Urteil zur Euro-Rettung: Demokratie gibt es nicht im Eilverfahren
Die Euro-Rettung darf nicht in den Händen nur weniger Abgeordneter liegen: Das Urteil aus Karlsruhe zeigt, dass demokratische Spielregeln auch in Krisen gelten müssen.
Das Bundesverfassungsgericht bleibt die verlässliche Kontrollleuchte der deutschen Demokratie: Auch bei der Euro-Rettung hat sie kräftig angefangen zu blinken und sorgt nun dafür, dass die Bundesregierung ihren Krisen-Kurs erst fortsetzen kann, wenn sie die demokratischen Defizite ihrer Politik behoben hat.
Im Kampf gegen die Schuldenkrise wollte die Bundesregierung die Mitbestimmungsrechte auf ein Minimum reduzieren. Um im Notfall des Übergreifens der Krise auf Länder wie Portugal oder Spanien schnell und effizient reagieren zu können, sollten Entscheidungen über Notmaßnahmen des Euro-Rettungsfonds EFSF zuerst sogar ganz ohne Zustimmung des deutschen Parlaments fallen. Der Bundestag sollte nur die Einführung des EFSF beschließen – und der Regierung für alle weiteren Schritte freie Hand geben.
Dieser Freibrief stieß in den Fraktionen von Union und FDP allerdings auf immer größeren Widerstand. Als dann im September auch noch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Griechenland-Hilfen auf die besondere Bedeutung der Haushaltshoheit des Bundestags hinwies, sah sich die schwarz-gelbe Koalition zum Handeln gezwungen. Um einerseits dem Parlament Mitspracherechte einzuräumen und andererseits im Krisenfall handlungsfähig zu bleiben, dachte sich die Bundesregierung ein neues Mini-Gremium aus: Im Auftrag des Bundestags sollten neun Mitglieder des Haushaltsausschusses schnell und heimlich über die EFSF-Hilfen entscheiden.
Schnell und geheim
Die Bundesregierung begründete die Notwendigkeit des Sondergremiums mit der "besonderen Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit" der Nothilfen des EFSF. Was im Gesetz nach einer Ausnahme klingt, machte die Bundesregierung faktisch allerdings zur Regel. Zum einen liege die besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit "bei Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren" regelmäßig vor, heißt es im EFSF-Gesetz. Zum anderen könne die Bundesregierung danach auch alle anderen Fälle für besonders eilig oder vertraulich erklären.
Das Verfassungsgericht hat dem widersprochen und klargestellt, dass auch schwere Krisen, Sachzwänge und drängende Entscheidungen keine Legitimation dafür sind, demokratische Entscheidungsprozesse zu umgehen. "Funktionsfähigkeit ist aber kein Selbstzweck, sondern bleibt bezogen auf das Ziel, möglichst viel parlamentarische Legitimation zu ermöglichen", sagte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Die Bundesregierung hatte allerdings den Eindruck erweckt, nicht möglichst viel, sondern möglichst wenig Legitimation durch das Parlament zu bekommen. Begründet hat sie es vor allem mit der Notwendigkeit von Vertraulichkeit: Je größer das Gremium, desto größer die Gefahr, dass EFSF-Entscheidungen wie der Ankauf von Staatsanleihen zu früh bekannt würden – und damit den Erfolg solcher Kaufabsichten unmittelbar zunichte machten.





Es ist eine Ohrfeige für fast das ganze Parlament, dass erst das BVerfG auf Antrag von 2 Parlamentariern diesen sagen muß, dass sie völlig versagt haben und sich ihrer Rechte begeben haben.
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Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Beleidigungen. Danke, die Redaktion/ls
Welche Rechte hat den ein Abgeordneter in der heutigen Demokratie noch ? Das Recht einen über 700 Seiten starken Vertrag zur 2. Griechenlandhilfe über das Wochenende zur Einsicht zu bekommen. Deutlicher als Horst Seehofer, der unseren zurückgetretenen Bundespräsidenten vertritt, kann man es nicht sagen. „Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden!" In drei Tagen kann man keinen 700 Seiten starken Vertrag so durcharbeiten das man darüber abstimmen kann. Die Parlamente sind schon lange entmachtet und der ESM welcher in Frankreich schon ratifiziert wurde zementiert das ganze nur noch.
bewußt den Rahmen, in dem es stillschweigend geändert werden kann. Wo bleibt der Verfassungsschutz? Es mehren sich die Fälle, in denen das BVG korrigierend eingreifen muß. Überheblichkeit der Regierenden? Über 600 Abgeordnete und zu unserem Glück haben zwei den Mut gehabt zu rebellieren. Was taten die anderen? Alles Wurscht, Hauptsache die Tantiemen stimmen? Wie ich die führenden Demokraten in Regierungsverantwortung kenne, geben die nicht so schnell auf. Nun wird man sicher versuchen das Übel an der Wurzel anzupacken, nämlich die Zusammensetzung des BVG suzessive so zu veärndern, dass dort Juristen gleichen Kalibers sitzen wie in den Gremien des Bundestages. Dann gnade uns Gott.
Wie sich gerade zeigt, ist das deutsche Parlament schon wieder dabei, sich selbst zu entmachten (nachdem es dies schon im Vorfeld des zweiten Weltkrieges schon einmal getan hat). Immerhin gibts aktuel ein Verfassungsgericht, dass dem Treiben wenigstens in Ansätzen (viel vermag es ja nicht auszurichten) versucht Einhalt zu gebieten.
Ist es nicht mal langsam an der Zeit, es mit einem neuen politischen System zu versuchen? Wie wärd mal mit ein bisschen halbdirekter Demokratie? Nach all den Erfahrungen mit verschiedenen politischen Systemen in Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhundert, die u.a. zu zwei Weltkriegen, einer Diktatur, einem Holocaust, einem Teilstaat, der seine Bürger eingemauert hat, und aktuel einem stetigen Anstieg der Staatsschulden in astronomische Höhen geführt haben, kanns doch wirklich kaum mehr schlimmer kommmen mit einem andern System...
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