Urheberrecht Bushido wegen Plagiats verurteilt
Der Berliner Rapper Bushido hat Tonfolgen einer französischen Gothic-Band kopiert. Die betreffenden Alben dürfen nicht weiter verkauft werden.
© Patrik Stollarz/Getty Images

Der Berliner Rapper Bushido hat bei Dark Sanctuary geklaut
Der Berliner Rapper Bushido hat Teile seiner Songs von einer französischen Band geklaut. Jetzt ist er vom Landgericht Hamburg verurteilt worden, weil er die Autoren nicht als Urheber ausgewiesen hat. "Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Urteil.
Es geht um mindestens 13 Lieder, in denen Bushido unerlaubt Teile aus Werken der Gothic-Rocker Dark Sanctuary verwendete. Der Rapper muss den Komponisten der Originale 63.000 Euro immateriellen Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte. "Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der
GEMA stehen ebenfalls den französischen Musikern zu. Der Rapper soll nun offenlegen, wie viel Geld er durch den Verkauf der Lieder mit den rechtswidrig übernommenen Tonfolgen verdient hat. Dann erst können die materiellen Schadenersatzansprüche ermittelt werden.
Bushidos Label ersguterjunge und die Plattenfirma Universal Music dürfen die CDs, auf denen die Songs erschienen sind, nicht mehr verkaufen. Bereits ausgelieferte Tonträger müssen sie zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie The Dome oder Bravo Hits.
Nach Angaben der Anwälte von Dark Sanctuary ging es in dem Zivilprozess um Bestandteile von Bushido-Songs auf mindestens zehn Alben, darunter acht Lieder von seinem Erfolgsalbum Von der Skyline zum Bordstein zurück (2006). Die Urheber und ihre italienische Produktionsfirma hatten in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. In drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an.
Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Es können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.
- Datum 23.03.2010 - 17:05 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
- Kommentare 5
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Mit ein bisschen Phantasie hätte Bushido das ganze als neue Kunstform "Internotation" verkauft. Hätte er mal bei HH und dem Ullstein-Verlag um Rat gefragt. Letztere können unbehelligt weiter Auflage machen.
Aber wo kein Kläger, auch kein Richter. Ob HH vor Gericht durchgekommen wäre?
Wie wir aus der Presse gerade erfahren, hat die geistfreie Zone "Bushido" von einer weitgehend unbekannten Band reichlich geklaut - und das gleich bei 13 Songs.
http://www.spiegel.de/kul...
Daraus ergeben sich wichtige Fragen:
1. Wie blöd kann man sein?
2. Wie kann es sein, daß jemand anders auch so schlechte Musik macht?
3. Werden seine Fans das als "normal, Alda" akzeptieren, weil sie ihr Einkommen ja ohnehin mit Dealen, Abziehen und Ladendiebstahl bestreiten?
4. Kann man aus den geschredderten Alben etwas Nützlicheres herstellen? Zum Beispiel Türstopper, Müllsäcke oder Klobürsten?
Die wichtigste Frage jedoch lautet:
Besteht Hoffnung, daß er in Zukunft keine "Musik" mehr produziert?
...kann man eigentlich nur Antworten das man alles verunstalten kann, dass Original hat nichts mit HipHop, Gangster-Rap oder was das sein soll zu tun.
http://www.youtube.com/wa...
(und nächstes mal vorher anhören bevor man sich lächerlich macht)
...kann man eigentlich nur Antworten das man alles verunstalten kann, dass Original hat nichts mit HipHop, Gangster-Rap oder was das sein soll zu tun.
http://www.youtube.com/wa...
(und nächstes mal vorher anhören bevor man sich lächerlich macht)
oder warum wird im Artikel auf die Seiten des Label des Rechtsbrechers verlinkt, nicht jedoch auf die Seite der geschädigten Band?
Soll der sensationslüsterne Teil der Leserschaft noch schnell die Alben kaufen, bevor sie auf dem Umlauf genommen sind?
Ist der Autor etwa ein Sympatisant?
Eichinger recherchiert eben immer gut.
...kann man eigentlich nur Antworten das man alles verunstalten kann, dass Original hat nichts mit HipHop, Gangster-Rap oder was das sein soll zu tun.
http://www.youtube.com/wa...
(und nächstes mal vorher anhören bevor man sich lächerlich macht)
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