Es geht um künstlerische Freiheit und Interpretation
© Roger Allston/Evening Standard/Getty Images

Der amerikanische Rockmusiker Frank Zappa im Oktober 1972
Es war nicht das einzige Mal, dass Gail Zappa aktiv wurde. Auch der Schweizer Sänger Daniel Rohr bekam in ihrem Auftrag eine Abmahnung, nachdem er für seine Bühnenshow einige Zappa-Songs ins Deutsche übersetzt hatte. Die Coverband Ugly Radio Rebellion aus Atlanta muss regelmäßig Auftritte absagen, weil den Clubbetreibern rechtliche Konsequenzen angedroht werden.
Alles Fälle, die im Prinzip ähnlich liegen wie die erwähnte Küblböck-Reiser-Sache – und die nach Meinung des Zappanale-Mitveranstalters Thomas Dippel eindeutig zu weit gehen: "Es geht da um künstlerische Freiheit, um Interpretation, die notwendig ist, um einem neuen Publikum diese Werke nahezubringen. Frank Zappa hat seine Musik selbst als Projekt gesehen, das nie ganz abgeschlossen und vollendet ist." Den Verdacht, die Mecklenburger würden sich mit Zappas gutem Namen bereichern, habe man längst ausgeräumt: Steuerunterlagen beweisen, dass das Festival bis heute ein Zuschussgeschäft ist, ein Liebhaberding.
Das sei nicht entscheidend, erklärt wiederum der Essener Anwalt Thomas H. Schmitz, der Gail Zappa vertritt: So lange das Zappanale-Team seine CDs und DVDs mit Schriftzug und Zappa-Bart verkaufe, unter anderem bei bekannten Händlern wie Amazon, erwecke es doch den Eindruck, dies wären offizielle, autorisierte Produkte – obwohl die Qualitätskontrolle meist sehr zu wünschen übrig lasse. "Letztlich geht es doch um die Frage: Ist es in Ordnung, dass man sich zwar Zappanale nennt, aber zunehmend auch Dinge macht, die überhaupt nichts mit Zappa zu tun haben?"
Müsste demnach der Zappa Trust in L.A. nicht eigentlich ein gewisses Mitspracherecht haben, wenn quasi in seinem Namen Programm gemacht wird? Oder, und so sieht es die Gegenseite: Kann man die Deutungshoheit über ein künstlerisches Werk überhaupt besitzen, wie eine Waschmaschine oder einen Regenschirm?
50 oder 70 Jahre Leistungsschutz
Bei Frank Zappas erstem Album Freak Out! von 1966 wäre die Rechtslage unter Umständen bald noch haariger geworden. Denn wenn man dem derzeit noch in Deutschland geltenden Leistungsschutzrecht folgt, wäre zumindest die Tonaufnahme dieser legendären Platte von 2016 an gemeinfrei, 50 Jahre nach Erstveröffentlichung. Das heißt: Theoretisch wäre es dann jedem erlaubt, das Album selbst auf CD zu pressen, zu verkaufen oder als Download anzubieten – solange er darauf achtet, dabei gegen keine anderen Copyrights zu verstoßen. Zum Beispiel gegen die weiterhin Gema-pflichtigen Komponistenrechte, die erst 70 Jahre nach dem Tod der Urheber auslaufen.
Alles sehr kompliziert. Und sowieso etwas unpraktikabel für Geschäftemacher, die für solche uralten Aufnahmen ja auch erst mal Käufer finden müssten. Trotzdem haben das europäische Parlament und der Ministerrat im September 2011 eine neue EU-Richtlinie beschlossen, die das besagte Leistungsschutzrecht an Musikaufnahmen verlängert: von 50 (wie bisher) auf 70 Jahre nach Veröffentlichung. Zappa würde dann also – sobald die Richtlinie in Deutschland umgesetzt ist – frühestens 2036 fällig.
Micky-Maus-Krieg in den USA
Dass die Entertainment-Lobbyisten, die den Erfolg in Brüssel erwirkt haben, dabei an Zappa gedacht haben, ist allerdings unwahrscheinlich. Unter altem Recht wären schon 2013 und 2014 auch die ersten Beatles- und Rolling-Stones-Aufnahmen gemeinfrei geworden, wesentlich umsatzträchtigere Werke also. In den USA geht bald auch wieder der Kampf um die Micky Maus los: Da sich Walt Disneys Todestag 2036 schon zum 70. Mal jährt, würde die Comicfigur in dem Jahr eigentlich komplett urheberrechtsfrei werden.
Angesichts der Summen, um die es in solchen Fällen geht, wirkt der Zappa-Streit schon fast wie eine Provinzposse. Oder wie die wütende Reaktion der Rechteinhaber auf das Gefühl, im Copyright-Kampf keine Lobby zu haben. Die letzte große US-Urheberrechtsverlängerung von 1998 (von 50 auf 70 Jahre) wird informell übrigens Mickey Mouse Protection Act genannt. Auch Diplomatie muss man sich leisten können.











ums Markenrecht.
..es geht nur um den schnöden Mammon.
..es geht nur um den schnöden Mammon.
...wenn Zappa das wüsste, er würde sich im Grab umdrehen.
...Zappa dreht sich bestimmt im Grab um.
Er ist eine der Stimmen die in der Urheberdiskussion so fehlen, dass es fast weh tut.
PS. Ich hätte ihm auch gegönnt, dass er seine(!) Idee des "phonographic record merchandising" von Musik via "direct digital-to-digital transfer" noch erlebt hätte.
Der Mann war seiner Zeit so was von voraus...
...Zappa dreht sich bestimmt im Grab um.
Er ist eine der Stimmen die in der Urheberdiskussion so fehlen, dass es fast weh tut.
PS. Ich hätte ihm auch gegönnt, dass er seine(!) Idee des "phonographic record merchandising" von Musik via "direct digital-to-digital transfer" noch erlebt hätte.
Der Mann war seiner Zeit so was von voraus...
...Zappa dreht sich bestimmt im Grab um.
Er ist eine der Stimmen die in der Urheberdiskussion so fehlen, dass es fast weh tut.
PS. Ich hätte ihm auch gegönnt, dass er seine(!) Idee des "phonographic record merchandising" von Musik via "direct digital-to-digital transfer" noch erlebt hätte.
Der Mann war seiner Zeit so was von voraus...
Was würde Frank Zappa wohl über die Konservativen in Amerika und speziell die "Tea Party" denken? Wenn ich bedenke, was da alles im Vorwahlkampf zur Nominierung des Republikanischen Präsidentschaftskandidaten in die hiesigen Medien Einzug fand, dann vermisse ich bisweilen eine Stimme, die den eigenen Landsleuten derart bissig einen (Zerr?) Spiegel vorhält.
Was würde Frank Zappa wohl über die Konservativen in Amerika und speziell die "Tea Party" denken? Wenn ich bedenke, was da alles im Vorwahlkampf zur Nominierung des Republikanischen Präsidentschaftskandidaten in die hiesigen Medien Einzug fand, dann vermisse ich bisweilen eine Stimme, die den eigenen Landsleuten derart bissig einen (Zerr?) Spiegel vorhält.
Der Untertitel suggeriert, dass Gail Zappa (jetzt gerade eben) die Zappanale-Veranstalter verklagt hat. Mein erster Gedanke war "Schon wieder?". Es später im Text steht, dass einfach nur die Revision eines früheren Urteils endgültig abgeschmettert wurde. Das mit der Revision würde ich mir im Untertitel wünschen, damit nicht noch andere Leser in kurzfristige Schockstarre verfallen.
Entfernt. Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. Danke. Die Redaktion/kvk
hat leider zur Löschung meines Beitrages geführt ("bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl", liebe/r kvk: bitte in Zappa - Discographie einarbeiten, viele Grüße und danke)
Ich hatte nämlich seiner holden Gattin genau dies ans Herz gelegt, wenn sie, wie sie sich ausdrückt, wirklich den Namen Zappa "schützen" möchte.
Aber "We are only in it for the money" hätte wohl auch gepasst.
hat leider zur Löschung meines Beitrages geführt ("bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl", liebe/r kvk: bitte in Zappa - Discographie einarbeiten, viele Grüße und danke)
Ich hatte nämlich seiner holden Gattin genau dies ans Herz gelegt, wenn sie, wie sie sich ausdrückt, wirklich den Namen Zappa "schützen" möchte.
Aber "We are only in it for the money" hätte wohl auch gepasst.
..es geht nur um den schnöden Mammon.
Gail Zappa hat sich leider in mehr als einer Hinsicht als eine denkbar schlechte Nachlassverwalterin erwiesen.
ist doch ganz eindeutig eine Form der Werbung für die Musik von Frank Zappa, die seine Erben nichts kostet.
Der ganze Streit passt aber durchaus in eine Ära, wo ein nicht enden wollender Konzentrationsprozess der Musikindustrie (auch) dazu geführt hat, dass man permanent versucht die Erfolge von einst gewinnbringend neu zu vermarkten.
ist doch ganz eindeutig eine Form der Werbung für die Musik von Frank Zappa, die seine Erben nichts kostet.
Der ganze Streit passt aber durchaus in eine Ära, wo ein nicht enden wollender Konzentrationsprozess der Musikindustrie (auch) dazu geführt hat, dass man permanent versucht die Erfolge von einst gewinnbringend neu zu vermarkten.
Da passt es ja, das Gail Zappa gestern die Lizenzierung des Zappa-Kataloges an die grösste Plattenfirma der Welt, Universal, mit den Worten kommentierte: "Sie haben uns ein Angebot gemacht, dass wir nicht ablehnen konnten."
Noch ein Wort zur Verlängerung der Leistungsschutzrechte auf Tonaufnahmen. Es ist richtig, dass im Rahmen von COREPER die Verlängerung von 50 auf 70 Jahre beschlossen wurde. Mit Zustimung der Bundesregierung in Person von Staatsminister Neumann. Entgegen aller wissenschaftlichen Empfehlungen: Es gibt Untersuchungen des Max-Planck-Institus, der Universität von Cambridge, eine Untersuchung die von der EU-Kommission in Auftrag gegeben worde, sowie den Gowers Review. Alle sprachen gegen eine Verlängerung aus. Alle sprechen sich gegen eine Verlängerung aus und fordern teilweise eine Verkürzung. Eine Untersuchung die zum gegenteiligen Schluß kommt existiert bislang nicht.
Die Bundesregierung wurde nun aufgefordert ein Gesetz auszuarbeiten. Das kann dauern. Und wenn es ein wenig zu lange dauert, dann haben wir eine rotgrüne Regierung in Deutschland und die hat bereits angekündigt das gesetz nicht zuzulassen.
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