Menschenrechte Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
Straßburg (dpa) - Die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher bleibt in Deutschland trotz der jüngsten Reform juristisch umstritten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Bundesrepublik erneut in vier Fällen und kritisierte einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Weil zahlreiche Fällen weiter umstritten sind und angefochten werden, könnten die Gerichte gezwungen sein, weitere Täter freizulassen. In Berlin kommen nach einer Entscheidung des Landgerichts vom Donnerstag drei verurteilte Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung frei.
Die jetzt verhandelten Fälle lagen zeitlich vor der im Januar in Kraft getretenen Reform der Sicherungsverwahrung. Juristen und Politiker leiten aus den Urteilen dennoch Schlüsse für die Neuregelung ab und sehen Teile der jüngsten Reform auf der Kippe.
Ein Fall aus Bayern betraf die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nicht im Urteil, sondern erst am Ende der Haftzeit angeordnet worden war. Das hätte so nicht geschehen dürfen, erklärten die Straßburger Richter. Der 76 Jahre alte Kläger war nach Verbüßung einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung in Sicherheitsverwahrung genommen worden, weil er als hochgradig rückfallgefährdet galt. Heute ist er in einer psychiatrischen Anstalt, in der er nach dem neuen Urteil auch bleiben wird. Vier vergleichbare Fälle sind noch in Straßburg anhängig.
In Deutschland sitzen derzeit etwa 20 Häftlinge in nachträglicher Sicherungsverwahrung, die juristisch äußerst umstritten ist. Für Neufälle hat die Bundesregierung diese Maßnahme mit ihrer jüngsten Reform abgeschafft. Für Menschen, die vor der Reform in Haft saßen, ist sie aber theoretisch noch möglich. Nach Einschätzung des Tübinger Rechtswissenschaftlers Jörg Kinzig gibt es in dem nun ergangenen EGMR-Urteil Hinweise darauf, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung generell nicht zulässig ist.
Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher ein «untaugliches Instrument». «Sie hat nicht mehr Sicherheit geschaffen und hat zugleich zu stark in die Rechte der Betroffenen eingegriffen», sagte die Ministerin zum Urteil. Nun sei es Sache deutscher Gerichte, «die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu ziehen». Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, meint, auch nach den jüngsten Urteilen gebe es keinen «gesetzgeberischer Handlungsbedarf». Die Koalition habe bereits die Konsequenzen aus EGMR-Urteilen gezogen.
Kinzig sagte, das Gericht habe zwar jetzt in einem Fall entschieden, in dem es um ein bayerisches Gesetz gegangen sei. Das 2004 eingeführte Bundesgesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gehe aber nach gleichem Muster vor. «Das Urteil hat mit Sicherheit Bedeutung über den bayerischen Fall hinaus.» Er gehe davon aus, dass der EGMR in folgenden Fällen, in denen es um die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Bundesrecht geht, ähnlich entscheiden werde.
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- Datum 13.01.2011 - 21:35 Uhr
- Quelle dpa
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