Urteil zur Euro-RettungDemokratie gibt es nicht im Eilverfahren

Die Euro-Rettung darf nicht in den Händen nur weniger Abgeordneter liegen: Das Urteil aus Karlsruhe zeigt, dass demokratische Spielregeln auch in Krisen gelten müssen.

Das Bundesverfassungsgericht bleibt die verlässliche Kontrollleuchte der deutschen Demokratie: Auch bei der Euro-Rettung hat sie kräftig angefangen zu blinken und sorgt nun dafür, dass die Bundesregierung ihren Krisen-Kurs erst fortsetzen kann, wenn sie die demokratischen Defizite ihrer Politik behoben hat.

Im Kampf gegen die Schuldenkrise wollte die Bundesregierung die Mitbestimmungsrechte auf ein Minimum reduzieren. Um im Notfall des Übergreifens der Krise auf Länder wie Portugal oder Spanien schnell und effizient reagieren zu können, sollten Entscheidungen über Notmaßnahmen des Euro-Rettungsfonds EFSF zuerst sogar ganz ohne Zustimmung des deutschen Parlaments fallen. Der Bundestag sollte nur die Einführung des EFSF beschließen – und der Regierung für alle weiteren Schritte freie Hand geben.

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Dieser Freibrief stieß in den Fraktionen von Union und FDP allerdings auf immer größeren Widerstand. Als dann im September auch noch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Griechenland-Hilfen auf die besondere Bedeutung der Haushaltshoheit des Bundestags hinwies, sah sich die schwarz-gelbe Koalition zum Handeln gezwungen. Um einerseits dem Parlament Mitspracherechte einzuräumen und andererseits im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben, dachte sich die Bundesregierung ein neues Mini-Gremium aus: Im Auftrag des Bundestags sollten neun Mitglieder des Haushaltsausschusses schnell und heimlich über die EFSF-Hilfen entscheiden.

Schnell und geheim

Die Bundesregierung begründete die Notwendigkeit des Sondergremiums mit der "besonderen Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit" der Nothilfen des EFSF. Was im Gesetz nach einer Ausnahme klingt, machte die Bundesregierung faktisch allerdings zur Regel. Zum einen liege die besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit "bei Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren" regelmäßig vor, heißt es im EFSF-Gesetz. Zum anderen könne die Bundesregierung danach auch alle anderen Fälle für besonders eilig oder vertraulich erklären.

Das Verfassungsgericht hat dem widersprochen und klargestellt, dass auch schwere Krisen, Sachzwänge und drängende Entscheidungen keine Legitimation dafür sind, demokratische Entscheidungsprozesse zu umgehen. "Funktionsfähigkeit ist aber kein Selbstzweck, sondern bleibt bezogen auf das Ziel, möglichst viel parlamentarische Legitimation zu ermöglichen", sagte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Die Bundesregierung hatte allerdings den Eindruck erweckt, nicht möglichst viel, sondern möglichst wenig Legitimation durch das Parlament zu bekommen. Begründet hat sie es vor allem mit der Notwendigkeit von Vertraulichkeit: Je größer das Gremium, desto größer die Gefahr, dass EFSF-Entscheidungen wie der Ankauf von Staatsanleihen zu früh bekannt würden – und damit den Erfolg solcher Kaufabsichten unmittelbar zunichte machten.

Leserkommentare
  1. Offensichtlich ist "die europäische Idee" in den Augen der Rettungseuropäer aber mehr wert als ein veraltetes Konzept von "Demokratie".

    2 Leserempfehlungen
  2. Unter diesem Aspekt wurde die EUROZONE gegründet. Mit dem Hintergedanken Vermögen aufzubauen, Vermögen zu vermehren und alte Seilschaften zu festigen. Was man dabei vergessen hat, dass die Raffgier das Gebilde zum Absturz bringen wird. Tarnen, Täuschen und V...... sollte man das Treiben dieser Gauner beschreiben. Und alles unter dem Denkmantel einer alten Demokratie die sich schon lange überholt hat!!!

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  3. Den Abgeordneten morgens ein 750-seitiges Dossier in den Posteingang zu legen und am nachmittag darüber abstimmen zu lassen ist keine Demokratie; noch dazu wenn offen abgestimmt werden muß und Fraktionszwang gegen "Abweichler" durchgesetzt wird.

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    Natürlich ist es keine Demokratie, wenn vorgebliche Abgeordnete über den Inhalt von Papierbergen abstimmen, deren Titel sie zu dem Zeitpunkt weder auswendig kennen, noch unfallfrei aussprechen.

    Demokratie wäre aber auch die Unwählbarkeit von Beamten und die Rückführung von willfährigen Parteibuchbeamten auf ein sozialverträgliches Maß auf allen Ebenen des Gemeinwesens.

    Aber: wenn es Ziel ist, daß ein Parlamanet mehrheitlich auf Befehl der Führung die Ärmchen hebt, dann ist man in den Strukturen des Parteibuchbeamtenstaat gut aufgebhoben.

    Aber - wer Herrschaft des Volkes für das Volk durch das Volk wünscht, der darf seine Stimme nicht den Parteibuchbeamtenvereinigungen geben.

    Natürlich ist es keine Demokratie, wenn vorgebliche Abgeordnete über den Inhalt von Papierbergen abstimmen, deren Titel sie zu dem Zeitpunkt weder auswendig kennen, noch unfallfrei aussprechen.

    Demokratie wäre aber auch die Unwählbarkeit von Beamten und die Rückführung von willfährigen Parteibuchbeamten auf ein sozialverträgliches Maß auf allen Ebenen des Gemeinwesens.

    Aber: wenn es Ziel ist, daß ein Parlamanet mehrheitlich auf Befehl der Führung die Ärmchen hebt, dann ist man in den Strukturen des Parteibuchbeamtenstaat gut aufgebhoben.

    Aber - wer Herrschaft des Volkes für das Volk durch das Volk wünscht, der darf seine Stimme nicht den Parteibuchbeamtenvereinigungen geben.

  4. 4. Danke

    Glücklicherweise hat das Bundesverfassungsgericht den Eilentscheidungen eines kleinen gut ausgewählten Kreises einen Riegel vorgeschoben. Ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland. Mein spezieller Dank geht an Peter Danckert und Swen Schulz, die das ins Rollen gebracht haben.

    13 Leserempfehlungen
  5. Die Verfassungsrichter haben es auf den Punkt gebracht: Durch die Hintertür werden zwecks Bewältigung der EU-Finanzkrise die Funktionen der demokratischen Organe, insbesondere des Bundestages, Schritt für Schritt ausgehöhlt und bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Eine Hand voll Politiker, namentlich Merkel und Sarkozy sowie Juncker, Baroso und der EZB-Präsident maßen sich an, jenseits jeglicher demokratischer Legitimation das Schicksal Europas zu lenken. Not kennt keine Gesetze, so ist ihre Devise. Die Frage, die sich damit aber stellt lautet: Ist der Euro wirklich wichtiger als die Demokratie? Wenn dies wirklich die Alternative sein sollte, dann war die Einführung des Euro die größte politische Fehlleistung seit dem Zweiten Weltkrieg.

    21 Leserempfehlungen
  6. 6. [...]

    Entfernt. Die Redaktion/vn

    3 Leserempfehlungen
  7. dass alle Entscheidungen so schnell getroffen werden müssen, andererseits hat ihnen das BVG jahrelang Zeit gegeben, das Wahlrecht mit dem Problem der Überhangmandate neu zu regeln. Was ist passiert? Nichts - Zeit genug hätten sie gehabt!

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  8. Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke. Die Redaktion/vn

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