Urheberrechtsstreit: Verheddert in Frank Zappas Bart
Die Witwe Frank Zappas hat die Veranstalter des deutschen Festivals Zappanale verklagt. Es wird über Prinzipielles gestritten: künstlerische Freiheit und Interpretation.
© Klaus-Dietmar Gabbert dpa/lmv

Festivalbesucher auf der Zappanale in Bad Doberan
Erinnert sich noch jemand an Daniel Küblböck? Der kleine, bebrillte Bayer wurde nicht nur von Dieter Bohlen bei Deutschland sucht den Superstar öfter mit einem Frosch verglichen – im Herbst 2005 bekam er auch riesigen Stunk mit den Erben des verstorbenen Rocksängers Rio Reiser. Küblböck hatte damals seine eigene Version von Reisers Song König von Deutschland auf den Markt gebracht. An sich ist das legal, solange man Tantiemen an den Verwertungsverein Gema überweist. Problem nur: Er hatte den Liedtext verändert. Was ja naheliegt bei einem Satire-Song aus den achtziger Jahren – statt "Helmut Kohl" sang er "Angela Merkel", statt "Robert Lembke" "Sex And The City", und so weiter.
Solche inhaltlichen Eingriffe gestattet das Urheberrecht allerdings nur, wenn man sie sich von den Rechteinhabern des Stücks absegnen lässt – und das hatten Küblböcks Leute nicht gemacht. Der Musikverlag und Reisers Familie stoppten den CD-Verkauf, zur Schadensbegrenzung musste der Sänger dann doch den Originaltext singen. Wohlgemerkt: Andere, die rechtzeitig gefragt hatten, durften König von Deutschland durchaus umtexten. Wie die Teenie-Popper Echt, die Punks von WIZO. Sogar der Media Markt für eine Werbekampagne.
Kein neues, dafür ein umso anschaulicheres Beispiel für eine sehr aktuelle Kreativen-Problematik. Seit Wochen rauscht ja die Diskussion um Urheberrecht, Musikpiraterie und Presse-Leistungsschutz durch die Medien – noch komplexer wird die Angelegenheit allerdings, wenn überhaupt nicht eins zu eins kopiert wird. Wenn sich scheinbar alle an die Regeln halten und es trotzdem kracht. Weil es dann nämlich auf einmal um die Frage geht, wo künstlerische Interpretationsfreiheit anfängt und wo sie endet. Wie viel davon man als Musiker oder Designer genießen darf. Und wie viel man den anderen zugestehen muss.
Missbrauch der Zappa-Corporate-Identity
Ein solcher Fall machte kürzlich Schlagzeilen: Am 31. Mai wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Revision des amerikanischen Zappa Family Trust zurück. Die Witwe des 1993 verstorbenen Rock-Avantgardisten Frank Zappa hatte die Klage eingereicht – es ging darum, den Veranstaltern des Zappanale-Festivals in Bad Doberan nachzuweisen, dass sie das Markenrecht verletzt hatten. Die Organisatoren sollen mit dem Namen ihrer Veranstaltung sowie ihrem Emblem, das einen stilisierten Bart des Künstlers zeigt, zwei essenzielle Merkmale der internationalen Zappa-Corporate-Identity missbraucht und sinnentstellt haben.

Gail Zappa
Die Gefahr, Außenstehende könnten das mecklenburgische Musikfestival und das Sortiment seines Souvenir-Shops für offizielle Produkte des Künstlerclans halten, sei zu groß – so argumentiert Gail Zappa, die 67-jährige Witwe. Schon zwei Jahre zuvor hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf allerdings geurteilt, dass die Klägerin selbst gar keinen Anspruch mehr auf die Marke Zappa habe. Begründung lautete damals, sie habe es versäumt, mit eigenen Produkten auf dem deutschen Markt präsent zu sein. Die genauen Argumente, warum nun auch die Revision in Karlsruhe abgewiesen wurde, sind unbekannt – die Urteilsbegründung wurde noch nicht verschickt, bis zum Herbst kann das dauern.
Zappas Witwe ist empört über das Urteil
Während des Telefongesprächs zum Thema ist Gail Zappa noch immer reichlich aufgebracht. Man stecke wohl mit den Zappanale-Leuten unter einer Decke, vermutet sie bei bestimmten Nachfragen. Und betont, dass das BGH-Urteil nicht nur für Deutschland einen schwarzen Tag bedeute, sondern für alle Kreativen weltweit: "Jeder Staat der Erde weiß, wie gefährlich ihm Menschen mit eigenen Ideen werden können. Und reagiert entsprechend auf sie." Frank Zappa, den sie 1967 geheiratet hatte, war sein Leben lang Freigeist und erbitterter Gesellschaftskritiker gewesen.
- Künstler und Urheberrecht
Die Debatte über die Reform des Urheberrechts beschäftigt Politiker, Kulturschaffende und Nutzer. Ihr Ausgang wird Auswirkungen auf die Kultur und das freie Internet haben. In unserer Serie Künstler und Urheberrecht gehen wir gemeinsam mit Gastautoren der Frage nach, wie die Wertschöpfungsketten im Kulturbetrieb funktionieren, wie sie sich durch die digitale Revolution verändert haben und wie eine Reform des Urheberrechts aussehen könnte. Wir freuen uns auf Ihre Gastbeiträge unter zeit.de/leserartikel
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Mark Splinter: Des Künstlers Waffe gegen Ausbeutung
Conrad Fritzsch: Wir müssen die Spielregeln ändern
Miguel E. Riveros Silva: Youtube ist nicht das Internet
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Von der Existenz des deutschen Zappa-Hommage-Festivals, das 1990 zum ersten Mal stattfand, habe sie schon lange gewusst. "Solche Briefe bekomme ich jeden Tag. Da wollen in Minnesota ein paar Leute einen Grillabend machen, Franks Musik dabei feiern und ihre Freunde einladen. Nichts dagegen. So klang das damals auch." Heute kommen zur jährlichen Zappanale rund 8.000 Besucher, es werden Andenken, CDs und DVDs verkauft. 2002 ließen die Organisatoren selbst den Namen ihrer Veranstaltung als Marke eintragen – und da schrillten in Los Angeles die Alarmglocken. "Ich musste Franks Namen schützen", sagt die Witwe. "Und mein Eigentumsrecht."








Da passt es ja, das Gail Zappa gestern die Lizenzierung des Zappa-Kataloges an die grösste Plattenfirma der Welt, Universal, mit den Worten kommentierte: "Sie haben uns ein Angebot gemacht, dass wir nicht ablehnen konnten."
Noch ein Wort zur Verlängerung der Leistungsschutzrechte auf Tonaufnahmen. Es ist richtig, dass im Rahmen von COREPER die Verlängerung von 50 auf 70 Jahre beschlossen wurde. Mit Zustimung der Bundesregierung in Person von Staatsminister Neumann. Entgegen aller wissenschaftlichen Empfehlungen: Es gibt Untersuchungen des Max-Planck-Institus, der Universität von Cambridge, eine Untersuchung die von der EU-Kommission in Auftrag gegeben worde, sowie den Gowers Review. Alle sprachen gegen eine Verlängerung aus. Alle sprechen sich gegen eine Verlängerung aus und fordern teilweise eine Verkürzung. Eine Untersuchung die zum gegenteiligen Schluß kommt existiert bislang nicht.
Die Bundesregierung wurde nun aufgefordert ein Gesetz auszuarbeiten. Das kann dauern. Und wenn es ein wenig zu lange dauert, dann haben wir eine rotgrüne Regierung in Deutschland und die hat bereits angekündigt das gesetz nicht zuzulassen.
...die erben über 50, ja gar beabsichtigte 70, jahre hinweg zur "vermarktung" berechtigt sein sollen? die haben in aller regel nix mit der leistung des erblassers zu tun. und nach dem tod des künstlers wollen die sich auf dessen leistung bis ans eigene ende ausruhen. da macht es sinn natürlich aufgrund der steigenden lebenserwartung sinn, die schutzfrist heraufzusetzen...
urheberschutz? spätestens nach einer kurzen "übergangsphase" von 2 jahren ist schluss und dann gehört das werk der gesamten gesellschaft zugerechnet, aus deren mitte es auch geschaffen wurde....aber davor steht die gier, ich weiss...
Mal umgekehrt denken und der Verblichene wäre ein Angehöriger von Ihnen. Und was heisst Gesellschaft? Dann müsste der Kritiker an Zuständen ja gleichsam den Urhebern dankbar sein. Als alles von Zappa an Konzerne und Rechtsradikale. Oder gehören die nicht zur Gesellschaft?.
Also darf sich jeder bedienen wie er will und kann und mit anderer Leute Ideen Geld machen? Was hätte eigentlich die Zappanales dran gehindert, so zu handeln wie Küblböck.
Sich mit anderen schmücken, als wär man selbst genauso, ist auch nicht so dolle. Erst recht, wenn man den Beweis schuldig bleibt, sowas selbst hätte erfinden können. Es hat also auch im Zweifel einen größeren Moment von Banalisierung als von Demokratisierung.
Mal umgekehrt denken und der Verblichene wäre ein Angehöriger von Ihnen. Und was heisst Gesellschaft? Dann müsste der Kritiker an Zuständen ja gleichsam den Urhebern dankbar sein. Als alles von Zappa an Konzerne und Rechtsradikale. Oder gehören die nicht zur Gesellschaft?.
Also darf sich jeder bedienen wie er will und kann und mit anderer Leute Ideen Geld machen? Was hätte eigentlich die Zappanales dran gehindert, so zu handeln wie Küblböck.
Sich mit anderen schmücken, als wär man selbst genauso, ist auch nicht so dolle. Erst recht, wenn man den Beweis schuldig bleibt, sowas selbst hätte erfinden können. Es hat also auch im Zweifel einen größeren Moment von Banalisierung als von Demokratisierung.
Mal umgekehrt denken und der Verblichene wäre ein Angehöriger von Ihnen. Und was heisst Gesellschaft? Dann müsste der Kritiker an Zuständen ja gleichsam den Urhebern dankbar sein. Als alles von Zappa an Konzerne und Rechtsradikale. Oder gehören die nicht zur Gesellschaft?.
Also darf sich jeder bedienen wie er will und kann und mit anderer Leute Ideen Geld machen? Was hätte eigentlich die Zappanales dran gehindert, so zu handeln wie Küblböck.
Sich mit anderen schmücken, als wär man selbst genauso, ist auch nicht so dolle. Erst recht, wenn man den Beweis schuldig bleibt, sowas selbst hätte erfinden können. Es hat also auch im Zweifel einen größeren Moment von Banalisierung als von Demokratisierung.
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