtskräftig verurteilter Zahlvater!
Gleichberechtigung der Geschlechter kann nur im Kontext mit Gleichverpflichtung gedacht werden. Gleichberechtigung gibt es erst dann, wenn Frauen bei gleicher Arbeit so viel verdienen wie Männer und es genauso viele allein erziehende Väter wie Mütter gibt.
sie sind meistens nicht die Unschuldsengel, als die sie sich darstellen. Ich weiß von einem Vater, der das Kind seiner Verlobten erst nach einem Vaterschaftstest anerkannte, der jahrelang den Kontakt zum Sohn nur unzuverlässig pflegte und dann plötzlich nach 7 Jahren, als die Frau einen neuen Partner hat, das alleinige Sorgerecht will. Umgangsrecht -ja bitte. Auskunftsrecht in Krankenhaus und Schule? Gerne. Aber geteiltes Sorgerecht, wo für jedes Pipifax dann doppelte Unterschriften nötig sind? Da muss sich unser Rechtssystem noch einen anderen Status ausdenken, denn nach einer gründlich gescheiterten Beziehung ist ein gemeinsames Sorgerecht nichts als ein Grund für ewige Zankereien.
den Punkt getroffen.
den Punkt getroffen.
den Punkt getroffen.
mit den doppleten Unterschriften ist bei jedem ehelichen Kind die Normalität, wo ist das Problem?
Es gibt auch Unschuldsengel, die vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen und dann nach der Geburt von der Mutter das Sorgerecht verweigert bekommen.
Wenn dieser Vater sich dann nach der Trennung regelmäßig (mehrmals pro Woche) um das Baby kümmert und in einem jahrelangen Prozess vor Gericht und bei den Jugenämtern um den Umgang mit seinem Kind kämpfen muß, trotzdem regelmäßig mehrmals pro Jahr ein Wochenende oder Tage des Umgangs ausfallen und die Mutter dieses Spiel spielt, ohne je dafür gestraft zu werden, wo ist da das Recht auf Vaterschaft und Umgang?
Selbst nach der dritten gerichtlichen Umgangsvermittlung ging die Mutter ohne Urteil aus dem Saal.
Änderungen der Unterhaltsverpflichtungserklärungen erstreitet das Jungenamt auch bei zahlenden Vätern vollkommen selbstverständlich und kostenfrei für das Kind (und die Mutter), Umgangsrechte jedoch nicht - das können die Väter gerne zu Ihren eigenen Lasten rechnen.
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