Dominik Brunner Ein gutes, schwaches Herz
Dominik Brunner starb an Herzversagen. Viele sehen darin eine Wende im Münchner Prozess. Doch sie irren, denn noch immer geht es darum, was die Täter antrieb.
Dominik Brunner, der Held von Solln, ist nicht an den unmittelbaren Folgen der Schläge und Tritte seiner Peiniger gestorben, sondern am Versagen seines vorgeschädigten Herzens. Eine bittere, unverschämte Ironie der Geschichte: an Herzversagen gestorben, ausgerechnet er, derjenige, der als Einziger von vielen in der Münchner S-Bahn und später auf dem Bahnhof sein Herz in die Hand genommen hat, um bedrängte Kinder vor gewalttätigen Jugendlichen zu schützen; der mutig genug war, vielleicht auch etwas übermütig, der aber Herz gezeigt hat.
Dreht sich jetzt die Geschichte vom Heldenmord, wie der Rechtsanwalt eines der Angeklagten meint? Dreht sie sich endgültig, nachdem bereits bekannt wurde, dass Brunner eine Zeit lang Kampfsport trainiert hatte und gerne beim Kickboxen zusah, nachdem in den ersten Tagen des Prozesses mehrere Zeugen erklärten, Brunner habe auf dem Bahnsteig, in der eskalierten Situation, als Erster zugeschlagen, kräftig, mit der Faust, einem der aggressiven Jugendlichen mitten ins Gesicht?
Die Todesursache sagt nichts aus über die Absicht der Täter; die Staatsanwaltschaft bleibt deshalb bei ihrem Mordvorwurf. Aber es hätte den Anklägern klar sein müssen, wie die späte Nachricht vom Herzversagen wirkt – und dass sie kommen wird, spätestens vor Gericht. Umso unverständlicher ist es deshalb, dass in der Anklageschrift die tatsächliche Todesursache nur vage umschrieben wird.
Doch das ist nebensächlich.
Im Prozess geht es nicht darum, wie heldenhaft Dominik Brunner war, sondern was die Täter antrieb, auf ihr Opfer so brutal einzuschlagen und einzutreten, gegen den Körper, gegen den Kopf, dass es schließlich verstarb.
Eine Erkenntnis aus diesem Prozess allerdings gibt es jetzt schon, sie ist nicht neu, sie ist banal, aber immer wieder aktuell: Das Urteil steht am Ende eines Gerichtsverfahrens, nicht am Anfang, und dazwischen erfolgt die Aufklärung. Das ist der Stand der Dinge, auch im Mordfall Brunner.
Erschienen im gedruckten Tagesspiegel
- Datum 19.07.2010 - 12:50 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
- Kommentare 159
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Bitte nachvolgenden Auzug aus:
http://www.taz.de/1/leben...
Berücksichtigen:
Die Angeklagten Sebastian L. und Markus S. hatten zusammen mit ihrem Freund Christoph T. am S-Bahnhof Donnersberger Brücke vier Schüler bedroht und Geld von ihnen gefordert. Daniela H. sprach die Angreifer an. Die ließen von den Schülern ab. Christoph T. verabschiedete sich und stieg in eine S-Bahn.
=> Die Darstellung "...derjenige, der als Einziger von vielen in der Münchner S-Bahn und später auf dem Bahnhof..." ist schlichtweg falsch ähnlich der vorangegangen Berichterstattung!
Zur Zivilcourage gehört auch Gerechtigkeit und Wahrheit ans licht zu bringen!
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft
Ich kann mir Ihren Kommentar nicht anders erklären, als dass er satirisch gemeint sein soll.
Sie haben jedoch die Grenze zum Zynismus weit überschritten.
Ekelhaft.
Ein guter Kommentar.
Insbesondere auf ZEIT ONLINE ist ein solcher Kommentar sehr angebracht, nachdem hier Entfernt. Bitte verzichten Sie auf derlei Unterstellungen. Die Redaktion /ft
MfG
Hatem
Ich empfinde diesen Kommentar von Lorenz Maroldt auf ZEIT ONLINE umso angebrachter, weil mir der Artikel von Claudia Keller über Dominik Brunner, der hier vor ein paar Tagen erschien (und heftige Kritik auslöste) persönlich überhaupt nicht gefallen hat.
MfG
Hatem
Ich empfinde diesen Kommentar von Lorenz Maroldt auf ZEIT ONLINE umso angebrachter, weil mir der Artikel von Claudia Keller über Dominik Brunner, der hier vor ein paar Tagen erschien (und heftige Kritik auslöste) persönlich überhaupt nicht gefallen hat.
MfG
Hatem
Nun ja, dass Herr Brunner trotz seines kranken Herzens Courage gezeigt hat, macht sein Einschreiten doch eigentlich nur noch löblicher.
Mich würde einmal interessieren, wie sich die beiden jungen Männer eigentlich ihr weiteres Leben vorstellen. Wer möchte die beiden schon als Nachbarn oder Arbeitskollegen in seiner Nähe wissen. Besonders den, der einen Schlüsselbund in die Hand genommen hat, um dann auf Brunners Kopf einzuschlagen.
ob hier zwischen Staatsanwalt und Verteidigung
wieder einmal "gedealt" wird ...
Dann haben die Zwei halt einen Herzkranken geprügelt und getreten bis sein Körper aufgab.
Das nacht die Sache doch nicht besser.
Wirklich und wahrhaft interessant, wie die Angeklagten jetzt, da das Damolkesschwert über ihren Köpfen schwebt, sich mit Händen und Füßen wehren.
Die Schuld wird selbstverständlich auf jemanden geschoben, der sich nicht mehr wehren kann.
"Der simiuliert doch nur"
"Der hat zuerst zugeschlagen"
"Der hat uns beleidigt"
"Wegen DEM sind uns die Sicherungen rausgeflogen"
Arme, kleine Engel, die da unschuldig auf der Anklagebank hocken. [...] Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft
Soo, genug des Sarkasmus. Wie der Staatsanwaltschaft bekannt ist, ist keiner der beiden ein unbeschriebenes Blatt. Beide sind bei der Polizei aktenkundig, an beiden wurde schon viel versucht - alles vergebens. Jetzt musste ein Mensch sterben...und es wird wieder heruntergespielt.
Frage: Was muss so ein Junge eigentlich anstellen, damit er eine Mordanklage und auch das passende Urteil bekommt? Mit einer Waffe rumrennen und Menschen erschießen reicht ja offensichtlich nicht (der hatte ne schwere Kindheit, die Waffe war nicht weggeschlossen, er wurde provoziert...blablabla...).
Fakt ist: Ein Mensch hat wegen den beiden sein Leben verloren. Ein Mensch, der dem Unrecht Einhalt gebieten wollte. Einer, der weit mehr Courage hatte, als die gesamte Anwaltschaft.
Soll der Tod des Mannes sinnlos gewesen sein?
wirklich um Mord im Sinne des Gesetzes handelt, ist längst noch nict ausgemacht:
http://www.zeit.de/gesell...
SIE sind eben so ein Provokateur, von dem ich eben schrieb. Bloß, weil Sie gerne hochstilisieren (sprich: übertreiben), epfinden Sie die rechtskonforme Anwendung unserer Gesetze als Herabspielung? Ich gebe Ihnen einen wichtigen Tip: Bilden Sie sich weiter (es gibt Abendgymnasien!!). Das verhilft zur Ratio!
Was genau das Urteil sein wird, ist aus guten Gründen dem Gericht überlassen. Aber es ist eben so, dass Herr Brunner nicht einfach umgefallen ist, sondern, dass 2 Polizei-bekannte (fast noch) Jugendliche seinen Tod verursacht haben und das ist eben keine Lappalie. Es kann nicht sein, dass Jugendliche Gerichte und ihre Strafen nicht ernst nehmen, es scheint aber an der Tagesordnung zu sein. DAS muss sich ändern.
Hätte Herr Brunner überlebt, dann gebe es gute Chancen, dass nicht die Jugendlichen, sondern ER vor Gericht stehen würde. Auch das kann so nicht sein, ist aber wie gesagt Alltag.
Wir haben ein Strafgesetzbuch, welches allerdings schon längst reformiert gehörte, das wäre aber ein anderes Thema, das für alle gelten sollte.
Jedes Jahr sterben tausende Menschen hier in Deutschland durch die Schuld eines anderen Menschen. Sind das alles Mörder ? Nein, selbstverständlich nicht ! Es kommt natürlich auf die Umstände der Tötungshandlung und die Motive der Täter an. Es mag menschlich verständlich sein, jungen asozialen Tätern die schlimmste zur Verfügung stehenden Strafe "an den Hals" zu wünschen. Gerade bei älteren und schwachen Mitbürgern spielen da auch tief sitzende Ängste eine Rolle. Aber wäre das auch im Sinne des Rechts ?
Brauchen wir überhaupt ein STGB. oder wollen wir wieder zum anachronistischen Auge um Auge, Zahn um Zahn zurück ? Oder wollen wir etwa die reine Willkür und kein Rechtsstaat mehr sein ?
Warum war es in diesem Fall, jedenfalls nach dem STGB., kein Mord, sondern maximal Körperverletzung mit Todesfolge ?!
1. Einen Vorsatz zum Töten wird man nach vorliegender Faktenlage, aufgrund mehrerer Zeugenaussagen und der vorliegenden Umstände, nicht beweisen können.
Also kein Mord !
2. Die bewusste Inkaufnahme des Todes beim Geschädigten, wird ebenfalls wahrscheinlich durch den Tatablauf nicht zu beweisen sein. Beachten muss man hierbei, dass der Geschädigte keinerlei schwerste oder schwere Verletzungen hatte.
Also kein Totschlag !
3. War es vielleicht fahrlässige Tötung ? Die folgenden Tatsachen sprechen dagegen:
Fortsetzung folgt.
Fortsetzung.
3.1 Die Angeklagten konnten von der Krankheit (Herzschwäche) des Geschädigten nichts wissen.
3.2 Hätten sie mit einer Krankheit des 50-jährigen Geschädigten rechnen müssen ?
Nein, denn der Geschädigte begann laut mehrfacher Zeugenaussage unvermittelt die körperliche Auseinandersetzung mit Schlag (Faust),Kick (Fuß) und nochmal mit Schlag, Kick. Vorher legte er seinen Rucksack auf die Seite und zog die Jacke aus, rief hier gibt es jetzt Ärger und tänzelte dann wie ein Boxer vor den Angeklagten. So jemanden hält man üblicher Weise, mindestens im körperlichen Sinne, für gesund.
4. Schwere oder nur Körperverletzung mit Todesfolge wird nur unter äußerster Argumentationsakrobatik heraus kommen können. Schwere Körperverletzung mit Todesfolge kann es aufgrund der nur leichten Verletzungen des Geschädigten schon mal nicht werden. Bewiesen ist auch, der Geschädigte stand nach der Prügelei und Treterei, nachdem die Angeklagten geflüchtet waren, auf und sagte, bevor er dann zusammen brach und verstarb, das war aber hart. Die med. Gutachter werden die Frage beantworten müssen:
4.1 Kam das kranke Herz des Angeklagten aufgrund der Prügel und Tritte zum Stillstand ? Wenn ja, dann wäre es Körperverletzung mit Todesfolge. Bei den offensichtlich vorliegenden nur leichten Verletzungen des Geschädigten, wie Hautabschürfungen und kleineren Hämatomen, wäre das aber eher unwahrscheinlich.
Fortsetzung folgt.
Fortsetzung.
4.2 Oder war der Herzstillstand des herzkranken Geschädigten lediglich der Aufregung im Konflikt geschuldet ? Dann wäre es allerdings noch nicht einmal eine einfache Körperverletzung, denn der Beginn der körperlichen Auseinandersetzung wurde vom Geschädigten selbst herbei geführt. Ein Angriff der beiden Angeklagten stand, jedenfalls nach Einschätzung mehrerer Zeugen, ebenfalls nicht kurz bevor.
Aufgrund der Taten etliche Zeit vorher an den vier anderen Jugendlichen, wird man die Angeklagten wohl wahrscheinlich nur wegen Erpressung, Nötigung und Beleidigung, denn leichte Backpfeifen ohne Verletzungen und Schmerzen sind keine Körperverletzung, verurteilen können. Man wird hierbei unzweifelhaft aufgrund der Vorstrafen der Angeklagten an den oberen Rand der Strafzuteilung gehen müssen.
Es ist mir klar, dass das sehr vielen, insbesondere dem Pöbel, man sieht das insbesondere sehr schön in den Foren bei web.de, nicht passen wird; -aber das muss der Rechtsstaat aushalten !
wirklich um Mord im Sinne des Gesetzes handelt, ist längst noch nict ausgemacht:
http://www.zeit.de/gesell...
SIE sind eben so ein Provokateur, von dem ich eben schrieb. Bloß, weil Sie gerne hochstilisieren (sprich: übertreiben), epfinden Sie die rechtskonforme Anwendung unserer Gesetze als Herabspielung? Ich gebe Ihnen einen wichtigen Tip: Bilden Sie sich weiter (es gibt Abendgymnasien!!). Das verhilft zur Ratio!
Was genau das Urteil sein wird, ist aus guten Gründen dem Gericht überlassen. Aber es ist eben so, dass Herr Brunner nicht einfach umgefallen ist, sondern, dass 2 Polizei-bekannte (fast noch) Jugendliche seinen Tod verursacht haben und das ist eben keine Lappalie. Es kann nicht sein, dass Jugendliche Gerichte und ihre Strafen nicht ernst nehmen, es scheint aber an der Tagesordnung zu sein. DAS muss sich ändern.
Hätte Herr Brunner überlebt, dann gebe es gute Chancen, dass nicht die Jugendlichen, sondern ER vor Gericht stehen würde. Auch das kann so nicht sein, ist aber wie gesagt Alltag.
Wir haben ein Strafgesetzbuch, welches allerdings schon längst reformiert gehörte, das wäre aber ein anderes Thema, das für alle gelten sollte.
Jedes Jahr sterben tausende Menschen hier in Deutschland durch die Schuld eines anderen Menschen. Sind das alles Mörder ? Nein, selbstverständlich nicht ! Es kommt natürlich auf die Umstände der Tötungshandlung und die Motive der Täter an. Es mag menschlich verständlich sein, jungen asozialen Tätern die schlimmste zur Verfügung stehenden Strafe "an den Hals" zu wünschen. Gerade bei älteren und schwachen Mitbürgern spielen da auch tief sitzende Ängste eine Rolle. Aber wäre das auch im Sinne des Rechts ?
Brauchen wir überhaupt ein STGB. oder wollen wir wieder zum anachronistischen Auge um Auge, Zahn um Zahn zurück ? Oder wollen wir etwa die reine Willkür und kein Rechtsstaat mehr sein ?
Warum war es in diesem Fall, jedenfalls nach dem STGB., kein Mord, sondern maximal Körperverletzung mit Todesfolge ?!
1. Einen Vorsatz zum Töten wird man nach vorliegender Faktenlage, aufgrund mehrerer Zeugenaussagen und der vorliegenden Umstände, nicht beweisen können.
Also kein Mord !
2. Die bewusste Inkaufnahme des Todes beim Geschädigten, wird ebenfalls wahrscheinlich durch den Tatablauf nicht zu beweisen sein. Beachten muss man hierbei, dass der Geschädigte keinerlei schwerste oder schwere Verletzungen hatte.
Also kein Totschlag !
3. War es vielleicht fahrlässige Tötung ? Die folgenden Tatsachen sprechen dagegen:
Fortsetzung folgt.
Fortsetzung.
3.1 Die Angeklagten konnten von der Krankheit (Herzschwäche) des Geschädigten nichts wissen.
3.2 Hätten sie mit einer Krankheit des 50-jährigen Geschädigten rechnen müssen ?
Nein, denn der Geschädigte begann laut mehrfacher Zeugenaussage unvermittelt die körperliche Auseinandersetzung mit Schlag (Faust),Kick (Fuß) und nochmal mit Schlag, Kick. Vorher legte er seinen Rucksack auf die Seite und zog die Jacke aus, rief hier gibt es jetzt Ärger und tänzelte dann wie ein Boxer vor den Angeklagten. So jemanden hält man üblicher Weise, mindestens im körperlichen Sinne, für gesund.
4. Schwere oder nur Körperverletzung mit Todesfolge wird nur unter äußerster Argumentationsakrobatik heraus kommen können. Schwere Körperverletzung mit Todesfolge kann es aufgrund der nur leichten Verletzungen des Geschädigten schon mal nicht werden. Bewiesen ist auch, der Geschädigte stand nach der Prügelei und Treterei, nachdem die Angeklagten geflüchtet waren, auf und sagte, bevor er dann zusammen brach und verstarb, das war aber hart. Die med. Gutachter werden die Frage beantworten müssen:
4.1 Kam das kranke Herz des Angeklagten aufgrund der Prügel und Tritte zum Stillstand ? Wenn ja, dann wäre es Körperverletzung mit Todesfolge. Bei den offensichtlich vorliegenden nur leichten Verletzungen des Geschädigten, wie Hautabschürfungen und kleineren Hämatomen, wäre das aber eher unwahrscheinlich.
Fortsetzung folgt.
Fortsetzung.
4.2 Oder war der Herzstillstand des herzkranken Geschädigten lediglich der Aufregung im Konflikt geschuldet ? Dann wäre es allerdings noch nicht einmal eine einfache Körperverletzung, denn der Beginn der körperlichen Auseinandersetzung wurde vom Geschädigten selbst herbei geführt. Ein Angriff der beiden Angeklagten stand, jedenfalls nach Einschätzung mehrerer Zeugen, ebenfalls nicht kurz bevor.
Aufgrund der Taten etliche Zeit vorher an den vier anderen Jugendlichen, wird man die Angeklagten wohl wahrscheinlich nur wegen Erpressung, Nötigung und Beleidigung, denn leichte Backpfeifen ohne Verletzungen und Schmerzen sind keine Körperverletzung, verurteilen können. Man wird hierbei unzweifelhaft aufgrund der Vorstrafen der Angeklagten an den oberen Rand der Strafzuteilung gehen müssen.
Es ist mir klar, dass das sehr vielen, insbesondere dem Pöbel, man sieht das insbesondere sehr schön in den Foren bei web.de, nicht passen wird; -aber das muss der Rechtsstaat aushalten !
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