Gärtnern als Mieter Ein Beet im Hinterhof
Der Hinterhof ist kahl, warum also nicht ein paar Beete anlegen? Leider ist es nicht ganz so einfach. Wann und wie man als Mieter zum Gärtner werden darf.

Den Hinterhof verschönern - daran kann doch nichts Unrechtes sein! Doch, kann es, man sollte vorher auf jeden Fall erstmal den Mietvertrag lesen.
Das Mietrecht ist ein Dschungel. Wer sich den Traum vom städtischen Garten erfüllen will, muss vielen Fallgruben ausweichen. Der wichtigste Tipp: Immer mit allen reden und die Ergebnisse schriftlich festhalten. Denn es ist auch schon über eine Handvoll Äpfel prozessiert worden.
Hinter unserem Mietshaus ist eine Grünfläche. Darf ich da gärtnern?
Bei Mehrfamilienhäusern nur, wenn ausdrücklich im Mietvertrag steht, dass die Grünfläche oder ein Teil davon mitvermietet ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, nach dem etwa der Erdgeschossmieter allein die Fläche nutzen dürfte. Oft steht im Vertrag oder der Hausordnung, dass sie allen Mietern zur Verfügung steht. Laut Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund gibt es drei Varianten: Das Grün rund um das Haus ist nur zum Anschauen da; das Grün ist an einzelne Parteien vermietet; oder alle Mieter dürfen es nutzen. Eine mündliche Zusage kann der Vermieter jederzeit widerrufen. Bei Einfamilienhäusern gilt der Garten laut Mieterbund grundsätzlich als mitvermietet – es sei denn, im Vertrag steht ausdrücklich etwas anderes.
Auf meiner Nebenkostenrechnung taucht ein Posten für Gartenpflege auf. Dann darf ich den Garten doch wohl auch nutzen?
Nicht unbedingt. Laut Bundesgerichtshof darf der Vermieter Gartenpflege auch in Rechnung stellen, wenn die Mieter den Garten nicht nutzen dürfen oder können: Die Pflege der Außenanlage erhöhe die Wohnqualität. Wenn nur bestimmten Mietern die Nutzung erlaubt ist, dürfen die Kosten aber nicht auf alle umgelegt werden.
Die Gartennutzung steht bei allen Mietern im Vertrag. Darf ich ein Gurkenbeet anlegen?
Gemeinsame Gartennutzung bedeutet zunächst, dass die Mieter sich im Grünen sonnen oder ihre Wäsche trocknen und dass ihre Kinder hier spielen dürfen. In aller Regel legt eine Hausordnung fest, was erlaubt ist und was nicht. Ein Gestrüpp von Urteilen zeugt von Streitfällen. Auf keinen Fall darf ein Mieter sich ein Eckchen abgreifen, womöglich abzäunen und ein Beet anlegen, denn damit entzieht er es den anderen gleichberechtigten Nutzern.
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"Bei einer gemeinsamen Nutzung ist es in der Regel ausgeschlossen, dass einzelne Parteien Teile des Gartens selber gestalten", sagt der Rechtsanwalt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund. In Häusern mit Eigentumswohnungen klärt die Eigentümerversammlung solche Fragen.
Und wenn wir uns alle einig sind, dass wir das Gurkenbeet wollen?
Dann sollten Sie den Vermieter überzeugen, dass er einen Stadtgarten hinterm Haus erlaubt. "Wenn sich alle Mieter einig sind, wird er dem Vorschlag vermutlich eher zustimmen“, sagt Rechtsanwalt Happ. Eine Mehrheit reiche nicht, weil dann der Garten "lediglich Konflikte ins Haus bringen wird". Das Ergebnis sollten Sie schriftlich festhalten und von allen Beteiligten unterschreiben lassen. Nicht nur, um sich davor zu schützen, dass der Vermieter seine Meinung ändert; es kann auch sein, dass Mieter nicht mehr mitziehen. Neue Mieter sollten mit dem Vertrag ihr Einverständnis erklären. Am besten legt die Gemeinschaft gleich per Hausordnung fest, wie Aufgaben verteilt werden. Möglich ist zum Beispiel, dass zwar alle einverstanden sind, dass es den Garten gibt, aber nicht alle mitarbeiten wollen oder können.
Oh je, das wird schwierig. Darf ich wenigstens Tomaten in Kübeln aufstellen?
Auf gemeinsam genutzten Flächen sind Pflanzkübel und Gartenmöbel erlaubt, wenn sie niemanden gefährden – also keine Stolperfalle darstellen und nicht beim ersten Windstoß in ein Fenster krachen. Der Eigentümer kann aber per Hausordnung Einschränkungen vorgeben, zum Beispiel, dass Mobiliar immer wieder weggeräumt werden muss, damit nicht einzelne Mieter die schönsten Ecken für sich reservieren.
Kann mir der Vermieter vorschreiben, was ich im gemieteten Garten tun muss?
Wer einen Garten gemietet hat, hat in der Regel auch die Pflicht, ihn zu pflegen. Ohne besondere Absprachen sind damit aber nur einfache Arbeiten gemeint, um den Garten in Schuss zu halten: Rasen mähen, Beete umgraben, Laub rechen. Schon das Beschneiden von Bäumen und Büschen oder das Vertikutieren des Rasens gehören nicht mehr dazu, das ist Arbeit für Fachleute.
- Datum 04.05.2011 - 07:49 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Und jetzt zu etwas völlig Anderem: https://secure.wikimedia....
http://www.wikihow.com/St...
eine vermooste Grünfläche mit einem Buchs in der Mitte in Angriff genommen, den Buchs verpflanzt und stattdessen Hibiskusbüsche, Pfingstrose, Flieder, Rittersporn, Sonnenhut, Mohn, Fingerhut etc. gepflanzt und gesät und die Hausgemeinschaft freut sich über den das Pflanzenjahr über blühenden Garten. Die Hausverwaltung duldet es, wohl weil sie die höhere Wohnqualität in einem blühendem Umfeld zu schätzen weiß.
Naja, Pfingstrose und Fingerhut sind zum Beispiel giftig. Wenn Sie schon verschönern (finde ich toll), sollten Sie vielleicht auf Giftigkeit der Pflanzen achten.
Es gibt genug schöne, pflegeleichte und ungiftige Pflanzen.
Naja, Pfingstrose und Fingerhut sind zum Beispiel giftig. Wenn Sie schon verschönern (finde ich toll), sollten Sie vielleicht auf Giftigkeit der Pflanzen achten.
Es gibt genug schöne, pflegeleichte und ungiftige Pflanzen.
Ich kann es nicht verstehen, warum eine Begrünung (=Verschönerung) eines Hinterhofs Probleme bereiten könnte. Wir selbst sind Mieter und haben unseren Hof auf eigene Faust begrünt. Dies hat bewirkt, dass die Attraktivität der gesamten Immobilie gestiegen ist – also alles im Sinne des Vermieters!
Generell finde ich den Trend des "Urban Gardenings" überaus positiv! Hoffen wir, dass er zur festen Größe unseres Lifestyles wird…
Hier habe ich übrigens einen schönen Beitrag zu dem Thema gefunden:
http://www.gartenwelt.de/...
Naja, Pfingstrose und Fingerhut sind zum Beispiel giftig. Wenn Sie schon verschönern (finde ich toll), sollten Sie vielleicht auf Giftigkeit der Pflanzen achten.
Es gibt genug schöne, pflegeleichte und ungiftige Pflanzen.
auch giftige Pflanzen sind schön und Kindern, die Sie vielleicht im Sinn haben, müssen lernen, dass man nichts isst, was man nicht kennt. Haben wir schließlich auch!
auch giftige Pflanzen sind schön und Kindern, die Sie vielleicht im Sinn haben, müssen lernen, dass man nichts isst, was man nicht kennt. Haben wir schließlich auch!
Vorsicht liebe Gärtner in Mietshäusern. Wenn's zu schön wird, kann das teuer werden. Schließlich lassen sich Vermieter/Eigentümer die Aufwertung ihrer Immobilie gerne auch per Mietaufschlag bezahlen.
Wie sieht es eigentlich mit Balkonkästen vorm Fenster aus?
Darf man die anbringen? Braucht man eine Genehmigung des Vermieters? Dürfte die auch verweigert werden?
auch giftige Pflanzen sind schön und Kindern, die Sie vielleicht im Sinn haben, müssen lernen, dass man nichts isst, was man nicht kennt. Haben wir schließlich auch!
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