Transplantation Ein Zwang zur Organspende hilft nicht

Die Menschen sind nicht nur zu bequem, um Organe zu spenden, sie haben Ängste. Die muss man zerstreuen. Nur so steigt die Spenderbereitschaft.

In Umfragen gibt es oft ein ganz eigenartiges Missverhältnis zwischen Wollen und Tun. Beim Thema Organspende ist es eklatant. Bis zu 70 Prozent der Bundesbürger versichern, dass sie dazu bereit wären, um das Leben anderer zu retten. Doch nur jeder Zehnte besitzt tatsächlich einen Spenderausweis . Tag für Tag sterben hierzulande drei Patienten daran, dass der vermeintlichen Einsicht keine Taten folgen und es, gemessen am Bedarf und den medizinischen Möglichkeiten, viel zu wenig Spenderorgane gibt.

Und das alles nur, weil die vielen Möchtegern-Spender den Hintern nicht hochbekommen? Es ist verständlich, dass Ärzte, die dem oft vergeblichen Warten der Schwerstkranken hilf- und tatenlos zusehen müssen, nun nach der Brachialmethode rufen. Wenn sich so viele zur Organspende bekennen und es offenbar nur nicht schaffen, den dazugehörigen Ausweis auszufüllen, könnte man das Einverständnis doch einfach voraussetzen. Bei Hirntod und entsprechender Eignung dürften Organe dann auch ohne Einwilligung entnommen werden. Und nur wer partout dagegen ist und sich die Mühe macht, schriftlich zu widersprechen, bliebe bei der kollektiven Hilfeleistung außen vor.

Anzeige

Die Forderung, der sich nun auch Unionspolitiker angeschlossen haben , hat jedoch eine Kehrseite. Die Möglichkeit einer Organentnahme ohne Einwilligung würde die Bürger im sensibelsten und schutzwürdigsten aller Bereiche treffen, sie nähme ihnen die Verfügungsgewalt über den eigenen Körper. Zudem wird damit unterstellt, dass sich die meisten der Spende nur aus Bequemlichkeit versagen. Es gibt bei dem Thema aber auch Ängste, die Meinungsforschern kaum anvertraut werden: dass mit Organen Geschäfte gemacht werden, dass dem Hirntod-Kriterium nicht zu trauen ist, dass in der Eile der Organentnahme womöglich kein würdiges Sterben und Abschiednehmen der Angehörigen möglich ist.

Ablauf einer Organspende

Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender künstlich beatmet werden.

Wenn geklärt ist, dass Organe entnommen werden dürfen, wird der hirntote Spender auf Tumorerkrankungen und Infektionen untersucht. Das soll sicherstellen, dass der Empfänger eines Organs nicht gefährdet wird.

Die Daten des Spenders werden an die europäische Vermittlungsstelle "Eurotransplant" geschickt. Hier wird auf den Wartelisten nach passenden Empfängern gesucht.

Anschließend werden dem Verstorbenen die Organe entnommen, die er bereit war zu spenden. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet und kann bestattet werden.

Die Organe werden gekühlt und verpackt und an ihren Bestimmungsort gebracht. Sie werden mit dem Krankenwagen transportiert oder in dringenden Fällen auch per Flugzeug ausgeflogen.

Zustimmung

Wer in Deutschland nach dem Hirntod seine Organe spenden möchte, muss einer Entnahme ausdrücklich zustimmen. Das ist am einfachsten mit einem Organspendeausweis möglich. Darin kann jeder festlegen, ob er generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist oder auch nicht. Die Bereitschaft lässt sich aber auch einschränken: Wer etwa nicht möchte, dass sein Herz entnommen wird, kann dies auf dem Ausweis vermerken.

Wenn ein möglicher Spender zu Lebzeiten nichts verfügt hat, wird nach seinem Tod mit den Angehörigen gesprochen und gefragt, ob sie einer Spende zustimmen.

In Österreich und Belgien gilt eine Widerspruchslösung: Hier zählt jeder von Geburt an als Organspender. Wer gegen eine Entnahme von Gewebe und Organen ist, muss dies ausdrücklich erklären. Allerdings wird auch in diesen Ländern immer auch mit den Angehörigen gesprochen und geklärt, ob Einwände gegen die Spende bestehen.

Gesetzeslage

In Deutschland regelt seit 1997 das Transplantationsgesetz die Organspende sowohl für Spenden während des Lebens als auch nach dem Tod. Wer zeitlebens etwa eine Niere spenden will, muss volljährig sein und über alle Risiken aufgeklärt werden. Ein Organ kann allerdings nur Verwandten, Ehegatten, Lebenspartnern oder engen Freunden gespendet werden.

Organe dürfen nur in den deutschlandweit gut 40 Transplantationszentren übertragen werden. Wer als Empfänger infrage kommt, ist auf einer Warteliste vermerkt. Bei jedem Organ wird geprüft, wer es am dringendsten benötigt und bei wem die Aussichten auf eine erfolgreiche Behandlung am größten erscheinen. Dabei ist es unabhängig, ob eine Person arm oder reich, berühmt oder der Öffentlichkeit unbekannt ist.

Das Gewebegesetz ergänzt das Transplantationsgesetz und regelt unter anderem die Entnahme von Knochen, Knorpeln, Augenhornhäuten und Herzklappen.

Der Handel mit Organen ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.

Wer die Bereitschaft zur Organspende fördern möchte, muss den Menschen zuallererst diese Sorgen nehmen. Er muss sie aufklären, informieren – und alle Möglichkeiten nutzen, sie persönlich damit zu konfrontieren. Wer den Gedanken an Krankheit und Tod verdrängt, unterschreibt auch keinen Spenderausweis. Die Debatte um eine Widerspruchsregelung dagegen ist kontraproduktiv. Sie bewirkt Abwehr, Misstrauen – und Verweigerung.

Erschienen im Tagesspiegel

 
Leser-Kommentare
  1. http://www.welt.de/wissen...

    http://www.focus.de/gesun...

    Wie wäre es mit einem Auswahlkästchen: "Nur für gesetzlich Versicherte"...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ...allerdings widerspricht der Focus-Artikel ja der Darstellung einer Zwei-Klassen-Medizin und analysiert die Daten etwas genauer bzw. zeigt die Fehler in der Datenerhebung auf.
    Insofern ist der Welt-Artikel, den Sie velinkt haben, ist im besten Fall irreführend.

    Gruß

    Clownkiller

    ...allerdings widerspricht der Focus-Artikel ja der Darstellung einer Zwei-Klassen-Medizin und analysiert die Daten etwas genauer bzw. zeigt die Fehler in der Datenerhebung auf.
    Insofern ist der Welt-Artikel, den Sie velinkt haben, ist im besten Fall irreführend.

    Gruß

    Clownkiller

  2. Leider eine Schlagzeile, die ich so nur in der Blöd-Zeitung vermutet hätte.
    Es gibt KEINE Vorschläge für einen ZWANG zur Organentnahme. Die Schlagzeile ist furchtbar populistisch, tendenziös, sowie schlicht falsch (BILD eben).

    Warum sollte nicht jeder automatisch Spender sein, wenn er nicht widerruft? Beim Abbilden von Häuserwänden in Google street view finden das die Parteien doch auch eine tolle Lösung. Hier ist nur die konsequente Fortsetzung der schwarz-gelben Politik zwingend, oder man lässt die gängige Praxis (in beiden Fällen) mal juristisch prüfen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Bitte äußern Sie sich zum Thema des Artikels. Die Redaktion/is

    Egal, ob Abzocke durch Banken, Sozialabbau, Enteignung,
    Ausweisung, Sicherheitspolitik...Arbeitsplatz, Mobbing...
    ---
    Wenn der deutsche Bürger nicht endlich aus seinem berauschten Tiefschlaf auffwacht und sein -Nur Nehmen und nicht geben-Status ablegt, und massiv gegen diese Ungerechtigkeiten protestiert,dann wird unser Land sehr bald zum Tor der Hölle.

    "Warum sollte nicht jeder automatisch Spender sein, wenn er nicht widerruft?" - also doch Zwangsspende! - Der sogenannte Hirntod ist ein deklarierter neuester "Tod" bei lebendigem Leib: Alle Organe arbeiten noch und werden vom Sterbenden verabschiedet! - Diesen Sterbeprozeß wollen Sie per Zwang durchbrechen, die Organe entnehmen können (z. B. schlagendes Herz)? - Dann ist dieser Mensch wirklich tot und in seiner hilflosesten Phase vergewaltigt worden. - Von wirklich Toten nimmt man keine Organe; die sind nämlich auch tot. - Verändern wir doch besser die Ursachen dafür, daß Organe ihren Dienst vorzeitig versagen. - Außerdem: Es wird von einer (Organ)SPENDE gesprochen. Spenden sind immer freiwillig, aber nie so, daß sie das eigene Leben (und den Sterbeprozeß) unmöglich machen. -

    Bitte äußern Sie sich zum Thema des Artikels. Die Redaktion/is

    Egal, ob Abzocke durch Banken, Sozialabbau, Enteignung,
    Ausweisung, Sicherheitspolitik...Arbeitsplatz, Mobbing...
    ---
    Wenn der deutsche Bürger nicht endlich aus seinem berauschten Tiefschlaf auffwacht und sein -Nur Nehmen und nicht geben-Status ablegt, und massiv gegen diese Ungerechtigkeiten protestiert,dann wird unser Land sehr bald zum Tor der Hölle.

    "Warum sollte nicht jeder automatisch Spender sein, wenn er nicht widerruft?" - also doch Zwangsspende! - Der sogenannte Hirntod ist ein deklarierter neuester "Tod" bei lebendigem Leib: Alle Organe arbeiten noch und werden vom Sterbenden verabschiedet! - Diesen Sterbeprozeß wollen Sie per Zwang durchbrechen, die Organe entnehmen können (z. B. schlagendes Herz)? - Dann ist dieser Mensch wirklich tot und in seiner hilflosesten Phase vergewaltigt worden. - Von wirklich Toten nimmt man keine Organe; die sind nämlich auch tot. - Verändern wir doch besser die Ursachen dafür, daß Organe ihren Dienst vorzeitig versagen. - Außerdem: Es wird von einer (Organ)SPENDE gesprochen. Spenden sind immer freiwillig, aber nie so, daß sie das eigene Leben (und den Sterbeprozeß) unmöglich machen. -

    • Puzi
    • 30.08.2010 um 12:57 Uhr

    Meiner Meinung nach ist das Recht auf koerperliche Unversehrtheit mit dem Tode verwirkt - aber fuer diejenigen, die wie in Griechenland nur mit vollstaendigem Koerper begraben werden wollen oder sonstige Aengste haben, ist ein opt-out ja immer noch moeglich. Insofern werden von der 'zwangsmaessigen' Entnahme sowieso nur diejenigen getroffen, die zu faul sind, sich mit der Materie zu beschaeftigen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Einem Toten werden keine Organe entnommen, weil mit diesen keiner mehr etwas anfangen kann. Zu explantierende Menschen sind im Prozess des Sterbens am Anfang und deshalb kann man sie kaum als Tote bezeichnen.

    Dass ein Hirntod erklärt wird, obwohl der Mensch noch körperlich lebt, ist ein Kunstgriff, der allerdings die Sache nicht unbedingt glaubhafter macht.

    Wenn es nicht freiwillig ist, ist es keine Spende sondern eine sozialverträgliche Entnahme, die kaum im Sinne eines Staates wie dem unseren sein kann.

    Und wenn ich überlegt, wie oft gerade in Foren wie diesen bemängelt wird, dass die Menschen Nützlichkeitskriterien unterworfen werden, sehe ich hier eine zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die nur nach der Nützlichkeitsüberlegung zu Gunsten eines anderen getroffen werden. Das kann es nicht sein.

    Ob einen die Würmer bzw. Bakterien oder die Flammen fressen, oder ob einem vorher noch Organe entnommen werden, ist ziemlich egal. Nach dem Tod gibt es keine körperliche Unversehrtheit mehr.

    Wenn es durch eine gesetzliche Änderung ein höheres Angebot an Organen gibt, dann muss man auch keine Angst mehr haben, dass man jemanden nur wegen seiner Organe sterben lässt.

    Umgekehrt sollte gelten: Wer Einspruch gegen die Entnahme seiner Organe eingelegt hat, sollte bei einem Bedarf auf einer Warteliste immer ganz hinten stehen.

    • Kamill
    • 04.09.2010 um 12:07 Uhr

    Was sie meinen spielt weniger eine Rolle
    als das was das Gesetz sagt.

    § 168
    Störung der Totenruhe

    (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Einem Toten werden keine Organe entnommen, weil mit diesen keiner mehr etwas anfangen kann. Zu explantierende Menschen sind im Prozess des Sterbens am Anfang und deshalb kann man sie kaum als Tote bezeichnen.

    Dass ein Hirntod erklärt wird, obwohl der Mensch noch körperlich lebt, ist ein Kunstgriff, der allerdings die Sache nicht unbedingt glaubhafter macht.

    Wenn es nicht freiwillig ist, ist es keine Spende sondern eine sozialverträgliche Entnahme, die kaum im Sinne eines Staates wie dem unseren sein kann.

    Und wenn ich überlegt, wie oft gerade in Foren wie diesen bemängelt wird, dass die Menschen Nützlichkeitskriterien unterworfen werden, sehe ich hier eine zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die nur nach der Nützlichkeitsüberlegung zu Gunsten eines anderen getroffen werden. Das kann es nicht sein.

    Ob einen die Würmer bzw. Bakterien oder die Flammen fressen, oder ob einem vorher noch Organe entnommen werden, ist ziemlich egal. Nach dem Tod gibt es keine körperliche Unversehrtheit mehr.

    Wenn es durch eine gesetzliche Änderung ein höheres Angebot an Organen gibt, dann muss man auch keine Angst mehr haben, dass man jemanden nur wegen seiner Organe sterben lässt.

    Umgekehrt sollte gelten: Wer Einspruch gegen die Entnahme seiner Organe eingelegt hat, sollte bei einem Bedarf auf einer Warteliste immer ganz hinten stehen.

    • Kamill
    • 04.09.2010 um 12:07 Uhr

    Was sie meinen spielt weniger eine Rolle
    als das was das Gesetz sagt.

    § 168
    Störung der Totenruhe

    (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

  3. Kann ich das mündlich äußern? Oder muß ich zum Notar?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    Redaktion

    Lieber Serenus Zeitblom,

    Den Kommentar haben wir mit einer Infobox ergänzt. Hier sind zusätzliche Infos zur Spende, dem Ablauf und der Gesetzeslage gesammelt.

    Für Ihre Frage gilt:

    Einer Organentnahme muss ein möglicher Spender in Deutschland derzeit ausdrücklich zugestimmen

    Wenn man zu Lebzeiten nichts verfügt hat, wird nach dem eigenen Tod mit den Angehörigen gesprochen und gefragt, ob sie einer Spende zustimmen.

    Beste Grüße aus der Wissenschaftsredaktion

    Redaktion

    Lieber Serenus Zeitblom,

    Den Kommentar haben wir mit einer Infobox ergänzt. Hier sind zusätzliche Infos zur Spende, dem Ablauf und der Gesetzeslage gesammelt.

    Für Ihre Frage gilt:

    Einer Organentnahme muss ein möglicher Spender in Deutschland derzeit ausdrücklich zugestimmen

    Wenn man zu Lebzeiten nichts verfügt hat, wird nach dem eigenen Tod mit den Angehörigen gesprochen und gefragt, ob sie einer Spende zustimmen.

    Beste Grüße aus der Wissenschaftsredaktion

    • dapeda
    • 30.08.2010 um 13:13 Uhr

    Hier in Österreich ist das ein Nicht-Thema.
    Jeder ist automatisch Organspender, außer er widerspricht ausdrücklich. Ich kenne niemanden, der widersprochen hat.
    Es ist auch in der öffentlichen Diskussion überhaupt kein Thema - ein Zeichen, dass praktisch alle damit einverstanden sind.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Aber warum soll man es für alle einfach machen, wenn es auch umständlich geht (siehe auch Rauchverbot, Schulbildung/Lehrpläne etc...).

    Aber warum soll man es für alle einfach machen, wenn es auch umständlich geht (siehe auch Rauchverbot, Schulbildung/Lehrpläne etc...).

  4. Aber warum soll man es für alle einfach machen, wenn es auch umständlich geht (siehe auch Rauchverbot, Schulbildung/Lehrpläne etc...).

  5. haben andere Staaten schon gezeigt; es sei denn, es geht bei dem Artikel um eine organische Füllung des Sommerlochs.

  6. Seit vilene Jahren wird den Menschen in diesen Land das Prinzip des Kapitalismus, das Profitdenken, auch im Gesundheitssystem vorgebetet.
    Da ist es doch kein Wunder, wenn die Menschen Angst haben, dass ihre Organe verschachert werden, noch bevor sie tot sind und vorallem, ohne das sie gefragt werden.
    Es ist nun einmal der Wunsch der Regierung, alles zu privatisieren, alles ausschliesslich wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu unterwerfen und Profitstreben über alles zu stellen ... eben auch über die Wünsche der Menschen, über ihre Würde, ihr Sterben, ihren Körper. Warum sollte sich jemand dafür hergeben?
    Und auch wenn es ein anderes Gebiet ist - aus den Datenschutzdiskussionen der letzten Jahre haben wir gelernt: Weder der Politik noch den direkten Akteuren ist zu trauen. Alle Beteuerungen und Absichtserklärungen helfen GARNICHTS. Werden Daten ersteinmal erfasst, werden sie auch irgendwann gestohlen, missbraucht oder manipuliert - IMMER!
    Nicht anders handelt es sich nun bei der Organspende. Egal wie oft Krankenhausleiter - heute mehr Manager als Medizinier - oder Politiker versichern, die Würde des Menschen und vorallem das Leben würden respektiert und keinen finanziellen Wünschen unterworfen, IMMER wird es Begehrlichkeiten geben und IMMER wird diesen irgendwann nachgeben.
    Die Diskrepanz zwischen der Absichtserklärung der Bürger und der tatsächlichen Spenderzahl zeigt die tiefe Vertrauenkrise zwischen Gesundheitspolitik und den Menschen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle Tagesspiegel
  • Kommentare 89
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Organspende | Medizin | Gesundheitspolitik
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service