Bob-Dylan-CollectionLeistungsschutz in letzter Minute

Bob Dylans frühe, unveröffentlichte Songs wären jetzt gemeinfrei. Um das zu verhindern, hat Sony eine Collection herausgebracht und sich die Rechte bis 2033 gesichert.

Der junge Bob Dylan

Der junge Bob Dylan

Oh, wie schön ist Europa! Freunde alternder Popmusik zwischen Lissabon und Ankara, Helsinki und Athen haben's besser als ihre Genossen im Rest der Welt.

Dank des 2011 novellierten europäischen Leistungsschutzrechts war hier legal erhältlich, was man im Rest der Welt für wilde Bootlegs hielt. Ein Raunen ging im Dezember 2012 durch die Internetforen der Dylanologen: Enthielt die so genannte Copyright Extension Collection wirklich autorisiertes Material des heiligen Bob?

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Nur rund 100 vierteilige CD-Boxen mit dem viel harmloseren Titel The 50th Anniversary Collection erreichten in den letzten Tagen vor dem Jahreswechsel ausgewählte Plattenläden in Deutschland, Frankreich, Schweden und Großbritannien, hierzulande zum Preis von 29,99 Euro. Auf bobdylan.com konnte man die limitierte Sammlung von Deutschland und Frankreich aus als Download kaufen. Sie besteht aus 86 bisher offiziell unveröffentlichten Songs und Versionen aus den Jahren 1962 und 1963.

Dass Sony dieses 50. Jubiläum so klammheimlich, ohne die üblichen Pauken und Trompeten beging, noch dazu angesichts Dylans gerade im September im selben Haus erschienenen Studioalbums Tempest: sehr merkwürdig. Ein nicht namentlich genannter Sprecher des Musikkonzerns erklärte dem amerikanischen Rolling Stone nun, was dahinter steckte.

Rechte waren 50 Jahre ungenutzt

Nach europäischem Urheberrecht werden Ton- und Filmaufnahmen 50 Jahre nach ihrer Entstehung Gemeingut, wenn die Rechte ungenutzt geblieben sind. Dylans frühe unveröffentlichte Songs wären also am 1. Januar 2013 gemeinfrei geworden. Wenn allerdings der Rechteinhaber innerhalb der Frist von 50 Jahren seine Rechte wahrnimmt, beispielsweise durch eine Werkveröffentlichung, verlängert sich der Leistungsschutz um weitere 20 Jahre.

Rabea Weihser
Rabea Weihser

Rabea Weihser ist Redakteurin im Ressort Kultur bei ZEIT ONLINE. Ihre Profilseite finden Sie hier.

Der Sony-Mitarbeiter beteuerte, es sei ihnen mit der Anniversary Collection nicht darum gegangen, Geld zu scheffeln. Man habe kurzfristig von dem Urheberrecht Gebrauch gemacht, weil man in nicht näher bestimmter Zukunft irgendetwas mit den Songs vorgehabt haben könnte.

Aus der Konjunktivitis ist dann wohl folgendes zu lesen: Ein Unterhaltungskonzern wie Sony hat überhaupt kein wirtschaftliches Interesse. Das mit den unzähligen überteuerten Wiederauflagen und Kellertape-Veröffentlichungen ist bloß ein Missverständnis! Natürlich, Sony wollte sich bloß weitere 20 Jahre das Recht sichern, darüber nachzudenken, ob man nicht das gesamte Dylan-Archiv kostenlos der europäischen Gemeinschaft übereignen sollte.

Ökonomische Verknappung ist aber vielleicht nicht der beste Weg zur Weltverbesserung: Im globalen Ebay-Archiv müssen Pophistoriker für die Copyright Extension Collection schon mehr als 1.000 US-Dollar berappen.

 
Leserkommentare
  1. Die Aufnahmen sind nicht nur die nächsten 20 Jahre sondern die nächsten 50 Jahre, wenn die Verlängerung auf 70 Jahre durchgeht sogar die nächsten 70 Jahre geschützt. Denn das Jahr der Erscheinung ist für das Leistungsschutzrecht von Tonträgerherstellern ausschlaggebend.

    Nur wenn eine Aufnahme 50 Jahre nach Herstellung unveröffentlicht bleibt, ist das Jahr der Herstellung ausschlaggebend.

    Trotzdem kann ich darin nichts verwerfliches entdecken. Eine Firma ist kein Wohlfahrtsverband. Die Aufnahmen sind geldwertes Vermögen und es wäre fahrlässig gewesen, die Rechte einfach auslaufen zu lassen.

    Jede Firma, auch die ZEIT, versucht das optimale aus dem rauszuholen, was einem rechtlich zur Verfügung steht.

    Und auch Bob Dylan, der gewiss nicht arm, doch auch kein Krösus wie die Beatles ist, kann das zusätzliche Geld sicher ganz gut gebrauchen.

    Mich irritiert immer wieder, dass ausgerechnet die ZEIT, deren Kapital ja auch geistiges Eigentum ist, gegen das Recht von Urhebern polemisiert.

    Sie können ja mal Ihren Printkollegen vorschlagen, die nächste Ausgabe der ZEIT der "europäischen Gemeinschaft" zu schenken, statt damit Ihr Gehalt zu erwirtschaften.

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  2. Natürlich der Rechteverwerter, dazu ist er ja da. Doch es sind natürlich Bob Dylans Rechte, die hier vertreten und ausgewertet werden.

    Die Leute, die behaupten Sie seien für die Urheber aber gegen die Verwerter lügen sich in die Tasche. Am Anfang sind die Leistungsschutzrechte beim Künstler, der sie dann entweder selbst auswertet (was heute immer öfter der Fall ist) oder eben an einen Verwerter (ein Label oder einen Verlag) zur Auswertung überträgt. Geht Sony leer aus, geht auch Bob Dylan leer aus.

    Tatsächlich hätte Bob Dylan Sony auf Schadensersatz verklagen können, wenn sie die Rechte nicht rechtzeitig verlängert hätten.

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  3. Was ist bitte die Leistung, sich mit einer Collection sich die Rechte an den Songs für die nächsten Jahre zu sichern?
    Das mit dem sog. "Leistungs"schutzrecht wird langsam lächerlich

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    Abgesehen von der Leistung von Bob Dylan und seinen Musikerkollegen, was gewiss die hauptsächliche Leistung ist, sind da noch: Studiomiete und Equipment, Produzenten, Tontechniker, Reisekosten. Bedenkt man wie teuer Aufnahmen damals noch waren, war das bestimmt nicht wenig.

    Abgesehen von der Leistung von Bob Dylan und seinen Musikerkollegen, was gewiss die hauptsächliche Leistung ist, sind da noch: Studiomiete und Equipment, Produzenten, Tontechniker, Reisekosten. Bedenkt man wie teuer Aufnahmen damals noch waren, war das bestimmt nicht wenig.

  4. ich denke Sie wissen ganz gut warum der Sony Mitarbeiter sich so gewunden hat. In der momentanen aufgeheizten Debatte um das Urheberrecht winden sich auch fast alle Künstler und Urheber, weil sie nicht mit einer sachlichen Auseinandersetzung rechnen können.

    Und leider kann ich auch in Ihrem Artikel, wie in leider so vielen Artikeln auf ZEIT online zu diesem Thema, eine sachliche Auseinandersetzung nicht erkennen. Vielmehr bedienen Sie und Ihre Kollegen allzu einseitig die Ressentiments der Piratenfraktion.

    Statt sich zu freuen, dass es neues Bob Dylan Material gibt und Dylan damit seine Alterversorgung aufbessern kann, wird unterstellt, die Plattenfirma hätte die songs gegen den Willen Dylans der Öffentlichkeit vorenthalten und würde jetzt die songs auswerten, ohne dass Dylan davon profitiert, was beides sicher nicht zutreffend ist. Auch wenn Sie das nicht explizit schreiben, zeigen doch die Kommentare, dass eben das rausgelesen wird.

    Ich würde einfach eine sachlichere und fairere Berichterstattung zu diesem Thema begrüßen.

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  5. Abgesehen von der Leistung von Bob Dylan und seinen Musikerkollegen, was gewiss die hauptsächliche Leistung ist, sind da noch: Studiomiete und Equipment, Produzenten, Tontechniker, Reisekosten. Bedenkt man wie teuer Aufnahmen damals noch waren, war das bestimmt nicht wenig.

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    Antwort auf ""Leistungsschutz""
  6. Redaktion

    Lieber wawerka,

    sowohl Pfusch als auch Rowohlt-Ignoranz – beides wäre unverzeihlich! Und um weiter zu sowohlalsauchen: Sowohl mir als auch unserem Korrektorat war die Doppeldeutigkeit von "Konjunktivitis" bekannt. Die erhöht jedoch nur den sprachlichen Wert des Wortes, nicht wahr?

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  7. Ich verstehe nicht wie Sie darauf kommen, dass Künstler unter einem Veröffentlichungszwang stehen. Wenn ein Schriftsteller Passagen aus seinem Roman streicht, oder eben ein Bob Dylan manche Songs nicht mit auf ein neues Album nimmt, ist das alleine seine Entscheidung.

    Und es steht ihm frei diese outtakes nach eigenem Belieben irgendwann, oder wenn er will eben gar nicht zu veröffentlichen.

    Selbst wenn Bob Dylan künstlerisch nicht mehr von diesem alten Material überzeugt ist, er hat auch eine Familie zu ernähren und wird das Zeug nicht einfach in den Müll schmeißen solange es noch etwas wert ist. Würden Sie auch nicht machen.

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  8. ... für die Plattenindustrie, wundert mich überhaupt nicht. Das ganze mag zwar rechtlich legitim sein, aus Sicht eines Dylanliebhabers ist das schlicht ein Skandal. Klar gab es einiges bereits auf Bootlegs, aber die sollte man ja nicht kaufen (zumal die auch nicht ganz einfach zu finden sind), naja, wenigstens muss bei einer solchen Industrie keine Skrupel haben, dieselbe finanziell zu schädigen, werde heute zuhause die 4 CDs gratis vom Netz runterladen (ist in der Schweiz legal), und warte mal ab, bis das Teil als Bootleg (hoffentlich auf Vinyl!) rauskommmt, was nur eine Frage von einigen Wochen sein wird .... ;o)

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